Altersvorsorge allgemein

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  1. Avatar von Kobo14
    Kobo14 ist offline
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    Standard Altersvorsorge allgemein

    Hallo zusammen,

    über einen Bekannten bin ich leider zu Tecis gestoßen. Da ich ihm vertraute und selber wenig Interesse an Finanzverwaltung habe, habe ich darüber meine Altersvorsorge abgeschlossen. Da man hauptsächlich dazu eher Negatives liest, möchte ich meine Verträge prüfen. Ich gehe davon aus, dass diese ungeeignet/überteuert sind.

    Zu meiner Person:
    - 27 Jahre alt
    - ca. 2300€ netto
    - weder Haus noch Familie und beides nicht in Planung
    - ETF Sparplan vorhanden

    Die gesetzliche Rente sieht da eher mau aus. Daher halte ich eine Altersvorsorge für sinnvoll. Aber:

    - Was gibt es überhaupt?
    - Welche Altersvorsorge ist für mich sinnvoll?
    - Wie finde ich diese?
    - Benötige ich einen Berater und woher weiß ich, dass er sein Geld wert ist und mir nicht wieder Schund andreht?
    - Lohnen sich überhaupt eine Altersvorsorge wie zB eine Riester? Prinzipiell überlege ich, meine Fonds noch weiter auszubauen

    Hier wäre ich über Informationen dankbar. Ich lese mich auch gerne in Themen ein, wenn mir jemand überhaupt mal sagt, in was.

    Die abgeschlossenen Produkte von Tecis sind:

    - WWK Premium FörderRente protect
    - Swiss Life Investo Rentenversicherung Basisrente-Alter
    - GrüneRente der Stuttgarter FlexRente performance-safe

    Falls noch genauere Angaben benötigt werden, sagt bescheid. Da ich mich nicht sonderlich auskenne, weiß ich leider nicht, welche Informationen relevant sind.

    Viele Grüße
    Kobo

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Altersvorsorge allgemein

    Hier meine eigene private Meinung zum Thema Rente:

    Bei Beratern ist immer die Frage, wer den Berater bezahlt - wenn es eine Versicherung/Bank/Vertrieb ist, wird der Berater die besten Produkte für seinen Geldgeber verkaufen wollen - und nicht die besten Produkte für seine Kunden. (Sollte man auch nicht Berater sondern Verkäufer nennen.)

    Die Frage ist immer, was man damit erreichen möchte und wie die eingene Einstellung zum Thema Geld man hat - muss man Geld in einer Versicherung vor dem eigenen Konsum in Sicherheit bringen? (Das Geld in der Versicherung ist erstmal "weg" und nicht so einfach flüssig zu machen - bei einem eigenen Wertpapierdepot ist das ja u.U. anders - und wenn man neue Möbel/Auto/Urlaub etc. benötigt, kann schnell das eigene Depot angezapft werden.
    Oder befürchtet man in Hartz4-Bezug abzurutschen und möchte die Altersvorsorge davor schützen, kann hier u.U. eine Versicherung helfen - oder möchte man sich vor der Langlebigkeit versichern?
    Man muss aber immer im Hinterkopf behalten, dass eine Versicherung Geld kostet und der ganze Wasserkopf der Versicherung und die Aktionäre jeweils ihren Anteil bekommen.
    (Evtl. ist der Kauf von Versicherungsaktien besser als die Anlage in eine Lebensversicherung?)
    Wenn man sein Geld selber anlegt (z.B. in ETF oder in Immobilien zum Vermieten - oder zum EIgennutz um im Alter die Miete zu sparen ...) bleibt vermutlich mehr über.
    Auch ist es sehr kompliziert die ganzen steuerlichen/sozialversicherungstechnischen Vorgänge zu verstehen - und man hat keine Garantie, wie hier die Gesetzgebung in 40 Jahren aussieht - da gab es ja schon nachträgliche Änderungen, die vielen nicht fair vorkommen.
    Die Anlage in geldbasierten Anlagen muss man immer die Inflation und das Währungsrisiko im Hinterkopf behalten - was nützt einem eine Rente die einem in 40 Jahren 500€ auszahlt - wenn man dann nur ein Brot dafür bekommt? (Sachanlagen, wie Firmenanteile/Immobilien/Edelmetalle/Oldtimer/Kunst/etc. sind besser gegen Inflation geschützt.)

