ich habe am 01.11.2011 einen bAV-Vertrag beim Volkswohl Bund mit dem Tarif "SAFE Rentenversicherung", Tarif E / SR
Monatlicher Beitrag sind 244,84 Euro, AG-Anteil davon 36,73 Euro.
Guthaben am 01.11.2019 waren 19.789 Euro, davon 290 Euro Überschüsse. Garantierte Kapitalleistung 139.414 Euro, bei der aktuellen Verzinsung 156.449 Euro. Bei heutiger Beitragsfreistellung wären es 34.906 Euro.
Riesiger "Vorteil" dieser Versicherung ist, dass die Verzinsung flexibel ist und damit von 4,35% zu Beginn des Vertrages auf mittlerweile 2,40% gefallen ist.
Im Rahmen der Kurzarbeit habe ich diese Versicherung erstmal temporär beitragsfrei gestellt und frage mich jetzt, ob ich sie nicht dauerhaft nicht mehr bediene. Kündigung ist ja ausgeschlossen.
Mittlerweile bin ich auch etwas schlauer, was meine Altersvorsorge angeht und setze eher auf ETF-Sparpläne.
Insgesamt wäre diese Versicherung also ein Baustein in meiner Altersvorsorge, ich vermute aber, dass die Opportunitätskosten zu hoch sind. Also ein höheres Bruttogehalt, verbunden mit mehr Netto und damit verbunden mehr Einzahlungen in ETF/Aktien versprecheneine höhere Rendite, als die Fortführung der bAV.
Sind meine Gedanken richtig oder habe ich einen fundamentalen Denkfehler drin? Spricht irgendetwas für die Fortführung der bAV, was ich nicht bedacht habe? Werden noch mehr Informationen zur Versicherung benötigt, um eine Aussage / Bewertung vornehmen zu können?
Sehe ich das richtig, dass du 2011-2019 (8 Jahre) 96x244,85€ = 23504,64€ eingezahlt hast und dann 3715€ weniger Guthaben hast, als eingezahlt?
(Risikoversicherung/Kosten)
Generell muss bei einer Versicherung auch die Versicherung leben und dafür Kosten von den Beiträgen abziehen.
Würde mir deshalb anschauen, wieviel in diesem Fall der Unterschied beim Netto ist - und wie die Sitiuation bei der Auszahlungsphase ist.
(Steuern/Krankenkasse etc.)
Versicherung und ETF-Sparplan sind natürlich unterschiedliche Produkte - wenn einem das eine nicht mehr gefällt, kann man es natürlich reduzieren oder beitragsfrei stellen.
(Welche Bedingungen gibt es für den AG-Zuschuß? - Evtl. kann man den Eigenbeitrag senken und weiter den AG-Zuschuß bekommen?)
2 Gründe die für eine Beitragsfreistellung sprechen: 1. Volkswohlbund ( selber gewählt?? ) 2. AG-Zuschuss knausrig / lächerlich. Dies entspricht evtl. der AG-Ersparnis der SV-Abgaben. Einen Zuschuss zahlt er nicht?
Welchen Mehrwert bringt der AN dem AG, nur weil er eine Altersvorsorge abschließt?
Mal ganz davon abgesehen.
Ich finde diesen immer stärker ansteigenden Bürokratismus, der dem AG aufgehalst wird, vollkommen kontraproduktiv. Der AG soll das machen, was er kann und sich nicht um irgendwelche Versicherungsprodukte kümmern müssen, nur weil der Deutsche zu blöd ist sinnvoll Geld fürs Alter anzuspareren. Das mag im Konzern funktionieren, wenn ich für alles einen Spezialisten anstellen kann. Der kleine Mittelständler ist damit heillos überfordert bzw. geht Risiken ein, die er gar nicht abschätzen kann.
Welchen Mehrwert bringt der AN dem AG, nur weil er eine Altersvorsorge abschließt?
Eine gewisse Bindung an den AG - zusätzlich spart der AG natürlich den AG-Anteil an den Sozialversicherungen.
Je nach dem, ob der AN über den BBG für KV/RV liegt können das gut 20% sein - also im Beispiel oben bis zu ca. 50€.
Ob das natürlich den Aufwand lohnt, kann nur im Einzelfall bestimmt werden.
Sehe ich auch so, da es ja teilweise mehr Stellen gibt als geeignete Bewerber damit diese sich für diesen Arbeitgeber entscheiden. Bei mir beteiligt sich der AG mit 54% der gesamten BAV. Und garantiert 3% Verzinsung über dem der Garantizinsen der eingezahlten Beiträge (AN und AG).
so bekomme ich mehr aus der BAV raus als von der GRV.
Sehe ich auch so, da es ja teilweise mehr Stellen gibt als geeignete Bewerber damit diese sich für diesen Arbeitgeber entscheiden. Bei mir beteiligt sich der AG mit 54% der gesamten BAV. Und garantiert 3% Verzinsung über dem der Garantizinsen der eingezahlten Beiträge (AN und AG).
so bekomme ich mehr aus der BAV raus als von der GRV.
