Betriebliche Altersvorsorge vs. Einmalzahlung

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  1. Avatar von Bob823
    Bob823 ist offline
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    Standard Betriebliche Altersvorsorge vs. Einmalzahlung

    Hallo liebe Forum-mitglieder,


    Mein Arbeitgeber bietet mir eine zusätzliche Abfindung an, wenn ich das Unternehmen vor einem bestimmen Zeitpunkt verlasse. Allerdings würde dann auch mein Anspruch zur Betriebsrente verfallen, da meine Betriebszugehörigkeit unter der unverfallbarkeitsfrist von 3 Jahren liegt. Wenn ich das Unternehmen später verlasse, bekomme ich eine deutlich geringere Abfindung, dafür aber die Betriebsrente.


    Angenommen ich bekomme eine zusätzliche Abfindung von 35 000 Euro heute, wenn ich den Aufhebungsvertrag frühzeitig unterschreibe. Dafür entgeht mir aber die von der Betriebsrente zugesicherten monatlich 190 Euro bei meinem Renteneintrittsalter.


    Ich bin 32 Jahre alt, also muss man wahrscheinlich mit einem Renteneintrittsalter von ca. 70 (?) Jahren kalkulieren. Heißt: Sind 35 000 heute vor Steuer mehr Wert als 190 vor Steuer monatlich in 38 Jahren?


    Wie muss ich hier ausrechnen, ob sich das eine oder das andere eher lohnt? Was spielt hier alles mit? (Inflation, Opportunitätskosten, etc..)


    Für eine Einschätzung eurerseits wäre ich sehr dankbar

  2. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Einmalzahlung

    Frage: Willst Du 28 Jahre auf das Geld warten?

    190 x 12 x 15 Jahre Lebenserwartung = 34.200 EUR

    Jetzt noch abzinsen ...

  3. Avatar von Dante
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    Standard AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Einmalzahlung

    Naja rechne doch einfach mal die 35.000 auf 30 Jahre zu mageren 5% nach steuern angelegt. Dann landest du bei ca. 150.000. Nach Inflation von 2% jährlich sind das immernoch ca. 80.000 in heutiger Kaufkraft. Kommt da deine BAV auch nur Ansatzweise ran?

  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Einmalzahlung

    Bei meiner Abfindung haben mir diese beiden Seiten sehr weiter geholfen:
    https://www.abfindunginfo.de/abfindung.html und https://der-privatier.com/

    Bei mir interessant war die 1/5-Regelung und die Möglichkeiten einige Aufwände von der Steuer abzusetzen.
    Da man auf Abfindungen keine Sozialabgaben zahlen muss (war dann bei meiner Frau dann familienversichert) habe ich ein Jahr nicht gearbeitet und am Ende unter 10% Steuern in dem Jahr (Zusammenveranlagung mit meiner Frau) gezahlt - dafür war dann zwar Geld in die gesetzliche Rente gewandert und eine Einmalanlage in einer Rüruprente - aber vielleicht hat man zu Renteneintritt noch was davon - die Steuern wären sofort weg gewesen.

  5. Avatar von utopus
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    Standard AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Einmalzahlung

    Zitat Zitat von Dante
    Naja rechne doch einfach mal die 35.000 auf 30 Jahre zu mageren 5% nach steuern angelegt. Dann landest du bei ca. 150.000. Nach Inflation von 2% jährlich sind das immernoch ca. 80.000 in heutiger Kaufkraft. Kommt da deine BAV auch nur Ansatzweise ran?

    Nun ja - wenn man auf die 35t€ 42% Steuern rechnet, bleiben nur 20.300€ über - wenn man diese zu 6% vor Kapitalertragssteuer/Soli/Kirchensteuer anlegt, werden dass 116600€ - inflationsbereinigt noch ca. 64t€ Kaufkraft.

  6. Avatar von Dante
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    Standard AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Einmalzahlung

    Und auch diese 64k sind nach 15 Jahren BAV Rente noch 30k mehr ohne Steuerabzüge.

  7. Avatar von Bob823
    Bob823 ist offline
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    Standard AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Einmalzahlung

    Danke für die Antworten und Beispielrechnungen.

    Das Problem mit den Rechnungen ist, dass die Rendite, die angemmen wird, nicht sicher ist. Die BAV ist jedoch sicher. Ich würde auch eher eine höhere Lebenserwartung als 85 ansetzen in ca. 35 Jahren ist doch unsere gesnudheitliche Versorgung viel besser geworden (vlt auch nur wunschdenken ).

    Ich habe habe mal versucht online Angebote von Privaten Rentenversicherungen mit garantierten Zins einzuholen. Zusätzlich, wie von utopus erwähnt, könnte man Einmalzahlungen bis 20 000 in eine rentenversicherung absetzen. Wenn ich also die 35 000 heute in eine direktversicherung stecke und mehr garantierte rente als 190 raus kommt, dann ist es mit sicherheit besser die abfindung zu nehmen. Oder? Ich vermute aber dass ich die 190 nicht erreichen werde, weil die garantierten Zinsen bei RV im Keller zu sein scheinen. Bei Rürup gibt es ja mittlerweile auch nur noch <1% garntierten Zins.

    Aber letztendlich tendiere ich auch dazu die Abfindung jetzt zu nehmen, hier habe ich auch einfach mehr Spielraum zum anlegen, ich wollte mich sowieso mal mehr um das Thema Vermögensanlage kümmern. Ich würde das nur noch ganz gerne Zahlentechnisch unterlegen, ich glaube dann schlafe ich besser

  8. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Einmalzahlung

    Sicherheit ist hier allerdings relativ - haben wir in 35 Jahren noch den Euro?
    Gibt es dann noch die heutige Versicherungsgesellschaft?
    Falls es zwischendurch eine höhere Inflation geben sollte, sind evtl. 190€/Monat auch nur noch der Gegenwert für ein Brot beim Bäcker.

    Man sollte sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch mal erkundigen, ob hier Sonderzahlungen möglich sind.
    (Habe mich dort beraten lassen - fand den Service nicht schlecht.)

  9. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Einmalzahlung

    Egal was du machst lasse Dir von jedem einmal ausrechnen was du zu deiner Rente bekommst. Aber mit deinen Variablen. Inflation, Lohnsteigerungen, jährliche Kosten, Kosten bis zu Rente, Steuern auf Renten, Steuern aktuell, Wersteigerungen von Fonds, Aktien, etc. Du gibst vor wie gerechnet werden soll.

  10. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Betriebliche Altersvorsorge vs. Einmalzahlung

    Hallo Bob823

    alle Schreiben das Richtige nur das hilft nichts!

    Auch wird etwas verwechselt, eine bAV wird im Rentenalter nochmal zu 100% versteuert und Sozialverbeitragt! bekommen sie eine Rente von 500 € aus der bAV so sind erstmal die GKV und PVN in voller Höhe zu zahlen, bei 22 % macht das minus 110 €!
    Demnach verbleiben nur noch 390 € und dieses sind dann zu 100 % der Gesetzlichen Rente plus allen anderen Einkünfte hinzu zu rechnen!

    Wenn man bei einer P- Rente dann nur 500 € die nur Ertragsanteilig besteuert wird!
    Wenn man nur bsw. 30 % Steuersatz auf Grund es Alters hat, so sind nur 170 € zu versteuern!
    Selbst wenn der Gesetzgeber den vollen Satz für die GKV und PVN verlangt 110 € so ergibt es nur 390 € davon hier 35 % 136,50 € zu versteuern aus der P Rente! Der Restbetrag von 235,50 € sind netto!
    Demnach verbleiben nur noch 136,50 € und dieses sind dann zu 100 % der gesetzlichen Rente plus allen anderen Einkünfte hinzu zu rechnen!
    Folgerichtig verbleiben 253,50 € diese bei ihnen. 3.042 € jährlich weniger zu versteuern die beim Steuerhöchstsatz von 48 % 1.460 € weniger Steuern bedeuten.

    Bei einer bAV würde bedeuten bei einer gesetzliche 1.500 € Rente monatlich plus der bAV von 500 € macht 2.000 €, abzüglich 440 € GKV + PVN verbleiben 1.560 € sind 18.720 € Nettoeinkommen Steuern darauf 2.072 (Stand Grundtabelle 2019)
    Macht Netto 16.698 € /12 Monate = 1.391,50 € Rente

    Bei einer P Rente würde bedeuten bei einer gesetzliche 1.500 € Rente monatlich plus der von

    Fall a) ohne Sozialbeitragsabzug zu versteuern 175 € macht 1.675 €, 1.675 € abzüglich 330 € GKV + PVN verbleiben 1.345 € sind 16.140 € Nettoeinkommen Steuern darauf 1.425 (Stand Grundtabelle 2019)
    Macht Netto 14.715 € /12 Monate = 1.226,00 € Rente zuzüglich Differenz von 325 € aus der P Rente macht 1.515 €!

    Fall b) mit Sozialbeitragsabzug von 500 € /22 % - 110 = 390 €, davon 35 % Ertragsanteil 136,50 € macht 1.636,50 €, abzüglich 330 € GKV + PVN verbleiben 1.306 € sind 15.672 € Nettoeinkommen Steuern darauf 1.309 € (Stand Grundtabelle 2019)
    Macht Netto 14.363 € /12 Monate = 1.197,00 € Rente zuzüglich Differenz von 253,5 € aus der P Rente macht 1.450 €!

    In beiden Fälle schlägt die P -Rente die bAV in der monatlichen Ablaufleistung um ca. 60 € (Fall b), ca. 124 € (Fall a)

    Ohne ein genaue Berechnung ergibt die Behauptung die bAV wäre besser keine Sinn, zwar erhalten sie da für bei der Anlage steuerliche Vorteile, aber diese werden dann wenn das Geld in der Rentenphase weniger wird und die volle Besteuerung einsetzt, wird der Vorteil in der Sparphase zum Nachteil bei der Rentenphase!

    Bei eine Lebenserwartung von 18 Jahren mal 12 Monate mal 60 € von 12.960 €, im besseren Fall 26.784 €! Folgerichtig müsste der heute steuerliche Vorteil mindestens 12.960 € betragen um die späteren Verluste auszugleichen! Dies müssten allerdings auch angespart werden!

    bruno68



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