    Bei den Versicherungen sollte man sich genau die Bedingungen anschauen und hochrechnen, was hier an Kosten zusammenkommen - da sind oft viele verschiedene Kosten versteckt ... die meisten schaffen hier inzwischen oft nicht einmal die Inflation zu schlagen und man hat im Alter weniger Kaufkraft, als man eingezahlt hat ... man bekommt "Steuergeschenke" die aber meistens nicht die Kosten aufwiegen - und im Alter muss man das Ganze versteuern oder sogar Krankenversicherungsbeiträge zahlen ...

    Habe allerdings auch eine Riesterversicherung und eine Direktversicherung - würde aber inzwischen keine mehr abschließen.

    Wann hast du denn unterschrieben - sind die Kosten schon zum Großteil bezahlt?

  3. Avatar von Ozymandias
    Ozymandias ist offline

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    Standard AW: Altersvorsorge allgemein

    Kann zu den Verträgen nichts sagen. Natürlich sind die tendenziell teurer, aber auch keine Totalverluste.
    Bei einer Altersvorsorge kommt es immer darauf an, in was diese investiert wird. Bei deinen Verträgen weißt du es zu 100% nicht und so geht es vielen Leuten.

    Ich habe:
    Dws TopRente 100% Rabatt auf Ausgabeaufschlag - investiert in Anleihen- und Aktienfonds. Letzte 10 Jahre knapp 9% Rendite.
    Fairr Rürup (nahezu freie Auswahl an ETF) iShares S&P 500 Information Technology Sector UCITS ETF. 25% Rendite pro Jahr für die letzten 3 Jahre. Mit Absicht ausgewählt, gleicht durch Rendite alle Nachteile von Rürup aus. Zukunft ungewiss, ist mir aber das Risiko wert.

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Pfeil AW: Altersvorsorge allgemein

    Warum kommt man erst nach Abschluss heraus und fragt dann erst? Also wenn man schon die ersten 10.000 € in Tonne gedrückt hat?

