Hausübernahme

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  1. Avatar von Bude
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    Standard Hausübernahme

    Moin moin,

    ich bewege mich nun schon seit einiger Zeit hier im Forum als stiller Mitleser herum, allerdings habe ich nun auch ein Anliegen das mir unter den Fingernägeln brennt.

    Folgende Situation :

    Meine Mutter hat nach dem Tod meiner Großeltern nun unser Familienhaus geerbt, möchte es aber zeitnah an mich weitergeben, damit wir ( Meine noch Freundin, zukünftige Ehefrau ) das Haus sanieren und dort mit einziehen können.
    Den Kredit und den Umbau würden meine Freundin und ich zusammen finanzieren und tragen.
    Nun möchte meine Freundin aber, dass ich ihr die Hälfte des Hauses ( Wert geschätzt von mir ca. 500.000€ mit Grundstück ) überschreibe damit sie eine "Sicherheit" hat im Falle einer Trennung.
    Ist das so üblich?
    Wenn wir heiraten und uns trennen sollten, dann hat sie doch so auch Ansprüche auf ihre erbrachte Leistung der Sanierung und Finanzierung dieser.

    Ich bin mir natürlich sicher, dass ich mit meiner zukünftigen Frau bis an mein Lebensende leben möchte, doch ich verstehe ihre Forderung nicht so ganz wieso sie mich zu einem solchen Vertrauensakt drängt.

    Da das ganze Thema natürlich sehr emotional ist, würde ich mich über ein paar rationale und außenstehende Meinungen sehr freuen.


    mfg Bude

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Hausübernahme

    Du willst, dass Sie den Kredit unterschreibt und dafür haftet, aber keine Sicherheit hat? Verständlich dass sie das nicht will.

    Wenn du sie aus der Immobilie raushalten willst, dann lasse Sie auch aus dem Kredit raus und lasse dir eine Art Mietersatz zahlen.
    Alternativ teilt ihr das Haus nicht 50/50, sondern entsprechend dem eingebrachten Wert z.B. (80/20).

    Wert bei Schenkung 300.000€
    Sanierungskosten 200.000€
    Wert nach Sanierung 500.000€

    Kredit 200.000€ (von beiden Partnern finanziert)

    Anteil Mann 400T€ (80%)
    Anteil Frau 100T€ (20%)

    Alternativ lasst euch die Immobilie zeitnah zur Hochzeit übertragen und macht einen Ehevertrag, wo ihr regelt, wer welche Rechte und Pflichten im Fall der Trennung hat.

  3. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Hausübernahme

    Am besten auch von einem Steuerberater beraten lassen - Stichwort "Schenkungssteuer" -
    solange ihr nicht verheiratet seid, sind hier die Freibeträge relativ klein und die Steuer relativ hoch ...
    (Wenn ich z.B. hier https://www.smart-rechner.de/schenku...er/rechner.php 250t€ Wert und "Sonstige Bekannte/Lebenspartner" wären hier 69t€ an Schenkungssteuer zu zahlen.)

    Muss man sich halt klar darüber sein, dass das was im Grundbuch steht, hat Gewicht ... wäre persönlich hier auch sehr vorsichtig -
    30-50% der Ehen werden halt geschieden - und wenn dann das halbe Haus weg ist, ist das doppelt ärgerlich.

    Und wenn die Mutter auch noch dort wohnt, würde ich ihr auch einen Anteil und/oder min. ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht eintragen lassen.
    Sind die 500t€ vor oder nach Sanierung gemeint?

    Daran denken, dass Schenkungen u.U. vom Staat bis zu 10 Jahre anteilig zurückgefordert werden können, falls die Mutter pflegebedürftig wird und das Heim nicht vollständig zahlen kann ....
    man kann Schenkungen auch vorbehaltlich machen - wenn man z.B. nicht möchte, dass bei einem (unwahrscheinlichen) Fall dass die zukünfitge Frau stirbt auf einmal z.B. die entsprechenden Schwiegereltern (Teil-)Besitzer des Hauses werden können. (Hypothetischer Fall: Autounfall mit euch beiden - später stellt sich raus, dass du zuerst gestorben bist - deine Frau erbt - beim gleichen Unfall stirbt aber auch deine Frau - aber halt etwas später - dann erben u.U. die Schwiegereltern den Großteil des Hauses von ihrer Tochter und die eigene Mutter lebt in einem "fremden" Haus.)

