Vermögensanlagen: Finanzministerium will Blindpools abschaffen
Die Bundesregierung arbeitet seit dem P&R-Betrugsfall an einem Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Ein jetzt vorliegender Gesetzentwurf will sogenannte Blindpools bei Vermögensanlagen abschaffen, den Vertrieb in die Pflicht nehmen und zusätzliche Kontrollinstanzen einführen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zwischen den Jahren einen Referentenentwurf für ein geplantes Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vorgelegt. Das Gesetz ist Teil eines Maßnahmenpakets, das das BMF in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium bereits im August 2019 als Reaktion auf den P&R-Skandal vorgestellt hat. Die Veränderungen würden vor allem Vermögensanlagen betreffen.
Blindpools sollen verboten werden
.......
Das Emittenten-Privileg soll aufgehoben werden
Der Vertrieb von Vermögensanlagen soll auf beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagenvermittler beschränkt werden.
Bislang gewährt das sogenannte Emittenten-Privileg dem Emittenten einer Vermögensanlage, das eigene Produkt zu vertreiben, auch ohne über die Genehmigungen zu verfügen, die für den anbieterunabhängigen Vertrieb erforderlich sind.
Dem Emittenten-Privileg kam zuletzt vor allem im digitalen Vertrieb große Bedeutung zu, weil die Kundenansprache über die Website und Online-Zeichnungen versprachen, Vertriebskosten zu senken.
Mehr Kontrolle
Weitere Neuerungen, die der Referentenentwurf vorsieht, betreffen die Einführung zusätzlicher Kontrollmechanismen.
So sollen Anbieter von Vermögensanlagen verpflichtet werden, einen externen Mittelverwendungskontrolleur zu beauftragen, wie es bei geschlossenen Fonds nach Kapitalanlagegesetzbuch bereits verbindlich ist.
Außerdem soll die Bafin erweiterte Auskunftsrechte erhalten, mit denen sie bereits bei Verdachtsmomenten Auskünfte und Unterlagen verlangen kann, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen müssen.