Kleingewerbe für meine Frau und die Folgen für die Krankenversicherung und Steuern
Hallo an alle ^^
ich würde gern unser Vorhaben im Sachen Selbstständigkeit hier kurz zu erläutern und hoffe auf einige nützliche Information die uns eventuell aus der Google-Suche nicht ersichtlich sind.
Meine Frau ist Hausfrau und bastelt in der freien Zeit neben dem Haushalt. Die Sachen stellt sie bei eBay und anderen Plattformen zum Verkauf rein. Bis zum Herbst, gab es kaum Verkäufe, aber jetzt zieht die Nachfrage an. Daher machen wir uns Gedanken, für sie ein Kleingewerbe im neuen Jahr anzumelden. Die Einnahmen schwanken sehr. So hatte sie zB im November nur €130 und im Oktober dafür €470 eingenommen. Auf die drei Herbstmonate gemittelt waren es €290 im Durchschnitt. Aber da wurden noch keine Materialkosten abgezogen. Außerdem sind die Einnahmen nicht garantiert, da zB nach den Weihratszeit diese wahrscheinlich einbrechen werden. Desweiteren hilft meine Frau in einer Samstagsschule wo sie im Durchschnitt €100 verdient (außer in den Sommerferien).
Ich bin ein Angestellter im produzierenden Gewerbe.
Auf der Seite unserer Krankenkasse (Bahn BKK) habe ich bereits gelesen, dass die Familienmitgleiter bis €445 pro Monat verdienen könne ohne dabei die Familienversicherung zu verlieren. Wobei was ist der Verdienst beim Kleingewerbe, der Nettogewinn am Ende es Jahres?
Dann, so wie ich verstanden habe, muss man keine Gewerbesteuer zahlen, wenn:
Die Regelungen für Kleinunternehmer finden Anwendung, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Jahr der Betriebseröffnung nicht mehr als 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen. (§19 Umsatzsteuergesetz)
Aber welche Steuern muss man zahlen und wann sind diese fällig? Bisher habe ich eine Einkommensteuererklärung gemacht. Wir sind zusammen veranlagt und ich bin Steuerklasse 3 meine Frau 5. Was ändert sich, wenn man eine Frau ein Kleingewerbe führt? Worauf sollte mach achten und wie sollte der Mikro-Job meiner Frau als Aushilfslehrerin behandelt werden?
Wir wären über hilfreiche Antworten sehr dankbar.
LG, Moneta
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#2
titan1981
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AW: Kleingewerbe für meine Frau und die Folgen für die Krankenversicherung und Steuer
Was ihr auf jeden Fall schon einmal machen müsst, sind die Einnahmen und Ausgaben zu sammeln, die Ihr im Rahmen der Selbstständigkeit habt. Wenn es Rechnungen gibt müssen sie auf die Frau lauten. Das macht es euch leichter wenn das Fianzamt unterlagen anfordert....
für die Familienversicherung gilt die durchschnittliche Verdienstgrenze, man kann also in einem Monat mal mehr verdienen. Wenn es in Summe passt.
Der Verdienst ist das nach Abzug aller Ausgaben die das Finanzamt anerkennt das zu versteuernde Einkommen, somit ist es sinnvoll die Ausgaben belegen zu können... Hierauf verlangt die Krankenversicherung dann die Beiträge die dann ggf. nachgefortert werden. Ich würde mal einen Termin machen oder einen Anruf bei der Krankenversicherung machen.... Wieviel die Frau im Kleingewerbe hinzuverdienen darf ohne, dass sie beitragspflichtig wird....
AW: Kleingewerbe für meine Frau und die Folgen für die Krankenversicherung und Steuer
Danke für deine Antwort. Ich habe tatsächlich bei der Krankenkasse angerufen. Und für ist neben der Höhe des Einkommens, auch die Zeit die man dafür aufwendet, wichtig. So gilt man bereits ab 20 Std pro Woche die als Selbstständiger, der seinen Haupt-Lebensunterhalt aus diesem Verdienst bestreitet. Ob man dabei nur €300 verdient, scheint die anscheinende nicht zu interessieren...
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#4
titan1981
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AW: Kleingewerbe für meine Frau und die Folgen für die Krankenversicherung und Steuer
Dann geht die Krankenkasse von einer 40 Stunden Woche aus, wenn man mehr als 20 Stunden in der Woche an Zeit investiert ist die Kleinunternehmertätigkeit der Hauptjob und der Hausfrauenjob die unentgeltliche Nebentätigkeit.... und dann hat sie ein Einkommen das GKV-Beitragspflichtig ist. Also immer schön unter den 20 Stunden/Woche bleiben
AW: Kleingewerbe für meine Frau und die Folgen für die Krankenversicherung und Steuer
Und wieder stimmt der Spruch: der Ehrliche ist der Dumme.
Ja, dann muss man tatsächlich die Tätigkeit offiziell unter die 20 Std/Woche drücken. Eigentlich unter die 17 Std/Woche, denn der Mini-Job in der Samstagschule dauert auch 3 Std.
Für mich stellt es aber noch die Frage, wie es mit den Steuern ist. Also mehr als 17500€ wird bei der Selbständigkeit niemals werden. Ich denke der Reine Netto-Gewinn (ohne Samstagstätigkeit) wird nicht 3000€ im Jahr überschreiten. Zahlt man da nach der Steuererklärung überhaupt Steuern nach?
Und kann man immer noch für uns beide eine Steuererklärung machen? Wie verhält es sich mit dem Ehegattensplitting, denn da ich in der Steuerklasse 3 bin, zahle ich weniger Steuern. Wird er der Ehegattensplitting dann aufgehoben, nachdem meine Frau eine Kleinunternehmerin ist`?
AW: Kleingewerbe für meine Frau und die Folgen für die Krankenversicherung und Steuer
bei 290€ durchschnittlich Einnahmen im Monat udn 17h Wochenarbeitszeit wäre man bei einem Stundenlohn von 4€ ohne Berücksichtigung von Ausgaben.
Das wäre weit unter Mindestlohn.
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#7
titan1981
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AW: Kleingewerbe für meine Frau und die Folgen für die Krankenversicherung und Steuer
Das musst du deinen Steuerberater fragen, ich weiß nur gemeinsam veranlagt, gemeinsame Steuererklärung bei 3/5 heißt auch jegliches Einkommen zählt auch hinzu.... bei Einzelveranlagung wäre es 4/4 was ja so gesehen der 1 für jeden entspricht. Also keine scheinbare Vergünstigungen mehr....
Wegen meiner Ex und ihrer Selbstständigkeit im Nebenerwerb hatte ich eine andere Steuernummer bekommen und wurde auch bei einem anderen Sachbearbeiter geführt der im Finanzamt für Kleinunternehmer zuständig war.... Dann zog die Ex aus und ich hatte den Ärger mit dem Finanzamt... und dann noch bei der Scheidung musste ich die verminderte Rentenleistung durch die 3/5 Versteuerung ausgleichen, da sie ja viel weniger in die Rentenversicherung einzahlen konnte durch die Steuerklasse 5..... Die Steuerersparnis die ich in der Ehezeit hatte hat den finanziellen Schaden bei der Scheidung nicht wett gemacht.
Fazit: Hochzeit lohnt sich nur für den der weniger Verdient, wenn er sich scheiden lässt. Nur das so am Rande.....
AW: Kleingewerbe für meine Frau und die Folgen für die Krankenversicherung und Steuer
@tneub
Ja, das ist mir bewusst, aber das ist halt die Tatsachen. Die Tätigkeit entstand nun mal aus einem Hobby, und der Produkt, der für 30€ verkauft wird, wird keiner für 150€ kaufen. Soll man also daher auf die Möglichkeit auch noch so geringe Einnahmen verzichten, nur weil es unter dem Mindestlohn liegt? Vor allem wenn es gut zwischen den Haushaltsaufgaben und Kindererziehung zeitlich passt und meiner Frau Spaß macht...
@titan1981
danke für deine sachliche und rege Beteiligung. In unserem Fall haben wir keinen Steuerberater und ich versuche nicht an mögliche schwarze Zeiten zu denken, wenn aus rein wirtschaftlichen Gründen vielleicht immer angeraten wäre ^^
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#9
tneub
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AW: Kleingewerbe für meine Frau und die Folgen für die Krankenversicherung und Steuer
Zitat von Moneta
@tneub
Ja, das ist mir bewusst, aber das ist halt die Tatsachen. Die Tätigkeit entstand nun mal aus einem Hobby, und der Produkt, der für 30€ verkauft wird, wird keiner für 150€ kaufen. Soll man also daher auf die Möglichkeit auch noch so geringe Einnahmen verzichten, nur weil es unter dem Mindestlohn liegt? Vor allem wenn es gut zwischen den Haushaltsaufgaben und Kindererziehung zeitlich passt und meiner Frau Spaß macht...
Ich will euch das auch nicht vermiesen, nur sollte man sich festlegen, ist es Hobby, dann darf es auch was kosten (Zeit und/oder Geld) oder soll es ein Unternehmen werden.
Wenn ihr euch für ein Unternehmen entscheidet, dann sollte das dauerhaft auch tragfähig sein. Da gibt es dann nämlich ganz schnell viele Unternehmen und Behörden, die die Hand aufhalten.
Sei es IHK, GEZ, Finanzamt, Steuerbüro, Kontoführung usw. Dann kann es ganz schnell sein, dass ihr nicht nur viele Stunden investiert, sondern auch noch Geld hinterherschießt.
Wenn ich es richtig gelesen habe, soll das bei deiner Frau eher so ein Zwischending zwischen Hobby und Unternehmen werden. Umsatzerzielung ja, Gewinnerzielung nicht unbedingt.
