Angenommen man zahlt in Konto Betrag X ein, um ein Bundesbankscheck von der Bank ausstellen zu lassen.
Wenn man diesen Scheck wieder einreicht um in eigenes Konto gutschreiben zu lassen,
wieso dauert lange 10 Tage bis zur Gutschrift ?
(War doch eigenes Geld gewesen, und es ist ein allgültiger Bundesbankscheck)
Dieser Beitrag hat 1 Danke erhalten
Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
bruno68
Erfahrener Benutzer
19.01.2013
1.922
1
bruno68
Title
Erfahrener Benutzer
seit
19.01.2013
Ort
Kassel
Beiträge
1.922
Danke
61
1
AW: Eigener Barscheck einreichen
ein nach heutigen Standard unüblicher Weg!
Ob es überhaupt bewusst war, dass beim Verlust gobal dieser Scheck einlösbar, zu ihren Lasten war bzw. ist!
Denn der Aufdruck "Bundesbank" sichert die Zahlung den Einlöser (Akzeptanzen) zu!! Ungeachtet der Einlöserbarkeit beim Schuldner bis hin zu Insolvenz!
Lesen sie mal nach in Scheck Gesetz von 14.08.1933 Artikel 29 Abs. 1!
Scheckgesetz Art 29
(1) Ein Scheck, der in dem Lande der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.
(2) Ein Scheck, der in einem anderen Land als dem der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen zwanzig Tagen vorgelegt werden, wenn Ausstellungsort und Zahlungsort sich in demselben Erdteil befinden, und binnen siebzig Tagen, wenn Ausstellungsort und Zahlungsort sich in verschiedenen Erdteilen befinden.
(3) Hierbei gelten die in einem Lande Europas ausgestellten und in einem an das Mittelmeer grenzenden Lande zahlbaren Schecks ebenso wie die in einem an das Mittelmeer grenzenden Lande ausgestellten und in einem Lande Europas zahlbaren Schecks als Schecks, die in demselben Erdteil ausgestellt und zahlbar sind.
(4) Die vorstehend erwähnten Fristen beginnen an dem Tag zu laufen, der in dem Scheck als Ausstellungstag angegeben ist.