Unterrichtung des Finanzamts nach Erbschaft

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  1. Avatar von finanzwalter
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    Frage Unterrichtung des Finanzamts nach Erbschaft

    Hallo,

    eins vorweg....mir ist bekannt, dass der Erbe das Finanzamt grundsätzlich über sein Erbe zu informieren hat, es sei denn ein Notar hat die Testamentseröffnung vorgenommen und ist damit meldepflichtig. Auch die Bank des Verstorbenen ist gegenüber dem zuständigen Finanzamt meldepflichtig. Ich habe als Bevollmächtigter meines Vaters, den Erben, deshalb noch nichts unternommen.
    Der Todesfall ist nun schon 3 Jahre her. Das Finanzamt hat sich bisher nicht gemeldet. Wie sind Eure Erfahrungen? Könnte da trotzdem noch was von Finanzamt bezüglich Erbschaftsteuer kommen? Oder kann ich davon ausgehen, dass die sich nicht mehr melden?

    Gruß vom Finanzwalter

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: Unterrichtung des Finanzamts nach Erbschaft

    Das Finanzamt weis eh schon Bescheid, die Rente nicht mehr auf das Konto eingegangen ist! dies wird von der Hausbank automatisch dem Finanzamt mitgeteilt, das die Rente ausbleibt! Auch die gesetzliche Rentenkasse wird ein Mitteilung versendet haben!
    Und wenn sie Universalerbe sind, da keine anderen Geschwister vorhanden sind und er Freibetrag von 400.000 € je Erbe wohl nicht mal in Ansatz erreicht wurde! Warum sollte sich das Finanzamt melden? die haben doch die Lückenlose Mitteilung der Rentenkasse über sein Einkommen und die privaten Versicherungen teilen es mit wenn einer verstirbt!

    Es würde mich nicht trotzdem verwundern, wenn diese eine Aufstellung über die vorhanden Vermögen zum Zeitpunkt des Todes verlangen würden!

    Bitte suchen Sie dafür lieber eine Rechtsbeistand auf und lassen sie sich beraten, lieber 1 bis 2.000 € bezahlen, als eine willkürliche festgesetzte Erbschaftsteuer zu zahlen! Denn dann könnten sie sie Vorbestraft gelten! Lesen Sie mal § 42 AO.

    Denn das Vorenthalten von Vermögenswerten ist eine steuerliche Mißgestaltung!

    bruno68

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