Riesterzulage & Möglichkeit absetzen der Sparbeiträge

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  1. Avatar von Martin79HN
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    Standard Riesterzulage & Möglichkeit absetzen der Sparbeiträge

    Guten Morgen,

    ich persönlich kann 175 € Zulage für mein
    Riester Banksparplan erhalten. (4% vom Vorjahresbrutto abzgl. Zulage)

    Was passiert wenn ich max. mögliche Besparung einzahle. (meine sind 2100 oder 2400 € pro Jahr absetzbar)

    Führt das dazu, dass ich im Alter (Rente) mehr versteuern darf?
    Führt das jetzt zu einer geringeren Steuerlast?

    "Zu diesem Punkt wünsche ich mir eine Erklärung."
    Zulage bzw. Steuerlast / Absetzbarkeit

    Brutto 38.000 € Jahr
    + Mieteinnahmen 6000 € Jahr (zu versteuern)

    Meine Frau hat auch ein Einkommen wir geben
    aber getrennt unsere Steuererklärung ab. (beide Steuerklasse 4)
    Und Sie hat die Zulagen der Kinder 3 x 300 € + 1 x 175€ auf Ihrem Riester Vertrag. Ich bin 4 Jahre früher in Rente wie Sie. Ihr Einkommen Brutto Höher unterm Strich gleich weil Sie hat keine Mieteinnahmen.

    Durch die Mieteinnahmen sind wir gut abgesichert
    und Rente (mit 67) wird von meiner Frau und mir je ca. 1500 - 1700 € pro Monat betragen. Öffentlicher Dienst bei Ihr Zulage Rente ca. 600/700€ ZVK pro Monat dazu. Ich bin aktuell 41 Jahre alt und meine Frau 37. Brutto Umwandlung in BAV bringt mir Rente von ca. 250 € pro Monat

    Rente bei Ihr: ca. 2300 € (mit allem)
    Rente bei mir: ca. 1750 € + BAV 250 € + Miete 500 € = 2500 € (mit allem)

    Eigenheim bis dahin abbezahlt und Wohnung lastenfrei.

    Bin gespannt über Ratschläge.

    Gruß

    Martin

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Riesterzulage & Möglichkeit absetzen der Sparbeiträge

    Du kannst maximal 2.100€ - Zulagen (175€ bei dir) einzahlen. Mehr geht in Riester nicht.

    2.100€ ist der Maximalbetrag der gefördert eingezahlt werden kann. Was bei der Einkommens Erklärung zurück kommt hängt von deinem Steuersatz ab. Der ist abhängig von deinem zu versteuernden Einkommen. Je höher dein Gehalt desto höher dein Steuervorteil, der ab ~60.000 Brutto maximal wird und dann nicht weiter steigt.

    2.100€ kannst du maximal als Sonderausgabenabzug über Riester absetzen.

  3. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline
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    Standard AW: Riesterzulage & Möglichkeit absetzen der Sparbeiträge

    Bekomme ich Riesterzulage + Sonderausgabenabzug?
    Weil dann habe ich die Jahre immer Geld verschenkt.

    Oder wird es wie beim Kindergeld gegengerechnet? (Günstigerprüfung?)

    Meine Frau z.B.:
    Brutto: 50.000 € davon 4% = 2000 € abzgl. Zulagen 3 x 300 € Kinder 1 x eigene Zulage 175€ = 925 € eigene Besparung

    Bekommt Sie die Zulagen 1075 € & kann 925 € Sonderausgaben absetzen?
    Wenn Sie jetzt 2100 € einzahlt wieviel kann Sie dann absetzen?

  4. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Riesterzulage & Möglichkeit absetzen der Sparbeiträge

    du bekommst jedes Jahr die Zulage, eingezahlt, wenn die 4% oder die 2.100€ Einzahlung gemacht wurden. Ich zahle immer 2.100€ ein und erhalte dann die jetzt 175€ zu viel gezahlte Beiträge zurück. Zahle schon immer 2.100€ zum 01.01. eines Jahres ein und bekomme dann die 175€ Mitte/Ende Mai zurück.
    Bei der Steuererklärung für mich ende September wird dann noch einmal ausgewiesen wieviel Erstattung in Euro man aus Riester zurück bekommt. Ob da die Günstigerprüfung stattfindet kann ich nicht sehen, ob diese mit der Zulage verrechnet wurde.
    Den Kinderbonus hatte immer meine Ex erhalten.

