wir haben 2011 folgendes Konstrukt bei der ETW Finanzierung von der örtlichen Sparkasse aufgehalst bekommen:
- Annulitätendarlehen: 60k Sollzinsbindung 10 Jahre bis 30.05.2021
- LBS Bausparer N5+ 60k
- Vorfinanzierungskredit 60k Sollzinsbindung 10 Jahre bis 30.05.2021
Finanzierungssummer 120k
So weit so gut. Wir haben 2018 ein FastForward Darlehen abgeschlossen. Jetzt stellt sich nur das Problem der Kündigung der alten Darlehensverträge. Auf meine Nachfrage, ob die neue Bank die alten Darlehensverträge für uns kündigt, kam keine Reaktion. Also würde ich gerne selbst kündigen. Jetzt hat die LBS mitgeteilt, dass der Kreditvertrag nach 10 Jahren mit Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden kann. Also statt dem 30.05.2021 dann der 30.11.2021.
Aber das ist doch nicht der richtige Kündigungsweg. Dies ist der Weg nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Ordentliches Kündigungsrecht nach 10 Jahren). Ich möchte aber zum Ende der Sollzinsbindung zum 30.05.2021 raus. Das müsste § 498 Abs. 1 Satz 1 BGB sein.
Oder liege ich hier falsch und die LBS versucht nur mehr Geld abzugreifen?
Wenn ich Annulitätendarlehen und Vorfinanzierungskredit zum 30.05.2021 kündigen kann, wie komm ich dann an das Bausparguthaben? Kann ich den einfach kündigen, oder wie läuft das? Muss ich da etwas beachten?
AW: Kündigungsfrist nach 10 Jahren bei Umschuldung
@manu_aux,
so sieht das aus wenn man Finanzierung selber macht!
Es kommt nichts gutes raus!
Was soll denn sich ändern? Zu einen sagen garichts zu ihren Familienstatus, Einkommen,....
Gut zum 31.05.2021 endet die 1.Refinanzierungssphase, aber haben sie nicht selber ein Forward Darlehn abgeschlossen?
Wir haben 2018 ein "Forward Darlehen" abgeschlossen.
auch ist Blödsinn das mit der 10 Jahresfrist!
. Jetzt hat die LBS mitgeteilt, dass der Kreditvertrag nach 10 Jahren mit Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden kann. Also statt dem 30.05.2021, dann der 30.11.2021.
Damit ergibt sich ein anderes Datum nämlich zum 31.10.2020!
Das Darlehn kann demnach eigentlich nicht gekündigt werden, wenn die Frist 10 Jahre als vereinbart gilt! Nur Vertragslaufzeiten die länger als 10 Jahre gebunden sind, lassen sich nach 10 Jahren genauer gesagt 9,5 Jahren kündigen! Da aber ihr Darlehnsvertrag sowieso zum 31.05.2021 endet, ist eine Kündigung nicht von nöten!
die andere Frage ist aber zu wann das Forwarddarlehn die 1.Refinanzierungssphase übernimmt! Ich hoffe doch, zum 01.06.2021. Damit nicht eine Zwischenfinanzierung bis zu 2 Jahre mit Zinsen von 2 % p.a. und Abschlussprovision extra fällig werden!
Das oberste Ziel muss der Erhalt der ETW sein, nicht aber mehr die Billigkeit!
Denn was sie geschrieben haben, deutet doch eher das Sie die Finanzierung nie verstanden haben! Geschweige was sie unterschieben haben, was ja noch 2011 erlaubt war.
Selber werden sie da nicht mehr rauskommen, sie brauchen einen Menschen der ihnen die Sachlage erklärt und zwar sehr schnell. Bitte aber nicht den Verbraucherschutz, denn dieser hat kein Zulassung, weder in Versicherung noch Finanzanlagen oder Immobiliendarlehnvermittlung. Zudem wollen diese für ihren Müll noch nichtmal haften.
AW: Kündigungsfrist nach 10 Jahren bei Umschuldung
Zitat von bruno68
@manu_aux,
so sieht das aus wenn man Finanzierung selber macht!
Es kommt nichts gutes raus!
Selber werden sie da nicht mehr rauskommen, sie brauchen einen Menschen der ihnen die Sachlage erklärt und zwar sehr schnell. Bitte aber nicht den Verbraucherschutz, denn dieser hat kein Zulassung, weder in Versicherung noch Finanzanlagen oder Immobiliendarlehnvermittlung. Zudem wollen diese für ihren Müll noch nichtmal haften.
AW: Kündigungsfrist nach 10 Jahren bei Umschuldung
Hallo manu_aux,
wenn in dem Vorausdarlehen eine feste Zinsfestschreibungszeit steht, gibt es keine 2 Meinungen, mit Beendigung der Zinsfestschreibungszeit kann das Darlehen abgelöst werden. Steht da aber "fest Zuteilung", muss diese abgewartet werden oder eben nach BGB §490 kann das Darlehen vorzeitig gekündigt werden.
Mit Kündigung des Vorausdarlehenslehens verweisen sie darum, dass das Vorausdarlehen um das Bausparguthaben verringert wird, parallel verweisen sie auf die Kündigung des Bausparguthabens zum Zeitpunkt der Kündigung/Abrechnung des Vorausdarlehens.
Ein wenig verwundert bin ich, denn dieses ganze Prozedere übernehmen wir für unsere Forwardkunden, zu dem darf solch ein vermeintlicher Bock, insbesondere beim Forwarddarlehen mit Ablösung zu kündigender Restvaluten, eigentlich nicht passieren.
