wir wollen ein wenig umbauen und modernisieren. Wir haben ca. 20.000 € zur Verfügung.
10.000 € davon wollen wir ausgeben, die restlichen als Rücklagenpuffer erhalten. Für den fehlenden Teil 25.000 € wollen wir ein Darlehen aufnehmen.
Wir haben nun die Wahl bei Schwäbisch Hall das als AVD oder IVD zu machen. Der Unterschied ist laut Berater, dass bei dem einen Grundbuchkosten entstehen und bei dem anderen nicht.
Er sagte auch dieses AVD wäre deutlich schneller und einfacher aber mit höheren Zinsen verbunden.
Das IVD wird auf dem Grundstück besichert. Aber auch hier gibt's Hürden und Vorgaben. Welche konnte er am Telefon nicht so erzählen.
Ich fühle mich schlecht beraten und wollte hier gerne mal fragen, was denn Sinn macht. Das Darlehen würden wir in der kürzesten Laufzeit zurückzahlen, das wären 10 Jahre.
Soll auf dem Grundstück abgesichert werden oder nicht?
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Ich habe leider mit Krediten keine Erfahrung außer der Hausfinanzierung vor Jahren.
Wir haben bisher immer alles aus eigenem Geld gemacht, wenn was zu machen war oder wir das wollten.
Mal paar Frage, die noch interessant sein könnten:
Die Hausfinanzierung ist durch?
Wenn nein, sollte hier mal geschaut werden ob eine Umschuldung als gesamtes Sinn machen könnte.
Wenn ja, ist die Grundschuld noch eingetragen? Wenn auch hier ja, dann auf wen ist Sie eingetragen?
Zum unbesicherten Kredit:
Die ING dürfte vermutlich günstiger sein, als der unbesicherte Kredit der SH, geht aber nur bis 96 Monate.
Deshalb die Frage, sind die 10 Jahre von dir vorgegeben oder von der SH?
Und das zurückzahlen muss gewährleistet sein mit ca. 250 € monatlich!
Allerdings haben Blancodarlehn andere Spielregeln, da Sie nicht besichert sind Unterfallen diesen auch nicht den § 34 i, sondern den § 34 c Abs. 2 GewO!
Andere Spielregel gilt bzw. heißt: Schufa über 97 % oder unter 97 % der Bonität! Die Zahllast mit 1 % der Darlehnssumme bleibt gleich, nur die Laufzeit verlängert sich, bedeutet:
- 1,7 % und 09 Jahre 5 M. bei über 97 % Bonität,
- 3,1 % und 10 Jahre 2 M. bei unter 97 %
Ach ja, es lohnt sich nicht dies zu vermitteln, da meist weniger als 1 % ausgezahlt wird! Dafür geht ein Honorarberater nicht mal arbeiten! allerdings mit einer Restschuldversicherung zusammen, ca. 9 % der Summe!
Mal paar Frage, die noch interessant sein könnten:
Die Hausfinanzierung ist durch?
Wenn nein, sollte hier mal geschaut werden ob eine Umschuldung als gesamtes Sinn machen könnte.
Wenn ja, ist die Grundschuld noch eingetragen? Wenn auch hier ja, dann auf wen ist Sie eingetragen?
Zum unbesicherten Kredit:
Die ING dürfte vermutlich günstiger sein, als der unbesicherte Kredit der SH, geht aber nur bis 96 Monate.
Deshalb die Frage, sind die 10 Jahre von dir vorgegeben oder von der SH?
Nein, auf dem Haus ist noch ein Darlehen drauf. Eine Umschuldung geht derzeit noch nicht, weil die 10 Jahresfrist erst in 5 Jahren erreicht wird.
Vor 5 Jahren wussten wir aber noch nicht, das wir ein Corona Jahr bekommen und plötzlich alle möglichen Dinge an unserem Haus verändern möchten.
Wie das so ist, die Dinge ändern sich.
