Mehrwertsteuersenkung bei Küchenkauf

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  1. Avatar von Willi3591
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    Standard Mehrwertsteuersenkung bei Küchenkauf

    Hallo allerseits,

    Wir haben im Juni 2020 eine neue Küche bestellt. In dem von uns angenommenen Angebot ist der Kaufpreis wie folgt ausgewiesen:

    Endbetrag inkl. MwSt.: 20.300,- €
    Davon MwSt. (19%): 3.241,18 €

    Eine Anzahlung von 50% (10.150,- €) war sofort fällig und wurde von uns bezahlt. Es wurde vereinbart, den Rest vor der Endmontage zu überweisen. Die Schlussrechnung vor Endmontage lautet nun auf 10.150,- € und weist folgende Beträge aus:

    Gesamtpreis: 20.300,- €, abzgl. Anzahlung 50%: 10.150,- €
    Summe netto: 8.750,- €
    MwSt. 16%: 1.400,- €

    Unserer Meinung nach hat sich jedoch durch die Mehrwertsteuersenkung der Endpreis von 20.300,- € auf 19.788,24 € reduziert (Leistungszeitraum ist September 2020), so dass abzüglich der Anzahlung von 10.150,- € nur noch 9.638,24 € zu zahlen sind. Der Nettopreis ist mit 8.750,- € falsch ausgewiesen.

    Der Verkäufer stellt sich auf den Standpunkt, dass es sich um einen Pauschalpreis handelt, der ungeachtet der Steuersenkung bestehen bleibt.

    Wer hat recht?

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Mehrwertsteuersenkung bei Küchenkauf

    Meiner privaten Meinung nach habt ihr einen Kaufvertrag mit einem Bruttopreis von 20300€ abgeschlossen - der Verkäufer muss deshalb keine Steuersenkung an euch weitergeben.

    Wenn ihr im Juni überwiesen habt, gab es da eine Zwischenrechnung mit der entsprechenden 19%-Mehrwertsteuer?
    Die 8750€+1400€ jetzt passen ja generell - wurden damals 8529,41€ netto + 1620,59€ MwSt ausgewiesen?

    Hätte man damals (war ja absehbar) verhandeln müssen und in den Vertrag schreiben lassen müssen.

  3. Avatar von Willi3591
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    Standard AW: Mehrwertsteuersenkung bei Küchenkauf

    Hallo utopus,

    danke für deine Antwort. Ja, die Zwischenrechnung war so ausgestellt, wie von dir vermutet.

    Mein Standpunkt ist: Wir haben (wenn auch implizit) einen Nettopreis von 17.058,82 € vereinbart, auf den der zum Leistungszeitpunkt (also jetzt) entfallende Mehrwertsteuersatz zu entrichten ist.

    Wenn es zwischenzeitlich eine MwSt.-Erhöhung gegeben hätte, dann hätte er ja auch die Differenz nachgefordert. Zudem braucht er ja nur 16% als Umsatzsteuer abzuführen, bzw. bekommt die zuviel gezahlte Umsatzsteuer zurück.

  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: Mehrwertsteuersenkung bei Küchenkauf

    Wenn der Händler die Küche "im Lager" hatte und diese z.B. schon im Juni selber bezahlt hat, hat er dann auch 19% MwSt. für den Kauf zahlen müssen ...

    Die meisten Händler geben die Senkung weiter - aber aus meiner Sicht müssen sie dies nicht aber der Marktdruck "zwingt" sie dazu - und Marketing/Werbung wird natürlich auch damit gemacht.

    Die Kosten für die ganzen Steueränderungen (Kassensystem/Warenauszeichnungen/Buchhaltung/Steuerberater/Kataloge/etc.) sind für die kurze Zeit von 6 Monaten auch nicht zu verachten - das erstattet dem Händler auch niemand.

  5. Avatar von Willi3591
    Willi3591 ist offline
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    Standard AW: Mehrwertsteuersenkung bei Küchenkauf

    Zitat Zitat von utopus
    Wenn der Händler die Küche "im Lager" hatte und diese z.B. schon im Juni selber bezahlt hat, hat er dann auch 19% MwSt. für den Kauf zahlen müssen ...
    Das ist ein häufiges Missverständnis bei der ganzen Mehrwertsteuerdebatte. Der Händler erwirbt die Küche netto, für ihn ist die Umsatzsteuer nur ein Durchlaufposten, die er vom Finanzamt als Vorsteuer zurückbekommt. Er hat also keinen Nachteil von einer späteren Steuersenkung.

    Die meisten Händler geben die Senkung weiter - aber aus meiner Sicht müssen sie dies nicht aber der Marktdruck "zwingt" sie dazu - und Marketing/Werbung wird natürlich auch damit gemacht.