Dann macht euch mal zur Liebhaberei schlau. Ich denke, dass trifft auf euch am ehesten zu.
Falls das zutrifft kann man sich eventuell die ganze Bürokratie sparen
Meine Schwiegermutter hat auch "so" ein Nebengewerbe im eigenen Haus in einer Kleinstadt. Da kommt Elfriede aus der Nachbarschaft und kauft was kleines. Und weil man Elfriede schon seit 50 Jahren kennt, gibts Sonderkonditionen. Und weil man grad am Schwätzen ist, setzt man noch schnell ein Käffchen an und das Kuchenblech ist auch grad ausgekühlt, also gibts auch noch nen Stückchen Kuchen für umme dazu. Am Ende ist vom knapp kalkulierten Aufschlag nix mehr übrig. Die Fahrtkosten zur Beschaffung lässt man unter den Tisch fallen, "weils doch eeh auf der Strecke lag" usw. Und weil das Geschäft nur auf Anfrage geöffnet hat, ist jeder Kunde ein Kunde wie Elfriede mit Sonderkonditionen und kostenlosem Kaffee und Kuchen.
Da zahlt man lieber Steuern, macht seine eigene Milchmädchenrechnung auf und lässt die Kosten für Fläche, Fahrtkosten und Verpflegung außen vor, anstatt zu sich ehrlich zu sein, dass das eigentlich alles nichts außer Arbeit bringt.
AW: Kleingewerbe für meine Frau und die Folgen für die Krankenversicherung und Steuer
@tneub
Auch wir haben nicht so besonders viel Lust auf den Papierkram und mehr Arbeit mit den Behörden. Aber vor allem bei meiner Frau ist die Angst sehr groß "erwische zu werden" und eine große Straffe zahlen zu müssen.
Es gibt schon einen großen Wunsch ihrerseits, etwas in die Familienkasse bei zusteuern, auch wenn es natürlich mit einem richtigen Job nicht zu vergleichen ist. Und keiner von uns ist so realitätsfern um zu glauben, dass es eine wichtige und dauerhafte Stütze untererer Familienfinanzierung werden könnte. Aber diese Angst ist halt da.
Da gibt es dann nämlich ganz schnell viele Unternehmen und Behörden, die die Hand aufhalten. Sei es IHK, GEZ, Finanzamt, Steuerbüro, Kontoführung usw.
Was ich bisher gefunden habe:
GEZ - §5 Absatz 5
Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten 1. .... 2. .... 3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Steuerbüro - kommt darauf an. Wenn man einen Steuerberater in Anspruch nimmt. Will ich vermeiden, nicht bei den Beträgen.
IHK - § 3 IHK-Gesetz
In den Jahren, in denen Ihr Gewerbeertrag bzw. Gewinn 5.200 Euro pro Jahr unterschreitet, werden Sie vollständig vom Kammerbeitrag befreit nach § 3 IHK-Gesetz
Kontoführung - ob und wann die Bank von selbst erkennt, dass dort ein wenig gehandelt wird, steht in den Sternen. Aus bekannten Kreis wissen wir, dass diejenige die in dem Rahmen gehandelt haben, keine Probleme mit Privatkonto hatten.
Die Krankenkasse - das ist die erste Unbekannte. Wenn es Stimmt wie es auf deren Homepage steht, bzw. telefonisch formuliert wurde, dann darf meine Frau im Jahre 2021 Einnahmen bis 470€ pro Monat haben und bei Nichtüberschreitung der Arbeitszeit von 20Std/Woche trotzdem in der Familienversicherung verbleiben. Ich denke diese Voraussetzungen lassen sich gut erreichen. Natürlich wenn am Ende die KK nach eigenen Regeln spielt.
Dann bleibt noch die Steuerbehörde - ist die zweite Unbekannte und für mich die spannendste. Denn ich würde schon gerne vorab wissen wie es unsere Familie besteuert wird, wenn ich Arbeitnehmer bin, meine Frau kleines Gewerbe hat + einen kleinen Minijob...
AW: Kleingewerbe für meine Frau und die Folgen für die Krankenversicherung und Steuer
Bei der Steuer werden einfach alle Einnahmen in einen Topf geworfen.
Nun wird geschaut, was ihr absetzen könnt und das dem Topf abgezogen.
Nun bleibt ein zu versteuerndes Einkommen übrig, auf Grund dessen Ihr in der Splittingtabelle nach eurer festzusetzenden Einkommenssteuer schauen könnt.
Wenn ihr z.B. laut Tabelle 5.000 € zahlen müsstet, du aber bisher (in Steuerklasse 3) nur 4.500 € bezahlt habt, dann müsst ihr 500 € nachzahlen.
Wenn du aber bisher (in Steuerklasse 5) 7.000 € gezahlt hast, dann bekommt ihr 2.000 € zurück.