Warum bist du das vor Abschluss der baV nicht Wert gewesen?
so einfach ist die Rechnung überhaupt nicht! Denn wo sind die gesparten Sozialbeträge verblieben?
sie haben 244,36 € abzügl. 36,73 €, Das sind die gesetzlichen 15 % Zuschuss! damit haben sie "nur" 207,63 € selbst bezahlt! 2.491,56 € an jährlichen Beiträgen gezahlt!
Hier ist schon mal ein Fehler!
Monatlicher Beitrag sind 244,84 Euro, AG-Anteil davon 36,73 Euro.
Sie müssten 244,36 € bezahlen, damit der AG die 36,65 € zuzahlt! Alternativ wäre hier mit der Berechnung 244,36 € mal 17,7 % / 117,7 % zu rechnen, was die Hälfte der Sozialträge darstellt! Genau den AG Anteil!
Trotzdem: Prüfen sie mal nach welchen Betrag überhaupt selber bezahlt haben! Und welcher Betrag an die Versicherung überwiesen wird?
Die vielen anderen Fragen ist: Wer hat den Vertrag abgeschlossen? Wer ist Beitragszahler? Wer ist versicherte Person? Und wer bekommt in Falle des vorzeitigen versterben der versicherten Person das Vermögen als Rente ausbezahlt? Oder verbleibt/ bekommt der AG dieses Vermögen als Sterblichkeitsgewinn? Als Gruppenversicherungsvertrag?
Wer hat ihnen diesen bAV Vertrag vermittelt? Es dieser Vertrag portierfähig? Auf andere AG?
Alle diesen Fragen sollten schon vor der Unterschrift geklärt werden und nicht im Falle einer Insolvenz feststellen, dass der Insolvenzverwalter die gesamte bAV kündigt und die Summe als Konkursmassen Tilgung einsetzt! Zwar hätten Sie die Möglichkeit ihre Forderung als Forderung beim insolvenzverwalter anzumelden. Da aber kein Gläubiger beübervorteilt werden darf, bleibt immer nur eine geminderte Quotelung über!
Ob die geminderte Quotelung ausreicht die steuerliche Missgestaltung der bAV auszugleichen? Das steht gegenwärtig in den Sternen!
Bitte teilen sie uns mit welchen Durchführungsweg "ihre" bAV vollzogen wurde?
Allerdings gehe ich mal aus, das der gewählte Weg ein falscher war, weil eine Zillmerung der AP grundsätzlich bei einer Entgeldumwandlung nicht anwendbar ist! Dies widerspräche dem Grundgesetz!
so einfach ist die Rechnung überhaupt nicht! Denn wo sind die gesparten Sozialbeträge verblieben?
sie haben 244,36 € abzügl. 36,73 €, Das sind die gesetzlichen 15 % Zuschuss! damit haben sie "nur" 207,63 € selbst bezahlt! 2.491,56 € an jährlichen Beiträgen gezahlt!
Hier ist schon mal ein Fehler! Sie müssten 244,36 € bezahlen, damit der AG die 36,65 € zuzahlt! Alternativ wäre hier mit der Berechnung 244,36 € mal 17,7 % / 117,7 % zu rechnen, was die Hälfte der Sozialträge darstellt! Genau den AG Anteil!
Trotzdem: Prüfen sie mal nach welchen Betrag überhaupt selber bezahlt haben! Und welcher Betrag an die Versicherung überwiesen wird?
Der monatliche Beitrag setzt sich, laut Vertrag, aus 208,55 € von mir plus den 36,29 Euro AG-Zuschuss zusammen. Laut Vertrag wird der Gesamtbetrag von 244,84 monatlich an die Versicherung überwiesen.
Die vielen anderen Fragen ist: Wer hat den Vertrag abgeschlossen? Wer ist Beitragszahler? Wer ist versicherte Person? Und wer bekommt in Falle des vorzeitigen versterben der versicherten Person das Vermögen als Rente ausbezahlt? Oder verbleibt/ bekommt der AG dieses Vermögen als Sterblichkeitsgewinn? Als Gruppenversicherungsvertrag?
Wer hat ihnen diesen bAV Vertrag vermittelt? Es dieser Vertrag portierfähig? Auf andere AG?
Die Versicherung hat ursprünglich mein alter Arbeitgeber abgeschlossen und wurde bereits 1x zu einem neuen Arbeitgeber portiert. Versicherungsnehmer ist demnach mein aktueller AG, versicherte Person bin ich. Bei Versterben ist empfangsberechtigt Zitat Vertrag "mit d. versicherten Person in gültiger Ehe lebende Ehegatte"
Alle diesen Fragen sollten schon vor der Unterschrift geklärt werden und nicht im Falle einer Insolvenz feststellen, dass der Insolvenzverwalter die gesamte bAV kündigt und die Summe als Konkursmassen Tilgung einsetzt! Zwar hätten Sie die Möglichkeit ihre Forderung als Forderung beim insolvenzverwalter anzumelden. Da aber kein Gläubiger beübervorteilt werden darf, bleibt immer nur eine geminderte Quotelung über!