    Für das "Swiss Life Investo Rentenversicherung Basisrente-Alter" gilt folgende Durchführungsverordnung! Ich hoffe Sie können Lesen, denken und verstehen!
    Oberfinanzdirektion Karlsruhe - S 2221/124 - St 135
    Basisversorgung i.S.d.§10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. B EStG (sog. Rürup-Rente); Sonderausgabenabzug und Arbeitsanleitung zum Umgang mit der sog. Rürup-Rente
    Bezug: OFD Karlsruhe, Verfügung vom 12.5.2006 - S 2220/6 - St 133
    Bezug: OFD Karlsruhe, Verfügung vom 23.1.2007 - S 2220/6 - St 13
    SA-Abzug seit 2005
    Zu den Sonderausgaben gehören seit 2005 auch Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. B EStG (sog. Rürup-Rente).
    1 Voraussetzungen Voraussetzungen nach § 10 EStG
    Beiträge zu einer Basisrente werden im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt, wenn die zukünftige Basisrente die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG aufgestellten Voraussetzungen erfüllt und die Beiträge an einen Anbieter im Sinne des § 80 EStG (ab 2006) oder an ein Versicherungsunternehmen geleistet werden, welches seinen Sitz oder die Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Vertragsstaat des europäischen Wirtschaftsraumes hat und dem Versicherungsunternehmen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt wurde (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a und d EStG). Nähere Ausführungen ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 30.1.2008 - IV C 8 - S 2222/07/0003/IV C 5 - S 2345/08/0001.
    Voraussetzungen für den Abzug von Beiträgen zu einer sog. „Rürup-Rente” sind danach insbesondere, dass:
    Vers.-beginn nach dem der Versicherungs-/Vertragsbeginn nach dem liegt, Personenidentität
    Die Beiträge dem Aufbau einer eigenen, kapitalgedeckten Altersversorgung dienen.
    Negativbeispiel:
    Versicherungsnehmer, versicherte Person und Leistungsempfänger sind nicht identisch (beachte aber Weitergeltung von R 10.1 EStR 2005 und Unschädlichkeit der Hinterbliebenenabsicherung).
    Leistungen aus dem Vertrag
    Der Vertrag die Zahlung einer monatlichen, gleich bleibenden oder steigenden, lebenslangen auf den Stpfl. bezogenen Leibrente vorsieht.
    Leibrente in diesem Sinne
    Eine Leibrente i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst b EStG liegt vor, wenn der Vertrag eine monatliche, gleich bleibende oder steigende, auf das Leben des Versicherungsnehmers bezogene Rentenzahlung vorsieht, die sich mindestens aus der ab Rentenbeginn garantierten Leistung berechnet. Es ist insoweit aus steuerlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn sich geringfügige Schwankungen in der Rentenhöhe ergeben, die auch zu einem Sinken einzelner Rentenzahlungen führen können, sofern diese Schwankungen auf in einzelnen Jahren unterschiedlich hohen Überschussanteilen beruhen, die für die ab Beginn der Auszahlungsphase garantierte Rentenleistung gewährt werden. Ein planmäßiges Sinken der Rentenhöhe wäre allerdings mit den Grundsätzen einer lebenslangen Leibrente nicht zu vereinbaren. Auch ein Auszahlungsplan ist keine lebenslange Leibrente, da das Kapital am Laufzeitende aufgebraucht ist; ein Auszahlungsplan wird dabei auch nicht durch die Verknüpfung mit einer Rente selbst zu einer lebenslangen Leibrente. Ebenso liegt bei Auszahlung durch die regelmäßige Gutschrift einer gleich bleibenden oder steigenden Anzahl von Investmentanteilen keine lebenslange Leibrente iSd. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG vor.

