In Zusammenhang mit der MwSt- Senkung ab dem 01.07.2020 bei z.B. dem Verbrauch von Strom und Gas ist mir nicht klar wie der Anbieter den Schnitt 19% zu 16% berechnet.
Den Verbrauch melde ich nicht mtl. zum Ende sondern nur im Rahmen der Vertragszeit bei Laufzeitbeginn und Ende. Darüber hinaus unregelmäßig einige Male im Vertragsjahr zur Kontrolle des Verbrauches.
Wie könnte der Schnitt 19% zu 16% per 01.07.2020 gerechnet werden, da ja dem Anbieter der kWh Verbrauch zum Stichtag nicht bekannt ist?
Dreisatz - Schätzung - Smartmeter oder du hättest es ihm mitteilen können.
Wobei hier der Unterschied nicht so riesig ist - wenn du bisher z.B. 30ct. incl. 19% MwSt gezahlt hast sind das bei 16% 29,24ct.
Wenn du nun ihm Jahr z.B. 2500kWh verbrauchst, sind das für 6 Monate 1250kWh ca. 9,45€ die du sparst - also im Monat ca. 1,58€.
Also sollte hier der Unterschied nicht so riesig sein - selbst wenn der Anbieter 1 Monat zu deinen Ungunsten abrechnet ... oder betreibst du in der Adventszeit einen Lichterzauber für die ganze Ortschaft - dann solltest du evtl. noch vorher mal ablesen
Dreisatz - Schätzung - Smartmeter oder du hättest es ihm mitteilen können.
Wobei hier der Unterschied nicht so riesig ist - wenn du bisher z.B. 30ct. incl. 19% MwSt gezahlt hast sind das bei 16% 29,24ct.
Wenn du nun ihm Jahr z.B. 2500kWh verbrauchst, sind das für 6 Monate 1250kWh ca. 9,45€ die du sparst - also im Monat ca. 1,58€.
Also sollte hier der Unterschied nicht so riesig sein - selbst wenn der Anbieter 1 Monat zu deinen Ungunsten abrechnet ... oder betreibst du in der Adventszeit einen Lichterzauber für die ganze Ortschaft - dann solltest du evtl. noch vorher mal ablesen
Ist mir klar, dass der Unterschied marginal ist - insoweit stört mich dies nicht. Es war nur eine Interessensfrage.
zeitanteilige Abrechnung, der Energieverbrauch wird in der Jahresrechnung aufgeteilt. Von Juli bis Dezember wird dann der 16-prozentige Steuersatz angesetzt, für das erste Halbjahr der 19-prozentige Regelsatz. Steht die Jahresrechnung zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember an, kann der Stromanbieter die reduzierte Mehrwertsteuer auch für den kompletten Verbrauch seit der letzten Rechnung veranschlagen.
Wie aber wird der monatliche Abschlag besteuert? Mit 16% oder mit 19% und dann am Jahresende verrechnen?