Wechsel freiwillige GKV -> PKV bei Verbeamtung

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  1. Avatar von showboat
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    Standard Wechsel freiwillige GKV -> PKV bei Verbeamtung

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade in einer ganz blöden Situation und hoffe, dass vielleicht jemand einen Tipp für mich hat.
    Ich bin aktuell noch angestellt und in der GKV freiwillig versichert, weil ich über der Einkommensgrenze liege und bisher keinen Anlass zum Wechseln gesehen habe.
    Nun habe ich recht kurzfristig erfahren, dass ich nächste Woche verbeamtet werde (Bayern). Nun habe ich mich mit dem Krankenkassenwechsel befasst und mit Entsetzen festgestellt, dass ich da die zweimonatige Kündigungsfrist einhalten muss. Effektiv heißt das, dass ich ca. 1000€ mehr bezahlen muss. Die GKV stellt sich leider komplett quer, mich früher herauszulassen und behauptet, das wäre gar nicht möglich. Ich habe aber von Maklern aber schon gehört, dass das unterschiedlich ablaufen kann.

    Hat da irgendjemand andere Erfahrungen gemacht und wenn ja, was war dafür nötig? Und gibt es eine Möglichkeit, vielleicht doch nicht komplett alles selbst bezahlen zu müssen?

    Vielen Dank!

  2. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Wechsel freiwillige GKV -> PKV bei Verbeamtung

    Kannst du nicht mit deinem Arbeitgeber sprechen, dass er die Verbeamtung um zwei Monate nach hinten verschiebt?

  3. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Wechsel freiwillige GKV -> PKV bei Verbeamtung

    Dann laß die private Versicherung erst nach der Kündigungsfrist starten?
    Was sparst du durch keine Rentenversicherung und keine Arbeitslosenversicherung? ;-)

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wechsel freiwillige GKV -> PKV bei Verbeamtung

    @showboat,

    das kommt raus wenn man sich um nichts kümmert.

    wie kann man über den "kleinen Dienstweg" erfahren, dass man verbeamtet wird?

    Alles ist das ein bisschen zu spät!

    Wie wollen Sie sich und wo denn absichern? In welchen Tarif? Mit welchen Beihilfesatz in % rechen Sie denn?

    Oder eine andere Frage ist:" Kann der Arbeitsplatz zeitweise ims Ausland (Europa, Amerika oder sonst wohin) führen?

    Welche Beamtenlaufbahn wird es Lehrer, oder was anderes?

    Vergessen sie es das Sie selber Ihre PKV aussuchen können! Meine Ex Schwägerin aus (BW) meinte das könnte sie auch, aber spätestens als sie bei der Frage mit den 44 € monatlichen extra Beitrag war diese schon überfordert! Und seitdem hat sich ihren Beitrag nahe zu verdoppelt!
    Da ich ihren Tarif kenne, kann ich auch die Betragsexplosion seitdem Nachvollziehen!

    Sie wollte eine Sparfuchsin sein, Sie AP sparen die Sie trotzdem ja bezahlen muss, weil es kein Nettotarif gibt!

    Auch was die Mehrheit der Beamten bisher nicht mitbekommen haben ist das der Dienstherr nur die Beihilfe in Art und Umfang der GKV bezahlt und das seit 2005! Der Rest zahlt nämlich seitdem der Beamte selber!
    Natürlich gilt das nachher auch für die Familienmitglieder! Kinder kommen recht einfach in die PKV bei der Ehefrau sieht das aber anders aus, sofern diese auch arbeiten geht!

    Billiger war gestern, weil es für den Eintritt für Beamte keine Beschränkung und nur gesiebte Beamte gibt, kann sich der heutige billige Tarif zukünftig Beitragsmäßig explodieren!

    Die Wahrheit hat sich dieses Jahr bei der "Debakel" ergeben, durchschnittlich 16 % mehr!

    Sie sollten aufhören zu träumen, eine solche entscheidung kann sehr schnell ein neues Eigenheim kosten, denn jeder € der an die PKV geht, fehlt der Familiengründung bzw. beim Eigenheim(be)schaffung!

    bruno68

  5. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Wechsel freiwillige GKV -> PKV bei Verbeamtung

    bruno ist doch auch nicht anders wie bei der GKV aber immer schön angst schüren um ggf. mehr Angstkunden zu bekommen.... und in BY kann das durchaus sein, dass man die Verbeamtung erst kurz vor der Verbeamtung erfährt.....