    Altersrente ab 60. Lj.
    Die Altersrente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs des Versicherungsnehmers beginnen.
    Keine Kapitalauszahlung
    Über den Anspruch auf Altersrente hinaus darf kein Anspruch auf Auszahlung bestehen (auch nicht im Fall der Kündigung). Es darf auch nicht die Zahlung eines Sterbegeldes vorgesehen sein.
    Negativbeispiel:
    Der Vertrag sieht eine Kapitalabfindung vor oder es werden Rückkaufswerte ausgewiesen. Ausgenommen ist lediglich die Abfindung einer Kleinbetragsrente i.S. § 93 Abs. 3 EStG, nicht jedoch vor dem 60. Lebensjahr.
    Ansprüche dürfen nicht …
    Die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.
    Ausdrückliche Regelung erforderlich
    Nach Rz. 22 des müssen diese Einschränkungen ausdrücklich im Vertrag geregelt sein.
    Nicht mehr erforderlich ist, dass im Vertrag eine nachträgliche Änderung dieser Einschränkungen ausgeschlossen sein muss.
    Nichtvererblichkeit bei Publikumsfonds
    Im Rahmen von Fondsprodukten (Publikumsfonds) kann die Nichtvererblichkeit dadurch sichergestellt werden, dass keine erbrechtlich relevanten Vermögenswerte aufgrund des Basisrentenvertrages beim Steuerpflichtigen vorhanden sind. Diese Voraussetzung kann entweder über eine auflösend bedingte Ausgestaltung des schuldrechtlichen Leistungsanspruchs („Treuhandlösung”) oder im Wege spezieller Sondervermögen erfüllt werden, deren Vertragsbedingungen vorsehen, dass im Falle des Todes des Anlegers dessen Anteile zugunsten des Sondervermögens eingezogen werden („Fondslösung”). Ebenso kann diese Voraussetzung durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Steuerpflichtigen erfüllt werden, nach der im Falle des Todes des Steuerpflichtigen der Gegenwert seiner Fondsanteile der Sparergemeinschaft zugute kommt („vertragliche Lösung”).
    Ergänzende Absicherung
    Ergänzende Vereinbarungen zur Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie der Hinterbliebenenversorgung sind möglich.
    Unschädlichkeitsgrenze 50-Prozent
    Eine ergänzende Absicherung ist nur dann unschädlich, wenn mehr als 50 Prozent des Beitrags des vom Stpfl. konkret zu zahlenden (Gesamt-) Beitrags auf die eigene Alterversorgung entfällt. Dabei dürfen die Überschussanteile aus den entsprechenden Risiken die darauf entfallenden Beiträge mindern.
    Einheitlicher Vertrag erfordert.
    Sowohl die Altersvorsorge als auch die ergänzende Absicherungen müssen in einem einheitlichen Vertrag geregelt sein.
    Keine erg. Absicherung in Ausnahmefällen
    Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Beitrag der insoweit auf die Absicherung dieses Risikos (Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Hinterbliebene) entfällt, für die Prüfung der 50 %-Grenze der Altersvorsorge zuzuordnen.
    Ausnahme: ant. Beitrag der Berufs- u. Erwerbsunf.vers. ist Teil d. Altersvors.
    Dies ist dann der Fall, wenn bei Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine vollständige oder teilweise Beitragsfreistellung vorgesehen ist und lediglich der Anspruch auf eine Altersvorsorge weiter aufgebaut wird. Dies gilt jedoch nur, wenn kein Wahlrecht zwischen einer Rente und der Beitragsfreistellung besteht.
    Ausnahme: ant. Beitrag der Hinterbliebenenvers. ist Teil d. Altersvorsorge
    Bei einer Hinterbliebenenversorgung ist dies nur dann der Fall, wenn diese ausschließlich aus dem bei Tod vorhandenen Altersvorsorge-Restkapital finanziert wird und der Basisrentenvertrag vorsieht, dass der überlebende Ehegatte eine lebenslange Leibrente i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG (insbesondere nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres) erhält. Dann handelt es sich insgesamt um eine Altersvorsorge.
    Rürup-Anbieter
    Ein Beitragsempfänger i.S.d. § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG vorliegt
    Änderungen durch das JStG 2007
    Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde mit Wirkung ab der Kreis der möglichen Produktanbieter dahingehend erweitert, dass nunmehr auch Anbieter zertifizierter privater Altersvorsorgeprodukte wie Versicherungen, Banken, Fondsgesellschaften und bestimmte betriebliche Versorgungseinrichtungen wie Direktversicherung, Pensionskasse eine steuerlich begünstigte Rürup-Rente anbieten können (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Die Produktvoraussetzungen für das Vorliegen einer Rürup-Rente wurden hierdurch jedoch nicht erweitert oder umgangen.
