Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
Liebe Finanzexperten,
Wir sind w+m, 38J., 2 Kinder; beide Krankenpfleger, monatl. NettoGehalt zusammen ca. 3600€ + - x aufgrund Schichtzulage, Weihnachts- Urlaubsgeld, + 2x Kindergeld.
Wir haben uns in ein renovierungsbedürftiges Haus verliebt. Das könnten wir Mitte Dezember angucken, wenn es uns weiter gefällt im 2. Schritt mit Gutachter.
Ich gehe von einem Kredit von 200.000€ aus (reiner Hauspreis ohne Nebenkosten 148.000), evtl. mehr..
Das Haus würde bedeuten Umzug und Jobwechsel, dabei aber Verbesserung der Bezahlung, da z.Zt. Osttarif, dann TvÖD West.
Neue Jobs sind für uns überhaupt keine Problem (man wird ja überall hofiert, Kopfgeld gezahlt etc.), ABER man ist am Anfang i.d. R. ein halbes Jahr in Probezeit.
Da die Entfernung 500km betrifft, wäre die grobe Planung Vertrag unterschreiben bis März (Ende Baukindergeld), Umzug im Sommer, solange Miete alte Wohnung + Kredit abzahlen (geht ohne Probleme).
Ich habe auch eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr.
Interessiert die Bank dass man ab Sommer einen bzw. zwei neue Jobs mit Probezeit hat?
Und dann der Knüller: alles ohne Eigenkapital.
Wir hatten nie vor zu bauen, immer mal was zurück gelegt wenn wir Bock drauf hatten, somit nur 10.000 € angespart.
Ich erbe in ? Jahren die ETW meiner Mutter, aber zusammen mit meiner Schwester. Die ist abbezahlt und hat aktuell einen Wert von 67.000 €.
Aber das ist wohl auch eher uninteressant für die Bank?
Keine Schulden, keine Schufa, keine sonst. Kredite, Leasing etc.
Wir dachen an eine monatl. Rate von 800€.
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
Rein von dem Einkommen her (EUR 3.600) dürfte eine Finanzierung der EUR 200.000 gut darstellbar sein.
Wenn Sie beide einen nahtlosen Übergang von bisherigem Arbeitsverhältnis zu neuem Arbeitgeber haben (mit Probezeit) dann dürfte eine wie von Ihnen geplante Finanzierung gut umsetzbar sein.
Auch die Rate von EUR 800 = EUR 9.600 im Jahr könnte passen.
Man müsste sich klar insbesondere das Objekt auch nochmal genauer anschauen da Sie renovierungsbedürftig schreiben.
"So" ein großer Albtraum wie Sie vielleicht meinen ist es vielleicht gar nicht.
Wo steht das Objekt in Deutschland?
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
Hallo, danke für die Antwort...der Albtraum bezieht sich nicht auf das Haus, sondern auf Adorno, der war ein Kapitalismuskritiker ;-)
Natürlich wäre der Übergang nahtlos, an neuen Stellen soll man ja am liebsten eh immer gestern schon anfangen, als Krankenschwester..
Wir müssen dann erstmal für uns gucken ob das Haus uns "in real" zusagt, und dann gucken was ein Gutachter sagt, mit wieviel Kosten wir rechnen müssen (oder ob er uns abrät).
Und mit dem Wissen dann zur Bank.
Sanierung betrifft vor allem Heizung, Dämmung, der kWh Wert beträgt 306, und zwei Jahre nach Besitzerwechel muss das ja wohl erledigt sein mit der Verbesserung der Energiebilanz?
Aktuell ist das Haus noch bewohnt.
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
Hallo Herr Buhmann,
das hatte ich oben geschrieben: leider kein Eigenkaptital (wir wollten nie Eigentum). Gespart sind 10.000 €, aber nur so nebenbei..wir haben letztes Jahr ne Küche 3000€ so bezahlt, Fahrrad 1500€, Digitalkamera 1300€, Urlaube, Autoreparaturen..
Keine Schulden, keine Kredite, nur Miete und normale Kosten, plus Zeitungsabo, Hund etc..Auto wurde auch so bezahlt..
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
Und wenn ihr Eigentum habt, wollt ihr keine Kamera mehr ? Und das Auto geht nicht mehr kaputt und die Küche ..... ????
Was ist das denn überhaupt für ne Küche für 3 k ??? Fehlt da die Hälfte ?