    Trotdem ist jetzt eile gegeben... Pflicht ist alle Gesundheitsdaten durch die Ärtze zusammenstellen zu lassen. Und zwar von allen Ärtzen der letzten 10 Jahre bei denen man war auch wenn man sich nicht mehr erinnert.... Am besten Auszug aus der jeweiligen Krankenakte. Am besten mit einem Schreiben des Hausarztes wenn dieser einen kompletten überblick hat. Am besten einen Termin mit diesem machen und darüber sprechen dass man Verbeamtet werden soll und man für die PKV die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten muss. Das ist sehr wichtig wird man in den ersten 10 Jahren ernsthaft krank. Da schaut die PKV sehr genau.... viele haben etwas bei den Gesundheitsfragen vergessen was jetzt unter umständen einen beitragenden Faktor hatte...

    Wenn dein Hauptarzt dir ein Schreiben ausstellen kann ist das schon einmal sehr gut. Dann würde ich zu einem guten Makler gehen der nicht den Leuten Angst macht. Es gibt hier im Forum 1-2 die hier auch gerne mal rein schauen.

  6. Avatar von Marc2512
    Marc2512 ist offline

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    Standard AW: Wechsel freiwillige GKV -> PKV bei Verbeamtung

    Zitat Zitat von showboat
    Hallo zusammen,

    ich bin gerade in einer ganz blöden Situation und hoffe, dass vielleicht jemand einen Tipp für mich hat.
    Ich bin aktuell noch angestellt und in der GKV freiwillig versichert, weil ich über der Einkommensgrenze liege und bisher keinen Anlass zum Wechseln gesehen habe.
    Nun habe ich recht kurzfristig erfahren, dass ich nächste Woche verbeamtet werde (Bayern). Nun habe ich mich mit dem Krankenkassenwechsel befasst und mit Entsetzen festgestellt, dass ich da die zweimonatige Kündigungsfrist einhalten muss. Effektiv heißt das, dass ich ca. 1000€ mehr bezahlen muss. Die GKV stellt sich leider komplett quer, mich früher herauszulassen und behauptet, das wäre gar nicht möglich. Ich habe aber von Maklern aber schon gehört, dass das unterschiedlich ablaufen kann.

    Hat da irgendjemand andere Erfahrungen gemacht und wenn ja, was war dafür nötig? Und gibt es eine Möglichkeit, vielleicht doch nicht komplett alles selbst bezahlen zu müssen?

    Vielen Dank!

    Ggf. kommt ne Erhöhung zum Jahreswechsel, dann kommst raus mit ner SK. Gruss

  7. Avatar von Ozymandias
    Ozymandias ist offline

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    Standard AW: Wechsel freiwillige GKV -> PKV bei Verbeamtung

    Der Zusatzbeitrag steigt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, dann wäre eine Sonderkündigung möglich wie der Post drüber beschreibt.

  8. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wechsel freiwillige GKV -> PKV bei Verbeamtung

    @Ozymandias,

    Der Zusatzbertrag den ich meinte, die 44 € ist ein Zusatzbaustein damit übernimmt der Dienstherr andere Kosten die eben nicht mehr Leistung sind. Allerdings nur in Art und Umfang seines Abschlusses. Also als Lediger nur zu 50 %, bekommt er eine Rechnung bsw. 1.000 € für Leistungen die nicht mehr in der GKV bezahlt werden, erhält er vom Dienstherr 500 € erstattet!

    Mehr nicht!

    @titan1981 So sehe ich es nicht
    bruno ist doch auch nicht anders wie bei der GKV aber immer schön angst schüren um ggf. mehr Angstkunden zu bekommen...
    Denn er hat ja gewusst das er eines Tages Beamter wird! Es fällt ja nicht wie Manna vom Himmel, die Verbeamtung ist ein zu erwartenden Ereignis!

    Er wusste das er Beamter wird, jedoch nicht wann!
    Aber wäre es für finanzielle vorteilhafter gewesen, wenn Er sich schon vor ein Jahr sich die Zeit genommen hätte? Jetzt muss übereilt irgendwie eine Beihilfeversicherung herbei!