    Wie habt ihr denn die zukünftige finanzielle Zukunft geplant? Wollt ihr alles auf ein Konto zahlen und davon alles bezahlen - oder behält jeder sein Konto - wie sieht es mit dem Kinderwunsch aus - wie soll es dann finanziell weitergehen? Wer zahlt wieviel vom Kredit? etc. Soll für eure Ehe die Zugewinngemeinschaft oder etwas anderes gelten?
    Für den Kredit/Haus könnte man vermutlich auch einen (unromatischen) Ehevertrag aufsetzen.
    Als Ehemann wäre die 50%-Absicherung der Frau, für den Fall der Trennung, entsprechend das Risiko das Haus verkaufen zu müssen um die zukünftige Ex dann auszahlen zu können, auch ein (zu?) hohes Risiko.

    Vielleicht könnte man ja etwas nach diesem Beispiel machen:

    Mutter behält 20% - bei 500t€ schenkt sie ihrem Sohn dann 400t€ - wenn ich es richtig verstehe, fällt dann keine Schenkungssteuer an.
    Wenn ihr dann heiratet, habt ihr vermutlich auch für die Zukunft keine Schenkungssteuer zu erwarten ...
    wenn ihr dann 200t€ aufnehmt stehen dem 400t€ (80%) gegenüber - wenn du dann deiner Frau auch 20% (100t€) abgibst, bleiben dir selber 60% übrig und deine Frau ist abgesichert.
    -> wenn die Sanierung natürlich wertsteigernd ist, ist das Haus später mehr wert.

    Aber hier sollte man sich vermutlich von einem Steuerberater und einem Notar entsprechend beraten lassen - evtl. in einem ersten Schritt nur deine Mutter und du allein.

  4. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

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    Standard AW: Hausübernahme

    Hallo,
    ich habe folgende Idee. (was sagen die Experten dazu?)

    Haus hat einen Wert von 300.000 € und nach Renovierung
    von 500.000 €. (200.000 € Kredit)

    Wenn Deine bald Frau Kredit mit bezahlt
    möchte Sie auch eine Sicherheit für haben.
    Dann biete Ihr doch eine Grundschuld (wichtig im 2 Rang) an
    in Höhe von z.B. 50.000 oder 75.000€ und Sie eine Forderung hat
    im Fall einer Trennung in Höhe von 50% Ihres Zahlungsanteils. (z.B. Rate 1000 € / Ihr Anteil 500 € davon 50% = 250 € pro Monat * 12 = 3000 € pro Jahr)

    Dadurch hat Sie nach und nach immer mehr Sicherheiten!
    Und wegen Zugewinnausgleich, Unterhalt usw. ist Sie sowieso abgesichert.

    Ist als Ehevertrag / Kreditvertrag zwischen Euch beiden zu sehen.

    Gruß

    Martin

  5. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Hausübernahme

    Einiges läuft hier schief!

    a) Eintragungen im Grundbuch, da sollte sehr Vorsichtig sein! Denn bei einer Einforderung seiner Grundbuchrechte endet immer mit einen Verkauf des Objektes, auch unter Aspekt des Teil bis hin zum Totalverlust!

    Es stimmen alle Aussagen, aus dem Blickwinkel der Sicht, aber entscheiden ist der einzelne Vorgang.

    Beispielsweise: Die Rückgabe der Schenkung, wegen Bedürftigkeit innerhalb der 10 Jahresfrist!

    Wie soll dies geregelt werden?

    Wäre innerhalb der Familie ein Familienkauf möglich und zu welchen Preis? Die Anerkennung wäre 50 +1 % von aktuellen Verkehrswert!
    Oder
    ein einräumen eines Wohnrechts der Mutter, nach der aktuellen Sterbetafel? Bis etl 93. Lebensjahr? Vorteil: Steuerliche Nullnummer! Aber bei einer Unterbringung im Pflegeheim ist der jährliche Wohnwert der Mutter als Beitrag ans Pflegeheim trotzdem zu bezahlen! Also die Wohnung der Mutter vermieten, oder die Kosten zusätzlich "schultern"?

    Mein Stiefvater wurde unter diesen Fall zum Pflegefall! In den letzten 8 Monate durfte meine Mutter monatlich zwischen 2.500 bis 2.700 € zuzahlen! Jeden Handschlag hat sich das Pflegeheim bezahlen lassen. Runde 21.000 € Zuzahlung, Dann kam die Abwasserrohre, nach 50 Jahren hinzu, wegen den Versorgungsleitung hauptsächlich in Handarbeit weitere 22.400 € und dann der Straßenbeitrag für deren Grundsanierung 19.000 €, kosten der Umfinanzierung 2.500 €, ohne die weiteren laufen Kosten da weis man welche Kosten auf einen zukommen, runde 65.000 € unerwartete Extrakosten in einen Jahr!