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
Zitat von hausbauwest
Was ist das denn überhaupt für ne Küche für 3 k ??? Fehlt da die Hälfte ?
Siehst du Hausbauwest, exakt daher resultiert die Tatsache, dass du Bauvorhaben und deren Kosten, besser gesagt alle Vorhaben, gar nicht beurteilen und bewerten kannst!
Dir geht Bescheidenheit und Maß halten ab, Freunde hast du auch keine und Freude scheinbar nur bei Prunk. Pauschal urteilst du von dir auf andere, disqualifizierst dich damit absolut für die Beurteilung von Vorhaben anderer Menschen.
Wie groß ist die Küche, die Räumlichkeit? Kann man diese nicht auch gebraucht gekauft haben und/oder jetzt mit ein paar Euros erweitern?
Mein Sohn hat sich jetzt für 3.000 Euro rabattiert die Küchenteile gekauft und mit Freunden aufgebaut. Sieht exakt aus, wunderbar und die gekochten Nudeln schmecken genauso gut wie die Nudeln, die ich in meiner 20.000 Euro Küche koche!!!
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
Zitat von hausbauwest
Und wenn ihr Eigentum habt, wollt ihr keine Kamera mehr ? Und das Auto geht nicht mehr kaputt und die Küche ..... ????
Was ist das denn überhaupt für ne Küche für 3 k ??? Fehlt da die Hälfte ?
Ich finde es immer wieder interessant, wie viele hier 25k+ für eine neue Küche ansetzen.
ich frage mich immer wieder, ob die Leute die Küche zum UVP kaufen!?!?! Meine Schwägerin hat letztes Jahr sich eine neue Markenküche inkl 60% Rabatt gekauft. Sie sieht TOP aus und hat inkl Neff Geräten unter 10k gekostet.
Wenn man eine Messeküche oder eine mit kleinen optischen Fehlern kauft, kommt man auch unter 5k weg. Mich stört es z.B. nicht, das mein Einbaukühlschrank eine kleine Beule am Gehäuse hat. Im verbauten Zustand sieht man gar nichts von!
Klar wenn ich jetzt eine Designer Küche will, muss ich dafür auch passend zahlen, aber wieso wollen die meisten soooo eine Küche!?! Vor allem wenn die Finanzierung schon knapp ist. Reicht da nicht für die ersten 10 Jahre eine einfache Küche!?!? Viele Familien kochen doch eh nicht mehr......
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
Nein, eine Finanzierung ist erst dann rund und gesund, wenn man sich auch ne Küche für 20.000 Euro +leisten kann
Für manch einem ist der Samstag aber auch dann erst schön, wenn er anonym andere Menschen (so meint er) beleidigen und aburteilen kann, wenn er sich seine 30.000 Euro Küche einsam anguckt und sich sagt, ach wie geil bin ich eigentlich.
Und andere wiederum haben gar keine Küche, pupen aber rum, als wären sie die Größten haben aber in Wirklichkeit vor lauter Kohldampf gar keinen Stuhlgang mehr!
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
Naja, für mich gibt es beim Hausbau andere Dinge, die eher wichtig wären, als eine 20k+ Küche. Die Küche kann ich problemlos jeder Zeit austauschen, andere Dinge beim Hausbau sind schon schwieriger. Vor allem bedenken viele auch nicht, das z.B. beim Hausbau noch andere unerwartende Kosten kommen können. ABER hauptsache die Küche ist perfekt & der SUV in der Einfahrt.
Aber das verstehen leider viele Menschen nicht. Haben eine 30k Küche & einen SUV und essen die 1€ Dose Fertigfutter
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
Diese gibt es auch, sicherlich, bei Hausbauwest (er tut aber nur so) selber aber ist das Vorhaben nur gesund, wenn alles als 3-fache Absicherung da ist und das Prunkhaus mit allem Komfort errichtet wird und nur das gilt als Indikator, dass es eben gesund und anzuraten ist.
Vor allem, es gibt für ihn nur die Menschen, die so denken, leben und sind, wie er denkt, lebt und ist. Das ist der Maßstab für alle!
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
Haha, Hausbauwest, ich bin Krankenschwester :-D
Und wohne zur Miete...ich klopp mir in meine (Altbau) Mietwohnung (die perspektivisch zu klein wird wenn die Kinder "Pubertieris" sind) natürlich keine 10.000€ Küche..
Und was denkst wie "Normalos" abseits der "Frankfurt am Main Banker-Szene" so leben?
