Ein Kredit in Fremdwährung? (schweizer Franken/US$ ...)
Ein Konsumkredit von 1000€ bei einer Verbraucherpreisverteuerung auf das 10-Fache? (1000%)
Immobilienkredit, bei dem z.B. der Wert der Sicherheit (z.B. Parkplatz) von 1000€ auf 10.000€ steigt?
Sprich bei einer konstanten inflation von 2% über die Zinsfestschreibung von 15 Jahren und 300.000€ Darlehen ist nach heutiger Kaufkraft das Darlehen "nur noch" ~223.000€ wert, wenn du bis dahin nichts zurückzahlst. Unter der Bedingung es gibt wie schon erwähnt keine Währungsreform oder ähnliche Ereignisse.
Da man aber normalerweise das Darlehen monatlich zurück zahlt wird sich somit nichts an der Summe ändern so lange die Zinsfestschreibung fix ist. Nach dem auslaufen wird der Zins wohl neu verhandelt. vielleicht kann man dann auch mehr Tilgen dann würde die Summe ansteigen mit der man tilgt und somit die Laufzeit noch mals verkürzen.
Und wenn sich dann noch das Einkommen jährlich z.B. 2% als Inflationsausgleich +1% Karrierebonus steigt,
dann steigen z.B. 2000€ in 15 Jahren auf ca. 3100€ - bei einer gleichbleibenden Rate von 1000€ sinkt hier die Belastung von 50% vom Einkommen auf ca. 32%.
Und in den letzten Jahren sind zusätzlich die Immobilienpreise in vielen Lagen deutlich mehr gestiegen als die 2% Inflation.
Falls es nach einer höheren Inflation allerdings eine neue Währung gibt, (z.B.: "neu DM" oder "NordEuro") kann es sein,
dass hier Guthaben und Schulden unterschiedlich behandelt werden - und Schuldner so stärker belastet werden.
Zu erwähnen natürlich auch Reparaturkosten, Rücklagen, Gefahr der Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. aber ich denke individuell für jeden einzelnen kalkuliertbar und vor allem absicherungsfähig, sowie handelbar, da immer ein Verkauf im äußersten Notfall nicht mit einer Pleite einhergehen muss.
Zu erwähnen natürlich auch Reparaturkosten, Rücklagen, Gefahr der Arbeitslosigkeit, Krankheit usw. aber ich denke individuell für jeden einzelnen kalkuliertbar und vor allem absicherungsfähig, sowie handelbar, da immer ein Verkauf im äußersten Notfall nicht mit einer Pleite einhergehen muss.
Da ja der ein und andere Finanzwissenschaftler das Wort "Inflation" genauso wie Politiker in den Mund nehmen - wären doch ein paar seriöse Infos nicht schlecht ohne dass man in Panik gerät.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#9
bruno68
Erfahrener Benutzer
19.01.2013
1.907
1
bruno68
Title
Erfahrener Benutzer
seit
19.01.2013
Ort
Kassel
Beiträge
1.907
Danke
61
1
AW: Wie wirkt sich eine Inflation ..........
Hallo Konrad4,
nun ja was ist Inflation? Nun nach gängiger Meinung ein Überangebot an Geld in Verhältnis zum Bedarf! Hier darf man davon geht das diese Meinung in der heutigen zu kurz gefasst ist!
Denn diese Meinung umfasst ja nur Geld was ungedeckt ist, weil nur gedecktes Geld eine Inflation auslösen kann! Aber mit Ausgabe von Pfandbriefen aus der Gegenseite, zum gedruckten Geld und auch Giralgeld (Buch) auf der anderen Seite der Bilanz ist die Inflation ausgehebelt wurden.
Rechnet man aber den Produktionszuwachs und den gleichzeitigen sinken des Stücklohnkosten, dürfte sich in der Lebenshaltung schon meilenweit in der Deflation befinden! Einzig der gobale leichte Bevölkerungswachstum verhindert dies noch!
Auch die Verschwendung der vorhanden Kapitalen, durch Bürgerkrieg, Unruhen, ... bauen permanent das Überangebot an Geld ab.
Man kann erkennen das Bosse vieler Länder lieber Krieg führen als ihre Hände vom Land zu lassen! Manchmal sollten die Großen sich zwar Treffen, aber niemals was unterschreiben den sonst schreiben hier mit ihre Unterschrift ihr Todesurteil für ihr Land und sich selber quer! siehe Sadam, Irak,.....!
Allerdings gibt es Produkte die durch Verknappung auch künstliche, immer teuer werden. so bespielsweise: Grundstücke, Edelmetalle, auch Mode (Pelze), Sachgegenstände die sich nicht mehr nachproduktzieren lassen, z.B. Bilder, Werke von toten Künstlern.
