Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

+ Antworten
14Antworten
  1. Avatar von Chris27
    Chris27 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    29.09.2020
    Beiträge
    3
    Danke
    1

    Standard Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

    Hallo Forengemeinde,

    ich lese hier schon einige Zeit mit und habe bereits ein paar gute Ansätze und Tipps finden können.
    Nun ist es an der Zeit mal selbst eine Frage zu stellen.

    Leider haben wir vor kurzem ein Haus, welches uns sehr zusagte, nicht bekommen, da wir beim verdeckten Bieten nur auf Platz 2 landeten (es gab nur eine Runde).
    Das Objekt war (sehr gut) Kernsaniert, der angegebene Preis belief sich auf 359.000 €, unser Gebot auf 386.000 €. Hierzu hatten wir schon eine Finanzierungszusage einer Sparkasse welches wir echt gut fanden (100% Finanzierung (386.000 €, 10 Jahre Zinsbindung, Mischzins eff. 0,79% (0,87 KfW, 0,76 SpK).

    Da wir nun weitersuchen müssen würde ich gerne aus Euren Erfahrungswerten schöpfen. Hauptsächlich beschäftigt uns die Frage, bis zu welchem Kaufpreis wir finanzieren könnten.

    Zu uns:

    Meine Partnerin (29) und ich (31) haben aktuell keine Kinder. Hochzeit und 1-2 Kinder sind gewollt.
    Die Familienplanung würde ich mal Außen vor lassen, da sich Kinder/Elternzeit/Teilzeit relativ gut mit den zukünftig (schon feststehenden) Gehaltssteigerungen verrechnen lassen.

    Wir sind beide im öD beschäftigt und haben ein Nettoeinkommen von 4700 € (sie: 1930 / ich: 2700). Dazu kommt eine tarifvertraglich festgelegte Jahressonderzahlung von 1200 und 1400 € netto.
    Eigenkapital haben wir 100.000 €. Wir möchten aber nur die NK aus dem EK bezahlen und den Kaufpreis zu 100% finanzieren. Wir haben keine Schulden, kein Leasing, kein subventioniertes Handy.

    Unsere Ausgaben (ohne aktuelle Miete und NK) haben wir mal (sehr konservativ und unter Berücksichtigung aller möglichen Rücklagen (2 x Auto, Urlaub, Geschenke, Urlaub, extra Sparbeträge)) aufgeschlüsselt. Die dabei angesetzten Beträge stammen aus den Ausgaben der letzten zwei Jahre und sind wirklich konservativ angesetzt: 2350 €. Dabei müssen wir nicht auf Urlaub, Essen gehen, ausgehen mit Freunden, Hobbys verzichten - ist alles natürlich mit einberechnet.

    Nun stellt sich uns die Frage, was für ein Kaufpreis erfahrungsgemäß für uns möglich wäre.

    Am Beispiel EFH 140 qm (saniert) würde ich mit 560 € NK und 140 € Rücklagen rechnen. Das bedeutet, dass eine Rate von 1650 € im Monat möglich wäre. Eine Tilgung unter 2,6% (besser 3%) sehen wir als nicht sonderlich wünschenswert.
    Aber egal wie rum ich es drehe, zu den ganzen bekannten Faktoren wie maximale Rate und gewünschte Tilgung kommt ja immer noch die Frage, ob eine Bank das überhaupt mitmacht und - vorausgesetzt der Wert des Hauses entspricht dem Kaufpreis - uns z. B. 500.000 € (was wohl ungefähr 1650 € Rate bei 3% Tilgung und 1% angenommener Zinsen sind) leihen würde.


    Weitere Frage: Sollten wir uns für ein Zweifamilienhaus entscheiden, würden wir dieses vorerst teilw. selbst bewohnen und z.T. vermieten. Die Finanzierung würde ich trotzdem so berechnen, dass diese auch jederzeit ohne Mieter machbar wäre (wer weiß, ob man da immer Lust drauf hat / ob immer ein vernünftiger Mieter da ist). Wie sehen Banken sowas?

    Gruß

    Christian

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.07.2013
    Beiträge
    2.844
    Danke
    130

    Standard AW: Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

    Zwei Dinge vor weg:
    Dass einem das Haus einfach weggekauft wird kenne ich auch. Mit dem muss man mittlerweile immer Rechnen.