    2 Verfahren
    FAIR-Liste
    Anders als bei Riester-Verträgen gibt es bei Rürup-Rentenverträgen (auch Basis-Rente genannt) keine staatliche Zertifizierung. Die Liste der bereits geprüften und anzuerkennenden „Rürup-Rentenverträge” (in FAIR → ESt → Rürup abrufbar) ist nicht abschließend und – wie sich neuerdings herausgestellt hat – nicht immer zutreffend.
    Tarife mit derselben Bezeichnung aber mit unterschiedl. Bedingungen
    Es sind Fälle aufgetreten, bei denen Versicherungsgesellschaften unter der gleichen Tarifbezeichnung Rentenversicherungen mit verschiedenen Vertragsinhalten abgeschlossen haben. Danach gibt es beim gleichen Anbieter unter derselben Tarifbezeichnung Rentenversicherungen, bei denen die Voraussetzungen für eine Basisversorgung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nicht erfüllt sind (z.B. individuelle Regelung über das Bezugsrecht, bzw. Kapitalauszahlung etc.) und solche, die die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG erfüllen.
    Neu in FAIR: gelbe und orangene Liste
    Die bisherige Verfahrensweise kann daher nicht aufrecht erhalten werden. Die Liste in FAIR enthält daher künftig eine sog. gelbe und eine sog. orangene Liste. Bei der gelben Liste sind bisher keine verschiedenen Verträge für den gleichen Tarif aufgetreten, bei der orangenen Liste sind verschiedene Verträge mit derselben Tarifbezeichnung bekannt geworden.
    Prüfung des FA unhängig von FAIR-Liste
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Tarife der sog. gelben Liste ungeprüft als sog. Basisversorgung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG anerkannt werden können.
    Neues Verfahren
    Für die steuerliche Anerkennung von Beiträgen in einen „Rürup-Rente” ist nunmehr wie folgt vorzugehen:
    Tarif in gelber Liste
    Tarif des Anbieters ist in der sog. gelben Liste aufgeführt. Für die Anerkennung der Beiträge als Sonderausgaben reicht es aus, dass
    der betreffende Tarif des betreffenden Anbieters in der Liste aufgeführt ist,
    der Steuerbürger eine Bescheinigung des Anbieters vorlegt, wonach die Beiträge für eine nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG begünstigten Vertrag geleistet wurden und
    der Versicherungsschein (Kopie reicht aus) vorliegt. Bei Fondsprodukten ist der Vertrag oder eine dem Versicherungsschein entsprechende Bescheinigung des Anbieters (in Kopie) vorzulegen.
    Prüfung der Voraussetzungen durch FA
    Liegen die entsprechenden Unterlagen und die Bescheinigung des Anbieters vor, ist vom Finanzamt zu prüfen, ob danach die Voraussetzungen für eine Basisversorgung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. B EStG erfüllt sind.
    Voraussetzungen lt. FA erfüllt
    Sind diese nach Auffassung des Finanzamtes erfüllt, können die Beiträge als Beiträge für eine Basisversorgung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. B EStG anerkannt werden.
    Bis zur Aufnahme entsprechender Vermerkzeilen in das Programm „Dauersachverhalte” ist der Tarif und das Versicherungsunternehmen auf dem Mantelbogen zu vermerken.
    Folgejahre
    In den Folgejahren reicht die Bezeichnung des Tarifes in der sog. gelben Liste und die Bescheinigung des Anbieters, dass die Beiträge für einen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG begünstigten Vertrag geleistet wurden, aus. Eine Prüfung kann jedoch angezeigt sein, wenn z.B. die Beitragszahlung gegenüber dem Vorjahr schwankt. Dies gilt nicht bei Rentenversicherungen gegen Einmalbetrag.
    Voraussetzungen nicht erfüllt oder zweifelhaft
    Sind diese nach Auffassung des Finanzamtes nicht erfüllt oder zweifelhaft
    ist der Fall der OFD Karlsruhe z.Hd. St 135, mit dem Vermerk „keine Rürup-Rente lt. Liste oder zweifelhafte Rürup-Rente” vorzulegen. Wichtig wäre, wenn in diesen Fällen dann ggf. die übrigen Vertragsgrundlagen noch angefordert und ebenfalls vorgelegt würden.
    Tarif ist nicht in gelber Liste oder ist in der orangenen Liste
    Tarif des Anbieters ist nicht in der sog. gelben Liste oder ist in der orangenen Liste aufgeführt
    Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug ist es erforderlich, dass sämtliche Vertragsunterlagen angefordert und intensiv geprüft werden.

    „Sämtliche Vertragsunterlagen”
    Im Regelfall wird der Versicherungsvertrag auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen verweisen und diese zum Vertragsbestandteil erklären. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen müssen demnach ebenfalls in die Prüfung mit einbezogen werden. Der Steuerbürger ist daher auch zur Vorlage dieser Unterlagen aufzufordern. Werden diese nicht vollständig vorgelegt, ist der Sonderausgabenabzug zu versagen.
    Alle Vertragsunterlagen sind zu prüfen
    Die Vertragsunterlagen und die dazu gehörigen Versicherungsbedingungen und weitere zum Vertragsbestandteil erklärte Unterlagen sind vom Finanzamt zu prüfen (sämtliche Vertragsunterlagen).
    Voraussetzungen erfüllt → Vorlage an OFD
    Ergibt die Prüfung, dass eine Basisversorgung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nach Auffassung des Finanzamtes vorliegen, sind sämtliche Vertragsunterlagen in Kopie einschließlich der ausgefüllten Checkliste an die OFD Karlsruhe, z.Hd. St 135, mit dem Vermerk „begünstigte Rürup-Rente” zu senden.

    Neue Checkliste
    Die Prüfung der Voraussetzungen für eine Rürup-Rente kann mittels der als Anlage beigefügten Checkliste erfolgen.

    Qualität der FAIR-Liste
    Die Informationen, die in die Listen eingehen, und somit die Aktualität sind entscheidend von den entsprechenden Mitteilungen des jeweiligen Bearbeiters beim Finanzamt abhängig.
    Aufhebung der Verfügungen S 222.0/6 St 133
    Die und werden hiermit aufgehoben.
    Oberfinanzdirektion Karlsruhe v. - S 2221/124 - St 135
    Fundstelle(n): NWB FAAAC-70884
    Es ihre Aufgabe jetzt zu prüfen ob überhaupt der Vertrag förderfähig ist, bevor der Rürup in der Zukunft finanziell implodiert! und zig tausende € Steuervorteile und Verzugszinsen nach zahlen sollen!
    Das dürfte erstmal reichen! Nehmen Sie es nicht auf die leichte Schulter, Sie begehen hier im Falle der Nichtanerkennung von der Basisrente einen Steuerbetrug bis 50.000 € sind nur Vorbestraft mit Bewährung, ab 50.000 € gibt es keine Bewährung mehr man fährt da ein, für 1 bis 2 Jahre!

    Auch dürfte das Vertrauen gegenüber "Tecis" weg sein, da wohl die mehrheitlichen negativen Nachteile "Vergessen" wurden verständlich mitzuteilen! die Herkunft entscheidet auch über die zukünftige Vertriebstaktik!
    Bis zum Mai 2002 erwarb die AWD Holding AG eine 96,1-prozentige Aktienmehrheit der bis zu diesem Zeitpunkt an der Deutschen Börse notierten und im MDAX vertretenen tecis Holding AG. Diese schloss die vollständige Übernahme der Aktien durch ein Squeeze-out im Januar 2003 ab.[
    2004 wurde die tecis Holding AG auf die tecis Finanzdienstleistungen AG verschmolzen. Im Jahr 2006 errichtete die AWD Holding AG die tecis Finanzdienstleistungen AG als eigenständige Vertriebsgesellschaft. Der Schweizer Finanzberatungs- und Versicherungskonzern Swiss Life erwarb 2007 die Aktienmehrheit an der AWD Holding AG. Infolge der Übernahme und der Neuaufstellung von Swiss Life Deutschland wurde im Jahr 2013 die AWD Holding auf die Swiss Life Deutschland Holding GmbH verschmolzen. Im Zuge der Integration in die AWD Holding wurde die tecis Holding AG 2004 mit ihrer eigenen Tochtergesellschaft tecis Finanzdienstleistungen AG verschmolzen.
    Die tecis Finanzdienstleistungen AG ist heute ein eigenständiges Unternehmen innerhalb von Swiss Life Deutschland.
    Ein der schlechteren Daten erklärt auch die hohen Erfolgsdruck!
    Die tecis Finanzdienstleistungen AG veröffentlicht keine separaten Finanzzahlen, sondern ist in den Konzernabschluss der Swiss Life Deutschland Holding GmbH einbezogen. Im Konzernabschluss der Swiss Life Deutschland Holding GmbH erwirtschafteten die vier Finanzvertriebe Swiss Life Select Deutschland, tecis, HORBACH und ProVentus im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz von 385,50 Millionen Euro.Die Berateranzahl wurde zum 31. Dezember 2018 mit 3808 gewerberechtlich lizenzierten Beratern ausgewiesen. Am Standort Hannover, Back-Office für alle Finanzvertriebe, arbeiten derzeit rund 750 festangestellte Mitarbeiter
    Klären Sie erstmal ob ihr Basis Vertrag überhaupt ein zugelassenes und förderfähiges Altersvorsorgeprodukt ist !

