ich könnte Rat bezüglich meiner BU-Versicherung gut gebrauchen.
Seit drei Jahren bin ich bei einer BU versichert (Hannoversche).
Damals habe ich die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen beantwortet - abgesehen von einer Ausnahme. Es handelt sich um einen kurzen ambulanten Aufenthalt in einer Klinik. Der Entlassungsbericht von Mai 2016, der mir nach Anfrage von der Klinik vor Kurzem zugesendet wurde, ließt sich, wie kann ich sagen, "ungünstiger" für mich als Versichertern als angenommen. Kurzum: Es geht um psychische Auffälligkeiten, deren Auftreten vom damaligen Arzt vornehmlich mit meinem vorausgegangenen MDMA-Konsum in Verbindung gebracht wurde. Offenbar habe ich damals auch von einer "positiven Familienanamnese" gesprochen, wobei einige Details diesbezüglich im Bericht vom Arzt negativer für mich als Versicherten angegeben wurden, als es der Realität entspricht.
Sei's drum, die BU stützt natürlich ihre Einschätzung meiner Person als Versicherter gänzlich auf Schreiben wie diesem.
Da ich aber ansonsten über keine für meinen Versichertenstatus relevanten gesundheitlichen Einschränkungen verfüge und Büroarbeiter bin, zahle ich momentan einen recht niedrigen Monatsbeitrag.
So, hier ist nun der entscheidende Punkt: Ich gehe davon aus, dass wenn ich meiner BU den obigen Bericht nachreiche, meine Beiträge deutlich erhöht werden. Schließlich sind in dieser Hinsicht "psychische Angelegenheiten" eben äußerst ungünstig. Hinzu kommt, dass wenn der Bericht meine BU erreicht, eher ja auch automatisch in den berüchtigen gemeinsamen Datenkosmos aller BUs eingeht und so andere BUs von dieser Sache wissen werden.
Das ist ungünstig, weil ich, um diese zu erahnende Beitragserhöhung zu vermeiden, daran gedacht habe, meine aktuelle BU zu kündigen, um dann später einer BU beizutreten, deren Gesundheitsfragen nur bis in die letzten 5 Jahre zurückreichen. Würde ich die Fragen einer neuen BU also nach Mai 2021 beantworten, so könnte ich diesen kritischen Aufenthalt in der Ambulanz ganz legitim nicht angeben.
Mir wäre hier nun geholfen,
- wenn jemand eine Einschätzung abgeben könnte, ob der Bericht tatsächlich zu einen Beitragserhöhung führen wird. Schließlich könnte die BU diesen Vorfall auch als Ausrutscher sehen, was er auch eigentlich ist. Lediglich die Familienanamnese stellt einen langfristig bedeutsamen Risikofaktor dar, ist aber, wie gesagt, im Bericht bedeutsamer als in Wirklich dargestellt.
- wenn ich erfahren würde, welche BUs Gesundheitsfragen nur für die letzten 5 Jahre abfragen. Solche scheint es zu geben, wie ich einem Online-Artikel bereits entnehmen konnte.
Was meine neue BU sowieso wüsste, ist ja, dass ich zuvor bei der Hannoverschen war. Vielleicht würden das einen Verdacht erwecken.
Sorry, das ist ein langer Text geworden, wobei die Sache mir doch recht komplex erscheint.
Beste Grüße und vielen Dank schon mal an Jeden, der hier versucht weiterzuhelfen
Wurstikus
BU & Psyche? Keine Chance. Wenn du "nur" eine Beitragsanpassung oder Ausschluß bekommst würd ich das als Glück bezeichnen. Gehe eher davon aus, daß der Vertrag zu Beginn gekündigt wird wg. vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. VG Marc
Danke für deine Einschätzung. Ja, dass es zu einem Ausschluss kommt ist ebenfalls gut denkbar, wenn nicht sogar wahrscheinlicher.
Nur dass es eine BUV wirklich kümmert, ob die Anzeigepflicht vorvertraglich verletzt wurde, leuchtet mir nicht ein. Schließlich muss sie ja nur bei tatsächlicher Berufsunfähigkeit zahlen. Wenn dann im Verfahren, in dem die Versicherung selbst nachforscht, ob eingangs alle Gesundheitsfragen nach Aktenlage richtig beantwortet wurden, Gegenteiliges festgestellt wird, kann sie jegliche Zahlungen ohnehin verweigern. Die Beiträge hat sie bis dahin dennoch erhalten. Also eigentlich ein wünschenswerter Ausgang für die Versicherung, oder nicht?
wenn du 10 Jahre mit falschen Angaben gar nicht berechtigt warst überhaupt eine BU zu haben. Finde ich das schon ein Grund. Weil dann haben sie trotz falscher Angaben dich versichert.
streng genommen erschleichen von Leistungen. Mit ein Grund warum Psyche meist nicht versichert wird
Welche Leistung hat man sich denn erschlichen, wenn man 10 Jahre seine Beiträge gezahlt hat, ohne jemals eine Rente wegen Berufsunfähigkeit beansprucht zu haben?
Die versicherte Leistung erhält man ja erst, wenn man tatsächlich berufsunfähig wird. Doch bevor die BUV dir in diesem Fall irgendeinen Euro zukommen lässt, führt sie natürlich selbst noch eigene Recherchen durch und verlässt sich nicht auf die Angaben, die du zu Beginn selbst zu deiner Krankenakte gemacht hast.
Ich bin nicht davon ausgegangen Beiträge zurück zubekommen. Der Besitz einer BUV habe ich bisher als totale Geldverbrennungsmethode gesehen BIS zu dem Tag ab dem man berufsunfähig ist.
Und weil das niemand für sich aussschließen kann, macht eine Verischerung dagegen eben doch Sinn.
Welche Altersrückstellungen darf ich denn erwarten, wenn ich nur die angenommene Zeit der Erwerbtätigkeit bis 67 versichert habe?
Möchte nur anmerken, dass obige Information ebenfalls unzutreffend war.
Tatsächlich war meine Kündigung mit keinerlei Kosten verbunden, hingegen erhielt ich einen Betrag als Rückkaufswert.
Zwar ist dieser Rückkaufswert recht gering im Verhältns zur Summe meiner bisher eingezahlten Beiträge, aber da unverhofft, freue ich mich natürlich darüber.