Krankengeld wurde nach alten Vertrag berechnet

+ Antworten
5Antworten
  1. Avatar von JuergenBuchi
    JuergenBuchi ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    30.10.2020
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard Krankengeld wurde nach alten Vertrag berechnet

    Hallo,

    ich frage hier für einen Freund der selbst keinen Internetzugang hat.

    Sein 460€ Job war befristet vom 15.04.2020 bis 31.08.2020 (April - Juli 460€ brutto / 411,47 netto)
    Zum 01.August wurde der Vertrag auf Teilzeit umgestellt (1300€ brutto / 1010,00 netto)

    Er erkrankte dann am 31.8.2020 und die Lohnfortzahlung lief bis zum 11.10.2020

    Nun erhält er Krankengeld mit täglichen Satz von 9,44€.

    Müsste hier das Krankengeld nicht mit der Höhe des Teilzeitjobgehalts und nicht mit dem alten Vertrag (460€) berechnet werden ?

    Habe das hier gefunden :
    " Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde."

    Sein erster Tag der Arbeitsunfähigkeit war der 31.8, falls es von Relevanz ist das Gehalt für August war am 31.8 auch auf seinem Konto daher verstehe ich August als "abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum" oder denke ich hier falsch ?

    Habe beim Telefonat mit der Krankenversicherung mitgehört und mitgeschrieben und zwar wurde das Geld des 460€ Vertrages genommen mit der Aussage "zuletzt abgerechneten und abgeschlossener Kalendermonat vor der Arbeitsunfähigkeit, wäre er am 1.9 erkrankt hätte man den Betrag des neuen TZ Vertrages genommen
    Hier gibt es wohl schon Urteile vom Bundessozialgericht (welche konnte/wollte man nicht sagen) und man könnte hier nichts ändern."

    Ich habe gegoogelt und immer nur von abgerechnet und abgeschlossenen Entgeldabrechnungszeitraum und nicht Kalendermonat gelesen. Das wäre doch hier der Fall oder nicht ?


    Hoffe es kann hier jemand weiterhelfen,danke

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.01.2018
    Beiträge
    2.455
    Danke
    157

    Standard AW: Krankengeld wurde nach alten Vertrag berechnet

    Du meinst bestimmt, dass er bei 31.7. die 460€ bekommen hat?

    Denke dass das Geld schon auf dem Konto war, ist vermutlich nicht relevant - da der Abrechnungszeitraum 1.8-31.8. ist - wenn er also in diesem Abrechnungszeitraum krank wird, gilt der Zeitraum davor (Juli) - wäre er am Tag später (1.9.) krank geworden, wäre es für ihn besser gewesen.

    (Bin aber kein Fachmann und kann nur meine private Meinung mitteilen.)

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.923
    Danke
    61

    Standard AW: Krankengeld wurde nach alten Vertrag berechnet

    Deine Überlegung utopus stimmen!
    Sein erster Tag der Arbeitsunfähigkeit war der 31.8, falls es von Relevanz ist das Gehalt für August war am 31.8 auch auf seinem Konto daher verstehe ich August als "abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum" oder denke ich hier falsch ?
    Liest man es so und deutet es auch so so stimmt die Aussage: abschluss= ultimo!

    Wäre die Krankaschreibung am 01.09.2020 erfolgt so wäre die bessere Berechnung auf Basis des abgeschlossenen Monat August 2020 erfolgt! Da aber die Krankschreibung zum 31.08.2020 erfolgte, konnte nur der abgeschlossende Monat Juli als Berechnungsgrundlage von 411 € /30 Tage mal 70 %/100 % als Krankengeld errechnet werden!

    bruno68

  4. Avatar von JuergenBuchi
    JuergenBuchi ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    30.10.2020
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: Krankengeld wurde nach alten Vertrag berechnet

    Ende Juli denke ich gab es 411,47 vom 460€, genaues Datum müsste ich nachfragen

    Dann fällt der August also überhaupt nicht in die Berechnung obwohl es heißt
    "...vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.." ?

    Also sozusagen wenn man krank ist
    und Vertragsumstellung, mehr Gehalt etc sollte man immer Anfangs des Monats zum Arzt obwohl man noch gar nicht weiss ob man Krankengeld in Anspruch nimmt ?

    Meint ihr Widerspruch würde hier trotzdem Sinn machen ?
    Er würde kein aufstockendes Alg2 bekommen da seine Frau knapp über Grenze verdient, wie beide dann Miete, Essen, sonstige Ausgaben etc wuppen sollen ist für mich fraglich

  5. Avatar von BenniG
    BenniG ist gerade online

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    04.11.2015
    Beiträge
    1.715
    Danke
    115

    Standard AW: Krankengeld wurde nach alten Vertrag berechnet

    Wenn man nun mal am 31.8. krank ist und nicht zur Arbeit gehen kann, dann muss man sich eben auch für den 31.8. krank melden und nicht erst für den 1.9..
    Wenn dein Freund nicht so krank ist und noch arbeiten kann, dann sollte er es auch tun.

    PS: Das Sozialsystem in Deutschland ist keine Kuh, die nur gemolken werden kann, sie muss auch gefüttert werden.

  6. Avatar von utopus
    utopus ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.01.2018
    Beiträge
    2.455
    Danke
    157

    Standard AW: Krankengeld wurde nach alten Vertrag berechnet

    Zitat Zitat von JuergenBuchi
    Meint ihr Widerspruch würde hier trotzdem Sinn machen ?
    Er würde kein aufstockendes Alg2 bekommen da seine Frau knapp über Grenze verdient, wie beide dann Miete, Essen, sonstige Ausgaben etc wuppen sollen ist für mich fraglich
    Versuchen kann man alles - beim ALG2 zählt immer die Bedarfsgemeinschaft - kann man bestimmt auch mal probieren.

    Wenn sie es vorher mit 411€ im Monat geschafft haben, ist das Krankengeld auch nicht Größenordnungen kleiner ... was wäre denn bei einer Mieterhöhung/ höheren Nebenkostenabrechnung in vergleichbarer Höhe gewesen? Bei solchen Zahlen sehe ich ja für die Rente sehr schwere Zeiten für die beiden ...

    für solche Fälle sollte man entweder eine (Zusatz-) Versicherung haben oder einen Notgroschen ansparen - hilft auch bei kaputter Waschmaschine/Auto/...

Ähnliche Themen

  1. HDI berechnet mal nach Prämiensumme, mal nach Beitragssumme? wo ist der Unterschied?

    Von Dorfbaron im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 28.02.2016, 12:53
  2. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 17.12.2015, 17:22
  3. Nach Kündigung RSV, neuer Vertrag mit höherem Zins???

    Von bloodyotis im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 30.01.2015, 18:59
  4. Kann man nach 10 Jahren hier aus dem Vertrag

    Von Pixelinchen im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 15.05.2013, 09:30
  5. Nach welchem Kurs werden Auslandsumsätze bei der Kreditkarte berechnet?

    Von Max903 im Forum Kontoführung & Zahlungsverkehr
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 14.07.2011, 00:55