Finanzierung Restsumme - KFW 55

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  1. Avatar von Badener1970
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    Standard Finanzierung Restsumme - KFW 55

    Hallo zusammen,
    ich habe mal eine Frage in Zusammenhang meines Neubaus den wir aktuell planen.

    Durch den Verkauf von 2 DHH brauche ich keine klassische Bankfinanzierung sondern
    benötige zusätzlich zum vorhandenen EK noch etwa +/- 50T€.

    Da mein neu errichtetes Haus dem KFW55 Standard entspricht beabsichtige ich hier
    einen Kredit über 120T€ der KFW aufzunehmen um in den Genuss von den 18T€ Tilgungszuschuß
    zu kommen und diesen Kredit dann über die "übrig" bleibende Summe von etwa 70T€ innerhalb
    von 4 Jahren wieder abbezahlen.

    Hier stellt sich mir nun folgende Frage, welche Bank mach mir den KFW-Antrag
    wenn ich sonst keine Kredite benötige??

    Kennt sich jemand in diesem Segment aus?
    Danke Euch!

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Finanzierung Restsumme - KFW 55

    Hallo Badener1970,

    lesen Sie mal ihr Schreiben hier richtig durch!
    Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage in Zusammenhang meines Neubaus den wir aktuell planen.

    1) Durch den Verkauf von 2 DHH brauche ich keine klassische Bankfinanzierung sondern benötige zusätzlich zum vorhandenen EK noch etwa +/- 50T€.

    2) Da mein neu errichtetes Haus dem KFW55 Standard entspricht beabsichtige ich hier einen Kredit über 120T€ der KFW aufzunehmen um in den Genuss von den 18T€ Tilgungszuschuß zu kommen und diesen Kredit dann über die "übrig" 2a) bleibende Summe von etwa 70T€ innerhalb von 4 Jahren wieder abbezahlen.

    3) Hier stellt sich mir nun folgende Frage, welche Bank mach mir den KFW-Antrag wenn ich sonst keine Kredite benötige??
    Verständlich ist das nicht! Deshalb habe ihre fragen Nummern zugeordnet!

    zu 3) das lässt sich nur durch eine Bank, Bausparkasse ausführen als Durchleitungsgläubiger!

    zu 1 Sie schreiben hier:"....,
    sondern benötige zusätzlich zum vorhandenen EK noch etwa +/- 50T€.!"

    in 2a) Schreiben Sie :" ....
    bleibende Summe von etwa 70T€ innerhalb von 4 Jahren wieder abbezahlen.!"

    Aber welche info wollen Sie mitteilen? Gut das Sie den Kaufpreis und Guthaben nicht mitteilen wollen, ist ihre Sache! Aber eine passende Antwort zu erwarten in die andere Sache!

    Nun zu eigentlichen Knackpunkt der Frage ist eigentlich eine ganz andere! Nämlich: Für welches Objekt, denn die KfW und Restdarlehn gebraucht werden! Denn ein Darlehn wird nur Objektbezogen vergeben!

    a) Also ohne ein bestimmtes Grundbuch, null Darlehn.
    b) Es gilt zum Zeitpunkt der Darlehnzinssatz der Darlehnsaufnahme

    Wenn ein zukünftiges Objekt finanziert werden soll, dessen Wohnort und Wert unbekannt ist! Da bleibt ihnen nur das Bausparen über! Um eine Restfinanzierung zu realisieren!

    Allerdings werden Sie ein Problem bekommen, für eine "freie" Unterrichtung, über einen möglichen Finanzierungsweg!

    Die KfW und andere Gläubiger berechnen für 10 Jahre folgende Abschlussprovisioinen: KfW zahlt nur 0,5 % was hier 600 € bedeutet, bei der restlichen 50.000 € vom Gläubiger kommen noch mal 1,0 %, 500 € hinzu.
    Bei 5 Jahren die Hälfte, als Gegenpol ist der Honorar Immobliendarlehnsvermittler mit einen Stundensatz von 200 € + Mwst. pro Stunde!
    Das BGH hat den Honorar Beratung der Rechtsdienstleisungsvergütunggesetz (RVG) unterworfen, demnach kann man auch deren Kostensätze ausgehen! Wer glaubt das wäre teuer, dem sein nur gesagt das bei vorzeitigen ausstiegt aus der KfW Finanzierung pro Jahr 1.800 € Zuschuss verloren geht und bei 6 Jahren 10.800 € und das wiederum steht zu keinen Verhältnis zu den Kosten.

    Ihr Sonderfall macht das Probleme das mit den 4 Jahren! Mehrheitlich wird der 10 Jahresdarlehnsvertrag, bei KfW und den Gläubiger verwendet!
    Demnach müssten sie bei dieser Verwendungsart mit Laufzeit 10 Jahre eine Vorfälligkeit für die restlichen 6 Jahre mit den Faktor 1,9 fache zahlen!

    Ob oder in wieweit der Zuschuss von 18.000 € der KfW, verteilt auf die 120 Monate gewährt wird, haben Sie auch nicht erklärt! Es könnte sein wenn sie nach wenigen Jahren tilgen wollen mehrere tausende € des Zuschusses fehlen!

    Auch gibt es grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf vorzeitige Tilgung, selbst bei einer Vorfälligkeitsentschädigung angeboten wird!

    bruno68


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