    Die anderen Kosten beliefen sich damals auf 25.000, runde 90.000 € in einen Jahr zusammen! Und das bei einer Person von 70 Jahren!

    Wie man unschwer erkennt, da braucht man Fachkenntnisse der Darlehnsfinanzierung um dies zu regeln, ohne sein Eigentum nicht zu gefährdend!

    Ihr werdet ohne einen Notar jetzt, in den Totalschadensfall landen! Aber Achtung ein schlechter Darlehnsvertrag unterläuft immer die Arbeit eines Notars!

    bruno68

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Hausübernahme

    Zitat Zitat von bruno68
    Aber Achtung ein schlechter Darlehnsvertrag unterläuft immer die Arbeit eines Notars!

    bruno68
    Was willst du alleine dazu (der Rest ebenfalls unerträglich) noch sagen!!! Donnerwetter, es wird immer schlimmer!

    Bruno, vielleicht ist es sinnvoller, du schreibst in deiner Landessprache und wir benutzen einen Translator und lassen uns das übersetzen, ggf. ergibt das dann einen anderen Sinn, sprich du meinst was anderes, was du schreibst!

    Vielleicht liegt der Fehler in deinen schlechten Deutschkenntnissen, anders kann ich mir deinen Schwachsinn nicht mehr erklären. Es wird immer unerträglicher!

  7. Avatar von Dante
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    Standard AW: Hausübernahme

    Ich glaube ich habe ihn tatsächlich gefunden. Die Aussagen decken sich zumindest im Großteil:


  8. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Hausübernahme

    Mann ,Mann haste es immer noch nichts kapiert!

    Seit 1902 hat das Kaiserliche Reichsgericht entschieden das Spezialisten (So wie wir heute) bei einer Anfrage eines Kunden, nur zwei Wege haben:

    A) die Schnauze zu halten

    oder

    B) etwas sagen was der Wahrheit entspricht!

    1928 hat das Weimarer Reichsgericht, die Haftung extrem Verschärft!

    Nämlich das es

    I) keiner Schriftform bedarf, um zuhaften

    und

    II) den "Willen" zu haften, durch die Beantwortung der Fragen des Kunden entsteht!

    2011 hat das BGH öffentlich diese Urteile gegenüber eines "Garanten" angewendet!
    BGH lässt Werbeonkel Rupert Scholz für Zocker-Papiere haften Markus Kompa 12.12.2011
    Ein Ex-Verteidigungsminister hatte sich für ein Pleite-Produkt verwandt - wie etliche Politiker vor ihm
    Der Bundesgerichtshof hat einen Ex-Politiker und Juraprofessor, der sich als Werbeonkel und Beiratsmitglied für eine schwache Kapitalanlage verwandt hatte, in die Haftung genommen. Der glück- wie farblose Rupert Scholz (CDU), der trotz echten Doktortitels auch als Verteidigungsminister nicht hatte überzeugen können und dann 2005 durch den Vorschlag aufgefallen war, Deutschland atomar zu bewaffnen, hatte sich ein Zubrot als Botschafter des "Deutschen Vermögensfonds I" verdient. Doch der implodierte nach Intervention der BaFin, obwohl sich der Juraprofessor zuvor von der "Beachtung aller denkbaren Anlegerschutzregelungen, die das Fondskonzept auszeichnet, beeindruckt" gezeigt hatte.
    Als "voll durchkontrolliert und von unabhängigen und erfahrenen Persönlichkeiten geleitet" hatte Scholz das Finanzprodukt gepriesen, vor dem bereits 2004 Finanz Test gewarnt hatte.

    Da Scholzens Lobhudeleien u. a. in Form eines Presseinterviews den Anlegerprospekten beilagen, kamen fähige Anwälte auf die Idee, insoweit die Prospekthaftung fruchtbar zu machen.