Hier gibt es eine gewaltige Inflation, die sich sich aber nicht mehr auf das Leben vieler Menschen durchschlägt und des halb nicht relevant ist! Außer dem Grundstückskäufer! Aber auch hier gilt es nicht bei jeden, zwar in sicheren West-, Mittel- und ostliches Europa (Polen) steigen die Preise, Aber dahinter? Wie war der alte Witz von Otto:" Sie ein Grundstück gewonnen!" Wo liegt es denn? "Auf den Golanhöhen und sie müssen es selber verteidigen?" Tausche nur den Ort, der Witz bleibt gleich!
Einzig ein Lebensmittelknappheit kann in Europa eine richtige Inflation auslösen, weil dies die Grundlage des Lebens ist!
So besteht eine Inflation aus mehreren Faktoren, die sich in Takt bewegen müssen, liegen dies nicht vor gibt es keine allgemeine Inflation. Allerdings lassen sehr spezielle Inflationen nicht vermeiden, da dies anderen Bedingungen unterliegen, der Knappheit, des Überbedarf in sehr kurzer Zeit (Pamdemiemedikament), deren Preis wird über Wichtigkeit bestimmt!
Aber was ist mit Verbrieften Schulden? Deren Wert ja fix sind?
Nun steigen die Zinsen,
-ändert dies nichts an den vertraglichen Bedingungen zwischen Schuldner und Gläubiger!
-allerdings die Refinanzierung durch den Pfandbrief, deren Nominale sinkt, weil der verbriefte Zins zu niedrig ist! Damit tritt auch der § 490 BGB in Kraft! (eine wesentliche Verschlechterung der Sicherheit). Weil der Verkehrswert des Hauses an den Norminale des Pfandbriefes gebunden ist! Sinkt der Wert des Pfandbriefes auf 80 % Nominale, sinkt gleichzeitig die Sicherheit!
Folgerichtig kommt es zum Abverkauf der Pfandbriefe, sofern es lukrative Alternativen gibt! Was wiederum für Versicherungen recht wertvoll werden kann, den Pfandbriefe statt mit Norminalen Kurswert, für 80 % kaufen zu können!
Bei Laufzeiten von max. 10 Jahren bedeuteten einen mindest Verzinsung von 2 % p.a. an Wertzuwachs, bei Kurzläufer von 8 bis 2 Jahre da steigt die Verzinsung steil an, so wird eine Verzinsung bei 2 Jahren Restlaufzeit von 10 % statt, der Zinscoupon kommt dann hinzu!
Wer den Verlust trägt? Na, ratet mal? Richtig, der Schuldner, bei denen wird das Recht zur Zahlung der Sondertilgung, die Pflicht zur Zahlung, wegen der Verschlechterung der Sicherheit, da sonst der § 490 BGB in Kraft tritt!
Und dafür braucht kein Kunde zustimmen, das gilt eh aus den Vertrags- und Gesetzestext, den wie will der Nachweisen das es keine Verschlechterung des Verkehrswert gegeben hat!
Wenn die AfA und die Gesetze § 505 a bis 505 d BGB den Weg der Verbesserung des Verkehrswertes untersagen? Das geht nur bei einer erneuten Begutachtung durch den Schuldner, mit einer Neuvalutierung der Schulden und festsetzen des Neuzins und Laufzeit, was keine Prologierung im engeren Sinne mehr ist! Sondern ein Neudarlehn nach den Stand der neuen Gesetzen zum Zeitpunkt des Abschlusses!
Na, wer zahlt die Vorfälligkeitsendschädigung? Richtig, der Schuldner zu seiner Freude, weil dieser immerhin die Verwicklung den Zwangsverkauf der Bank entgangen ist!
Na erklärt dies deine Fragen zur Inflation und Darlehnsvertrag! Bete das nie eine Inflation zu tragen kommt, weil sonst die Mehrheit der Eigentümer den Bach runtergehen!
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#12
StGe1973
Erfahrener Benutzer
28.05.2016
984
1
StGe1973
Title
Erfahrener Benutzer
seit
28.05.2016
Beiträge
984
Danke
133
1
AW: Wie wirkt sich eine Inflation ..........
konrad,
das Problem ist, dass deine Rate nicht identisch bleiben wird. Ich versuche das mal an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Aktueller Wert einer Immobilie: 1 Mio mit 500.000 Darlehen
Bei einer Hyperinflation (dein Beipiel Brot kostet 500 Euro) steigt zunächst der Immobilienwert auf (ich nehme mal vereinfachte Beispiele) 10 Mio und Darlehen und Rate bleiben zunächst gleich.
Das große ABER kommt jetzt:
Die Hyperinflation beenden kann eine Staat nur über eine Währungsreform, sagen wir 10 Euro wird eine Neu D-Mark, was zunächst Immobilien und Darlehen abwertet d.h. Wert 1 Mio Neu-DM und Darlehen 50.000 Neu DM mit entsprechender geringerer Rate. Allerdings muss ein Staat Vertrauen in die neue Währung schaffen, letztlich seine Finanzen nachhaltig so sanieren, dass Investoren und Bürger die neue Währung wieder als "wertvoll" ansehen...
