uns wurde der Bausparer zum Jahresende gekündigt.
Da wir im Vertrag einen Zinsbonus stehen haben, wenn wir das Darlehen nicht benötigen, haben wir diesen geltend gemacht.
Daraufhin haben wir einen Brief bekommen, dass der Bausparvertrag erneut Zugeteilt wird mit Zinsbonus und Wohnungsbauprämie. Durch die Vertragsänderung nach 1.1.2009 müssen wir eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen (ewige Zweckbindung), da der Vertrag ansonsten schädlich abgerechnet wird...
- Was bedeutet schädlich abgerechnet?
Tatsächlich kaufen wir gerade eine Bestandsimmobilie die wir auch etwas renovieren möchten. Ich denke, wir können daher eine wohnwirtschaftliche Verwendung gut finden. Aber:
- Wie weisen wir nach, das das Bausparguthaben bei Zuteilung unmittelbar wohnwirtschaftlich verwendet wird?
- ...Dabei muss der Naschweis innerhalb von 12 Monaten nach Auszahlung erfolgen - Reichen hierfür Rechnungen über Baustoffe, Handwerker, auf unseren Namen?
- Entsprich die Verwendung als Eigenkapital auch der wohnwirtschaftlichen Verwendung ? Ggf. auch, wenn wir dieses bereits 1 bis 2 Monate vorher zahlen ?
Mit Vorlage der Rechnungen ist die wohnwirtschaftliche Verwendung bewiesen! Achten sie darauf das man den Mindesauszahlung nicht unterschreiten! Bei einigen gilt eine Mindessumme von 5.000 € an Rechnungen zur Auszahlung!