Ein aktuelles Urteil eröffnet für viele privat Versicherte gute Chancen auf Beitragserstattung (OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2020, Az. 9 U 138/19). Es ging in dem Fall um Prämienerhöhungen der AXA aus den Jahren 2014 und 2015. Die Richter urteilten, dass die Versicherung die Erhöhung ihrer Beiträge nicht ausreichend begründet habe (§ 203 Abs. 5 VVG). Sie war daher unwirksam. Der Versicherte, der geklagt hatte, darf sich über eine Rückzahlung von mehr als 3.500 Euro plus Zinsen freuen.
Zum Urteil vom OLG Köln gibt es eventuell bald Neuigkeiten vom BGH. Eventuell aber auch erst Anfang nächsten Jahres. Das Verfahren ist anhängig beim BGH unter dem Aktenzeichen IV ZR 36/20 .
Ich bin gerade am überlegen, ob ich die Verjährung über den Ombudsmann (kostenfrei) hemmen soll oder ob sich die bisherigen Urteile wie damals beim Treuhänderstreit zu einem Rohrkrepierer entwickeln?
Würde mich über Meinungen und eine Diskussion freuen.
Weitere bisherige Urteile:
OLG Köln Urteil vom 07.07.2020 – AZ: 9 U 227/19
LG Frankfurt Urteil vom 16.04.2020 – AZ: 2-23 O 198/19
OLG München Urteil vom 06.03.2019 – AZ: 25 U 1969-18
Alle möglichen sind betroffen. Von der Gothaer habe ich bislang aber noch nichts in dem Zusammenhang gehört.
Im Zweifel muss man selber nachschauen. Früher kam bei der Beitragserhöhung meiner PKV ein Blatt mit wenig Infos, seit ca. 2017 kommen bei mir mehrere Seiten.
Ich habe eine private Krankenzusatzversicherung (Zähne, Augen, Heilbehandlungen, etc) - fällt die da auch mit rein oder profitieren lediglich Krankenvollversicherungen vom Urteil?