Eine Möglichkeit war z.B. 1948 das Lastenausgleichsgesetz, was dann letztlich für Immobilien eine Art Zwangsdarlehen bedeutete d.h. Immobilienbesitzer mussten einen Betrag an den Staat bezahlen oder eine neues Darlehen auf die Immobilie aufnehmen. Wie hoch das ausfallen würde ist Spekulation, es wäre also möglich, dass sich Darlehenrate in neu DM erhöht...
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#15
hal
Benutzer
26.07.2020
42
1
hal
Title
Benutzer
seit
26.07.2020
Beiträge
42
Danke
3
1
AW: Wie wirkt sich eine Inflation ..........
Auf die eigentliche Frage des Threaderstellers ist hier keiner so richtig eingegangen. Ich komme darauf gleich zurück.
Was Inflation prinzipiell auf Kaufkraft in Verbindung mit Kredit-Festzinssätzen an Auswirkung hat, ist ja offensichtlich und wurde bereits ausgeführt.
Zunächst aber mal noch zu den bei solchen Diskussionen immer wieder angeführten Immobilienabgaben zu Hyperinflationszeiten:
Ja, diese Abgaben wurden seinerzeit vom Staat erhoben (und das wird auch in zukünftigen Fällen so sein). Dies ist aber - wie es fälschlicher Weise oft dargestellt wird - KEIN IMMOBILIENSPEZIFISCHES Problem, sondern in einer massiven Krisensituation, wo der Staat vom Zahlungsausfall bedroht ist, versucht er sich das nötige Geld halt irgendwie zu besorgen. Am besten geht es bei denen -wie kub0185 ja auch schreibt -, denen es noch vergleichsweise am besten geht zu solchen Hyperinflationszeiten und das sind nunmal die Immobilienbesitzer.
Prinzipiell wird der Staat in eigener prekärer Situation aber von ALLEN probieren, was zu holen. Sicherlich auch von Aktionären. Heutzutage durch die Digitalisierung/Wegfall des Bankgeheimnis etc. ist es für Staaten weitaus einfacher, Aktionäre abzuschöpfen als das seinerzeit der Fall war, wo ja viele Unternehmen (und der Staat schon gar nicht) wussten, wer überhaupt all ihre Aktionäre sind, denn seinerzeit waren auch verstärkt physische Inhaberaktien verbreitet, die man einfach so unter Personen handeln konnte (wie Geldscheine), ohne dass da sonst jemand (Bank, Börse, Staat) erfahren hätte, dass es einen Anteilswechsel gegeben hatte.
Also in solch absoluten Krisenzeiten werden heutzutage sicher nicht nur Immobilienbesitzer zur Kasse gebeten, sondern alle, an die der Staat rankommt, wo noch was zu holen ist.
Insofern ist die zu erwartende Abgabe von Immobilienbesitzern in extremen Krisenzeiten nichts, was gegen Immobilienbesitz spricht, im Gegenteil die Immobilienbesitzer waren trotz der Abgabe die riesen Gewinner.
Nun aber zum eigentlichen Thema, über das ich mir auch schon sehr oft Gedanken gemacht hatte:
Die Aussage, ein vertraglich garantierter Festzinssatz wäre auch unwideruflich unter allen Umständen wirklich fest, ist in dieser Pauschalität nach meinen Erkenntnissen NICHT richtig. (Dasselbe gilt für eine „festgelegte“ Tilgungshöhe bzw. auch für die Ratenhöhe als Ganzes).
Natürlich kann eine Bank nicht ohne Grund einen Festzinssatz erhöhen; und bei jährlichen Inflationsraten im einstelligen %-Prozentbereich wird sich auch kein Festzinssatz verändern.
ABER:
Sollte es wirklich zu einer Hyperinflation kommen mit z.B. 3-oder noch mehrstelligen Inflationsraten im Jahr und entsprechend ansteigendem Zinsniveau (bei der man ja gerade an einer Festzinsbindung interessiert wäre), können Banken diese vertraglich zugesicherte Festzinsbindung angeblich aufheben. Diese Information hatte ich unabhängig voneinander bereits von 2 Juristen (Richter + Rechtsanwalt) gehört. Leider hatte ich dies jeweils nur beiläufig im Rahmen einer grösseren Veranstaltung erfahren; ich habe da also auch keinen näheren Kontakt, dass ich da nochmal exakter nachbohren könnte. Der Grundtenor war in beiden Fällen jedenfalls, wenn eine extreme Schieflage entsteht (für die Bank selber, aber auch in der Allgemeinwirtschaft), dann gelten eben andere Gesetze als zu den Normalzeiten. Ganz vereinfacht gesagt, können eben Verträge seitens der Bank abgeändert werden, sofern sonst die Bankpleite bzw. eine allgemeine Bankenpleitewelle drohen würde.
