Konditionsverbesserung Baufinanzierung, 2.Objekt als Sicherheit

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  1. Avatar von idasb
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    Standard Konditionsverbesserung Baufinanzierung, 2.Objekt als Sicherheit

    Hallo zusammen,


    ich hätte folgende Frage zur Konditionsverbesserung bei der Baufinanzierung:

    1. Immobilienbesitz vorhanden, mit eingetragenen Grundschulden in Höhe von 45% des Beleihungswertes
    2. Neues Objekt geplant mit Summe xxxxxx

    Die Finanzierung des neuen Objektes kann zu 100% erfolgen, Zinssatz wäre z.B. 1,2%.
    (Eigenkapital wäre ein klein wenig vorhanden, soll aber nicht eingesetzt werden)

    Da wurde dann noch die Möglichkeit genannt, die Konditionen für die neue Finanzierung zu verbessern, in dem man den bereits getilgten Anteil der Erstimmobilie bis zu einem Beleihungswert von 74% bei Eintragung einer Grundschuld als Eigenkapital anerkennen würde und somit der Beleihungsauslauf für die neue Finanzierung sinkt, sagen wir mal unter 80%, was dann einen Zinssatz von z.B. 0,8% ergeben würde.


    Ich meine meine mich erinnern zu können, dass man bei einer Baufinanzierung auch eine zwangsvollstreckungsunterwerfung in das gesamte Vermögen unterschreibt.
    Jetzt suche ich den Nachteil für mich, wenn ich die 1. Immobilie als zusätzliche Sicherheit anbiete um die Konditionen zu verbessern. Denn nach meiner Laienhaften Meinung macht es eigentlich nichts aus, da es durch eine eventuelle zwangsvollstreckung bei dem 2. Objekt, das erste ebenfalls mit unter den Hammer kommen würde. Vielleicht würde es etwas länger dauern, aber am Ende müsste ich doch mit allem haften, was ich besitze, oder?

    wenn die Frage nicht zu kompliziert war, würde ich mich freuen, wenn mich jemand über die Vor- und Nachteile aufklären würde, in Bezug dass das erstobjekt als Zusatzsicherheit angeboten wird.

  2. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Konditionsverbesserung Baufinanzierung, 2.Objekt als Sicherheit

    1) Was muss passieren, dass es zu einem Zwangsversteigerungsverfahren kommt?
    2) Welche Möglichkeiten ergeben sich im Vorfeld, eine Zwangsvollstreckung abzuwenden?
    3) Wie kann diese verhindert werden?
    4) Wenn diese durch Verkauf verhindert wird, welche Möglichkeiten ergeben sich, sollte der Verkaufserlös die Forderungen nicht decken?
    5) Sollte keine Lösung gefunden werden, sollte man sich nicht kümmern können oder es einem sch....egal sein, was geschieht mit weiterem Vermögen? Bedarf es Grundschulden auf Immobilien, eines Zwangsvollstreckungsverfahren um Forderungen einzutreiben?

  3. Avatar von idasb
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    Standard AW: Konditionsverbesserung Baufinanzierung, 2.Objekt als Sicherheit

    Die Fragen sind natürlich berechtigt.

    Ich gehe jetzt von der Extremsituation aus, dass man einer Zwangsvollstreckung nicht aus dem Weg gehen kann.

    Ist es da nicht egal, ob das 1.Objekt teilweise mit als Sicherheit angeboten worden ist oder nicht?

    Oder anders gefragt, sollte ich die 1. Immobilie für die Konditionsverbesserung beim 2. Objekt benutzen?

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Konditionsverbesserung Baufinanzierung, 2.Objekt als Sicherheit

    Ich würde immer Sicherheiten verwerten, um dadurch bessere Konditionen generieren zu können, erst recht wenn man bedenkt, über welche Summen wir reden und welchen Effekt Konditionsverbesserungen von 0,3 - 0,5 % bewirken.

    Sollten Sie weiteres Immobilienvermögen haben und eine Zwangsversteigerung ist nicht abzuwenden (was muss eigentlich passieren oder verwirkt werden, dass es überhaupt soweit kommt!!!), das Delta aus dieser Versteigerung nicht ausgebracht werden können und weiterhin die Decke über den Kopf gezogen sein oder Dummheit Einzug erhalten, würde man dieses Delta auch über eine Immobilie einklagen, die nicht durch Grundschulden abgesichert ist!!

    Passt alles nicht zusammen und selbstverständlich hole bzw. sichere ich mir alle Privilegien im Vorfeld, um dann auf alle Eventualitäten auch eine Antwort zu haben, da spielt es überhaupt keine Rolle, ob Vermögenswerte abgetreten oder besichert sind.

    Es gibt dazu - insbesondere mit Bezug zur Praxis - noch viel mehr zu sagen, ist per Schreiben aber zu kompliziert.

    Für mich gibt es da überhaupt keine 2 Meinungen!

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