    Die Kosten für die ganzen Steueränderungen (Kassensystem/Warenauszeichnungen/Buchhaltung/Steuerberater/Kataloge/etc.) sind für die kurze Zeit von 6 Monaten auch nicht zu verachten - das erstattet dem Händler auch niemand.
    Der Gesetzgeber hat bei der Mehrwertsteuersenkung eindeutig den Endverbraucher im Visier gehabt. Da Hersteller und Zwischenhandel keine Mehrwertsteuer bezahlen, wäre die Aneignung der Differenz in meinen Augen illegal und müsste wirklich juristisch überprüft werden.

    Trotzdem vielen Dank für deine Meinung, ich finde die Debatte trotz des trockenen Stoffs ziemlich spannend...

  6. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Mehrwertsteuersenkung bei Küchenkauf

    Die Endabrechung ist natürlich völliger Humbug. Es muß natürlich 16% auf die Gesamtleistung ausgewiesen werden und vom Bruttobetrag die bisherige AZ abgezogen werden.

    z. B.
    17.500€ Netto
    2.800€ 16% UST
    20.300€ Brutto
    abzgl. Anzahlung
    -10.150 €(inkl. 19% Ust)
    = 10.150 € Restzahlung

    Die Frage ist nur, von welchem Preis ausgegangen werden muß (20.300€ brutto oder 17.058,82€ netto).

    Und hier hat der Unternehmer nicht ganz unrecht.
    Generell sind mit Privatpersonen immer Bruttopreise zu vereinbaren.
    Auch §29 USTG schreibt für langfristige Verträge nur einen Ausgleich vor, wenn die Verträge 4 Monate vor Änderung des Umsatzsteuersatzes abgeschlossen wurden.
    Alles andere lässt das Steuerrecht offen. Ggf. hätte man vielleicht noch einen zivilrechtlichen Anspruch.
    Ansonsten liegt das eher im Bereich der Kulanz durch den Unternehmer.

    Generell würde ich mir mal die AGBs bzw. das Vertragswerk des Unternehmens genauer ansehen. Wenn das Unternehmen zur letzten Umsatzsteuererhöhung schon existiert hat, hat das vielleicht auch irgendwo einen Passus enthalten.
    Denn bisher ging ja jeder Umsatzsteuererhöhung zu Lasten des Unternehmers, wenn er es sich nicht irgendwo vertraglich hat zusichern lassen.
    Falls da auch nichts drin steht, dürfte sich ein Rechtsstreit wegen der 500€ kaum lohnen, zumal die Erfolgsaussichten m.e. sehr fraglich sein dürften.
    Als nächstes einfach mal dumm beim Verkäufer anfragen, wie er das ganze bei einer Umsatzsteuererhöhung gesehen hätte, ob er dann auch bei seinem Pauschalpreis geblieben wäre. Vermutlich hätte er auch versucht, dass dem Kunden überzuhelfen. Danach ein freundliches 50:50 anbieten, da geht bestimmt was. Alternativ gibt es vielleicht noch was aus dem Sortiment Im Verkaufswert von 300-400€, auf was man sich zur kostenlosen Mitgabe einigen könnte. Da haben auch beide was davon.
    Er will einen zufriedenen Kunden und du hast die 20.300€ eigentlich schon eingeplant. Da muß sich doch irgendwie eine Win-Win Situation herbeiführen lassen.

  7. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Mehrwertsteuersenkung bei Küchenkauf

    Zitat Zitat von Willi3591
    Der Gesetzgeber hat bei der Mehrwertsteuersenkung eindeutig den Endverbraucher im Visier gehabt. Da Hersteller und Zwischenhandel keine Mehrwertsteuer bezahlen, wäre die Aneignung der Differenz in meinen Augen illegal und müsste wirklich juristisch überprüft werden.
    Das hat der Staat, aber es wurde auch erkannt, dass die Preisgestaltung immer noch beim Unternehmer liegt und er die gesunkene UST weitergeben kann, aber nicht muss.

    Bis zum 29.06.2020 war das Gesetz nicht beschlossen. Der Staat hat die Unternehmer vor riesen Probleme gestellt. Wenn ich dir sage, welchen Aufwand wir bei der UST-Umstellung hatten und wieviel Manntage da für Recherche, Umstellung und Schulung drauf gingen und auch noch gehen werden, dann würdest du auch verstehen, warum ein Unternehmer ungern die Preise reduziert.
    Wir müssten z.B. Wartungsrechnungen aus 2019 und teilweise vorher ändern, weil das Ende der Leistung im 2 HJ 2020 liegt. Das ganze im B2B Bereich, wo es eigentlich keinerlei Auswirkung hat.
    Umgekehrt müssten wir selbst auf die Suche nach Jahresrechnungen von 2019 mit Ende 2.HJ 2020 gehen. Das Risiko irgendwann zu einer UST oder Betriebsprüfung mal eine größere Nachzahlung aus der UST Änderung zu bekommen, liegt hier voll beim Unternehmer. Warum soll also der Unternehmer die Preise um 3% senken?