Ob die geminderte Quotelung ausreicht die steuerliche Missgestaltung der bAV auszugleichen? Das steht gegenwärtig in den Sternen!
Bitte teilen sie uns mit welchen Durchführungsweg "ihre" bAV vollzogen wurde?
Allerdings gehe ich mal aus, das der gewählte Weg ein falscher war, weil eine Zillmerung der AP grundsätzlich bei einer Entgeldumwandlung nicht anwendbar ist! Dies widerspräche dem Grundgesetz!
bruno68
Vermittelt wurde die Versicherung von einem Versicherungsmakler. Meinen Sie mit Durchführung dieses: Zitat "Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Mischfinanzierung)"
Der monatliche Beitrag setzt sich, laut Vertrag, aus 208,55 € von mir plus den 36,29 Euro AG-Zuschuss zusammen. Laut Vertrag wird der Gesamtbetrag von 244,84 monatlich an die Versicherung überwiesen.
Die Versicherung hat ursprünglich mein alter Arbeitgeber abgeschlossen und wurde bereits 1x zu einem neuen Arbeitgeber portiert. Versicherungsnehmer ist demnach mein aktueller AG, versicherte Person bin ich. Bei Versterben ist empfangsberechtigt Zitat Vertrag "mit d. versicherten Person in gültiger Ehe lebende Ehegatte"
Vermittelt wurde die Versicherung von einem Versicherungsmakler. Meinen Sie mit Durchführung dieses: Zitat "Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Mischfinanzierung)"
Nein Durchführungswege: z.B. Direktversicherung, Pensionskasse, U-Kasse etc.
Das wäre Für sie der schlechte Weg sein, weil Sie nicht auf den Vertrag als Vertragsinhaber stehen geht dieser Vertrag im Falle der Insolvenz in der Konkursmasse unter! Gerade weil der AG als Vertragsinhaber steht, kann der Insolvenzverwalter das Vermögen als Eigentum des AG einziehen! Und Sie dürfen dann ihr Geld in der Forderungliste eintragen und mit der Quotelung mit wenigen % mit den Ofenrohr in die Berge schauen! Wo ihr Geld hin verschwindet! Solange der Betrieb läuft ist dies kein Problem! Stolpert der Betrieb, werden alle Vermögenswerte zur Tilgung liquidiert! Alles auf den der Name der Firma steht, auch ihre bAV, da steht die Firma als Vertragsinhaber, nicht Sie!
Sehen sie zu, das ihre Name als Vertragsinhaber auftaucht, es gibt überhaupt kein Rechtsgrund das der AG drinnen steht. Sie zahlen diesen Vertrag durch eine Gehaltsumwandlung und nicht durch einen zusätzlichen AG Zuschuss in Höhe von 204 €! Und auch der Zuschuss von 36 € ergibt sich nur aus den bAV Gesetz und nicht als freiwillige Leistung!
Werden sie eher tätigt, als der Insolvenzverwalter! Denn nicht nur die bAV verloren, sondern auch die bisherigen steuerlichen Vorteile werden von Finanzamt zurückgefordert!
Die bAV ist das komplizierteste was gibt, selbst Ausbilder von Finanzbeamten gehen davon aus, dass 8 von 10 Verträgen durch fehlerhafte Ausgestaltung eher dem null und nichtig sind!
Warum bist du das vor Abschluss der baV nicht Wert gewesen?
6 Monate Probezeit da zahlt der Arbeitgeber nicht in die BaV mit ein und man kann nur einmal im Jahr die BAV anpassen. Bis dahin habe ich aber den Umzug bezahlt bekommen.
Unabhängig davon, dass ich den Vertrag auf meinen Namen umschreiben lassen sollte, bleibt die Frage, ob das Konstrukt rentabel ist.
So wie ich es bisher verstanden habe, eher nicht, da der AG-Zuschuß zu gering ist.
Falsch, nicht nur die Rentabilität des Vertrages im Auge haben sondern die steuerliche Erleichterung seit Vertragsbeginn bei 204 mal 12 = 2.448 €!
Bei eine Steuersatz von nur 20 % ergibt 490 € jährliche Steuerersparnis mal 8 Jahre = 3.960 €.
Diese Steuerersparnis gehört auch zum Vertrag! Es wäre ohne den Vertrag nicht zustande gekommen! Was blöd ist, das das Geld nicht in den Vertrag fließt! Dann wäre das Vertragsguthaben wesentlich höher und damit auch ehrlicher!