Hausfinanzierung mit Riester Bausparvertrag als Zwischenfinanzierung
Guten Abend,
ich habe in 2014 ein Haus gekauft und habe dort 50.000 ohne Tilgung zwischen finanziert. Dagegen spare ich in einen Bausparvertrag, der Riestergefördert ist. Im Nachhinein bin ich aufgrund der späteren Rückzahlung und dem angeblichen Steuervorteil ,nicht mehr von dem Produkt überzeugt.
In 4 Jahren wird der BSV zuteilungsreif und würde die 50.000 ablösen. Da der Zinssatz der Rückzahlung natürlich zu hoch ist, werde ich nur das Guthaben nehmen und den Rest dann neu finanzieren.
Eigentlich möchte ich aber den Riestervertrag stoppen und keine weiteren "Rückzahlungen" an den Staat erhöhen. Kann man den Bausparvertrag auch ohne zu "Riestern" weiternutzen und wenn ja, wo muss ich das Riesterkonto beitragsfrei setzen, oder wie macht man das?
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Also meine Strategie soviel wie möglich in den BSV einzuzahlen Regelsparrate + Sondertilgungen das er schon früher zur Zuteilung kommt. Das mit dem Riester sehe ich für mich nicht als Problem. Ich sehe halt bei 2.5% vs 0.4% zinsen nicht mehr das sich wohnriester noch lohnt.
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Zitat von kub0185
Ich sehe halt bei 2.5% vs 0.4% zinsen nicht mehr das sich wohnriester noch lohnt.
Hallo kub0185,
kannst Du mir kurz erlären was Du damit meinst?
Dann werde ich am Montag mal meinen Bankmenschen fragen, wie ich den schneller fertig bekomme.
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Hallo Dutch_OnE,
was kub0185 meint ist! Wenn Darlehn und Riestervertrag verbunden sind, könnte man statt im Jahre 2024 regulär abzulösen, schon 2022 durch die vorzeitige Zuteilung von Riester ablösen.
Demnach 24 Monate weniger die Darlehnszinsen zahlen! Keine Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig! Wenn der Riestervertrag durch einen 2. Restdarlehn nach der 1. Rate abgelöst wird!
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Moin,
an der Zwischenfinanzierung kann man leider nicht rütteln. Die ist auf 10 Jahre fest und ohne Sondertilgung. Hätte ich damals nicht so unterschreiben sollen, aber wie das beim Hausbau so ist, frisst man den Banken viel zu schnell aus der Hand
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Zitat von Dutch_OnE
Guten Abend,
ich habe in 2014 ein Haus gekauft und habe dort 50.000 ohne Tilgung zwischen finanziert. Dagegen spare ich in einen Bausparvertrag, der Riestergefördert ist. Im Nachhinein bin ich aufgrund der späteren Rückzahlung und dem angeblichen Steuervorteil ,nicht mehr von dem Produkt überzeugt.
In 4 Jahren wird der BSV zuteilungsreif und würde die 50.000 ablösen. Da der Zinssatz der Rückzahlung natürlich zu hoch ist, werde ich nur das Guthaben nehmen und den Rest dann neu finanzieren.
Eigentlich möchte ich aber den Riestervertrag stoppen und keine weiteren "Rückzahlungen" an den Staat erhöhen. Kann man den Bausparvertrag auch ohne zu "Riestern" weiternutzen und wenn ja, wo muss ich das Riesterkonto beitragsfrei setzen, oder wie macht man das?
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Moin, ja so hatte die Bank mir das vorgeschlagen. Bei den 50.000 werden nur die Zinsen bezahlt und durch den BSV in 2024 abgelöst. Dann noch die Rückzahlung des BSV, was aufgrund der Zinslage aber wohl keinen Sinn mehr macht.
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Zitat von Dutch_OnE
Eigentlich möchte ich aber den Riestervertrag stoppen und keine weiteren "Rückzahlungen" an den Staat erhöhen. Kann man den Bausparvertrag auch ohne zu "Riestern" weiternutzen und wenn ja, wo muss ich das Riesterkonto beitragsfrei setzen, oder wie macht man das?