    bruno68

  5. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Altersvorsorge allgemein

    ich würde erst einmal schauen ob der Weg bis zur Rente schon abgesichert ist. Meist passt es dort nicht und dann kann man die Altersvorsorge knicken wenn man nicht abgesichert ist.

    somit würde ich die BU Absicherung prüfen und ggf. entsprechend anpassen, dass du wenn du BU wirst bis zur Rente kommst und dabei noch deine AV weiter so ausbauen kannst dass dir das in der Rente auch reicht...

    1. Säule GRV und Rürup staatlich gefördert
    2. Säule Riester und BAV staatlich gefördert
    3. Säule private RV nicht gefördert
    4. Säule Immobilie teilweise gefördert
    5. Säule Fonds, ETF etc.

    1. Säule
    GRV
    muss jeder Angestellte einzahlen. Grundabsicherung Rentenauskunft gibt einen Überblick

    Rürup
    lohnt sich bei hohen zu versteuerndem Einkommen >60.000€ durch Steuerrückerstattung da bekommt man dann am meisten wieder zurück

    2. Säule
    Riester
    lohnt sich meist für Singels mit hohem Einkommen oder Menschen mit vielen Kindern >2 wenn derjenige nur den 60€ Grundbertag abgreifen kann da verheiratet kein Einkommen und Kinder

    BAV
    lohnt sich wenn der Arbeitgeber deutlich mehr als 15% zuschießt in der Rente muss man auch an die GKV abgeben....

    3. Säule
    private RV
    lohnt sich nur noch selten wenn man eine gute Fondsauswahl hat und in ETFs investieren kann die auch Sinn machen.... um die Kosten zu senken

    Säule 1-3 sind für die Langlebigkeit gedacht. Hier gewinnt man wenn man mehr Beiträge raus bekommt als eingezahlt und die Inflation berücksichtigt hat.


    Säule 4
    Immobilie
    Lohnt sich wenn man nicht mehr vor hat oft umzuziehen man bindet sich meist an einem Ort halte Dauer >10 Jahre eh nicht von dir angestrebt.

    Säule 5
    frei verfügbar, geringe kosten in der ETF variante.

    Bei allen Säulen kann der Staat wie er möchte von heute auf Morgen die Gesetze so ändern, dass sie sich nicht mehr lohnen oder besonders lohnen. Somit der Rat nicht alles auf eine Karte zu setzen und breit streuen und bewusst sein, dass 1-2 der Säulen so gesehen bis zur Rente ausfallen können/werden. Welche ist leider offen....

    Noch ein Tipp:
    Bruno schreibt viel meist ohne Inhalt den man verstehen muss/kann meist also einfach ignorieren..... Denn Lösungen bringt er nicht.....