    Ideal ist entweder hohe Zulage durch viele Kinder oder Singel/ohne Kinder nur mit der 175€ Zulage und hohem Einkommen (>60.000€). Meines Wissens zählt die Gesamtsumme welche eingezahlt wird egal ob Zulage oder Eigenanteil.

  5. Avatar von utopus
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    Standard AW: Riesterzulage & Möglichkeit absetzen der Sparbeiträge

    Soweit ich es verstanden habe, sind die max. 2100€ incl. der 175€ Zulage - bei der Steuerberechnung wird die Zulage natürlich wieder abgezogen/gegengerechnet.

    Am besten für den Versicherungsnehmer ist natürlich 10 Kinder á 300€ + 175€ eigene Zulage bei 5€ Monatsbeitrag - keine anderen Einkommen (neben Kindergeld)
    Wenn man nun für jedes Kind 3 Rentenpunkte in der GRV bekommt und zusätzlich die Riesterrente, ist das schon mal ein Anfang ;-)

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Riesterzulage & Möglichkeit absetzen der Sparbeiträge

    Hallo Martin79HN,

    In Grunde darf ich dir alle diese Fragen garnicht beantworten! Denn Sie übersteigen, sämtliche einzelne Zulassungen!
    Guten Morgen,

    A) ich persönlich kann 175 € Zulage für mein Riester Banksparplan erhalten. (4% vom Vorjahresbrutto abzgl. Zulage)

    B) Was passiert wenn ich max. mögliche Besparung einzahle. (meine sind 2100 oder 4.200 € pro Jahr absetzbar)

    C) Führt das dazu, dass ich im Alter (Rente) mehr versteuern darf? Führt das jetzt zu einer geringeren Steuerlast?

    D) "Zu diesem Punkt wünsche ich mir eine Erklärung." Zulage bzw. Steuerlast / Absetzbarkeit

    E) Brutto 38.000 € Jahr + Mieteinnahmen 6000 € Jahr (zu versteuern)

    F) Meine Frau hat auch ein Einkommen wir geben aber getrennt unsere Steuererklärung ab. (beide Steuerklasse 4)
    Und Sie hat die Zulagen der Kinder 3 x 300 € + 1 x 175€ auf Ihrem Riester Vertrag. Ich bin 4 Jahre früher in Rente wie Sie. Ihr Einkommen Brutto Höher unterm Strich gleich weil Sie hat keine Mieteinnahmen.

    Durch die Mieteinnahmen sind wir gut abgesichert und Rente (mit 67) wird von meiner Frau und mir je ca. 1500 - 1700 € pro Monat betragen. Öffentlicher Dienst bei Ihr Zulage Rente ca. 600/700€ ZVK pro Monat dazu. Ich bin aktuell 41 Jahre alt und meine Frau 37. Brutto Umwandlung in BAV bringt mir Rente von ca. 250 € pro Monat

    Rente bei Ihr: ca. 2300 € (mit allem)
    Rente bei mir: ca. 1750 € + BAV 250 € + Miete 500 € = 2500 € (mit allem)

    G) Eigenheim bis dahin abbezahlt und Wohnung lastenfrei.

    Bin gespannt über Ratschläge.Gruß Martin
    zu G) Sehr löblich alles abgezahlt zu haben! Aber fängt dann nicht die Instandhaltung wieder an?
    zu F) Sehr löblich die Ehefrau nicht durch die Kombi 3/5 die Steuern des Ehemann zu bezahlen lassen! Allerdings
    Und Sie hat die Zulagen der Kinder 3 x 300 € + 1 x 175 € auf Ihrem Riester Vertrag
    Hier beginnt das Problem dass Sie den Höchstbetrag bezahlen sollte, da ihre Zulage erst nach den 85. Lebensjahr ausbezahlt wird! Denn die Zulage soll das Langlebigkeitsrisiko absichern!
    Dem nach müsste der eigene Beitrag, deren Garantiesumme ohne die Zulage durch mindestens 18 Jahre (Renteneintrittspunkt bis 85.Lebensjahr, 218 Monate) geteilt werden! Das ergibt die Riesterrente bis zum 85 Lebensjahre, abzüglich des Einkommenssteuersatz!
    Beispiel: ergibt die Riesterr. eine monatliche Rente von 300 € brutto, bei einen Steuersatz von 30 % werden 90 € Steuer monatlich fällig! Bedenken Sie aber das ihre Kinder nicht mehr auf der Steuerkarte und die Kinderfreibeträge entfallen sind!

