Konditionsverbesserung Baufinanzierung, 2.Objekt als Sicherheit
Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage zur Konditionsverbesserung bei der Baufinanzierung:
1. Immobilienbesitz vorhanden, mit eingetragenen Grundschulden in Höhe von 45% des Beleihungswertes
2. Neues Objekt geplant mit Summe xxxxxx
Die Finanzierung des neuen Objektes kann zu 100% erfolgen, Zinssatz wäre z.B. 1,2%.
(Eigenkapital wäre ein klein wenig vorhanden, soll aber nicht eingesetzt werden)
Da wurde dann noch die Möglichkeit genannt, die Konditionen für die neue Finanzierung zu verbessern, in dem man den bereits getilgten Anteil der Erstimmobilie bis zu einem Beleihungswert von 74% bei Eintragung einer Grundschuld als Eigenkapital anerkennen würde und somit der Beleihungsauslauf für die neue Finanzierung sinkt, sagen wir mal unter 80%, was dann einen Zinssatz von z.B. 0,8% ergeben würde.
Ich meine meine mich erinnern zu können, dass man bei einer Baufinanzierung auch eine zwangsvollstreckungsunterwerfung in das gesamte Vermögen unterschreibt.
Jetzt suche ich den Nachteil für mich, wenn ich die 1. Immobilie als zusätzliche Sicherheit anbiete um die Konditionen zu verbessern. Denn nach meiner Laienhaften Meinung macht es eigentlich nichts aus, da es durch eine eventuelle zwangsvollstreckung bei dem 2. Objekt, das erste ebenfalls mit unter den Hammer kommen würde. Vielleicht würde es etwas länger dauern, aber am Ende müsste ich doch mit allem haften, was ich besitze, oder?
wenn die Frage nicht zu kompliziert war, würde ich mich freuen, wenn mich jemand über die Vor- und Nachteile aufklären würde, in Bezug dass das erstobjekt als Zusatzsicherheit angeboten wird.
AW: Konditionsverbesserung Baufinanzierung, 2.Objekt als Sicherheit
1) Was muss passieren, dass es zu einem Zwangsversteigerungsverfahren kommt?
2) Welche Möglichkeiten ergeben sich im Vorfeld, eine Zwangsvollstreckung abzuwenden?
3) Wie kann diese verhindert werden?
4) Wenn diese durch Verkauf verhindert wird, welche Möglichkeiten ergeben sich, sollte der Verkaufserlös die Forderungen nicht decken?
5) Sollte keine Lösung gefunden werden, sollte man sich nicht kümmern können oder es einem sch....egal sein, was geschieht mit weiterem Vermögen? Bedarf es Grundschulden auf Immobilien, eines Zwangsvollstreckungsverfahren um Forderungen einzutreiben?
AW: Konditionsverbesserung Baufinanzierung, 2.Objekt als Sicherheit
Ich würde immer Sicherheiten verwerten, um dadurch bessere Konditionen generieren zu können, erst recht wenn man bedenkt, über welche Summen wir reden und welchen Effekt Konditionsverbesserungen von 0,3 - 0,5 % bewirken.
Sollten Sie weiteres Immobilienvermögen haben und eine Zwangsversteigerung ist nicht abzuwenden (was muss eigentlich passieren oder verwirkt werden, dass es überhaupt soweit kommt!!!), das Delta aus dieser Versteigerung nicht ausgebracht werden können und weiterhin die Decke über den Kopf gezogen sein oder Dummheit Einzug erhalten, würde man dieses Delta auch über eine Immobilie einklagen, die nicht durch Grundschulden abgesichert ist!!
Passt alles nicht zusammen und selbstverständlich hole bzw. sichere ich mir alle Privilegien im Vorfeld, um dann auf alle Eventualitäten auch eine Antwort zu haben, da spielt es überhaupt keine Rolle, ob Vermögenswerte abgetreten oder besichert sind.
Es gibt dazu - insbesondere mit Bezug zur Praxis - noch viel mehr zu sagen, ist per Schreiben aber zu kompliziert.