    Nach traditioneller Konzeption des BGB waren Werbeaussagen früher praktisch gar nicht justiziabel, vielmehr galt grundsätzlich nur das, was im Vertrag stand.
    Übertreibung und Erwecken von unrealistischen Erwartungen gehörten zum Geschäft, bis die Schuldrechtsreform den vormals eng ausgelegten Rechtsbegriff "zugesicherte Eigenschaft" erheblich weiter fasste und Verkäufer für Anpreisungen und zurechenbare Fehlvorstellungen in die Pflicht nahm.
    Im besonders PR-anfälligen Bereich der Anlegerprodukte hatte man schon 1991 Regeln für die offiziellen Prospekte aufgestellt, die aufgrund europäischer Vorgaben 2005 durch das Wertpapierprospektgesetz verschärft wurden.

    Die Rechtsprechung nimmt für fehlerhafte oder unvollständige Angaben in dem Emissionsprospekt einer Kapitalanlage neben dem Herausgeber des Prospekts die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft in die Haftung, soweit sie das Management bilden oder beherrschen. Darüber hinaus haften als so genannte "Hintermänner" alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Anlagemodells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen.
    Scholz sah sich vor Gericht nicht verantwortlich, weil er als Beiratsvorsitzender der Konzerndachgesellschaft keine operative oder organschaftliche Funktion ausgeübt und auch keinen Einfluss auf den Inhalt des Emissionsprospekts genommen, sowie Anfang August 2004 seine Beiratstätigkeit beendet habe.
    Er wurde jedoch wie folgt zitiert:
    Wir wissen, wie wichtig es heute für jeden Menschen ist, frühzeitig eine private Vorsorge anzustreben. Die richtige Entscheidung zu fällen, ist nicht leicht und bedarf einer gründlichen Prüfung mit allen fachlichen und gesetzlichen Aspekten.
    Sicherheit und Vertrauen sind auf dem Kapitalmarkt keine Selbstverständlichkeit mehr. Nach Finanzskandalen und unsicheren Börsenzeiten erhält die Verlässlichkeit einer Anlage einen neuen Stellenwert für den Verbraucher. Wir verstehen uns als kompetenter Wegbegleiter unserer Unternehmen gerade im Hinblick auf die Förderung der Kontakte mit Politik und Wirtschaft. Dabei setzen wir uns für die Realisierung der Ziele der Geschäftsleitung ein.