HAst eigentlich schon eine Lösung dafür gefunden? Zu dieser Frage: Du kannst grds. jederzeit den Zulageantrag wiederrufen und so im Prinzip stoppen. Ab da läuft der Riestervertrag ungefördert und das Wohnförderkonto wird nur noch um den fiktiven Zinssatz erhöht, abe rnicht mehr um die Einzahlungen. So fällt die Steuerlast für die nachgelagerte Besteuerung geringe raus. Oder Plan b) Das Guthaben bei Zuteilung gar nicht für die Entschuldung verwenden, sondern den vollen Betrag (je nach Höhe) bei den aktuell niedrigen Zinsen prolongieren und das Guthaben in einen Altersvorsorgevertrag übertragen und verrenten lassen.
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Ich glaube Dutch_OnE,
hat ein ein Bausparvertrag mit eine Sofortdarlehn in der Rechtsform Riester abgeschlossen!
Die 50.000 € müssen demnach prozentual nachgespart werden! Demnach möglicherweise mit 40 %, 20.000 € durch 120 Monate mit rund 170 € monatlich!
Um hier aus den Vertrag zu kommen, müssen mehrere Daten bekannt sein!
Stichtag Bausparvertrag, Restdarlehn, zu wann sind diese Verträge ablösefähig!
wäre der 01.07.2024 und beide Verträge sind ablösefähig, so könnte man bis zum 01.05.2024 einen neuen Darlehnsgeber suchen die Gesamtsumme umschulden!
Wenn man die Zusage zur Umschuldung hat, stellt man die Zahlung zum besparen des Riester ein! Damit verschiebt sich die Zuteilung des Bausparvertrages!
Mit der Tilgung der Restgesamtschuld inklusive der Riesterschuld von 50.000 €! Entfällt ja der Verwendungszweck! Daher wäre eine Rückabwicklung möglich, die Zulagenstelle wird aus den Guthaben vollständig ausbezahlt!
Denn der Zweck des Vertrage ist ja erfüllt:
Schaffung von Wohnraum ist, damit ist der Sinn und Zweck gesetzlich auch erfüllt!
Daher bedarf daher, keine weiteren Verwendung von Riester!
Eine gesetzliche Nibelungentreue, gibt es, auch bei Riester nicht!
Damit entscheidet sich im 2023 welche Zinssatz und Beleihungsauslauf und Wert des Eigentums (bitte Wertermittlung im Jahre 2023 durch eine Sachverständigen vor Ort, beim Ortsgericht erstellen lassen).
Etl. auch eine Werteermittlung für das Jahr 2013 ermitteln lassen, für etl. Zinsschäden wegen falscher Ermittlung des Beleihungauslaufes, die 10 Jahresfrist ist ja nicht um!
Und auch die Verjährung von 3 Jahren ist nicht um, den die Verjährung fängt ja erst zum 01.01.2022 bis zum 31.12.2025 zu laufen!
Anders wäre es wenn dies zum 31.12.2020, bekannt geworden wäre, dann wäre die Frist nur bis zum 31.12.203 möglich!
Dass mach jeden Bankenvorstand gesprächsbereit zu Gunsten des Schuldners!
Und sie haben dann immer noch die Wahlfreiheit! Über die Verwendung von Riester, Ersatz wegen Zinsschadens, Umschuldung,...!
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Zitat von bruno68
Ich glaube Dutch_OnE,
hat ein ein Bausparvertrag mit eine Sofortdarlehn in der Rechtsform Riester abgeschlossen!
sieht stark danach aus
Die 50.000 € müssen demnach prozentual nachgespart werden! Demnach möglicherweise mit 40 %, 20.000 € durch 120 Monate mit rund 170 € monatlich!
je nach Modell und Bausparkasse, wann war beginn der Besparung (oftmals erst nach Vollauszahlung und nicht gleich bei Abschluss), manche Anbieter haben auch Zuteilungf erst bei > 40%, aber meistens ist die Besparung an den 170 € ausgerichtet
Um hier aus den Vertrag zu kommen, müssen mehrere Daten bekannt sein!
es war ja nicht seine Frage wie er heute aus dem Vertrag kommt, sondern nur wie er den Riester stoppen kann bzw. vermute ich hinter der Frage eher die Angst vor der "unbekannten" nachgelagerten Besteuerung
wäre der 01.07.2024 und beide Verträge sind ablösefähig, so könnte man bis zum 01.05.2024 einen neuen Darlehnsgeber suchen die Gesamtsumme umschulden!