    Was es zu bedenken gibt, ihr seit nicht verheiratet plant es aber so konnte ich es zumindest entnehmen und ihr plant bis zu zwei Kinder. Wenn ihr euch um die Finanzierung bemüht dann bemüht euch auch darum sollte es mit euch beiden nicht klappen, das Haus zumindest dann einem erhalten bleibt. Denn so wie es im Grundbuch drin steht gehört es dem der drin steht. Vielleicht stemmt nur eine Person den Kredit und die Instandhaltung etc. Oder der eine Person stemmt 20% aller Kosten die andere 80% dann würde ich das auch so in das Grundbuch eintragen lassen. Ansonsten ist bei Trennung das Haus ganz sicher unter dem Hammer, da einer den anderen vielleicht auszahlen muss aber keiner die Mittel hat dies zu tun. Also macht euch nicht nur darüber Gedanken was ihr für den Hauskauf tun müsst sondern auch was bei einer Trennung. Dies könnte man auch vorab klären und festschreiben lassen ich weiß ist unromatisch aber wenn es zur Trennung kommt artet das regelmäßig zu einem Weltkrieg aus.... und bei dem verlieren beide sehr viel und die einzigen die Gewinnen sind Staat, Banken und Anwälte.....

    Also ihr legt wirklich jeden Monat 2350€ in den Sparstrumpf seit 2 Jahren? Das wäre schon mal gut für die Finanzierung. Wenn die Kinderzeit anbricht würden aber wahrscheinlich 1900€ Einkommen wegfallen oder zumindest auf 1273€ für ein Jahr fallen wenn dann nicht mehr Vollzeit nach der Elternzeit eingestiegen wird. Dann hätte man noch 1723€ zur Verfügung im ersten Jahr bei normalen Elterngeld. Sollte nur eine Person Elternzeit für ein Jahr nehmen. Das sollte euch natürlich bewusst sein.

    Banken sind im Moment wegen CORONA und auch sonst teilweise sehr komisch und fordern viele Nachweise. Von Steuererklärungen der letzten Jahre, Rentenauskünfte GRV, BAV, Riester, Rürup, PRV, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate etc. alles erlebt....

    Ich würde mal schauen was derjenige der nicht oder nur 2 Monate in Elternzeit geht alleine nach Abzügen aller Kosten noch finanziert bekommt und mich nach dem richten was dabei raus kommt. Das zweite Einkommen dass dann wieder kommen wird kann man dann in die Sondertilgung stecken. Das sollte man dann aber wie oben schon geschrieben genau in einen Trennungsfolgenvertrag (später vielleicht Ehevertrag) und im Grundbuch so eintragen.

  3. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.586
    Danke
    255

    Standard AW: Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

    Zitat Zitat von titan1981
    Ich würde mal schauen was derjenige der nicht oder nur 2 Monate in Elternzeit geht alleine nach Abzügen aller Kosten noch finanziert bekommt und mich nach dem richten was dabei raus kommt. Das zweite Einkommen dass dann wieder kommen wird kann man dann in die Sondertilgung stecken. Das sollte man dann aber wie oben schon geschrieben genau in einen Trennungsfolgenvertrag (später vielleicht Ehevertrag) und im Grundbuch so eintragen.
    Das ist aber doch auch eher Weltfremd. In der Regel machen doch die Männer nur die 2 Monate Elternzeit, dazu bleiben bei Trennung die Kinder zum Großteil bei den Frauen.
    Jetzt hat der Mann das große Haus und die Frau zieht mit den Kindern aus, der Mann zahlt dafür Unterhalt und hat noch das große Haus, was er eigentlich nicht benötigt.

    Das mag alles funktionieren, wenn man unterschiedlich hohe Einkommen hat. Bei recht gleichen Einkommen funktioniert das meines Erachtens eher weniger.