Und das zurückzahlen muss gewährleistet sein mit ca. 250 € monatlich!
Allerdings haben Blancodarlehn andere Spielregeln, da Sie nicht besichert sind Unterfallen diesen auch nicht den § 34 i, sondern den § 34 c Abs. 2 GewO!
Andere Spielregel gilt bzw. heißt: Schufa über 97 % oder unter 97 % der Bonität! Die Zahllast mit 1 % der Darlehnssumme bleibt gleich, nur die Laufzeit verlängert sich, bedeutet:
- 1,7 % und 09 Jahre 5 M. bei über 97 % Bonität,
- 3,1 % und 10 Jahre 2 M. bei unter 97 %
Ach ja, es lohnt sich nicht dies zu vermitteln, da meist weniger als 1 % ausgezahlt wird! Dafür geht ein Honorarberater nicht mal arbeiten! allerdings mit einer Restschuldversicherung zusammen, ca. 9 % der Summe!
bruno68
Hallo,
Bei wem habt ihr das Haus finanziert?
bei der Deutschen Bank. Warum ist das wichtig?
Und das zurückzahlen muss gewährleistet sein mit ca. 250 € monatlich!
Soll das eine Unterstellung sein, ich würde meinen Darlehensverpflichtungen nicht nach kommen? Wenn Ja, Pfui! Da sollten Sie sich schämen so etwas zu unterstellen.
Allerdings haben Blancodarlehn andere Spielregeln, da Sie nicht besichert sind Unterfallen diesen auch nicht den § 34 i, sondern den § 34 c Abs. 2 GewO!
?!?!? Verstehe ich nicht, was sollen mir diese Paragraphen jetzt sagen?
Ich bin hier um mir ein wenig Hilfe zu holen. Mit Paragraphen rum schleudern hilft mir ganz genau: Null. Sorry!
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#6
tneub
Erfahrener Benutzer
05.08.2016
2.586
1
tneub
Title
Erfahrener Benutzer
seit
05.08.2016
Beiträge
2.586
Danke
255
1
AW: Modernisierung AVD oder IVD?
Zitat von mod2020
bei der Deutschen Bank. Warum ist das wichtig?
Der Hinweis vom Problembär68 zum bisherigen Grundschuldinhaber war schon richtig. Dort entstehen am wenigsten Kosten, wenn man einen besicherten Kredit will.
Man sollte halt aufpassen, dass man sich wegen so einem "Pille-Palle" Betrag nicht den ersten Rang für die Anschlussfinanzierung blockiert.
Ggf. könnte es deshalb sinnvoll sein, das Ganze schon unter Beachtung einer geplanten Anschlussfinanzierung mit zu berücksichtigen.
Da muss ich aber zugeben, dazu reicht mein Laienwissen nicht, wie man das sinnvoll gestaltet.
Vielleicht meldet sich noch ein richtiger Vermittler hier. (Den Problembär68 mit seinem Scheinwissen solltest du ignorieren)
Wann läuft die Zinsfestschreibungszeit des bestehenden Darlehens genau aus, wenn die Zinsfestschreibungszeit größer 10 Jahre war, wann war die Vollauszahlung?
Den neuen Vertrag für die Verlängerung haben wir 2014 unterschrieben und läuft bis 2029 und dann ist Ende. Das Haus dann abbezahlt.
Ich denke Noel wird noch den Monat benötigen. Wenn das ein 15 jähriges Darlehen ist vermute ich mal März oder April?
Dazu dann 10,5 Jahre wäre zum Oktober 2024 kündbar.
Ich denke Noel wird noch den Monat benötigen. Wenn das ein 15 jähriges Darlehen ist vermute ich mal März oder April?
Dazu dann 10,5 Jahre wäre zum Oktober 2024 kündbar.