    Während das OLG Karlsruhe den Juraprofessor Scholz nicht dem Kreise der Haftenden zuordnete, sah der benachbarte BGH eine Garantenstellung des scheinbar auch in Geldangelegenheiten so kompetenten Staatsrechtlers, der den Eindruck erweckt habe, Einfluss auf das Anlagekonzept genommen zu haben. Aussagen wie "Das haben wir geschafft" gaben insoweit den Ausschlag zur eigenen Verantwortung. Süffisant merkte der BGH in Randziffer 30 des Urteils an, die Vorstellung als Beiratsvorsitzenden könne für sich genommen ein schutzwürdiges Vertrauen begründen - "auch wenn es einen Politiker betrifft". Inwiefern Scholz für seine Jubelperserei letztlich haftet, muss nun wiederum das OLG Karlsruhe klären.
    Die in der Presse daraufhin aufgeworfene Frage, ob sich nun auch andere prominente Werbeträger Gedanken um Haftung für ihr Werbepartnerschaften machen müssen, ist jedoch Polemik, denn vorliegend kam es dem BGH auf den mindestens vermeintlichen Einfluss und die fachliche Autorität des namhaften Verfassungsrechtlers an. Ob er dort tatsächlich wirkte, oder lediglich als "Frühstücksdirektor" seinen Namen verpfändete, vermögen Außenstehende nicht zu beurteilen. Jedoch von Fußballern wie Jürgen Klopp, Oliver Kahn,Felix Magath oder Oliver Bierhoff werden Anleger keine Expertise erwarten, ebenso wenig von Anke Engelke, die für einen Anbieter der Riester- Rente warb.
    Politiker als Türöffner der Finanzindustrie
    Die Haftung von Werbemaskottchen ist ungewöhnlich, der Einsatz politischer Botschafter hingegen nicht, weshalb sich Herr Scholz fragen lassen muss, ob er wirklich so naiv war, wie er heute tut. Bereits der nationalliberale Jurist Erich Mende (FDP/CDU), der es zum stellvertretenden Bundeskanzler gebracht hatte, vermittelte in den 60er Jahren dem Hochstapler Bernie Cornfeld vermeintliche Seriosität und Glanz für dessen Schwindelfirma Investors Overseas Services (IOS). Hierbei handelte es sich um einen im Pyramidenform aufgebauten Strukturvertrieb, der das provisionsbasierte Verticken von Versicherungen und Kapitalanlagen durch selbständige Handelsvertreter organisierte. Anfang der 70er Jahre ging die trickreich verschachtelte Organisation hoch und pleite.
    Da Mende es jedoch genossen haben muss, von anderer Leute Geschäftsanbahnung zu leben, verfolgte er nach dem IOS-Skandal ähnliche Konzepte mit dem neugegründeten Finanzvertrieb Bonnfinanz.
    Ebenfalls dort wirkte der vormalige IOS-Manager Dr. Reinfried Pohl, der wie Mende zunächst der damals noch sehr national auftretenden FDP angehörte, dann aber auch zur CDU übertrat. Der konservative Pohl baute den heute mit Abstand größten Finanzvertrieb "Deutsche Vermögensberatung" auf, der nach altem Rezept ebenfalls Politiker als Botschafter einsetzt: In den diversen Gremien der Allfinanz bzw. Deutschen Vermögensberatung tummelte sich das halbe Kabinett Kohl, selbst Ex-Finanzminister Theo Waigel gab seinen Namen her. Pohl ist heute einer der reichsten Männer der Republik, obwohl er nie etwas hergestellt hat, sondern nur anderer Leute Finanzprodukte verkaufen ließ.
    Auch Angela Merkel und Gudio Westerwelle spendeten bei den regelmäßigen Massenveranstaltungen der DVAG ihren Glanz, wo Tausende provisionshonorierte Handelsvertreter als "Vermögensberater" ihrer Organisation huldigen. Etliche der finanziell so kompetenten Vermögensberater konnten sich oft selbst nicht einmal eine Krankenversicherung oder Altersvorsorge leisten, die sie ihren Kunden als unverzichtbar anpreisen.
    2007 ließ sich Pohl vom Hessischen Wissenschaftsminister Udo Corts zum Professor küren, der kurz danach sein Amt aufgab und ebenfalls bei Pohl als Edel-Strukki anfing. Auch dem vormaligen hessischen Finanzminister Karl Starzacher, dem vormaligen Hessischen Ministerpräsidenten Walter Wallmann, der Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth und dem zweifachen Ex-Ministerpräsident Bernhard Vogel gefällt es im jahrelang von Ex-Kanzler Kohl geleiteten Beirat der DVAG.
    Auch die vormalige Hessische Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Silke Lautenschläger, gab nach einem Jahr ihr Amt zugunsten der Versicherungswirtschaft auf und ging zur DKV.
    Nicht fehlen wollte der "Genosse der Bosse" Gerhard Schröder, der sich nicht dafür zu schade war, seinem Wahlspender Carsten Maschmeyer seine Aufwartung zu machen, dessen von ihm gegründeter Allgemeiner Wirtschaftsdienst AWD ebenfalls Tausende an "selbständigen" Handelsvertretern "beschäftigt". Nunmehr hat Maschmeyer mit Bert Rürup (SPD), dessen Produkte etliche Handelsvertretern durch Abschlussprovisionen glücklich machten, ohne allzu große Scham die MaschmeyerRürup AG gegründet. Gegen Maschmeyer und andere AWD-Mächtige ermittelt derzeit die Wiener Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs gewerbsmäßgen Betrugs. Schröders ehemaliger Regierungssprecher Bela Anda war beim AWD untergekommen, wo er für gutes Wetter sorgen soll, was derzeit schwierig sein dürfte.
    Die Nähe der Versicherungswirtschaft auch zu aktiven Spitzenpolitikern ist spätestens seit einen Parteispendenskandal der 80er Jahre anrüchig, denn Geschäftsleute spenden nun einmal nicht ohne Gegenleistung, da sie andernfalls der Untreue verdächtig wären. Doch einen Politiker mit Stehvermögen wie etwa Ex-Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher hielten die Skandale wie die Flick-Affäre nicht ab, sich als Werbeonkel für die Göttinger Gruppe zu betätigen, die sich in die Insolvenz verabschiedet hatte. Der vormalige FDP- Obmann im Finanzausschuss des Bundestages Frank Schäffler war sogar während seines Mandats noch bis 2010 selbst Handelsvertreter des Finanzvertriebs MLP.
    Lange hatten sich die deutschen Regierungen gegen die Umsetzung von EU-Verbraucherschutzrichtlinien im Finanzbereich gesträubt, noch immer sind die EU-Vorgaben für die Qualität der Finanzberatung halbherzig umgesetzt. Die "politische Landschaftspflege", wie man es im Vorfeld der Flick-Affäre nannte, scheint sich ausgezahlt zu haben, noch immer finden sich dankbare Spendennehmer. Die Zustände in der Finanzdrückerbranche sind nach wie vor katastrophal.
    Markus Kompa (* 1972) ist ein deutscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. In seinem Weblog kanzleikompa.de[pp] beschäftigt er sich seit März 2010 mit Medienrecht und berichtet über verschiedene Urteile.