  4. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.07.2013
    Beiträge
    2.844
    Danke
    130

    Standard AW: Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

    Du ich gebe nur die aktuelle "Unrechtssprechung" wieder, egal wer mehr Kapital in das Haus gesteckt hat, das was im Grundbuch drin steht, das ist bindend.
    Bei 50:50 im Grundbuch und einer der Beiden hat da z.B. sein Erbe verbraten und 80:20 eingezahlt würde das einer Schenkung gleich kommen. Bei einer Trennung, ganz gleich aus welchen Gründen auch immer, eher unschön, wenn man dem dann Ex-Partner mehrere 10.000€ oder gar 100.000€ geschenkt hat.

    Warum da nicht gleich von Anfang an fair aufteilen was ins gemeinsame Haus gesteckt wurde und dementsprechend die Verteilung ins Grundbuch eintragen? Dann bekommt auch jeder nach der Trennung seinen Anteil wieder raus. Ich glaube nicht dass das Weltfremd ist. Zumal der Zugewinn durch Wertsteigerung während der Beziehungszeit 50:50 ist.

    Welche Regel? Es kann auch Gut sein, dass der Mann sich nach der Trennung um die Kinder kümmert, warum sollte er dann aus dem Haus ausziehen, bei dem er den größeren Anteil bezahlt hat? Sie sind ja nicht verheiratet, noch nicht. Da würde ich Schenkungen tunlichst vermeiden.... die Freibeträge sind ja bei nicht Verwandten nicht gerade hoch, wenn es richtig krachen geht. Dann ist der Mann bei deinem Beispiel erst einmal die Schenkung los, dann muss er zusätzlich ausziehen und sich eine neue Wohnung suchen, dann darf er meist noch weiter den Kredit, sollte er noch laufen weiter zahlen, denn in deinem Beispiel wäre dann die Frau ja in Elternzeit und könnte gar nicht sich die Finanzierung leisten. Dann würde die Frau weiter erst einmal Unterhalt verlangen für die Kinder, weil sie sie ja erzieht, nach deinem Beispiel. Dann käme zusätzlich noch der Unterhalt für die dann vielleicht erst nach 3 Jahren Ex-Frau hinzu und dann noch einmal Unterhalt für die Zeit danach.
    Ich glaube nicht, dass man eine Hausfinanzierung alleine noch wuppen kann wenn man gleichzeitig noch Miete zahlen muss für eine Wohnung in der auch die Kinder zu besuch kommen möchten, in einem sehr glücklichen Fall, denn meistens zu 85% herrscht ein Rosenkrieg um die Kinder und das bedeutet der Mann wird seine Kinder nur noch sporadisch sehen und dafür muss er aber ein weiteres Zimmer vor halten damit die Kinder bei ihm übernachten können. Was seine Ausgaben für Miete erhöht. Dann zahlt er entsprechend Unterhalt für die Kinder so weit so gut, dann kommt die EX-Frau und möchte Unterhalt zusätzlich, da sie ja nur eingeschränkt durch die Kinder erwerbsfähig ist.
    Dann fassen wir mal zusammen:
    #100% Finanzierung vom Haus welches einem dann nur 50:50 gehört.
    # Miete einer Wohnung für sich plus Wochenendkinder
    # Unterhalt für die Kinder
    # Unterhalt für den Ex-Partner während Scheidung und nach der Scheidung (gibt es eigentlich nicht mehr aber die Regel ist, dass immer noch gezahlt werden muss)
    Das bricht jeder Person ganz gleich Mann oder Frau finanziell das Genick, davon erholt man sich selber nie wieder! Zudem ist dann die Rente futsch das Haus ist ja ein Teil der Altersvorsorge, die restliche AV muss ja dann auch noch hälftig für die Ehezeit aufgeteilt werden, das heißt wenn das Haus weg ist und die Rente auch um 50:50 aufgeteilt wurde egal wer dann mehr gearbeitet hat und mehr in die Rente eingezahlt hat muss dass ausgeglichen werden. Übel, denn man kann den Verlust mangel Erbe das steckte ja im Haus nicht mehr ausgleichen

    Fazit, man sollte auf jeden Fall eine Scheidung vermeiden.... denn da gewinnen nur die die an dem Leid verdienen, Staat, Anwälte und Banken. Denn die halten immer die Hand auf egal welches Ergebnis dann hinten raus kommt.

    Das Ergebnis ist immer das selbe Rechtsstreit, das Haus kommt unter den Hammer, sowohl Mann und dann auch die Frau mit den Kindern dürfen nicht mehr in dem schmucken Haus wohnen und müssen über kurz oder lang ausziehen.....


    Aber man malt den Teufel nicht an die Wand. Es passiert ja sehr selten dass sich jemand in Deutschland scheiden lässt. Achtung IRONIE
    Meine Meinung ist nur eine von vielen, nur ich habe das selber am eigenen Leib erleben müssen und kenne genug andere die das gleiche Leid ereilt hat. Die Gewinner, sind dann die Anwälte, die Banken und der Staat, die alle dann die Hand auf halten und teilen Werte sich unter sich auf. Die bekommt weder der Mann, die Frau und noch die Kinder. Eine schöne Weltfremde Welt ich weiß.

    Aber das merkt man erst dann, wenn man den Schaden hat. Nur dann ist man um Jahre zu spät, um da noch irgendwelche Korrekturen einfließen zu lassen bevor es ernst wird....

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.923
    Danke
    61

    Standard AW: Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

    Hallo Christian,

    ich ihre Angaben gelesen.

    Grundsätzlich sind ihre Gedanken richtig, allerdings mehrere kleine Fehler beinhaltet ihre Aufzählungen!

    Zu einen ist ihre "Ist Zustand", jetzt beide unverheiratet ergibt eine Pfändungsfreibetrag von je 1.180 € zusammen 2.360 € was ihre Ausgaben abdeckt!
    Das andere ist die Grenze 40 % bei 1.930 € sind 772 €, ihr Anteil von 2.700 € / 40 % sind 1.080 € ergeben, zusammen einen 1.852 €.

    Heiraten Sie, ändert sich die Bedingungen 4.400 € / 40 % so sinkt der mögliche Finanzierungsanteil auf 1.760 €, was 92 € weniger bedeutet!

    Kommen die beiden Kinder hinzu ändern sich alles!

    Verbleibt ihr Gesamteinkommen bei 4.400 €, ergibt die 40 % Grenze einen max. Zins und Tilgungsbetrag 1.760 € eingesetzt werden. Geht man nach der Pfändungstabelle 2020, sind grundsätzlich bei 4 Personen immer aller Einkommen oberhalb 3.612 €, als Zins und Tilgungsbetrag einsetzbar! Bei 4.400 € ergibt dies erstmals grundsätzlich 788 €.

    Da aber weitere Pfändungsfähige Summen innerhalb vorhanden!
    0. Verheiratet dies beträgt laut Tabelle bei 3.613 €, gerundet 994 €, plus 788 €, demnach zusammen 1.782 €

    Was sich ändert ist durch die Kinder. Bei
    1. Kind diese beträgt laut Tabelle bei 3.613 €, gerundet 696 €, plus 788 €, demnach zusammen 1.484 €
    2. Kind diese beträgt laut Tabelle bei 3.613 €, gerundet 448 €, plus 788 €, demnach zusammen 1.236 €

    Gehen wir vereinfacht davon aus das sie mit 1.782 € die Zins- und Tilgungsbetrag, die nächsten 10 Jahren bezahlen! Ergibt eine Summe von 213.840 € die für die Zins und Tilgung zu Verfügung stehen! Für 1 Jahr sind dies 21.384 €! Monatlich 1.782 €!

    Ich bezweifele allerdings das sie ein Mischzins in dieser Höhe erhalten werden! Denn beide Darlehnzins weisen die Merkmale als Sicherung bis 60 % des Beleihungswert auf. Demnach entsprechen diesen Zinsen den 1.Rang, aber eine Doppelbelegung ist gesetzlich verboten!

    Sie sollten in den KfW Tabellen nachprüfen! Nachdem ich auf der KfW Seite eben nachgelesen habe, gilt der Zinssatz für eine Beleihung von bis 100 % ! Dafür war überraschend die 1/4 jährige Zins und Tilgungszahlung!
    Gehe mal von max. 100.000 € beim KfW Programm 124, 10 Jahre Restschuld 50.000 € sind 1/4 jährig 1.250 € Tilgung, plus 200 € Zinsen fällig! Runde 1.450 €! In der zweiten Refinanzierung bleiben die Tilgungsraten ziemlich konstant, nur die Zinsen, ab 2030 sind nicht ersichtlich.

    Da können gleich gilt auch für Bankangaben prüfen Sie auf deren Webseite!

    Geht man von der 80 / 20 % Regel aus dürften 500.000 € möglich sein, nur ihr Einkommen gibt dies nicht her!
    Eine Anwendung der 60 % / 40 % Regel würde eine Finanzierungssumme von 350.000 €, 250.000 Bank und 100.000 KfW ermöglichen. Ich glaube auch das die Finanzierung auch so ausgelegt ist! Den Überbetrag aus den 1.Kaufversuch von 36.000 € müsste aus den EK genommen werden!

    Sie schreiben auch das eine Tilgung von 3 % (?) gewünscht wird, was ich für sehr sportlich halte! Denn die Kfw will 5% p.a Tilgung von den 100.000 € jährlich, sparen wird wohl nicht gehen weil nach Ablauf der 1.Zinsbindung, keine weitere Zinsverbilligung mehr gibt und dann die Zinsen auf 2,35 % aufgehen. Was faktisch die Gleiche oder höhere Zahllast bedeutet. Sehen Sie mal in den KfW Unterlagen mal nach!

    Ziehe die zuzahlenden Summen nach ihren Angaben und KfW zusammen!

    Bei 250.000 € 0,79 % p.a und 3 % Tilgung so müssen Sie 7.500 € Tilgung Bank plus 1.900 € Zinsen rechnen, dies sind 9.400 € /12 Monate runde 0.785 €
    Bei 100.000 € 0,84 % p.a.und 5 % Tilgung,so müssen Sie 5.000 € Tilgung KFW plus 0.840 € Zinsen rechnen, dies sind 5.840 € / 4 Monate runde 1.460 € 1/4 jährig

    Demnach müssten Sie zum 01.01, 01.04., 01.07., 01.10, jeweils 4 mal 2.245 € und 8 mal 785 € bezahlen, zusammen 15.260 jährlich! Die Restschuld in Jahr 2030/31 betragen in etwa bei KfW 50.000 €, Bank ca. 170.000 €, 220.000 €
    Refinanzierungssumme 2030/31 220.000 € Familienplanung abgeschlossen, 2 Kinder Pfändbares Einkommen 1.236 €, 14.832 € abzüglich 3 % Tilgung 6.600 € gleich 8.232 € Zinsen macht Faktor 1,25 ergibt 3,75 %
    Bei der abgeschlossene Familienplanung 2030/31 und keine weiteren Besoldungssprünge darf der Gesamtsatz an Zins und Tilgung insgesamt nicht über 6,75 % der Restschuld liegen!
    Dieser Zinssatz kann nur gelten wenn die KfW Bank nach Ablauf der 10 Jahres Frist, durch ein ratierliches monatliches getilgtes Darlehn abgelöst wird!

    Negativ sind die 1/4 jährigen Tilgungsspitzen! Ob solche Finanzierungswinkelzüge, durch die Risk Abteilung der Bank durchgewunken wird, erschießt sich mir nicht!

    bruno68

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

    Wo und bei wem spielt im Hinblick auf eine Immobilienfinanzierung diese Pfändungsfreigrenze irgendeine Rolle ??

  7. Avatar von Dante
    Dante ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    02.06.2019
    Beiträge
    385
    Danke
    21

    Standard AW: Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Wo und bei wem spielt im Hinblick auf eine Immobilienfinanzierung diese Pfändungsfreigrenze irgendeine Rolle ??
    Sagt "ich ihr Angaben gelesen" nicht schon alles aus?

  8. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.586
    Danke
    255

    Standard AW: Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Wo und bei wem spielt im Hinblick auf eine Immobilienfinanzierung diese Pfändungsfreigrenze irgendeine Rolle ??
    Diu liest seine Beiträge nicht mehr oder? Das postet er jetzt sinnloserweise in jedem Thread.

  9. Avatar von Chris27
    Chris27 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    29.09.2020
    Beiträge
    3
    Danke
    1

    Standard AW: Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

    Also die zukünftigen Einnahmen, welche heute schon feststehen, äußern sich folgendermaßen:
    Ab 1.2.21, sie: 2430 € netto.
    Ab 1.6.21, ich: 3400 € netto.

