Darlehen gekündigt .

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  1. Avatar von wanne
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    Standard Darlehen gekündigt .

    Hallo,
    habe mal eine Frage zur Kündigung von einem Hausbaudarlehen .
    ich habe 2016 mein Darlehen (ca.20000€noch) gekündigt . Oktober 2020 ist diese Kündigung wirksam geworden .(zinsbindung abgelaufen )
    Wie es nun so kommen musste habe ich den Termin verpasst , da ich immer auch den 10.2021 war .
    Besteht jetzt nur noch die Möglichkeit mit einer erneuten Kündigung und 6 monatigen Frist das Darlehen zurückzuzahlen oder gibt es andere Möglichkeit? Ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

    Danke wanne

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Darlehen gekündigt .

    @ wanne,

    haben sie ihre Zahlungsverpflichtung weiterhin erfüllt? Ja oder Nein? Denn nach § 488 BGB sind Sie eine eine sogenannte Bringschuld und nicht eine "Holschuld des Gläubigers! deshalb auch keine Erinnerung des Gläubigers!

    Wer kündigt ist sofort in eine Bringschuld!
    § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag

    (1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.
    (2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuzahlen ist, bei der Rückzahlung zu entrichten.
    (3) Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt.
    Denn aus den § 488 Abs1 Satz 2 ergibt sich die Bringschuld des Schuldners!
    Und diese haben Sie nicht erfüllt! Ich hoffe deshalb dass Sie weiterhin Zins und Tilgung seit den Okt. 2020 bezahlen haben! Und deshalb der § 489 Abs. 3 BGB
    § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
    ...

    (3) Eine Kündigung des Darlehensnehmers gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.
    ...
    zum Tragen kommt.

    Ich hoffe das Sie nur gekündigt und nicht die Einzugserlaubnis zusätzlich entzogen haben, denn dann wäre das Darlehn seit Okt. 2020 notleidend und der "gelbe Brief mit den Mahnbescheid", wäre zum 01.03.2021 fällig!

    Sie haben ihren Teil zur Kündigung erbracht und nicht durch die Volltilgung erfüllt! Deshalb die Nachfrage der Zins und Tilgung! Denn es gilt jetzt §§ 497 Abs. 4 Satz 1 BGB
    § 497 Verzug des Darlehensnehmers
    ....
    (4) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen beträgt der Verzugszinssatz abweichend von Absatz 1 für das Jahr 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Absätze 2 und 3 Satz 1, 2, 4 und 5 sind auf Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge nicht anzuwenden.
    Und § 498 beachten:
    § 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen

    (1) Der Darlehensgeber kann den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers nur dann kündigen, wenn 1. der Darlehensnehmer

    a) mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist,
    b) bei einer Vertragslaufzeit bis zu drei Jahren mit mindestens 10 Prozent oder bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist und
    2.
    der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.
    Der Darlehensgeber soll dem Darlehensnehmer spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten.

    (2) Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag muss der Darlehensnehmer abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b mit mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug sein.
    Ich würde bei solchen krassen Fehlern, nicht schlafen können, denn wenn der Gerichtsvollzieher mit den LKW vor Tür steht, ist die richterliche Anordnung der Zwangsräumung rechtskräftig.

    Erklären sie sich mal den Richter, warum Sie Kündigen und dann nicht tilgen? Die Bank kann wohl den "einverständlichen" Brief mit ihnen wohl über das Postausgangsbuch durch die laufenden Nummer nachweisen können und dann gilt die Zustellvermutung nach 3 Tagen!

    Ich konnte wenigsten nachweisen das die E - mail mit den gleichen Daten und die originalen Papierunterlagen tagegleich versendete und dass dieser Großbrief am Folgetag zugestellt wurden ist! (Einschreiben, Einwurf)
    Damit konnte ich meinen Kunden ein Zinsersparnis von 0,31 % p.a. für 15 Jahren sichern, macht 4,65 % von 150.000 €. Dafür müsste ich sonst als Vermittler finanziell "gerade" stehen.

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    !) Es geht um Geld, da hört der Spaß auf
    2) Sie haben gekündigt, daher besteht eine "Bringschuld" des Schuldners und nicht eine "Holschuld" des Gläubigers
    3) Die
    "Einverständlichkeit" bzw. "Einvernehmlichkeit" kann auch durch ein Brief erfolgen, gerade dann wenn der Gläubiger nicht vor Ort mit einer Filiale ist! Ein persönlicher Termin ist nicht nötig!

    Sie haben alle Punkte erfüllt, die man nur erfüllen kann, um sich eine Gehalts-, Vermögensverpfändung und Zwangsverkauf, inkl. einer Schufa Bonitätszerschlagung und Pfandverstrickung auszusetzen.

    Zahlen sie möglichst schnell, sonst ist der Gerichtsvollzieher ihnen bei Auszug, zu ihren Lasten finanziell behilflich.

    Sie können froh sein, dass bisher die Insolvenzordnung bis zum 31.01.2021 ausgesetzt ist! Sie haben ja dadurch noch 10 Tage Zeit umzubezahlen!

    bruno68

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Darlehen gekündigt .

    Zitat Zitat von bruno68
    @ wanne,

    haben sie ihre Zahlungsverpflichtung weiterhin erfüllt? Ja oder Nein? Denn nach § 488 BGB sind Sie eine eine sogenannte Bringschuld und nicht eine "Holschuld des Gläubigers! deshalb auch keine Erinnerung des Gläubigers!

    Wer kündigt ist sofort in eine Bringschuld! Denn aus den § 488 Abs1 Satz 2 ergibt sich die Bringschuld des Schuldners!
    Durch die Einzugsermächtigung wird die Geldschuld, die eine Bringeschuld ist, zur Holschuld.
    Die Bank hätte ja den Restbetrag abbuchen können.

  4. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Darlehen gekündigt .

    Für was hat die Bank eine Einzugsermächtigung - nur für die monatlichen Raten oder auch für die Tilgung der Restschuld?
    Wenn die Bank das Geld einfach vom üblichen Konto eingezogen hätte, wäre es vermutlich sehr teuer geworden.
    Außerdem steht ja in der "Kündigungsbestätigung" explizit, dass der Kunde die Restschuld überweisen muss, ansonsten werde der Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fortgeführt.

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Darlehen gekündigt .

    Ok. Das Schreiben hatte ich vergessen. Da steht ja explizit drin, was passiert. Restbetrag überweisen oder das Darlehen wird fortgesetzt.
    Was da bruno wieder mit Pfändung, Insolvenz usw. rumlabert ist doch völliger Humbug.

  6. Avatar von wanne
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    Standard AW: Darlehen gekündigt .

    Die Kredite laufen nun seit Oktober 20 normal weiter , Beträge werden normal weiter gezahlt .
    am 18.1 habe ich die Kündigungen nochmals zur Post geschaft und am 22.1 habe ich eine Bestätigung mit Rückzahlsummen /Frist bekommen .Der Bausparer wird mit aufgelöst und gegengerechnet.
    So ein Schreiben habe ich eigentlich im Oktober erwartet .
    Naja ,dann wart´ma halt die 6 Monate .

    danke
    wanne

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