Hausratschaden Armatur Waschbecken

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  1. Avatar von Konrad4
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    Standard Hausratschaden Armatur Waschbecken

    Hallo, welche Versicherung ist zuständig bei einer undichten Spülbecken Armatur in der Küche?
    Die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung?

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Hausratschaden Armatur Waschbecken

    Haftpflicht vom Installateur?
    Gewährleistung vom Hersteller?

    Kommt auch auf den Art des Schadens an - wurden bewegliche Sachen vom Mieter beschädigt oder fest mit dem Gebäude verbundene Sachen?
    Oder Sachen außerhalb der betroffenen Wohnung?

  3. Avatar von Konrad4
    Konrad4 ist offline
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    Standard AW: Hausratschaden Armatur Waschbecken

    Zitat Zitat von utopus
    Haftpflicht vom Installateur?
    Gewährleistung vom Hersteller?

    Kommt auch auf den Art des Schadens an - wurden bewegliche Sachen vom Mieter beschädigt oder fest mit dem Gebäude verbundene Sachen?
    Oder Sachen außerhalb der betroffenen Wohnung?
    Danke für die Antwort.
    Es ist die Küchenarmatur im Spülbecken in einem EFH. Sowohl aus der Armatur als auch unter der Spüle ist es feucht, daraus ist zu schließen, dass Leitungswasser bestimmungswidrig austritt.
    Ob es sich nach ca. vier bis fünf Jahren um einen nicht sachgemäßen Einbau oder um einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller handelt vermag ich als Laie nicht erkennen.
    Jedenfalls tritt Wasser nicht bestimmungsgemäß aus der Armatur aus und nicht nur aus dem Ausfluss der Armatur.

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Hausratschaden Armatur Waschbecken

    Zitat Zitat von Konrad4
    Die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung?
    Wenn ich mich an den Fall bei meiner Kollegin errinnere, dann beide. Schaden am Haus ersetzt Gebäudeversicherung, Schaden am Hausrat ersetzt die Hausratversicherung.

  5. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Hausratschaden Armatur Waschbecken

    Es stellt sich doch die Frage was beschädigt worden ist? Ist nur die Spüle undicht und es ist kein Folgeschaden entstanden zahlt wohl keine Versicherung. Ist der Spülschrank beschädigt ( z.B. aufgequollen etc. ) dann Hausrat.
    Würd einfach mal ne neue Dichtung einsetzen und gut. Noch nie handwerklich aktiv gewesen? Wegen so einem Kleinstschaden würd ich nicht meine Schadenquote hochtreiben. Beim nächsten "richtigen" Schaden wird in aller Regel gekündigt.

  6. Avatar von Konrad4
    Konrad4 ist offline
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    Standard AW: Hausratschaden Armatur Waschbecken

    Zitat Zitat von Marc2512
    Es stellt sich doch die Frage was beschädigt worden ist? Ist nur die Spüle undicht und es ist kein Folgeschaden entstanden zahlt wohl keine Versicherung. Ist der Spülschrank beschädigt ( z.B. aufgequollen etc. ) dann Hausrat.
    Würd einfach mal ne neue Dichtung einsetzen und gut. Noch nie handwerklich aktiv gewesen? Wegen so einem Kleinstschaden würd ich nicht meine Schadenquote hochtreiben. Beim nächsten "richtigen" Schaden wird in aller Regel gekündigt.
    Es ist wohl die Armatur, also das Gerät wo auf der einen Seite Wasser aus der Leitung reinläuft und am Ausfluss wieder raus läuft. Aber das Wasser läuft nicht nur am Ausfluss raus, nein auch aus der Zwischenstrecke innerhalb der Armatur.
    Da unsere Versicherung auch Armaturen - aufführt , tue ich mich schwer und sage, versichert ist die Armatur - dann schone ich die Versicherung und kaufe eine neue Armatur auf eigene Kosten.
    Preis etwa 300,- €.

    "...Noch nie handwerklich aktiv gewesen? Wegen so einem Kleinstschaden würd ich nicht meine Schadenquote hochtreiben..."
    Es ist zwar gut die Glocken leuten zu hören, man sollte aber auch wissen wo sie hängen.