Bei meinen Kollegen hat eine einzige Eigentum, und die hat auch eine Küche >8000€, alle anderen kommen mit ihrer Küche nicht mal an unsere 3000€ ran..solls geben..die leben aber alle noch und kochen sogar ohne Kücheninsel, Induktion und Lavasteingrillplatte ..und wir kochen sogar auch viel, man mag es bei dem Küchenpreis kaum glauben..
Die Geräte waren tatsächlich da nicht bei, das sind keine Einbaugeräte, sondern Standgeräte oder wie die sich nennen, und die waren alle noch recht neu, wurden wieder verwendet..
Und bisher haben wir die Autoreparaturen immer gut so hinbekommen, ohne auf Gespartes zugreifen zu müssen..
Und ich geh davon aus dass Rennrad und Kamera ne Weile halten und nicht jedes Jahr neu gekauft werden müssen...
Also Hausbauwest, du hast jetzt eine Aufgabe: bei deinen nächsten Krankenhausaufenthalten (möge es selten vorkommen) fragst du die Schwestern und Pfleger, die deinen Verband wechseln, den Schmerztropf einstellen, die Urinflasche auswechseln und dir beim ersten Gang zum Waschbecken helfen mal wieviel ihre Küche so gekostet hat..und dann schreibst du mir das :-D
Ich bin gespannt :-)
Und ich stelle fest: habe meinen Namen tatsächlich weise gewählt..in einem Finanzforum..
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
AdornosAlbtraum,
so einfach wird das nicht! Mal den AG zu wechseln! Schauen sie mal nach
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen . (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, 1.wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2.wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
....
Überraschend könnte in den Tariflichen Verträgen eine Verlängerung der Kündigung seitens des AN tarif-, vertrag-, rechtlich vereinbart sein!
Denn es gilt:" Lex specialis derogat legi generali – die speziellere Regel (Tarifvereinbarung) geht der allgemeinen (Bürgerliches Gesetzbuch, hier § 622 BGB Abs.1) vor."
--- Mich würde es nicht wundern, wenn wegen der langen Tätigkeit eine verlängerte Kündigungsfrist geben könnte --- (Siehe auch EuGH, Urteil von 09.01.2010 Az. C-555/07 (ABI. C Nr. 63S4.) verstößt § 622 Abs. 2 S.2 BGB gegen europäisches Recht und ist deshalb nicht anzuwenden.)!
Nur wenn die gleichen Kündigungsfristen wechselseitig vereinbart sind, gilt § 622 Abs. 2 BGB wieder!
Sollten dies nicht beachtet werden, könnte dann § 628 BGB in Frage kommen! Schadensersatzanspruch des AG vom Ex AN.
Denn die vom Betriebsrat ausgehandelten Verbesserungen der letzten Jahren, könnten dann in ihren Fall zum Sargnagel werden!
### Hier sollten sie mal prüfen welche Kündigungsfristen für Sie beide gelten ### Und zwar im aktuellen gültigen Arbeitsvertrag, Stand 2019/2020. Und nicht denen von 2010 oder sonst wann unterschiebenden!
Zum Thema Einkommen
Das Sie selbst sagen einen Einkommen von 3.600 € netto monatlich mit Zulagen zu haben! Mit diesen Einkommen haben sie allerdings kein pfändbares Einkommen! Denn das liegt bei 3.608 €, deshalb kommt nur ein Finanzierungssumme in Frage die einer ortsübliche Miete entspricht!
Des weiteren haben Sie bisher wohl kein Kassenbuch zu Kontrolle ihrer Ausgaben angelegt! Daher fehlt ihnen die Übersicht über ihr Ausgabenverhalten! Sparsamkeit wird wohl jetzt eine zukünftige Haustugend!
Zum Thema Eigenheim
Wissen Sie überhaupt, was ein bewohnbares Eigenheim bedeutet? Nichts!
Denn kaputte Fenster, undichte Leitungen (Gas, Wasser und Abwasser), teilweise defekte Elektronik, verhindern nicht ein bewohnbares Eigenheim!
Nur Brand, Überschwemmung stellt nur in Verbindung mit einen Gutachten stellt eine Unbewohnbarkeit fest.
Also ein Schwammbefall einer fehlerhaften Isolierung, das schwarze auf der Glasfaser, wo die Sporen dauerhaft in die Luft abgegeben werden, das Haus ist dann bis zur Begutachtung dann immer noch bewohnbar! Allerdings wird da schon der Lungenpilz bei ihnen persönlich eingezogen sein!
