ich habe eine sogenannten Individual-Kredit bei der Targobank, welche ich nun gerne vollständig ablösen möchte.
Der Kredit wurde im Oktober 2015 geschlossen und hat noch eine Restlaufzeit bis August 2023.
Restsaldo ca. 10.000 €
In den Vertragsbedingungen unter "vorzeitige Rückzahlung" finde ich nun folgende Formulierung: "Die errechnete Vorfälligkeitsentschädigung wird auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge reduziert: - 1 Prozent bzw. wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung 1 Jahr nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig rückzuzahlenden Betrags - den Betrag der Sollzinsen, den der Kreditnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung zu entrichten gehabt hätte
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird erhoben auf Zahlungseingänge, die über die fällige Raten hinausgehen und berechnet auf Basis des zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs bestehenden Kapitalsaldos. Beim Individual-Kredit können Sie jederzeit ganz oder teilweise Beträge von 80% des aktuellen Kapitalsaldos ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen"
Nun meine Fragen:
a) Im letzten Satz steht, dass ein Individualkredit, so wie ich ihn habe, ohne Entschädigung zurückgezahlt werden kann. Gleichzeitig erfolgt aber eine Einschränkung auf 80%. Verstehe ich es nur falsch, oder ist dies widersprüchlich?
b) Sollten tatsächlich Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen, beschränkt sich diese auf max 1% des Restsaldos, da dieser Wert deutlich geringer sein wird, als der Betrag der Sollzinsen. Bei einer Restschuld von ca. 10.000 € wären demnach mit max. 100 € zu rechnen. Habe ich dieses richtig verstanden?
Lösung aus der Praxis:
Zahle jetzt 80% - 3 Tage später nochmal 80% der ca. 2000 verbliebenen Euronen und dann den Rest
Hat ein Kunde so gemacht und tatsächlich ohne Stress 3,81 € Vorfälligkeit bezahlt - damit war die Sache dann erledigt
Ansonsten viel Spaß mit Mönschengladbach, eventuell stellen die Mitarbeiter dort dich auch nach Düsseldorf weiter - kostet aber nur Zeit
Also ich würde auch versuchen die 100€ nicht zu zahlen - also erst 80% (z.B. 8000€) zusätzlich zurückzahlen - und dann eine gewisse Zeit später nochmal 80% vom Rest (z.B. 1600€) - bei den übrigen 400€ muss man dann schauen, wieviele Raten dafür nötig sind - oder halt dann auf einen Schlag den Rest zahlen und die 4€ Vorfälligkeitsentschädigung zahlen ...
In den Vertragsbedingungen unter "vorzeitige Rückzahlung" finde ich nun folgende Formulierung: "Die errechnete Vorfälligkeitsentschädigung wird auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge reduziert: - 1 Prozent bzw. wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung 1 Jahr nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig rückzuzahlenden Betrags - den Betrag der Sollzinsen, den der Kreditnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung zu entrichten gehabt hätte
Es entspricht genau den Test aus den § 502 Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB!
Gut der Wille zum ablösen ist löblich, aber auch sinnvoll?
Rechnen sie mal einfach mal aus wieviel Zinsen sie sparen wenn sie einmalig sofort 80 % der aktuellen Schulden tilgen, das wäre zumindest einmal ein Sparpotenzial ohne Vorfälligkeit! Bestimmt mehrere hunderte €!
auf die Restlichen 20 % können sie dann Monate später einmalig ablösen! Was dann vielleicht 1.100 € mal 3 % mal 34 Monate / 12 Monate in etwa 94 € ausmachen würde!
würden sie nicht die 80 % ablössen, wäre die Rechnung mit 5.100 € mal 3 % mal 36 Monate / 12 Monate in etwa 459 € ausmachen würde! Sie würden in etwa 365 € Zinsen sparen!
Natürlich hängt dies von Zinssatz ab, beträgt dieser mehr steigt auch die Ersparnis an!
Bedenken sie das es nur 80 % der aktuellen Schuldsumme handelt um nicht die Summe 8.000 €, den mit jeder getilgten Rate sinkt auch die Sondertilgungsrate!