    Diese sind noch ohne Heirat und Kind gerechnet, wo es auch nochmal ein paar € für gibt. Danach geht es nach 1,5 und 4 Jahren auch noch weiter, steht auch schon fest. Und danach stehen die Chancen auch gut, dass es wieder weitergeht, zumindest bei mir. Aber das steht nicht fest. Diese zukünftigen Einnahmen sind natürlich für mich jetzt relevant, sollten es aber für die Bank ja aktuell nicht sein. Daher würde ich die außen vor lassen und einfach für die Familienplanung (Kind wird auch vor 2022 nicht in Angriff genommen) offen lassen. Elterngeld für 14 Monate sollet auch kein Beinbruch sein, da auch noch EK zur Verfügung stünde, das Einkommen aber auch ohne dieses zu nutzen reichen würde.
    Auch soll natürlich noch etwas gespart werden.

    Allerdings schrieb ich ja auch von den zukünftigen Einnahmen und dass diese mit der Familienplanung aufgerechnet werden können (von wegen meinen Beitrag gelesen?!). Auch ist ja bereits berechnet, wieviel Geld im Monat frei wäre. Wie ich das so lese, passt das doch auch mit den Pfändungsgrenzen. Den Zinssatz in 10 Jahren kennt wohl niemand, er kann bei 1% liegen oder bei 7% oder bei 2,35%. Aktuell halte ich persönlich eine große Steigerung aber für unrealistisch, so dass ich das "Risiko" der 10 jährigen Zinsbindung gerne eingehe und dann lieber freies Geld anlege. eine Ablösung/Reduzierung des Kreditbetrages nach 10 Jahren hängt dann vom Zinssatz ab. Aber auch eine gestiegene Rate kann in 10 Jahren ohne große Abstriche bedient werden, selbst wenn wir nur das mittlere Laufbahnziel erreichen, was nun wirklich niemand zum Ziel hat.

    Die Grundsatzdiskussion über Hochzeit, privatrechtliche Verträge usw. ist sicher wichtig, führt hier aber wohl etwas weit, dann sollten sich Menschen wohl nur noch alleine etwas kaufen. Das ist eher eine individuelle Entscheidung.


    Mittlerweile habe ich auch bei der SpK nachgefragt, von der wir das letzte Angebot hatten. Er nimmt tatsächlich den Kaufpreis als Wert (wenn es denn von den Objektangaben passt), es wären beim letzten Kaufversuch schlussendlich 386.000 € gewesen und der Zinssatz hätte sich bei 359t zu 386t nur ggfs. geändert, weil das Angebot an einem anderen Tag erstellt worden wäre.

    Auf Nachfrage hin hat er durchgerechnet, was auf jeden Fall machbar wäre und meldete sich dann tatsächlich auch mit einem Ergebnis von 500.000 € ohne Probleme (bei entsprechendem Wert des Objektes). Bei mehr müsste man nochmal schauen.

    Daher ist der Thread wohl jetzt überflüssig geworden. Da ich meine Antwort habe.

  10. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2014
    Beiträge
    815
    Danke
    49

    Standard AW: Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

    Ich würde trotzdem nicht jeden Preis für Haus/Wohnung bezahlen.

    Grund:
    Noch keine Kinder somit könnt ihr auch noch 3,4,5 Jahre mit dem Kauf warten.

    Meine Meinung:
    Preise können nicht immer nur nach oben gehen!

    Bis dahin Hochzeit und 100.000 € mehr Eigenkapital
    und dann 500.000 € Gesamtsumme sind 300.000 € Schulden
    zu Top Konditionen.

    Meine Großeltern haben gesagt: "Ihr könnt mit dem Hauskauf auch noch warten!"
    Nach 2-3 Jahren Grundstückssuche hat es dann vor 4/5 Jahren geklappt. Und es war die richtige Entscheidung!

    Und vor 4/5 Jahren haben wir trotzdem sehr viel bezahlt
    aber ist ja zur Eigennutzung somit uns egal.

  11. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.923
    Danke
    61

    Standard AW: Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

    Nein Chris24 so einfach das nicht!