Wenn man die Zusage zur Umschuldung hat, stellt man die Zahlung zum besparen des Riester ein! Damit verschiebt sich die Zuteilung des Bausparvertrages!
10 Jahre und 6 Monate nach der Vollvalutierung, oftmals wurden diese Kombifinanzierungen während der Bauphase über eine variable Bankfinanzierung oder ein Baukonto vorfinanziert und am Ende in einer Summe abgerufen. Maßgeblich ist das Datum der letzten Auszahlung. So ab 5 Jahre vor Ablauf dieser Frist kann man sich über ein Forward Gedabken machen (sinnhaftigkeit muß ja jeder seiner Zinserwartung nach selbst beurteilen). Was aber bei den meisten Anbietern nicht geht, dass ich die Sparzahlung einstelle sobald die Zusage der Ablösung vorliegt. bei den meisten muß ich dennoch die Besparung bis zur Vollablösung weiter erbringen. Daher würde ich empfehlen den Zulagenantrag zu widerrufen und weite rzu besparen. Ggf. hat der Vertrag ja auch noch einen guten Guthabenzins.
Mit der Tilgung der Restgesamtschuld inklusive der Riesterschuld von 50.000 €! Entfällt ja der Verwendungszweck! Daher wäre eine Rückabwicklung möglich, die Zulagenstelle wird aus den Guthaben vollständig ausbezahlt!
Wenn die vollen 50k abgelöst werden muß ich ja das Riestergutahben aus dme Vertrag nicht verwenden, oder? Das Kombiprodukt wird entkoppelt und er kann frei entscheiden was mit dem Guthaben geschehen soll. Wird es zur Tilgung / Verrechnung eingesetzt ist ja förderfähig, Wohnförderkonto wird bei Verwendung gebildet. Möchte er rückabwickeln dann wird doch auch zu dem Zeitpunkt ein WFK gebildet welches zum Zeitpunkt der Kündigung versteuert werden muß. I.d.R. entspricht die Steuerlast dann den erhaltenen Zulagen und Steuererstattungen, außer der Steuersatz hat sich in der Zeit (z.B. Scheidung) geändert. Weshalb also rückabwickeln und die bisher erhaltenen Zulagen verlieren? Versteh ich vielleicht falsch?
Daher bedarf daher, keine weiteren Verwendung von Riester!
Eine gesetzliche Nibelungentreue, gibt es, auch bei Riester nicht!
und WFK wird gebildet was eine nachgelagerte Besteuerung zur Folge hat, was der TE wohl nicht wünscht
Damit entscheidet sich im 2023 welche Zinssatz und Beleihungsauslauf und Wert des Eigentums (bitte Wertermittlung im Jahre 2023 durch eine Sachverständigen vor Ort, beim Ortsgericht erstellen lassen).
Etl. auch eine Werteermittlung für das Jahr 2013 ermitteln lassen, für etl. Zinsschäden wegen falscher Ermittlung des Beleihungauslaufes, die 10 Jahresfrist ist ja nicht um!
Und auch die Verjährung von 3 Jahren ist nicht um, den die Verjährung fängt ja erst zum 01.01.2022 bis zum 31.12.2025 zu laufen!
Anders wäre es wenn dies zum 31.12.2020, bekannt geworden wäre, dann wäre die Frist nur bis zum 31.12.203 möglich!
sicher kann die Bank verpflichtet werden, den damaligen BW zu nennen, zu belegen ob dieser richtig oder falsch war ist 7 Jahre später eher schwer, aber siche rnicht unmöglich. Aber zu belegen dass der Zinssatz bei einem anderen Auslauf besser gewesen wäre wird eher schwer. Es gibt Anbieter bei denen für diese Kombiprodukte der Zinssatz bei 60% gleich war wie bei 80 %. Und einen Aufschlag für einen Auslauf > 80% wird es nicht gegeben haben, da Bausparkassen damals nur bis 80% gehen durften. Um also irgendwie aus dem Vertrag jetzt zu kommen wären vielleicht mangelhafte VVI oder Widerrufsbelehrungen oder FAlschberatung ein Ansatzpunkt. Wird aber ohne ReA schwer und endet wenn, dann in einem Vergleich. Aber mit einer guten RS-Versicherung sicher eine Prüfung wert. Aber wie oben geschrieben, habe ich die ursp. Frage nicht dahingehend verstanden.
