Haus der Eltern als Sicherheit?

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  1. Avatar von phoenixxx
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  2. Avatar von wbs
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    Standard AW: Haus der Eltern als Sicherheit?

    Hallo phoenixxx,

    hier würde ich gerne nachfragen. Sie schreiben, eine Bank steht nicht mehr im Grundbuch als Gläubiger. Das heißt die bestehende Grundschuld wurde per Löschbewilligung notariell gelöscht? Oder existiert sie noch als sogenannte Eigentümergrundschuld? Das heißt die Verbindlichkeiten sind bezahlt, aber die Bank oder Sparkasse bleibt dennoch im Grundbuch ohne Valuta stehen und könnte bei einer Darlehnsaufnahme entsprechend schneller auszahlen, weil kein Gang zum Notar mehr notwendig wäre. Wichtig ist: Ich spreche von Abt III des Grundbuches. Weiterhin schreiben Sie, das auf dem Objekt der Eltern noch 60.000 € offen sind.
    Woher stammt denn diese Verbindlichkeit und ist diese ganz sicher nicht auf der Immobilie besichert?

    Mal grundsätzlich gesprochen ist eine Besicherung auf dem Objekt der Eltern natürlich auch dann möglich, wenn Vorlasten im Grundbuch vorhanden sind.
    Diese werden kapitalisiert und dann angerechnet. Freie Grundschulden können natürlich abgetreten werden.
    Es gibt viele Möglichkeiten, vielleicht können Sie das noch etwas ausführlicher beschreiben.

    LG, Heidi

  3. Avatar von phoenixxx
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  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: Haus der Eltern als Sicherheit?

    Wenn die Bank das so nicht machen möchte, würde ich eher eine Bank suchen, die hier mitspielt - ehe ich die Eltern "mit reinziehe".

  5. Avatar von phoenixxx
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  6. Avatar von Muenchner82
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    Standard AW: Haus der Eltern als Sicherheit?

    Was wenn das zweite volle Gehalt nicht dazukommt? Oder gibt es eine Einstellungsgarantie?

  7. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Haus der Eltern als Sicherheit?

    Zitat Zitat von phoenixxx
    Die Eltern möchten wir in 2-3 Jahren durch Sondertilgung raus haben. Außerdem haben diese schon zugestimmt.
    Aber seid ihr sicher, dass die Bank die Immobilie der Eltern auch in 2-3 Jahres aus der Grundschuld entlässt?
    Mit welcher Steuerklasse hat dein Mann 3.000 € Netto (3, 4 oder 5)?
    Wenn "40.000 € keine hohe Summe" sind, warum habt ihr dann unter 40.000 € angespart?
    Wollt ihr die 10.000 € wirklich zurückhalten - wie mir scheint, könnt ihr euch doch schnell wieder einen Puffer aufbauen - ihr habt ja auch noch ein Jahr bis zum Einzug Zeit.

  8. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Haus der Eltern als Sicherheit?

    Hallo phoenixxx,

    So viel Luft (Nichts) wollt ihr bezahlen?

    Wenn die Bank sagt die dass ist nur 235.000 € Wert! Der Kaufpreis beträgt aber 325.000 € dann wird es eine 138 % Finanzierung sein!

    Und steigen schon 90 % aller Bank aus!

    Scheinbar ist der Stellplatz nicht mit finanzierbar! Also aus den EK zu bezahlen! Die Nebenkosten werden wohl dann auch aus den nicht mehr vorhanden Ek bezahlt, deshalb die 40.000 € der Eltern!

    Des weiteren frage ich Sie:"Wollen Sie in den nächsten 10 bis 15 Jahren keine Kinder?" Wenn Sie für diesen Zeitraum keine Kinder haben wollen, dann können sie kaufen, wenn aber Kinder in diesen Zeitraum haben wollen, lassen Sie es!
    Was nützt es einen ein Eigenheim zu haben. wenn die zweite Finanzierungsrunde, wegen zu geringes Einkommen nicht nicht mehr klappt! Der Pfändungsfreibetrag wird 2021 plus alle 2 Jahre planmäßig erhöht!

    Außerdem haben ihre Schwiegereltern ein Haus, was soll damit später geschehen? Wer will oder bekommt dann das Haus?

    Fragen Sie mal den Bauherrn ob dieser eine Ausfallbürgschaft hat, für den Fall das er vor, während und nachdem Bauphase in die Insolvenz rutscht! Was leider nicht unbedingt auszuschließen ist!

    Sonst ist der geforderte Vorschuss auf nimmer Wiedersehn weg!
    Und das gute EK noch mal für den Anwalt hinterher schmeißen?

    Zu einen 60.000 € Blanco gibt es nicht! Es sei man will Konsum Kreditzinsen bezahlen!

