ich habe eine Rechnung, auf der gewerblich erworbene und private Artikel vermischt sind. Passiert ist mir das, als beim Abschließen einer Bestellung noch ein kleiner Betrag für eine versandkostenfreie Lieferung gefehlt hat und ich (ohne groß nachzudenken) noch etwas in den Warenkorb dazugelegt habe. Diesen letzten Posten in der Rechnung kann ich nicht von der Steuer absetzen, da ich ihn nicht gewerblich nutze.
Ein Beispiel:
Posten
Einzelpreis netto
Artikel 1 (gewerblich)
70,00 EUR
Artikel 2 (gewerblich)
20,00 EUR
Artikel 3 (privat)
10,00 EUR
Summe netto
100,00 EUR
MwSt 16%
16,00 EUR
Gesamt brutto
116,00 EUR
Ich möchte also Artikel 1 und 2 steuerlich absetzen (z.B. die Vorsteuer geltend machen). Artikel 3 möchte ich herausrechnen. Ich ziehe also den Preis von Artikel 3 vom Rechnungsbetrag ab und setze nur den Rest steuerlich ab (z.B. als Vorsteuer 14,40 EUR).
Meine Frage: Ist das erlaubt, oder müssen private und gewerbliche Dinge auf Rechnungen streng getrennt sein?
verboten sicherlich nicht. Kann man ja begründen / ergänzen bei der S.-Erklärung welche Posten privat und geschäftlich sind und wie sich der ansetzbare Betrag zusammensetzt.
Problemlos machbar. Solltest du ein Buchhaltungsprogramm nutzen, splittest den Betrag und verbuchst die 11,60€ als Privatentnahme SKR 03 Konto 1800 bzw. SKR 04 Konto 2100.