Eigenheim Bruchbude
Sie schreiben
Sanierung betrifft vor allem Heizung, Dämmung, der kWh Wert beträgt 306, und zwei Jahre nach Besitzerwechel muss das ja wohl erledigt sein mit der Verbesserung der Energiebilanz?
Das wird nicht klappen, solchen Wert 306 kWh pro m², da hilft nur die Abrissbirne! Und ein neues passiv Fertighaus oder KfW 40! Allein wegen den Heizkosten und Zuschüssen!
Auch sollte man vorher prüfen ob das Gebäude gegenwärtig versichert ist! Denn ohne Versicherung, kein Darlehn! Die Versicherung wird ja an den Gläubiger, zwecks Absicherung abgetreten!
Das ist nur ein kleiner Ausschnitt an Bedingungen, zwecks einer Finanzierung! Denn ohne Erfüllung von Bedingungen, kein Darlehn!
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
Zitat von bruno68
Zum Thema Einkommen
Das Sie selbst sagen einen Einkommen von 3.600 € netto monatlich mit Zulagen zu haben! Mit diesen Einkommen haben sie allerdings kein pfändbares Einkommen! Denn das liegt bei 3.608 €, deshalb kommt nur ein Finanzierungssumme in Frage die einer ortsübliche Miete entspricht!
Was willst du immer mit deinem pfändbaren Einkommen? Für wem oder wofür spielt dies im Hinblick auf dem Einholen einer Immobilienfinanzierung mit positiven Kreditvotums dies irgendeine Rolle?
Zu dem anderen sch.... erfrage ich gar nicht mehr erst was.
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
Hallo Bruno68,
im ersten Posting schrieb ich dass wir erst im Sommer Orts - und Jobwechsel vornehmen würden, ergo passt das schon mit meinem halben Jahr Kündigungsfrist..mal abgesehen davon hab ich schon öfter Kollegen gehabt die auch verfrüht rausgelassen wurden...
Wenn also die Banken dass nicht blöd finden dürfte das passen.
Danke für die Einschätzung zum kWh Wert, ich befürchte ja so etwas auch, aber deswegen schrieb ich ja auch wir gucken uns das Haus erst alleine an, dann mit Gutachter..
Ich habe den Eindruck dass viele Teilnehmer hier mehr quer als komplett lesen?
Wir unterschreiben nichts, haben bisher nicht mal den Makler kontaktiert..ich versuche mich grad von zwei Seiten einzulesen in Haussanierung und -finanzierung, um gerüstet zu sein vor dem "Erstkontakt".
Wir sind nicht naiv oder blöd, aber unwissend, da nie Eigentum geplant war.
Danke für den Hinweis mit der Versicherung - nach welcher Versicherung müsste ich mich erkundigen?
Das mit dem pfändbaren Gehalt versteh ich nicht ganz, da müsste ich mich dann auch nochmal mit befassen ..oder jemand hier hat Muße mir das freundlich und verständlich zu erklären.
Insgesamt ist der Ton hier ziemlich rau und lässt mich vermuten dass sich hier zu viele weiße Männer mit gewisser Machtposition im Beruf befinden.
Ein Glück hab ich im Real-Life damit wenig am Hut, beruflich auf ärztl. Ebene, dann hörts auch schon auf...
Danke an alle die mich hier freundlich beraten. Ich zisch jetzt mit meinem Rennrad zum Nachtdienst :-D
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
Und nochmal zum Ton hier: es geht doch vielen hier weniger um Hilfe und Tipps als vielmehr um Eigendarstellung? Konkurrenz unter Forumsmitgliedern?
Wenn es berufl bei euch auch so abgeht, hab ich es ja mit meinem Pflegejob noch gut :-D
Wie hoch ist der BurnOut- und Kokainabusus-Anteil in dieser Branche?
AW: Bauf. mit Orts+Jobwechsel-》Probezeit, was sagen Banken dazu?
@ AdornosAlptraum,
wie sie wissen bedeutet eine abnorme Fristverkürzung, meist ein negatives Merkmal! Das der aktuelle AG ein "verdeckte" Nachricht, durch Aufhebung Kündigung zu Unzeit den neuen AG mitteilt. So ist eine Verkürzung der Kündigungsfrist immer ein negativ Merkmal. Auch die Kündigung zum 10. oder 27 eines Monats, deuten auf erhebliche Probleme innerhalb der Orga der Ex- Firma hin.