    Er kann froh sein das es nicht die Centrale mehr gibt, die ihre Beiträge jährlich um bis 110 % erhöht hat! Ach ja, die Kunden sind jetzt bei der Generali gelandet und wieder bei der D Vermögensverbratung.

    Denn so einfach ist die Beihilfeversicherung nicht, es gibt welche die billig sind im Vergleich zur Leistung oder Welche die sehr teuer sind, die aber nur Unterdurchschnittlich leisten!

    In einen gebe ich dir recht es welche Vermittler die es sich einfach machen und nur vermitteln, keiner setzt sich hin und bekommt nur 50 % AP! Und haftet dann 60 Monate dafür! Völlig abwegig! Zu Komplex sind dafür die Bundes- oder jeweilige Landes- -beihilfen, da gibt es nur wenige PKV Versicherungen! Die einige Punkte zugunsten der Beamten zulassen!

    Geht man AGB's unterscheiden diese sich erheblich und die Aufklärungspflichten sind dafür enorm, über die Leistungen in Art und Höhe. Oder ob das Kostenerstattungsprinzip, das die Rechnung an sich selber geht und dann eine Teilerstattung vom Dienstherrn durchgeführt wird! Und den Eigenanteil, dann wahlweise selber bezahlt und dafür bis zu 4 Vollbeiträge jährlich erstattet bekommt?

    Kommt ein Auslandsaufenthalt zeitweilig infrage, muss die Beihilfeversicherung Weltgeltung haben und in einen Krisengebiet sollte nicht unbedingt die Kriegskausel gelten, weil wenn Er als Verletzter retour kommt! Dürfte es schwierig sein, eine Wiederaufnahme des vollen Versicherungsschutzes wie es vorher war. Ein wiederaufleben der Beihilfe in Art und Umfang des vorigen ist dann nur noch möglich, mit der Ausschlusskausel der Verletzung oder mit erheblichen Prämienzuschlag möglich.

    Noch Fragen wie umfangreich die Beratung sein muss! Mir drei Kreuzen geht das nicht mehr!

    bruno68

  9. Avatar von Marc2512
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    Standard AW: Wechsel freiwillige GKV -> PKV bei Verbeamtung

    Wir reden von dem hier:
    google:

    Mindestbeitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte

    Er liegt bei 14,6 Prozent der beitragspflichten Einnahmen. Hinzu kommt der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedliche Zusatzbeitrag. Wer auf das Krankengeld verzichtet, zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag.


    Und wenn der steigt kommt er raus.

  10. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Wechsel freiwillige GKV -> PKV bei Verbeamtung

    Zitat Zitat von bruno68

    @titan1981 So sehe ich es nicht Denn er hat ja gewusst das er eines Tages Beamter wird! Es fällt ja nicht wie Manna vom Himmel, die Verbeamtung ist ein zu erwartenden Ereignis!

    Er wusste das er Beamter wird, jedoch nicht wann!
    Aber wäre es für finanzielle vorteilhafter gewesen, wenn Er sich schon vor ein Jahr sich die Zeit genommen hätte? Jetzt muss übereilt irgendwie eine Beihilfeversicherung herbei!


    Kommt ein Auslandsaufenthalt zeitweilig infrage, muss die Beihilfeversicherung Weltgeltung haben und in einen Krisengebiet sollte nicht unbedingt die Kriegskausel gelten, weil wenn Er als Verletzter retour kommt! Dürfte es schwierig sein, eine Wiederaufnahme des vollen Versicherungsschutzes wie es vorher war. Ein wiederaufleben der Beihilfe in Art und Umfang des vorigen ist dann nur noch möglich, mit der Ausschlusskausel der Verletzung oder mit erheblichen Prämienzuschlag

    bruno68
    er weiß auch nicht wann er stirbt nur dass er es irgendwann wird genauso weißt du es nicht. Man kann nicht alles vorausplanen. Er weiß auch nicht ob er Beamter bleibt, vielleicht muss er das auch noch absichern wenn das Beamtentum abgeschafft wird....

    lass es also besser er muss sich nun kümmern. Mehr nicht wenn man sich kümmert ist das machbar wenn man den richtigen Makler hat und keine laberbacke die nur redet und nichts liefert.

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