Exakt! Jetzt Forward für z.B. Oktober 2024 auf ermittelter Restschuld zu diesem Zeitpunkt, dazu das neue Darlehen (ggf. noch nen Ratenkredit mit rein/mitablösen) zu 0,5% oder so, Tilgung so ausrichten, dass 2029 alles zurückgezahlt, dann ist alles schick, zumal freie Grundschulden letztrangig abgetreten werden können für das neue Darlehen.
Der Zinssatz für das Forwardarlehen ab Oktober 2024 bis 2029 dürfte deutlich unter dem Zinssatz liegen, der 2014 abgeschossen wurde.
eigentlich stellt sich für Mod2020 die Frage überhaupt nicht, wenn er den Kreditbetrag wieder bei S.Hall machen würde! Diesen Darlehnsvertrag kann er bei jeden zugelassen den Vermittler abschließen, der wiederum direkt oder über ein Pool diesen Vertrag bei der S. Hall einreichen kann!
Denn das Darlehn wäre ja durch die Grundbucheintragung, die ja schon bei der S. Hall abgetreten sind und vorhanden ist!
Hier kann man unschwer erkennen, wer denn da, der Bankberater der S. Hall, entweder keine Ahnung oder gar die Unwahrheit gesagt hat!
Auf den anderen Blatt steht aber:"Ob das Darlehn bezahlt werden kann und hier gelten andere Regeln, solange das Geld für die Bedienung der Zins und Tilgung übersteigt, bekommt man das Darlehn! Aber wehe das Geld reicht nicht aus, um Zins und Tilgung zu bezahlen! Insbesondere bei Kunden die in die Nähe der Rente kommen!
Ich gehe hier mal davon aus da hier 23 Jahre um sind, bei einen Start mit 25 bis 30 Jahren, dürfte Mod2020 zwischen 48 bis 52 Jahre alt sein, demnach beläuft seine max. Darlehnslaufzeit bei max 67 Jahre zwischen 19 bis 15 Jahre!
Ab hier könnte Mod2020 ausrechnen, wie lange das aktuelle Darlehn zu tilgen ist!
Beim gleichen aktuellen Betrag! Dann braucht er nur den jährlichen Renteninformationsblatt entnehmen welches Renteneinkommen aktuell und zukünftig hat um festzustellen ob bzw. wenn man in Rente überhaupt, welchen Betrag zur Zins und Tilgung aufwenden kann.
Auch stellt sich die Frage: Ob der Kunde nach den gesetzlichen Bedingungen darlehnsfähig ist! Insbesondere dann, wenn das Darlehn ins Rentenalter rein reicht!
Denn solange er das Darlehn nicht getilgt hat, steht außer Frage wann Mod2020 in Rente gehen kann! Hier ist die Zwangsverrentung mit 67 der maximale Zeitpunkt der Tilgung und Löschung der Grundschuld ist, um eine weitere Darlehnsaufnahmen zu vermeiden!
Allerdings sehe ich auch die Blauäugigkeit vieler Kunden, denn eigentlich ist es einen Verstorbenen völlig egal, weil die Sache ihn nicht betrifft! Was dem überleben Gatten vollkommen und unerwartet, seinen gewohnten Lebensweise zusammen brechen lässt!
Wenn die große Witwenrente von 55 % des aktuellen Rentenwert an den Überlebenden ausgezahlt wird! Wobei ihre eigenen Rentenansprüche der Witwe/r zusammen maximiert sind!
Besteht die Rente teilweise aus der bAV, kommen sogar Sonderformen zu tragen!
Besteht die bAV nicht aus eine Entgeldumwandlung, kann mit den Tod des AN, unter Umständen keine Witwenrente mehr verlangt werden!
Das mir letzte bekannte Urteil: Versagte das Gericht eine Witwe die bAV, weil der Altersunterschied mehr als 15 Jahre betrug! Da sie hauptsächliche in ihren Lebenslauf als Alleinstehende war und ist. Und es daher eine Versorgungsehe war, diese Finanzlast ist, den anderen AN und den AG nicht zuzumuten!