  6. Avatar von Kobo14
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    Standard AW: Altersvorsorge allgemein

    Hi,

    danke schon einmal für die Anregungen.

    @titan1981
    Also eine BU habe ich auch, bei der CanadaLife. Das sollte auch so sein, dass damit die RV weiter befeuert wird.

    Zu den Säulen:
    1. GRV ist klar. Rürüp werde ich dann einmal nachrechnen, weil ich die 60k nicht erreiche. Ich hatte eigentlich gedacht, diese eignet sich vorallem für Selbstständige.
    2. Riester scheint dann ja auch für mich interessant zu sein, sofern der Vertrag passt.
    3. Private RV: meinst du damit dann so etwas wie die GrüneRente der Stuttgarter FlexRente performance-safe?
    4. Korrekt, ist aktuell nichts für mich.
    5. Auch soweit klar.

    @utopus:
    Also grundsätzliches Ziel der AV sollte es sein, die GRV aufzustocken. Dabei sollte natürlich auch die Inflation berücksichtigt werden. Diese zusätzlichen Versicherungen habe ich vor ca einem halben Jahr abgeschlossen, da sie auf den ersten Blick attraktiv durch Steuervorteil und Zuschüsse erschienen.

    Kann man das eigentlich so zusammenfassen, dass AV Versicherungen 1. mehr bringen sollten, als sie kosten und 2. mehr bringen sollten, als das Anlegen des Geldes direkt in Fonds?

    Viele Grüße

  7. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Altersvorsorge allgemein

    Zitat Zitat von Kobo14
    Kann man das eigentlich so zusammenfassen, dass AV Versicherungen 1. mehr bringen sollten, als sie kosten und 2. mehr bringen sollten, als das Anlegen des Geldes direkt in Fonds?
    Sie sollten sich von dem Gedanken verabschieden, dass sie Versicherungen als Geldanlage betrachten. Versicherungen machen immer dann Sinn, wenn es ein Risiko abzusichern gilt. Beim Thema Altersvorsorge ist es das der Langlebigkeit. Als Beispiel: Mit einem Investmentfonds können sie zur Altersvorsorge Kapital generieren, welches bspw. zum Beginn des Ruhestands komplett zur Verfügung steht. Dieses Kapital kann eine sehr hohe Wertentwicklung innerhalb der Laufzeit verbucht haben, wird jedoch dennoch mit zunehmenden Alter aufgebraucht sein. Bei einer Rürup-Versicherung hingegen erhalten sie eine monatliche lebenslange Rente. Versterben sie "früh", dann ist es unabhängig von der Wertentwicklung für sie eine weniger attraktive Anlage gewesen. Leben sie überdurchschnittlich lange, kann vielleicht auch die tollste Wertentwicklung eines Fonds bis zum Ruhestand nicht mithalten.

    Die finanzielle Attraktivität bei Versicherungen kommt eher durch die staatlichen Förderungen zustande. Als reine Geldanlage ist sicherlich der Fonds vorzuziehen.

    Aber als Grundsatzfrage vorab sollten sie sich, Kobo, aus meiner Sicht zunächst damit auseinander setzen, was sie überhaupt wollen. Eine lebenslange Rente als Risikoabsicherung für Langlebigkeit und / oder eine Geldanlage.

  8. Avatar von utopus
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    Standard AW: Altersvorsorge allgemein

    Wobei man meiner Meinung nach auch aus Kapital die Langlebigkeit entsprechend absichern - z.B. mit einer vermieteten Immobilie - oder wenn man bei Aktien die Dividenen nutzt oder bei Aktien/ETF nur einen geringen Teil auszahlt/verkauft (z.B. 4%) - dann kann man das entsprechende Kapital auch vererben oder verschenken.

    Gegen Geldentwertung oder Währungswechsel/-crash kann man auch mit Renten- Lebensversicherungen vermutlich wenig tun.

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