    Dein 2. Angabe zum Einkommen spielt erst dann eine Rolle, wenn dies 2 Monate vergangen sind, folgerichtig erst zum 01.09.2021! So lange gilt das "alte" Einkommen!

    Kindergeldeinkommen dies ist gedeckelt! Das sich dies eine Prozentsatz von EK, maximiert! Demnach sinkt das Einkommen für den Zeitraum von 12 Monate! Die eff. steuerlichen Auswirkung sind aber anders da Steuern Kalendergebunden sind, das Kindergeld aber nicht.

    Die 14 Monatenfrist gilt nur wenn beide Elternteile für das Kind pausieren! Was dann in ihren Fall dann zu erheblichen Einkommenseinbrüchen führt!

    Außerdem können Fehlzeiten (Elternzeit) in der Wartezeit zum Besoldungsaufstieg negativ auswirken!
    Auch ist einen nennenswerte Verschuldung, ein Grund aus der Karriereleiter A Besoldung (Nur Mindes- oder gar verkürtze Wartezeit), unbemerkt in die Karriereleiter B Besoldung (Durchschnittliche Wartezeit aller Beamten der gleichen Besoldung), oder in die Karriereleiter C Besoldung (Überdurchschnittliche Wartezeit aller Beamten der gleichen Besoldung), für D ist die Beendigung der Beförderung und für E die Entlassung aus den ÖD!

    Klar es wird immer nur der Karriereleiter A geworben, aber die Dienststellenanzahl in der Spitzengruppe gibt es nicht!
    Wir haben damals mit einer Benotung von 1 bis 9 gearbeitet. Karriereleiter A war Note 1 und die 9 = E
    Allerdings gab es den Codeschüssel C, wo die Noten umgedreht waren, einzig war die Note 5 neutral was B oder C je nach Bedarf bedeutete!

    Auch den Codeschüssel B (Bybass) gab es, dieser war für Benotung 1 vorbehalten! Das war aber der Spitzenmann aus der Spitzengruppe der Einheit auf Divisionsebene! Einer von vielleicht 1.000 oder gar 40.000.

    Allerdings halte ich sie für eine Karriereleiter A und B Besoldung nicht fähig, da ihnen es schwerfällt sich auf die neuen Situationen oder andere Meinungen einzustellen! Damit befinden sie sich in der besten Situation bis zur Rente/Pension zu verbleiben, ob dies in der Spitzenposition sein wird hängt aber von Faktoren ab die in der Zukunft liegen!
    Nach ihren Aussagen werden Sie aber nicht der Spitzenposten sein und wenn die ihn doch erreichen stellt sich die Frage ob dieser bis zur Rente erhalten bleibt! Merke:"Je höher, desto schneller der Rücktritt!"

    Lassen Sie sich das vom einen ehemalige für das Wehrgebührnisamt tätigen dies sagen!

    bruno68

  12. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren



    Was willst du denn dazu sagen!!!

    Bruno????

  13. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.586
    Danke
    255

    Standard AW: Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

    Zitat Zitat von bruno68
    Lassen Sie sich das vom einen ehemalige für das Wehrgebührnisamt tätigen dies sagen!

    bruno68
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Was willst du denn dazu sagen!!!

    Erschreckend, was wir mit unseren Steuergeldern scheinbar so durchfüttern.

  14. Avatar von Chris27
    Chris27 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    29.09.2020
    Beiträge
    3
    Danke
    1

    Standard AW: Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

    Zitat Zitat von bruno68
    Nein Chris24 so einfach das nicht!

    Dein 2. Angabe zum Einkommen spielt erst dann eine Rolle, wenn dies 2 Monate vergangen sind, folgerichtig erst zum 01.09.2021! So lange gilt das "alte" Einkommen!

    Kindergeldeinkommen dies ist gedeckelt! Das sich dies eine Prozentsatz von EK, maximiert! Demnach sinkt das Einkommen für den Zeitraum von 12 Monate! Die eff. steuerlichen Auswirkung sind aber anders da Steuern Kalendergebunden sind, das Kindergeld aber nicht.

    Die 14 Monatenfrist gilt nur wenn beide Elternteile für das Kind pausieren! Was dann in ihren Fall dann zu erheblichen Einkommenseinbrüchen führt!

    Außerdem können Fehlzeiten (Elternzeit) in der Wartezeit zum Besoldungsaufstieg negativ auswirken!
    Auch ist einen nennenswerte Verschuldung, ein Grund aus der Karriereleiter A Besoldung (Nur Mindes- oder gar verkürtze Wartezeit), unbemerkt in die Karriereleiter B Besoldung (Durchschnittliche Wartezeit aller Beamten der gleichen Besoldung), oder in die Karriereleiter C Besoldung (Überdurchschnittliche Wartezeit aller Beamten der gleichen Besoldung), für D ist die Beendigung der Beförderung und für E die Entlassung aus den ÖD!

    Klar es wird immer nur der Karriereleiter A geworben, aber die Dienststellenanzahl in der Spitzengruppe gibt es nicht!
    Wir haben damals mit einer Benotung von 1 bis 9 gearbeitet. Karriereleiter A war Note 1 und die 9 = E
    Allerdings gab es den Codeschüssel C, wo die Noten umgedreht waren, einzig war die Note 5 neutral was B oder C je nach Bedarf bedeutete!

    Auch den Codeschüssel B (Bybass) gab es, dieser war für Benotung 1 vorbehalten! Das war aber der Spitzenmann aus der Spitzengruppe der Einheit auf Divisionsebene! Einer von vielleicht 1.000 oder gar 40.000.

    Allerdings halte ich sie für eine Karriereleiter A und B Besoldung nicht fähig, da ihnen es schwerfällt sich auf die neuen Situationen oder andere Meinungen einzustellen! Damit befinden sie sich in der besten Situation bis zur Rente/Pension zu verbleiben, ob dies in der Spitzenposition sein wird hängt aber von Faktoren ab die in der Zukunft liegen!
    Nach ihren Aussagen werden Sie aber nicht der Spitzenposten sein und wenn die ihn doch erreichen stellt sich die Frage ob dieser bis zur Rente erhalten bleibt! Merke:"Je höher, desto schneller der Rücktritt!"

    Lassen Sie sich das vom einen ehemalige für das Wehrgebührnisamt tätigen dies sagen!

    bruno68
    Alles, aber auch wirklich alles was du da geschrieben hast ist totaler Quatsch.
    Mehr kann ich dazu gar nicht sagen.

    Ach doch, aufgrund der Rechtschreibung wird die damalige Tätigkeit vermutlich im einfachen oder mittleren Dienst (das bezweifle ich aber schon) gelegen haben.
    Der Kenntnisstand über das Berufsbeamtentum und das aktuelle Personalentwicklungskonzept geht auch gegen null.

    Man stelle sich vor, jemand der Ahnungslos ist liest einen deiner Beiträge und glaubt davon auch nur ein Wort.

  15. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.309
    Danke
    1029

    Standard AW: Hauskauf - Welcher Preis liesse sich finanzieren

    Zitat Zitat von Chris27
    Alles, aber auch wirklich alles was du da geschrieben hast ist totaler Quatsch.
    Mehr kann ich dazu gar nicht sagen.

    Man stelle sich vor, jemand der Ahnungslos ist liest einen deiner Beiträge und glaubt davon auch nur ein Wort.
    Das ist das eigentlich Schlimme an der Sache!

    Ein hilf-, und ahnungsloser erkennt das nicht, Bruno schreibt so überzeugend (nicht in der Sache) und ausführlich, als das man meinen müsste, das stimmt alles!!

    Es wird aber immer schlimmer, immer wirrer und kurioser!!!!

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 02.03.2018, 10:36
  2. Welcher fianzielle Rahmen für Hauskauf?

    Von KausHaeufer im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 20.04.2015, 13:46
  3. Hauskauf - wie genau finanzieren?

    Von Johnny75 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 28
    Letzter Beitrag: 16.03.2015, 13:27
  4. Haus Finanzieren welcher Kredit am besten ?

    Von Andy34 im Forum Allgemeine Kredite
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 16.11.2013, 23:59
  5. Lässt sich die Wunsch-Immobilie finanzieren?

    Von Traum_vom_Hof im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 16.03.2012, 17:33