    Zu einen
    - stört mich das alles über das Bein gebrochen werden soll! Wie naiv ist dies? Den Zeitdruck zu verwenden zur Unterschrift herbei zu schaffen!
    - zu anderen wird so getan, als würde eine neue Grundbucheintragung sofort bekommen! Gehen Sie mal zum Notar, lassen Sie sich mal die Vorgehensweise zum Grundbucheintragung erklären!
    Zu einen Notar, wie lange dies dauern muss, des weiteren bestimmt das zuständige Amtsgericht wenn die Grundbucheintrag vorgenommen wird! Und dann gehen schon mal Wochen übers das Land.

    Scheinbar haben sie noch immer nicht verstanden, dass Sie mit der Unterschrift nur das volle Risiko einer Bauruine zu kaufen, und nicht ein vollständiges Eigenheim eingehen!
    Wollen Sie ehrlicherweise wie schon tausendmal im Fernseher gesehen, wie Familien in eine Bauruine heulen dahin leben, weil das Haus den "Standard Bruchbude" entspricht!

    Lassen Sie sich vom Vorstand der Bank bestätigen, dass Sie eine 140 % Finanzierung auch durchführen! Und zu welchen Zinssatz!

    Allerdings muss ich auch sagen, jeder der bauen will ist über 18 Jahren! Und daher für seine Fehler eigenverantwortlich, man entscheidet eigenständig wie man zukünftig leben will!

    Was mich Stört ist die Schnelligkeit zur Unterschrift, diese Widerspricht in Art und Umfang dieser wirtschaftlichen großen Entscheidung!
    Außer dem haben sie die Wirkung einer Grundbucheintragung nicht verstanden, es gibt keinerlei Möglichkeiten einseitig die Eintragung zu löschen.

    Erst mit bezahlen des letzten Euro Schulden, kann und wird das Recht zur Löschung durch den Gläubiger erteilt! Ich schreibe bewusst "erteilt", denn der dazugehörige Pfandbrief muss gleichzeitig gelöscht werden! Und das kann nur der Gläubiger erteilen, dass der Pfandbrief aufgrund der Grundbuchlöschung gleichzeitig gelöscht wird! Und da stört jeder € Fehlbetrag!

    Wenn man die neue Restschuldbefreiung anschaut, müsste man als Schuldner ein Schreikrampf bekommen! zwar ist es schön nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung zu kommen!

    Nur ganz dummerweise lesen die meisten nicht weiter, weil da steht das man in dieser Zeit 35 % der Restschuld zu bezahlen hat, erst dann bekommt die Restschuld erlassen! Allerdings erklären Sie mal was denn 35 % von 325.000 € sind?
    Gut Ich erkläre mal: so in etwa 114.000 €!
    Allerdings wenn es zur Insolvenz kommt das Eigenheim mit 70 % des Wertes versteigert wird? 325000 € minus 227.500 € =97.500 € Schulden, davon 35.000 zu tilgen bei 3 Jahre mach ca. 930 € monatlich, ohne Nebenkosten!
    eine andere Frage ist dann: Haben unter den jetzigen Bedingungen monatlich 930 €, zwecks Tilgung über?
    Bei "nein" bekommen Sie die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren nicht!
    Bei "ja" wäre es zur Insolvenz gekommen, wenn sie monatlich 930 € mehr zur Zins und Tilgung zahlen können?

    Demnach wäre eine Restschuldbefreiung die größte Lüge für Hausbauer oder Käufer aller Zeiten, denn Restschuldbefreiung bekommen nur Familien in Betracht, bei denen Sie garnicht eintreten kann! Weil sie in Lage sind jederzeit alles zu bezahlen zu können!

    Es gibt da noch ein paar andere Sachen die mich stören, so ihre persönliche Einbindung ins Grundbuch in Abt. I, was in höchstrichterlichen Widerspruch steht!(Krasse Überforderung)
    Analog im Darlehnsvertrag als Mithaftende, ohne Einkommen beim Abschluss! Darauf müsste der Gläubiger schon beim 1.Gespräch darauf hinweisen!

    bruno68

  9. Avatar von phoenixxx
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  10. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Haus der Eltern als Sicherheit?

    Zitat Zitat von phoenixxx
    Mein Mann hat Steuerklasse 3, ich hab Steuerklasse 5.
    Also die 3.000 Netto werden nur geschönt erreicht.
    Zitat Zitat von phoenixxx
    Ob Die Bank die Eltern raus lässt, sobald die 40.000€ sondergetilgt sind ist halt eben die Frage. Da ich in dem Bereich leider total unerfahren bin und neu in dem Thema bin, wäre meine Frage an das Forum wie sowas abläuft und ob man die Eltern eben schnell wieder rausbekommt.
    Ihr könntet das Darlehen splitten, also 40.000 € mit einer Zinsfestschreibung von 5 Jahren abschließen und diesen Teil mit der Grundschuld der Eltern besichern. Ob das die Bank mitmacht ist auf Grund des Zeitmangels natürlich die Frage - und weiterhin verliert die Bank dann auch einen Teil der Sicherheit - was sie möglicherweise auch nicht möchte.

  11. Avatar von phoenixxx
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  12. Avatar von noelmaxim
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    Sie müssen das im Forum nicht preisgegeben, das kann man mit den langjährigen Experten auch anders lösen.

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