Mir ist eine Tube mit flüssiger Schuhcreme auf dem Balkon entglitten. Auf den Steinplatten sind jetzt Schuhcremflecken, die nur mit einem Hochdruckgerät rauszubekommen sind. Der Vermieter empfahl mir, mich an meine Haftpflichtversicherung zu wenden. Das habe ich gemacht. Ich habe eine Basis-Haftpflichtversicherung beim HDI (Haftpflichtverband der deutschen Industrie). Die Versicherung sagte mir, sie käme nur für den Schaden auf, wenn er sich innerhalb der Wohnung ereignet hätte. Balkon wäre aber außerhalb.
Da ich nicht die Zeit habe, mir 36 Seiten kleingedrucktes auf der Zunge zergehen zu lassen, habe ich meine Unterlagen überflogen. Über Außen- und Innenhaftung habe ich nichts gefunden.
Ist die Aussage der Versicherungsangestellten, mit der ich gesprochen habe glaubwürdig ?, sollte ich mich damit abfinden?, oder sollte man, in diesem Zusammenhang weitere Schritte unternehmen?
Bevor ich mich mit der Versicherung steite, würde ich mir beim Baumarkt einen Hochdruckreiniger ausleihen und es eben sauber machen.
(Gibt es keinen Hausmeister?)
Dass es bei einer Haftpflicht einen Unterschied zwischen drinnen und draußen gibt, wäre mir allerdings neu - könnte ich mir höchstens bei einer Hausratversicherung vorstellen.
Bei Mietsachschäden kann es sein, daß je nach Anbieter nur die gemieteten RÄUME ( Ausschlußklausel DRAUßEN ) versichert sind. Basis ist halt Basis. Gäbe sicherlich Anbieter die auf Qualität und nicht auf Preis setzen.
Um ihre Frage beantworten zu können, Schinderhannes, müsste man noch wissen, welche AVB genau hinterlegt sind. Die 2018er?
Ansonsten schließe ich mich da gerne utopus an. Die Leihgebühr für einen Hochdruckreiniger liegt bei etwa 30 € für so einen kurzen Zeitraum. Wenn das eine Summe ist, die sie in finanzielle Not bringt, kann man sicherlich darüber nachdenken, dafür die Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus sollte sich auch jeder, der den billigsten Tarif eines Versicherers abschließt, darüber im Klaren sein, dass eine Vielzahl von möglichen Schäden nicht versichert ist.
Man(n) sollte halt aufpassen daß nach der Hochdruckreinigeranwendung der Schaden nicht noch grösser ist als vorher. Fliessen / Fugen / Hauswand / Putz etc.
Mir ist eine Tube mit flüssiger Schuhcreme auf dem Balkon entglitten. Auf den Steinplatten sind jetzt Schuhcremflecken, die nur mit einem Hochdruckgerät rauszubekommen sind. Der Vermieter empfahl mir, mich an meine Haftpflichtversicherung zu wenden. Das habe ich gemacht. Ich habe eine Basis-Haftpflichtversicherung beim HDI (Haftpflichtverband der deutschen Industrie). Die Versicherung sagte mir, sie käme nur für den Schaden auf, wenn er sich innerhalb der Wohnung ereignet hätte. Balkon wäre aber außerhalb.
Da ich nicht die Zeit habe, mir 36 Seiten kleingedrucktes auf der Zunge zergehen zu lassen, habe ich meine Unterlagen überflogen. Über Außen- und Innenhaftung habe ich nichts gefunden.
Ist die Aussage der Versicherungsangestellten, mit der ich gesprochen habe glaubwürdig ?, sollte ich mich damit abfinden?, oder sollte man, in diesem Zusammenhang weitere Schritte unternehmen?
Dann würden ja, Hausbesitzer der HDI mit Balkon zu hohe Prämien zahlen, sofern als Wohnfläche die Größe aus den baulichen Unterlagen angegeben wird. Weil die HDI, wie von Schinderhannes angegeben wird, bei der Bemessung der Wohnflächen die Fläche von Balkonen nicht berücksichtigt.
Siehe bitte hier:
VO zur Berechnung der Wohnfläche (Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz)
§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
Absatz (2)
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2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen.