Hallo, wegen Corona ist eine Airline, wo ich einen Flug gebucht hatte, bankrott gegangen. Das alles ist im Juni passiert. Ich habe noch immer kein GEld zurück, geschweige denn eine Antwort mit Informationen von Seiten der Airline bekommen. Wie geht man hier am besten vor? Ich möchte mich nicht mit einem Gutschein abfinden. Wer weiß, wann man wieder "normal" reisen kann - und viele Flugziele werden derzeit ja auch nicht angesteuert...danke für eure Erfahrungen und Hilfe!
Ich glaube, da wirst du leider auf deinen Kosten sitzen bleiben müssen :/. Vor allem wenn die Airline insolvent ist, bist du als Kunde leider relativ weit unten in der Verteilungskette
Grundsätzlich alle Airlinie müssen eine Versicherung haben! allerdings ist zu unterscheiden, zwischen Einzelbucher oder Pauschalurlauber! Pauschalbucher die über Vermittler (über 3.Personen) gebucht haben, bekommen eine Erstattung!
Aber die Direktbucher (Kunde vs. Airlinie) haben, haben ja das billigere Ticket erworben, wo die Kosten der beiderseitigen Reiserücktrittversicherung nicht enthalten ist!
Diese gehen dann "leer" aus! Hätten Sie über ein Reisebüro gebucht, wäre ein Abschluss einer Versicherung dagegen möglich!
Verwechseln Sie aber nicht Vergleichsportale mit ein Reisebüro!
Vergleichsportale ist nur für geübte Verbraucher ein Vorteil, nicht aber für Personen die mal was buchen!
Beispiel: Reiserücktrittversicherung die gibt s in mehrere Vertragsformen!
So gibt es eine Reiserücktrittversicherung für Krankheiten!
Oder die pauschale Reiserücktrittversicherung
Die Fallbeispiele:
Wer zahlt bei Krankheit der versicherte Person? Antwort : Beide
Wer zahlt bei Tod innerhalb der Familie zu Hause? Antwort: Nur, die pauschale Reiserücktrittversicherung! Denn Tod ist keine Krankheit, sondern ein natürliches Ereignis, u.a. Unfalls-, Krankheits-, Alters-, -bedingt!
Natürlich spiegelt dies in den Kosten der Versicherug wider! Allerdings dies nicht unbedingt!
bitte nicht verwechseln, die Schweiz liegt in Europa, aber ist Nichtmitglied der EU! Demnach hat die Schweiz eine eigene Rechtslage!
In Europa gibt es für Pauschalreisen, eine Versicherungspflicht mit Obergrenze zumindest in D mit 110. Mill €! Die aber bei der Thomas Cook um bis zu 390 Mill € gerissen wurden ist! Dafür darf jetzt D. gerade stehen und die 390 Mill € nach blechen!
Anders sieht es aus wenn Einzeltreisen gebucht wurden sind, das Geld was als Abschlag bezahlt wurden ist, verschwindet im Insolvenzsumpf! Was nützten da Gutscheine? Nur ein Rechtsnachfolger der insolventen Fluglinie muss diese anerkennen! Gibt es keinen Rechtsnachfolger, wird aus den Gutschrift ein Art von schlechten Toilettenpapier!