    Zu E) Bei einen Einkommen von 44.000 € jährlich, werden nur 1.760 € Zulage, steuermäßig und lsolvenzgeschützt rechtlich abgesichert. Der übersteigende Anteil von 360 € jährlich wird weder gefördert noch rechtlich als unabdingbar angesehen!

    Zu D)
    D) "Zu diesem Punkt wünsche ich mir eine Erklärung." Zulage bzw. Steuerlast / Absetzbarkeit
    Das ist der Tätigkeitsbereich eines Steuerberaters und unterliegt den Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), es besteht aber grundsätzlich immer das Recht der "Eigenvermittlung" (ohne Zutun dritter) und damit auf die "vollständige finanzielle Eigenhaftung", bis hin zum persönlichen Altersbankrott"!

    Denn ein Pfändungsschutz endet bei einer monatliche Gesamtrente für ein Rentner, von aktuell 1.180 € monatlich!

    zu c) natürlich wird alles versteuert! Der Unterschied ist, aber ob Vollversteuert oder Ertragsanteil mäßig und Sozialpflichtig oder nicht!

    Zu A und B) diese Fragen decken sich mit der Frage E und sind deshalb schon beantwortet!

    Ich gehe mal davon aus diese selbst alles oder bei einen gebunden Vermittler abgeschlossen haben! Ihre Baufinanzierung, Riesterrenten,.....
    Jetzt befinden sie sich in der Kaugummiphase, alles fühlt sich an als würde es sich "ziehen", man hat auch jetzt gefühlt "mehr" Zeit! Jetzt will man die Fehler beheben und macht neue Fehler die richtig viel Geld kosten!
    Denn die Jahre sind seit Abschluss weg!
    Seien sie froh das Sie nur 5 bis 10.000 € in den Sand versenkt haben, jetzt ohne fachliche Beratung was zum ändern, lässt sie sehr schnell in Altersarmutsfalle treten! Ihre Lebenserwartung betrug 60 Jahre, ab heute sind es weniger als 40 Jahre, was mehr als eine Halbierung der Ablaufleistung bedeutet!

    Was sie brauchen ist eine "echte" Beratung mit einen Versicherungsberater (nicht aber Vermögens-b) deren nur 300 in Deutschland gibt und deren Stundensätze bei ca. 200 € je Stunde + Mwst. zu zahlen sind!

    Bruno68

  7. Avatar von Martin79HN
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    Standard AW: Riesterzulage & Möglichkeit absetzen der Sparbeiträge

    Hallo Bruno68,

    danke für Deinen Beitrag.
    Meine Frau wird Ihren Anteil "Mindestbesparung" ca. 1000€ pro Jahr Eigenanteil
    weiter besparen. (hinzu kommen 1075 € Zulagen das im Riester Fond Sparplan)

    Spätere Verrentung geplant!

    Ich werde mir überlegen 2100 € abzgl. 175 € Zulage zu besparen.
    Dann habe ich mehr Sonderausgaben.

    Wir haben in der Vergangenheit kein Geld verschenkt!
    Grund immer bisher nur die Mindestbesparung und Zulagenanträge gestellt.

    Hindergrund:
    Ich werde mir überlegen 2100 € abzgl. 175 € Zulage zu besparen.

    - Kann mich mit dem Guthaben ja auch 5 oder 10 Jahre vor Renteneintritt z.B. entschulden mit Eigenheim selbst bewohnt. (in 21 Jahren / 16 Jahren)
    Dann kommt zwar die nachgelagerte Besteuerung 2% allerdings z.B. 50.000 € Schulden auf einen Schlag weg!




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