    Es dürfte in sofern ganz klar aufgezeigt sein: "Das wenn einer was sagt, dafür haftet, wenn ein Schaden eintritt!"

    Und dafür bedarf es nur einer Garantenstellung also eine Zulassung, die zu einer Abgrenzung zwischen den Kunden (Rat suchend) und der Befrage (Rat gebenden) führt, wie damals RA, Notare, Steuerberater. Heute gehören unter anderen auch Vermittler zu den "Garanten" egal welche Zulassung, ob Makler oder Berater!

    Somit haftet der Befrage im jeden Fall, ob er will oder nicht spielt keine Rolle und zwar bis zur persönlichen wirtschaftlichen Eigenvernichtung!

    Unter diesen Aspekt sind meine Antworten und Beispiele so ausgelegt, das der Rat erfolgt, aber unter der Prämisse nicht haften zum wollen oder zu müssen!

    bruno68

  9. Avatar von hallo_spencer
    hallo_spencer ist offline

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    Standard AW: Hausübernahme

    Lebedspartnerschaftsvertrag (früher auch mal Ehevertrag genannt) hilft enorm um spätere Streitigkeiten erst gar nicht entstehen zulassen. Klar man kann alles versuchen anzufechten und der Vertrag kostet auch beim Notar Geld aber Geld ist ein winziger Bruchteil von dem, was eine Scheidung mit Streit mal vor Gericht kosten könnte. Ob heiraten heutzutage noch Sinnvoll ist, gerade wenn beide evtl gleichviel verdienen sei dahingestellt.
    Ein Haus von der Familie übernhemen und dann die Frau, welche ja ursprünglich mit dem Familienbesitz nichts zutun hat, dort eintragen zulassen ist immer blöd aber ich kann die Frau verstehen. Ich würde ja auch nicht mit meinen Lebenspartner jahrelang zusammen wohnen wollen und der Lebenspartner zahlt sein Haus ab und ich habe gar nichts.
    Wenn man ehrlich ist, müsste die Hälfte der Kosten, was ihr dann reinsteckt, ihres sein. Wie will man soetwas im Grundbuch eintragen, wenn der Anspruch an Wert monatlich in einer jetzt unbekannten höhe steigt vorallen wenn es monatlich unterschiedlich ist... je nachdem wie man was gerade ins Haus steckt.
    Das kann man wohl besser mit ein Lebenspartnerschaftsvertrag machen. Man muss nicht verheiratet sein, um soeinen Vertrag aufsetzen zukönnen.

  10. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Hausübernahme

    Zitat Zitat von Bude

    Ich bin mir natürlich sicher, dass ich mit meiner zukünftigen Frau bis an mein Lebensende leben möchte, doch ich verstehe ihre Forderung nicht so ganz wieso sie mich zu einem solchen Vertrauensakt drängt.

    Hallo Bude,

    auf der anderen Seite erwartest Du einen Vertrauensakt von ihr, und zwar soll Sie Geld mit reinstecken ins Haus ohne jegliche Absicherung, nur auf Dein Wort hin, dass sie im Fall der Fälle natürlich ihr geld zurückbekommt.

  11. Avatar von utopus
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    Standard AW: Hausübernahme

    Wobei bei einer fiktiven Miete natürlich auch entsprechende Kosten anfallen würden, die vermutlich auch entsprechend geteilt werden würden.
    (Und bei den heutigen Zinsen sollte die Bedienung eines 200k€ Kredits in der Regel günstiger als eine Kaltmiete für ein entsprechendes Haus sein.)

    -> Wenn die (zukünftige) Frau also hier den Kredit mit abzahlt hat sie ein Anrecht auf einen Teil Hauses - bei einem gemieteten Haus allerdins nicht?
    (Beispielsweise könnte man das Haus vermieten und zur Miete in ein anderes Haus einziehen ... dann kann man die Zinskosten noch von der Steuer absetzen. - oder die Mutter vermietet das Haus an das Paar?)

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