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@coyo012,
fast alles richtig
1) das Förderkonto wird mit der ersten Zulagenauszahlungen und steuerliche Extrazulage eingerichtet! Ab da baut sich das Saldo auf! Mit ein Tritt der Rentenphase wird die Gesamtsumme geteilt durch die Monate bis zum 85 Lebensjahr!
Folgerichtig, wird bei einer Frühverentung mit 63 bis zum 85. Lebensjahr die Summe u durch w = 22 Jahre teilt. Die Jahressumme wird dann mit den dahin gelten persönlich Steuersatz (x) besteuert.
also wenn u = 44.000 € durch w 22 Jahre = 2.000 € mal x 20 % sind extra y =400 € Steuern jährlich zu zahlen! Monatlich y = 400 € durch 12 = z 34 € fällig
Alternativ wären es 34 € mal 22 Jahre mal 12 Monate = 8.976 € davon 70 % einmalig sind 6.283,20 €!
Es war ja nicht seine Frage wie er heute aus dem Vertrag kommt, sondern nur wie er den Riester stoppen kann bzw. vermute ich hinter der Frage eher die Angst vor der "unbekannten" nachgelagerten Besteuerung
Dies kann er nicht, da er die Gesamt Darlehnsfinanzierung darauf aufbaut!
Reist er jetzt ein Baustein heraus, platzt die gesamte Finanzierung insgesamt! Vorsicht also!
Aber nach 10 Jahren da kann man per Gesetz umschulden, und die Altfinanzierung vollständig ablösen inkl. Riester!
Das ist die Lücke wo der Kunde eingreifen kann, ohne Schaden zu nehmen!
Das mit der 10,5 Jahresfrist stimmt nicht so, es ist im Vertragsrecht das Darlehnsvertrag geregelt!
Der Gesetzgeber schreibt 10 Jahre vor, was die 120. Monatsrate mit Zins und Tilgung nach der Vollauszahlung bedeutet!
Sollte es eine Kündigungsfrist von 6 Monaten geben, so könnte diese auch ab der 114. bis zum 126.Monatsrate gelten!
Was 1 Jahr bedeutet!
Hier ist der genaue Darlehnvertragstext entscheidend!
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2 x falsch, das WFK wird bei Verwendung des Guthabens eingerichtet und nicht wenn das erste mal Zulagen fließen u d b) der Gesetzgeber schreibt 10 Jahre nach Vollauszahlung und 6 monate Kündigungsfrist vor, evtl. Regelungen im Vertrag könnten nur zu Gunsten des Kunden davon abweichen. Deine Berechnungen zur nachgel. Best. stimmen, danach hat der TE aber nicht gefragt. jedoch liegt die Unbekannte in der Höhe des dann gültigen Steuersatzes des Kunden. Und natürlich kann ich auch einen einen einzelnen Baustein aus einer Finanzierung ablösen, die Frage ist zu welchen Bedingungen. Aber es könnte ja auch über die gleiche Bank umgeschuldet werden. Nur muß aufgepasst werden was mit dem Riester gemacht wird. Bei Verwendung des Kapitals zur Entschuldung wird in Höhe des entnommenen geförderten Guthabens ab diesem Zeitpunkt ein WFK gebildet und p.a. mit 2 % verzinst. Daraus wird dann die Steuerlast ermittelt.
AW: Hausfinanzierung mit Riester Bausparvertrag als Zwischenfinanzierung
Zur Berechnung der 10 Jahresfrist nach BGB ist übrigens nicht der Beginn der 1. zins- und Tilgungsrate maßgebend, sondern das Datum der letzten Auszahlung des Darlehens. Ab da 10 Jahre + 6 monate kündigungsfrist. Und Du kannst die Kündigung nicht schon nach 9,5 Jahren machen und dann 6 monate rechnen