Aehnlich soll es sich auch nach Angaben eines Juristen übrigens auch mit Garantieverzinsungen von Lebensversicherungen verhalten, also bevor da die Schieflage der Branche zu gross wird und der Kapitalmarkt keine hinreichend sicheren Erträge zur Befriedigung der ganzen Verträge mit höhen Garantiezinsen mehr bietet, schaut auch der Versicherte in die Röhre.
Was mich aber vor allem irritiert: Ich habe bei einem Bekannten selber schwarz auf Weiss in dessen Kreditvertrag gesehen, dass da sogar ein Passus drinnen steht, dass die Bank berechtigt ist, den fixen Zinssatz zu erhöhen während der Zinsbindungsfrist. Wie gesagt: Das ist keine Ueberlieferung, sondern ich habe die AGBs, die dem Vertrag beigefügt waren, selber gesehen und da stand es eben genau so drinnen, ohne nähere Umstände zu erwähnen, wann dies möglich/der Fall sein wird.
Alternativ wäre in derartigen Krisenszenarien auch eine drastische Erhöhung der zu erbringenden Tilgung möglich/zu erwarten bzw. im Extremfall eine sofortige Fälligstellung des Kredits mit entsprechend hohen Verzugszinsen bei Nichtrückzahlung.
Nochmal: dies alles ist nicht meine Meinung, sondern die Widergabe von Experten bzw. von selbst gesehenen AGBs.
Aber es wäre sicher hilfreich, wenn diese Aussagen hier auch noch anderweitig bestätigt werden könnten.
Diese Spekulation, "die Inflation und damit die Zinssätze gehen durch die Decke, aber ich mit meinem Festzinssatzkredit habe nur mickrige Zinsen zu bezahlen und der reale Gegenwert steigt nominell exorbitant" ist in der Theorie richtig, scheint jedoch nach meinen Erkenntnissen praxisfern zu sein. Natürlich geht diese Denke auf bei niedrigen Inflationsraten von unter 10 % p.a., aber in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen mit richtig hohen Inflationsraten gelten wohl eben leider andere rechtliche Rahmenbedingungen.
Ein solches extremes Krisenszenario von gigantischer Mega-Inflation wäre ohnehin nicht wünschenswert, da dann definitiv nicht das oberste Problem darin bestünde, Vorteilhaftigkeiten/Rechtmässigkeiten von Immobilieninvestments und Zinsbindungen zu eruieren, sondern in solchen extremen Krisenzeiten der Wirtschaft geht’s dann in erster Linie mal darum, auf offener Strasse nicht ermordet zu werden, Häuser geplündert/demoliert zu bekommen etc.
Mein Kurzfazit: eine mickrige Inflation im einstelligen %-Bereich ist für festsatzkreditfinanzierte Immobilienbesitzer sicher von Nutzen, ganz hohe Inflationen sind jedoch weniger erstrebenswert.
Ist die Immobilie dagegen abbezahlt, nützt einem ein Anstieg der Inflation natürlich auch wiederum nix, da man sich dann für höhere etwaige Mieteinnahmen aus der Immobilie vom Grundsatz her auch nicht mehr kaufen kann, da ja alles teurer wurde (eher im Gegenteil: durch einen dann tendenziell höheren Steuersatz würde man sich sogar eher weniger kaufen können …)
Das ist immer so das in solchen Fällen systemschutz vorgeht. Deswegen bekommen auch Bausparkassen solchen Vertriebs hilfen wie wohnungsbauprämie damit diese nicht hops gehen. Oder dieser komplizierter Riester Kram.
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#17
KipferM
Neuer Benutzer
02.12.2020
1
1
KipferM
Title
Neuer Benutzer
seit
02.12.2020
Beiträge
1
Danke
1
1
AW: Wie wirkt sich eine Inflation ..........
Wenn wir über Inflation sprechen, bedeutet dies, dass sich die Kaufkraft verschlechtert, was bedeutet, dass Sie sich mit 1000 USD in einem Inflationsumfeld von 10% weniger leisten können als bei einer Inflation von 2%.In einer festverzinslichen Kreditsituation (der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit des Kredits festgelegt) profitiert der Zahler von einer hohen Inflation, da er denselben Nennwert, beispielsweise 1000 USD, zahlt, der reale Wert (Nennwert - Inflation) jedoch geringer ist . Bei einem variabel verzinslichen Darlehen zahlt der Zahler bei hoher Inflation mehr. Daher gibt es Derivate wie Swap und FRA, mit denen der Zahler ein solches Risiko absichern kann.