kurzfristige Selbstständigkeit Mindestbemessungsgrundlage

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  1. Avatar von bkkler
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    Standard kurzfristige Selbstständigkeit Mindestbemessungsgrundlage

    Hallo zusammen,

    ich war 2019 für 1,5 Monate selbstständig. Mein Gehalt (ca. 1.600 EUR) lag über der Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 1.038,33 EUR.

    Im ersten Monat habe ich mein volles Gehalt erhalten und im zweiten Monat nur die Hälfte, d.h. 800 EUR. Wie muss die Krankenversicherung den Beitrag berechnen?

    Welche der folgenden Optionen ist richtig?

    1) Berechnungsgrundlage für den 1. Monat und für den 2. Monat: 1600 EUR. Monatlicher Beitrag: 250 EUR (fiktiv)
    -> Beitrag für 1. Monat: 250 EUR.
    -> Beitrag für 2. Monat: 250 EUR / 2 = 125 EUR (wegen halber Monat geteilt durch 2)
    --> insgesamt: 375 EUR

    2) Berechnungsgrundlage für den 1. Monat: 1600 EUR. Berechnungsgrundlage für den 2. Monat: Mindestbemessungsgrundlage. Monatlicher Beitrag: 150 EUR (fiktiv)
    -> Beitrag für 1. Monat: 250 EUR.
    -> Beitrag für 2. Monat: 150 EUR / 2 = 75 EUR (wegen halber Monat geteilt durch 2)
    --> insgesamt: 325 EUR


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: kurzfristige Selbstständigkeit Mindestbemessungsgrundlage

    Hallo,

    warum willst du den zweiten Monat denn halbieren?

    Aus deinen bisherigen Informationen würde ich wie folgt rechnen:
    1. Monat 250 €
    2. Monat 150 € (Mindestbemessungsgrudlage)
    _____________
    Gesamt 400 €

    Was hast du denn den Rest des zweiten Monats gemacht?

  3. Avatar von bkkler
    bkkler ist offline
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    Standard AW: kurzfristige Selbstständigkeit Mindestbemessungsgrundlage

    Zitat Zitat von BenniG
    Hallo,

    warum willst du den zweiten Monat denn halbieren?

    Aus deinen bisherigen Informationen würde ich wie folgt rechnen:
    1. Monat 250 €
    2. Monat 150 € (Mindestbemessungsgrudlage)
    _____________
    Gesamt 400 €

    Was hast du denn den Rest des zweiten Monats gemacht?
    Weil ich ja nur bis zur Hälfte des Monats selbstständig war und danach hauptberuflich angestellt war. Daher müsste der Beitrag für den Monat doch auch halbiert werden, oder irre ich mich?

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