Neffe ist zur Zeit als fester Fahrer im Versicherungsvertrag angegeben, da dadurch der Beitrag niedriger ist als wenn nur der Onkel angegeben ist (Alter 78 und 52)
möchte demnächst die Prozente vom Onkel übernehmen und das Auto auf sich anmelden -
welche Autoversicherung bietet dies noch an ?
sollten eigentlich noch alle Autoversicherungen noch anbieten. Der Rahmen ist aber dass man nicht mehr SF Jahre übertragen kann als der Begünstigte den Führerschein in Jahren schon selber hat.
Bedeutet hat der Neffe den Führerschein erst 3 Jahre kann er auch nur für 3 Jahre die Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Am besten ist es bei dem aktuellen versicherer nach zu fragen wie sie übertragen können. Meist kann man auch etwas kullanz erwarten wenn man noch ein Jahr weiter den Vertrag bei der alten Versicherung weiter führt.
Ich habe meine ruhende SF Klasse für mein zweites Auto das ich im Zuge der Scheidung abgeben musste ruhen lassen geht zwischen 5 und 7 Jahren und letztes Jahr bei der alten Versicherung das zweite eigenständige Auto wieder angemeldet. Ergebnis ich habe die alte SF bekommen und 1 Jahr oben drauf als zusätzliches Schmankerl dass ich bei der alten Versicherung wieder den Vertrag aufgenommen habe. Dieses Jahr habe ich mir eine andere Versicherung gesucht bei der die Konditionen besser waren. Ergebnis ohne großen aufwand die al
Ich habe meine ruhende SF Klasse für mein zweites Auto das ich im Zuge der Scheidung abgeben musste ruhen lassen geht zwischen 5 und 7 Jahren und letztes Jahr bei der alten Versicherung das zweite eigenständige Auto wieder angemeldet. Ergebnis ich habe die alte SF bekommen und 1 Jahr oben drauf als zusätzliches Schmankerl dass ich bei der alten Versicherung wieder den Vertrag aufgenommen habe. Dieses Jahr habe ich mir eine andere Versicherung gesucht bei der die Konditionen besser waren. Ergebnis ohne großen aufwand die al
Wenn ich das grad lese
...Zweitwagen (lief über Frauchen) wurde vor kurzem abgemeldet. Da der neue Zweitwagen versicherungstechnisch nicht über uns direkt läuft,
wird Frauchens SFK wohl etwas länger nicht beansprucht werden müssen.
Muss man da speziell irgendwo tätig werden? (bzgl. ruhen lassen etc.)....ging jetzt mal von aus, nix tun zu müssen
Ich habe zwei eigenständige SF-Klassen. Nicht als Zweitwagen versichert, sondern 2 mal als "Erstwagen" hier muss man je nach Versicherung alle 5 bzw. 7 Jahre tätig sein um die Eigentsändige Versicherung mit der SF zu erhalten.
tätig werden bedeutet alle 5 Jahre oder 7 Jahre muss man ein Auto darüber versichern, frage mal bei deiner Versicherung nach und lasse dir das schriftlich geben bis wann du ein Auto wieder anmelden musst, dass du die SF-Klasse erhalten kannst.
Ich habe es nach 3 Jahren gemacht bei der letzten Versicherung bei dem mein zweiter Erstwagen vor der Scheidung versichert war, weil ich günstig einen weiters Auto wieder bekommen habe und eigentlich das Auto meiner Freundin nicht mehr durch den TÜV kommen sollte, was es dann aber doch tat und zwar mängelfrei.
Bevor ich SF2X verfallen lasse kauf ich ein gebrauchtes Schrott-Motorrad mit 400 ccm für 100 EUR und schließ ne Haftpflicht ab und stells in den Keller ( oder fahr damit ). Günstiger als in ein paar Jahren ggf. wieder bei Null anzufangen.
FYI: Es gibt auch Versicherungen bei denen die SF nicht verfallen. Einfach vorher mal schlau machen. Gruss