Auch sollte ein vorläufiges qualifiziertes Zeugnis sich ausstellen lassen, bevor es bekannt wird das Sie den alten AG verlassen werden. Es steht ihnen alle 2 Jahre soviel zu!
Ich hoffe ihnen sagt der Begriff:"einfühlsam! im ein qualifiziertes Arbeitszeugnis etwas! Was eigentlich ein Genickbruch für den AN beim neuen AG bedeutet!
Der richtig Satz lautet:"Herr xxxx zeigte sich "sehr" "einfühlsam" gegenüber den Patientin und Kolleginnen!"
Steigerung "sehr" und die Reihenfolge "Patientin und Kolleginnen" oder "Kolleginnen und Patienten"! Solch ein Satz im Arbeitszeugnis des Ex- AG, dürfte einer Unbefristung des Arbeitsvertrages beim neuen AG in Wege stehen!
zum Thema: Pfändungsfreibetrag
Hier erliegen viele den Irrtum das man beliebig viel Geld aus sein Einkommen zum Zwecke der Eigentumverschaffung verwenden kann! Aber dies hat der Gesetzgeber durch eine Gesetzgebung im der ZPO Zivilprozessordnung § 853 c die Sozialbedürftigkeit einen Riegel vorgeschoben!
Nicht das der Gläubiger das gesamte Einkommen zum Monatsanfang pfändet und danach der Schuldner zum Sozialamt geht und sich dann eine Sozialhilfe auszahlen lässt! Und so einen Vermögensaufbau betreiben kann!
Gegenwärtig ist ein Einkommen für eine Person bei 1.180 € monatlich unfändbar, weil dieser nichts von wirtschaftlichen Wert mehr hat! In den 1.180 € ist auch eine Miete in Art und Umfang des Hartz IV Satzes enthalten! Was natürlich vieler Orts, nicht mehr ausreichend ist!
Gläubiger haben deshalb eine etwas andere Regelung im Bezug "Unpfändbarkeit" so kann ein Gläubiger eine Summe von 800 € zum Leben ausreichend sein, demnach werden dann 380 € zur Tilgung herangezogen!
Bei der 2.Person die auch 1.080 € monatlich verdient, werden weitere 600 € zum Leben ausreichend angesehen werden, demnach werden dann weitere 580 € zur Tilgung herangezogen!
Demnach steht dann bei einen Einkommen 2.160 ein mögliches verfügbares von 960 € zur Verfügung, was in etwa 44 % des Einkommen entspricht!
Denn es spielt keine Rolle, ob sie Miete von 960 € oder Zins und Tilgung bezahlen!
Sie schrieben hier das ihr Gesamteinkommen zusammen 3.600 € monatlich beträgt, dies wäre wenn Sie zu Miete wohnen würden, nicht pfändbar!
Kein Gericht und Gerichtsvollzieher würde ihnen eine Zwangsbeitreibung von den laufenden Einkommen in Höhe von 3.600 € monatlich vollziehen!
Wohl aber das Guthaben, das Fahrrad und sonstige Wertgegenstände einziehen! Und gleichmäßig an die Gläubiger verteilen, was natürlich nichts bringt!
Das Gericht und Gerichtsvollzieher sorgen nur dafür das sie als Familie nicht der Staat dauerhaft auf der Tasche liegen! Damit zwingt dieser auch die Gläubiger zum Vergleich, weil Familien auf Jahrzehnte keine ober kaum die Schulden tilgen könnten.
Hier ist der Vergleich selbst für den Staat von Vorteil!
zum Thema Versicherung
Danke für den Hinweis mit der Versicherung - nach welcher Versicherung müsste ich mich erkundigen?
Das Hängt von den jeweiligen Gläubiger ab, sehen Sie aber im § 492 b in Verbindung mit § 1127 und 1128 BGB (Gebäudeversicherung), es könnte auch ein Todesfallversicherung zusätzlich verlangt werden!
Um es kurz zu machen: Im Falle eines Großschadens fällt die Versicherungssumme zuerst an die Hypothek, um den Beleihungsauslauf anzupassen! da bedeutet aber gleichzeitig das der Schaden nicht reguliert werden kann.
Krasser gesagt: Brennt die Bude ab, steht den Gläubiger die Versicherungssumme zu und nicht den Hauseigentümer! Ein neuer Darlehnsvertrag wird fällig!