ich habe 3 LVs bei einer Versicherung (große Stadt in der Schweiz) zwischen 1997 und 2002 abgeschlossen. Diese sind allesamt BAVs.
Nun habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt und bin offiziell neuer Inhaber der Versicherungen.
Die Versicherungen sind so schlecht, dass auch nach so langer Zeit, der Pseudo Rückkaufswert noch unter den eingezahlten Beiträgen liegt.
Auszahlen funktioniert bei BAVs leider nicht. Nun stellt sich mir aber die Frage, ob ich diese nicht widerrufen kann.
Mal angenommen das würde klappen, muss ich den steuerlichen Vorteil vermutlich zurückzahlen.
Im Gegenzug bekomme ich meine Beiträge, sowie Abschluss und Verwaltungsgebühren verzinst zurück oder?
Hat jemand mit so einem Vorhaben Erfahrung?
Gruß Daniel
Ich habe auch noch 2 Rentenversicherungen mit gleichem Problem. Hier ist allerdings der Ertrag höher wie die Beiträge. Wahrscheinlich wegen des fehlenden Risikoanteils.
Auszahlen funktioniert bei BAVs leider nicht. Nun stellt sich mir aber die Frage, ob ich diese nicht widerrufen kann. Ne, oder meinst kündigen? Für einen Widerruf benötigt es einen Grund, bzw. ohne Grund binnen 30 Tage.
Mal angenommen das würde klappen, muss ich den steuerlichen Vorteil vermutlich zurückzahlen.
Im Gegenzug bekomme ich meine Beiträge, sowie Abschluss und Verwaltungsgebühren verzinst zurück oder? Wird aber nicht klappen
Hat jemand mit so einem Vorhaben Erfahrung?
Gruß Daniel
Ich habe auch noch 2 Rentenversicherungen mit gleichem Problem. Hier ist allerdings der Ertrag höher wie die Beiträge. Wahrscheinlich wegen des fehlenden Risikoanteils.