AW: Kündigungsfrist nach 10 Jahren bei Umschuldung
haha, oh je... Dachte es wäre eine normale Frage gewesen... Aber für das Niveau gibt es leider auch keine "Zulassung" Aber danke, bruno. Antwort wird berücksichtigt
AW: Kündigungsfrist nach 10 Jahren bei Umschuldung
Zitat von noelmaxim
Hallo manu_aux,
wenn in dem Vorausdarlehen eine feste Zinsfestschreibungszeit steht, gibt es keine 2 Meinungen, mit Beendigung der Zinsfestschreibungszeit kann das Darlehen abgelöst werden. Steht da aber "fest Zuteilung", muss diese abgewartet werden oder eben nach BGB §490 kann das Darlehen vorzeitig gekündigt werden.
Im Vertrag des Vorfinanzierungskredits steht: Sollzinsbindung: 10 Jahre, Laufzeit: bis Zuteilung. Zuteilung wird bis zum Ende der Sollzinsbindung voraussichtlich nicht erfolgen.
Bin selber verwundert, das ich mich drum kümmern muss. Hätte das als Service auch erwartet, dass es von der ablösenden Bank geklärt wird
AW: Kündigungsfrist nach 10 Jahren bei Umschuldung
@manu_aux,
es ist schon erstaunlich, dass man bei einen Vertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren einen Vertrag nach 10,5 Jahren kündigen kann!
Aktuell ist es so das Verträge deren Laufzeit 10 Jahre + abgeschossen werden, können nach aktuellen Rechtsprechung es steht sogar im BGB!!
Zum Termin 120. Vollmonatsrate, 6 Monate davor zum Beitrag des 114. eine fristgemäße Kündigung als Schuldner aussprechen kann sofern man eine Umschuldung als sicher angesehen werden kann!
Allerdings gilt das nur für Verträge die nach den 21.03.2016 abgeschlossen wurden sind, folgerichtig kommt diese Regelung erst zum 01.10.2025 zum Tragen kommen! Siehe auch (iF) § 489 Abs. 2 BGB. Da Sie ihr Darlehn vor den 20.03.2016 abgeschlossen haben, müssten Sie die damalige Rechtsprechung (aF) davor haben und anwenden.
Anders sieht es für die 5 Jahre Festverträge aus die letzten davon konnten nur bis 20.03.2016 abgeschlossen werden, diese werden dann spätestens zum 21.03.2021 fällig, damit diese iF des aktuellen § 489 Abs.2 BGB kommen.
Sie selbst wissen ja nicht mal welcher Termin für Sie gilt! Gilt der Termin für die Laufzeit der Vertragsunterschrift oder der Termin der Vollauszahlung? Da kann schon ein halbes Jahr dazwischen liegen.
Folgerichtig ist anzuerkennen das entweder der genannte Termin oder andere Termin gemeint ist:
So weit so gut. Wir haben 2018 ein FastForward Darlehen abgeschlossen. Jetzt stellt sich nur das Problem der Kündigung der alten Darlehensverträge. Auf meine Nachfrage, ob die neue Bank die alten Darlehensverträge für uns kündigt, kam keine Reaktion. Also würde ich gerne selbst kündigen. Jetzt hat die LBS mitgeteilt, dass der Kreditvertrag nach 10 Jahren mit Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden kann. Also statt dem 30.05.2021 dann der 30.11.2021.
Liest man das durch stellt man als Fachmann fest das sie selbst bis heute nichts verstanden haben!
Erklären sie mal welche Beziehung zwischen der Sparkasse und der LBS gibt? Keine! Folgerichtig ist die Aussage der LBS
Jetzt hat die LBS mitgeteilt, dass der Kreditvertrag nach 10 Jahren mit Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden kann.
Nur bezogen auf das - LBS Bausparer N5+ 60k - Vorfinanzierungskredit 60k Sollzinsbindung 10 Jahre bis 30.05.2021 gelten kann!
Allerdings ob das Geld aus den BSV rauskommt, ist eher zweifelhaft, da ja der BSV zur Sicherung des Darlehn von 60 k€ abgetreten ist! Hier könne sie die teuren Zinsen des BSV vermeiden. In den Sie die rechtzeitige Zuteilung vermeiden und die Schuldsumme durch einen Neudarlehn in Höhe von 60.000 € vollablösen und den BSV als Sicherheit nur zur Not abtreten.
Das - Annulitätendarlehen: 60k Sollzinsbindung 10 Jahre bis 30.05.2021 bei der Sparkasse! Da wissen sie nicht mal welcher Termin gilt! Demnach wissen sie auch nicht welche Schuldsumme zu begleichen ist!
Dann haben sie selber
Wir haben 2018 ein FastForward Darlehen abgeschlossen.
abgeschlossen.
Da steht auch nicht fest wann dieser das Darlehn der Sparkasse ablösen kann und in welcher Höhe! Analog gilt dies für das LBS BSV!
Solch eine obskure Finanzierung, die kann nur schief gehen!
Solche eine Finanzierung, biete ich meine Kunden erst garnicht an! Bei mir weiss der Kunde was er in 32 Jahren, also 2052 für sein Eigenheim schon im Jahr 2020 zu zahlen hat! Und nicht das Risiko 2030 eingeht, das sein Haus zwangsversteigert wird!
Lieber Weihnachten im Eigenheim feiern, als zur Miete wohnen und das ständige klopfen an der Wand der Nachbarn zu ertragen!