Also 0 € bAV Rente!
Auch hier stellt sich eine andere Frage: Entgeldumwandlung kürzt ja die gesetzliche Rente?" Auch hier ist zu beachten, da man dann unter der Grenze der Zahlungsfähigkeit im Rentenalter fallen könnte!
Die zweite Frage wäre: Gleicht, die voll mit Sozial und Steuer belastete bAV, die bis 2040 Ertragsanteilbelastete, sowie die vollsozialbelastete gesetzliche Rente auf?
Die dritte Frage wäre hier:"Wo ist der angebliche Mehrwert, der bAV?"
Man versteht nicht mehr, welche Wirkung Änderungen im Sozialrecht, Finanzwesen wer weis sonst wo auswirken.
Allerdings ist der größte Kolossalfehler ist aber ist aber das vorzeitige Ableben des Hauptverdieners vor der Tilgung der Schulden! Dies lässt den den Ehepartner(in) in der dauerhaften Altersarmutsfalle, durch einen möglichen selbstverursachten Insolvenzfall (durch Tod) zurück!
Und erzähle nicht bisher gebe es keinen Todesfall, in der Familie, Freundes- oder Bekanntenkreis in den letzten 10 Jahren gab!
Damit ergibt sich für min überhaupt keine Frage mehr ob das Darlehn diese oder jene Form wollen sollte, sondern das ergibt sich schon aus Kostengründen nur bei der S. Hall, wegen der vorhanden früheren Grundbuchübertragen an S. Hall! Damit ist sein neues Darlehn in Höhe von 25.000 €, ein grundschuldbesichertes Darlehn, sofern über die S. Hall refinanziert wird!
Nur ob dies über "(s)einen" S. Hall Mitarbeiter laufen muss, dass steht auf einen anderen Blatt!
Da damit die Zinsaufschläge für die Vorlast und / oder Blancodarlehn entfallen! Grund: Siehe oben!
Desweitern ist nicht die Frage nach dem zuzahlenden Betrag, sondern nach den gesetzlichen Bedingungen maximalen verfügbaren zulässigen Zins und Tilgungslast!
Diese ergibt sich wiederum aus den überstehenden pfändbaren Anteil nach § 853 c ZPO des Einkommens/Rente.
Allerdings gibt es in den unfändbaren Einkommen/Rente eine mögliche Steigerung der Zahllast durch eine den ortsüblichen Mietanrechnung, des jeweiligen Gläubigers. Allerdings nur mit den tatsächlichen Anzahl der Familienmitglieder! Richtungweisend wäre der Regelsatz "Mietkosten" Hartz IV, für 1 etl. 2 Personen!
Wenn du schon selber annimmst, dass Mod 48-52 Jahre ist, er laut seiner Aussage ca. 10 Jahre finanzieren möchte, warum um Himmelswillen schreibst du dann seitenweise über die Rente?
Des Weiteren, wenn du den TE fragst, wo er finanziert hat und er schreibt dir zur Antwort das:
Zitat von mod2020
bei der Deutschen Bank. Warum ist das wichtig?
Wie kommst du dann auf den Schwachsinn:
Zitat von bruno68
Denn das Darlehn wäre ja durch die Grundbucheintragung, die ja schon bei der S. Hall abgetreten sind und vorhanden ist!
Exakt! Jetzt Forward für z.B. Oktober 2024 auf ermittelter Restschuld zu diesem Zeitpunkt, dazu das neue Darlehen (ggf. noch nen Ratenkredit mit rein/mitablösen) zu 0,5% oder so, Tilgung so ausrichten, dass 2029 alles zurückgezahlt, dann ist alles schick, zumal freie Grundschulden letztrangig abgetreten werden können für das neue Darlehen.
