Änderung ING AGB zum 1.11.2020

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  1. Avatar von utopus
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    Standard Änderung ING AGB zum 1.11.2020

    Was haltet ihr hiervon:

    Wir passen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Vereinbarungen zum Internetbanking
    inklusive Post-Box sowie den Vertrag zum Telebanking an – was heißt das für Sie?
    keine Sorge, ab dem 01.11.2020 ändern sich nur ein paar Punkte.
    Informieren Sie uns u.a. bitte darüber, wenn Sie Ihr Beschäftigungsverhältnis wechseln. Also, wenn Sie
    z.B. nicht länger angestellt sind, sondern selbstständig werden. Dazu sind Sie künftig verpflichtet – wie jetzt
    bereits, wenn Sie Ihren Namen oder Ihre Adresse ändern. Das haben wir unter Ziffer 11 der Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen in einem neuen Absatz (6) aufgenommen. Er enthält auch weitere Mitteilungspflichten
    von unseren Kundinnen und Kunden.
    Diese Anpassungen sind auch noch wichtig für Sie:
    Gemäß Ziffer 11.2 der Vereinbarungen zum Internetbanking inklusive Post-Box können wir den Zugang
    zum Internetbanking sperren – wenn wir berechtigt sind, die Geschäftsverbindung aus wichtigem Grund
    zu kündigen.
    Und Ziffer 7 des Vertrags zum Telebanking haben wir auch ergänzt: Wir können den Zugang zum Telebanking
    ganz oder teilweise sperren. Dann, wenn wir berechtigt sind, unseren Telebanking-Vertrag oder unsere
    Geschäftsverbindung aus wichtigem Grund zu kündigen.
    In unseren AGB können Sie gerne genau nachlesen, wie wir das anpassen:
    Ziffer 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    „(6) Weitere Mitteilungspflichten
    Die ING stellt im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung sicher, dass die
    jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen über den Kunden und gegebenenfalls über den wirtschaftlich
    Berechtigten, über deren Geschäftstätigkeit und Kundenprofil und – soweit erforderlich – die
    Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte im angemessenen zeitlichen Abstand aktualisiert
    werden. Der Kunde ist verpflichtet, an dieser Aktualisierung mitzuwirken und auf Anforderung der ING
    etwaige Änderungen mitzuteilen.
    Auf Anforderung der ING ist der Kunde verpflichtet, die Herkunft seiner Vermögenswerte und seines
    Vermögens mitzuteilen. Die ING ist berechtigt, vom Kunden diesbezüglich Nachweise anzufordern.
    Etwaige Änderungen der Herkunft der Vermögenswerte sind der ING unverzüglich anzuzeigen.
    Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, der ING jede Änderung seiner Staatsangehörigkeit, seines
    Namens, seiner Adresse, seines Beschäftigungsverhältnisses, seiner Telefonnummer sowie seiner
    E-Mail-Adresse mitzuteilen.“
    Ziffer 11.2 der Vereinbarungen zum Internetbanking inklusive Post-Box
    „11.2 Sperre auf Veranlassung der ING
    (1) Die ING darf den Zugang zum Internetbanking für einen Kunden sperren, wenn
    › sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente
    dies rechtfertigen oder
    › der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines
    Authentifizierungselementes besteht oder
    › sie berechtigt ist, den Internetbanking-Vertrag oder die Geschäftsverbindung aus wichtigem Grund
    zu kündigen.“
    Ziffer 7 des Vertrags zum Telebanking
    „7. Sperrung des Zugangs für das Telebanking
    (1) Die ING ist berechtigt, den Zugang zum Telebanking ganz oder teilweise zu sperren, wenn
    › sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Telebanking und/oder
    der Zugangsdaten dies rechtfertigen oder
    › der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der
    Zugangsdaten besteht oder
    › sie den Vertrag zum Telebanking oder die Geschäftsverbindung aus wichtigem Grund kündigen kann.“

    Sind Sie mit unseren Anpassungen einverstanden?
    Dann brauchen Sie nichts weiter zu machen. Sie werden automatisch wirksam. Wenn Sie nicht einverstanden
    sind, können Sie uns bis zum 30.10.2020 Ihren Widerspruch anzeigen. Darüber hinaus können Sie Ihr
    Girokonto vor dem 01.11.2020 fristlos und kostenfrei kündigen
    Muss man dann der Bank mitteilen, wenn man arbeitslos/selbstständig/Rentner wird?
    Was passiert bei einem Widerspruch - dort steht ja nicht, dass einem dann gekündigt wird - oder hängt das vom Kunden ab?

  2. Avatar von Cici
    Cici ist offline

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    Standard AW: Änderung ING AGB zum 1.11.2020

    Zitat Zitat von utopus
    Muss man dann der Bank mitteilen, wenn man arbeitslos/selbstständig/Rentner wird?
    So würde ich das verstehen.
    Was passiert bei einem Widerspruch - dort steht ja nicht, dass einem dann gekündigt wird - oder hängt das vom Kunden ab?
    Widerspruch heißt praktisch immer, dass die Geschäftverbindung beendet wird, sprich Kündigung. Bei besonders wichtigen Kunden und Änderungen am Gebührenmodell würde sich die Bank möglicherweise noch auf Kompromisse einlassen. Hier geht es aber um Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Betrug, die m.E. aus Sicht der Bank nicht diskutabel sind.

  3. Avatar von MASO
    MASO ist offline

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    Standard AW: Änderung ING AGB zum 1.11.2020

    Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, was mit einem Darlehen geschieht, wenn man den AGBs nicht zustimmt.

    Ich schätze ich lasse es einmal darauf ankommen, da die Zinsen doch geringer ausfallen könnten.

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