Wir passen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Vereinbarungen zum Internetbanking
inklusive Post-Box sowie den Vertrag zum Telebanking an – was heißt das für Sie?
keine Sorge, ab dem 01.11.2020 ändern sich nur ein paar Punkte.
Informieren Sie uns u.a. bitte darüber, wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis wechseln. Also, wenn Sie
z.B. nicht länger angestellt sind, sondern selbstständig werden. Dazu sind Sie künftig verpflichtet – wie jetzt
bereits, wenn Sie Ihren Namen oder Ihre Adresse ändern. Das haben wir unter Ziffer 11 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in einem neuen Absatz (6) aufgenommen. Er enthält auch weitere Mitteilungspflichten
von unseren Kundinnen und Kunden.
Diese Anpassungen sind auch noch wichtig für Sie:
Gemäß Ziffer 11.2 der Vereinbarungen zum Internetbanking inklusive Post-Box können wir den Zugang
zum Internetbanking sperren – wenn wir berechtigt sind, die Geschäftsverbindung aus wichtigem Grund
zu kündigen.
Und Ziffer 7 des Vertrags zum Telebanking haben wir auch ergänzt: Wir können den Zugang zum Telebanking
ganz oder teilweise sperren. Dann, wenn wir berechtigt sind, unseren Telebanking-Vertrag oder unsere
Geschäftsverbindung aus wichtigem Grund zu kündigen.
In unseren AGB können Sie gerne genau nachlesen, wie wir das anpassen:
Ziffer 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
„(6) Weitere Mitteilungspflichten
Die ING stellt im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung sicher, dass die
jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen über den Kunden und gegebenenfalls über den wirtschaftlich
Berechtigten, über deren Geschäftstätigkeit und Kundenprofil und – soweit erforderlich – die
Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte im angemessenen zeitlichen Abstand aktualisiert
werden. Der Kunde ist verpflichtet, an dieser Aktualisierung mitzuwirken und auf Anforderung der ING
etwaige Änderungen mitzuteilen.
Auf Anforderung der ING ist der Kunde verpflichtet, die Herkunft seiner Vermögenswerte und seines
Vermögens mitzuteilen. Die ING ist berechtigt, vom Kunden diesbezüglich Nachweise anzufordern.
Etwaige Änderungen der Herkunft der Vermögenswerte sind der ING unverzüglich anzuzeigen.
Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, der ING jede Änderung seiner Staatsangehörigkeit, seines
Namens, seiner Adresse, seines Beschäftigungsverhältnisses, seiner Telefonnummer sowie seiner
E-Mail-Adresse mitzuteilen.“
Ziffer 11.2 der Vereinbarungen zum Internetbanking inklusive Post-Box
„11.2 Sperre auf Veranlassung der ING
(1) Die ING darf den Zugang zum Internetbanking für einen Kunden sperren, wenn
› sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente
dies rechtfertigen oder
› der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines
Authentifizierungselementes besteht oder
› sie berechtigt ist, den Internetbanking-Vertrag oder die Geschäftsverbindung aus wichtigem Grund
zu kündigen.“
Ziffer 7 des Vertrags zum Telebanking
„7. Sperrung des Zugangs für das Telebanking
(1) Die ING ist berechtigt, den Zugang zum Telebanking ganz oder teilweise zu sperren, wenn
› sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Telebanking und/oder
der Zugangsdaten dies rechtfertigen oder
› der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der
Zugangsdaten besteht oder
› sie den Vertrag zum Telebanking oder die Geschäftsverbindung aus wichtigem Grund kündigen kann.“
Sind Sie mit unseren Anpassungen einverstanden?
Dann brauchen Sie nichts weiter zu machen. Sie werden automatisch wirksam. Wenn Sie nicht einverstanden
sind, können Sie uns bis zum 30.10.2020 Ihren Widerspruch anzeigen. Darüber hinaus können Sie Ihr
Girokonto vor dem 01.11.2020 fristlos und kostenfrei kündigen