Der Zinssatz für das Forwardarlehen ab Oktober 2024 bis 2029 dürfte deutlich unter dem Zinssatz liegen, der 2014 abgeschossen wurde.
Vielen Dank. Ich habe heute Morgen mit der deutschen Bank telefoniert. Die sagen, das geht nicht.
Der Vertrag wäre ja bis 2029 abgeschlossen und könne nicht vorher geändert werden. Ich könnte ihn nur kündigen. Das würde aber zu einer Vorfälligkeit führen und außerdem den offenen Betrag sofort fällig stellen.
Wenn du schon selber annimmst, dass Mod 48-52 Jahre ist, er laut seiner Aussage ca. 10 Jahre finanzieren möchte, warum um Himmelswillen schreibst du dann seitenweise über die Rente?
Des Weiteren, wenn du den TE fragst, wo er finanziert hat und er schreibt dir zur Antwort das:
Wie kommst du dann auf den Schwachsinn:
Ich verstehe bruno68 überhaupt gar nicht. Seine Romane sind leserlich sehr schwer zu verstehen.
Aber nochmal: Wir haben keinen Kredit bei der Schwäbisch-Hall. Wir haben uns umgesehen und gesehen, dass Schwäbisch-Hall spezielle Modernisierungskredite hat.
Vielleicht kann jemand nochmal helfen bei Krediten grundsätzlich. Wir haben außer dem Haus keine Erfahrung. Wir haben immer gespart und erst dann gekauft.
Worauf kommt es denn am Ende an? Ich kenne Leute, die haben 3 Kredite gleichzeitig. Ist es wirklich nur so, dass am Ende wenn man die Lebenshaltung abzieht für Kredite der zu zahlende Betrag verfügbar plus ein kleiner Überschuss da sein muss? Oder wie geht das?
Es tut mir leid, für euch sind das wahrscheinlich irgendwelche dummen Fragen. Aber mir oder uns schlägt das Herz bis zum Hals wenn es um die Aufnahme eines Kredites geht.
Wir haben damals beim Haus schon gedacht, wir unterschreiben unser Todesurteil. Aber es ist ja alles gut gegangen.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#18
noelmaxim
Erfahrener Benutzer
07.03.2010
13.309
1
noelmaxim
Title
Erfahrener Benutzer
seit
07.03.2010
Ort
Braunschweig
Beiträge
13.309
Danke
1029
1
AW: Modernisierung AVD oder IVD?
Mod22,
das ist nicht richtig!! Nach BGB §489 dürfen Darlehen 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist gekündigt und abgelöst werden, eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt selbstverständlich nicht an.
Einer Bank die Ihnen solch eine Auskunft erteilt, sollten Sie das Vertrauen entziehen!
In welchem Postleitzahlengebiet steht die Immobilie?
Zu meinem Vorschlag gibt es wirtschaftlich gesehen gar keine Alternative.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#19
C. Andreas
Erfahrener Benutzer
08.11.2009
791
1
C. Andreas
Title
Erfahrener Benutzer
seit
08.11.2009
Ort
Rastatt
Beiträge
791
Danke
92
1
AW: Modernisierung AVD oder IVD?
Hallo, eine Besicherung im Nachrang würde ich nicht machen, da damit die Bausparkasse im Nachrang steht. Das macht Sie unflexibler, wenn es um später um die Verlängerung oder bei einem Verkauf des Hauses geht.
Besser sind hier die Modernisierungsdarlehen der Bausparkassen die auf Basis von ihrem Einkommen gewährt werden. Eine Aufstellung finden Sie hier: https://www.mein-bauspar-vergleich.d...hen-vergleich/
Jede Bausparkasse hat unterschiedliche Spielregeln in Form von der Kondition, Sonderzahlung und Laufzeit. Auf jeden Fall wäre ihr Mod Darlehen blanko, d.h. Einkommen reicht aus zur Beantragung. Der Vorteil dieser Darlehen liegen in der niedrigen mtl. Belastung.