Angenommen wurde für eine sache doppelt bei 2 verschiedenen versicherungen versichert.
Kann kunde eine der versicherung fristlos kündigen ? Bzw. was kann der kunde tun ?
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
utopus
Erfahrener Benutzer
20.01.2018
2.455
1
utopus
Title
Erfahrener Benutzer
seit
20.01.2018
Beiträge
2.455
Danke
157
1
AW: fristlos kündigung wegen doppel versicherung
Kommt vermutlich (wie immer) auf den entsprechenden Einzelfall an.
Z.B. kann ich ja auf mein Leben problemlos mehrere Lebensversicherungen abschließen - bei anderen Sachen kann das natürlich anders sein - 2x Vollkasko auf das Auto und dann das Auto kaputtfahren um 2x den Fahrzeugwert zu kassieren wird vermutlich nicht funktionieren ... allerdings ist man ja im Zweifel selber schuld, wenn man doppelt versichert - und es hängt vermutlich auch davon ab, welche Versicherung länger besteht.
a) Die "Schadensversicherungen", diese zahlen nur bis zum errechneten Schaden, als Einzelversicherung oder mehrere Versicherung zusammen! Folgerichtig, gibt es kein weiteres "Einkommen" daraus.
b) Die "Summenversicherung", diese Versicherung zahlt im Versicherungsfall die vereinbarte Summe x aus! So wäre die Todesfallversicherung mit Summe x und die FLV mit einer 60 % Tfv im Fall des Todes auszahlungsfähig.
Bsw. 400.000 € Tfv (für das Haus) und die 50.000 € aus der FLV.
dies erklärt auch warum Summenversicherungen so "teuer" sind, die leisten in der Regel nach den Eingang der ersten Beitrages, die volle Summe! Ausnahme die Tfv etliche Versicherungen leisten schon nach der Polizzerung einen max. Betrag bis 100.000 € bis zur ersten Rate! Nach Eingang der erste Rate, dann die volle Summe!
Es gab bis 2008, für einige Berufsgruppen die Möglichkeit mehr zu bekommen als gesetzlich aus der Schadenersatzversicherung erwünscht!
Die Gruppe der Beamten diese werden:
- unverheiratet mit 50 % AG / 50 % selbst,
durch
- Heirat ändert sich der Anteil auf 60 % AG / 40 % selbst,
durch
- Heirat und Kinder auf 70 % AG / 30 % selbst zu versichern!
Hatten sie eine Beihilfeversicherung mit den sogenannten Kostenerstattungsprinzip und haben sie nicht bei der Krankenkasse, die Heirat, Kinder angezeigt, so konnten sie sich 70 % von AG und 50 % von PKV erstatteten lassen.