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  1. Avatar von viktor
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    wenn jemand eine immobilienfinanzierung beantragt.

    mit welchem mindest zeitraum bis zur gewissheit (zusage / ablehnung) muss er rechnen ?

  2. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    5 Minuten, wenn freie Grundschulden vorhanden sind.

  3. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Denke 4:30 Minuten sollte auch machbar sein

  4. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Hallo viktor,

    welche meinen sie:"Die "Foskelzusage" der Vertriebsabteilung oder die "Zusage" wo Geld vom Gläubiger, zwecks Kauf oder Bau kommt?"

    Merke: Wer nichts hat, bekommt nix! Wer aber viel hat, bekommt viel viel mehr als braucht! "Hat" bedeutet, gleich "Haben" wie Guthaben oder gutes Einkommen!

    Wer monatlich 1.200,00 € Verdient der hat nichts, weil nichts zu pfänden gibt, wer 12.000 € monatlich verdient der kann bis zu 8.390 € tilgen, siehe § 853 c ZPO (Pfändungsfreibetrag 2019)

    Noch fragen?

    Ach ja, wer was finanzieren will sollte die Beurkundungsfrist auch beachten, diese beträgt per Gesetz unabdingbar 14 Tage! Ein Verzicht auf die Frist ist ausgeschlossen!

    Ergo, wer ein echtes Neudarlehn haben will, der wird allein wegen den Fristen mit 2 bis 3 Monaten rechnen müssen! Denn Geld fließt erst wenn in das Grundbuch die Schulden in Sinne des Gläubigers eingetragen sind. Diese werden durch das Amtsgericht vor Ort des Kunden eingetragen. Fristen sind Bedingungen die sich an das Amtsgericht richten und die sich zum Eintrag ins Grundbuch richten z.b. Datum zum 01.09.2020. Werden grundsätzlich schriftlich vom Amtsgericht verworfen!

    Die Eintragung ins Grundbuch erfolgen nach Eingang der Anträge und Bezahlung der Gebühren.

    Anders sieht es beim Altgläubiger aus, da hier die Grundschulden vorhanden sind, benötigt man keine neue Eintragung und Notartermin, da aber eine schnelle Neuvalutierung stattfindet und die neue Darlehnsverlängerung "einvernehmlich" erfolgt. Damit wird aber gleichzeitig für den Kunden der Widerrufsjoker verspielt, ob oder in wieweit die Neuvalutierung neue Formfehler aufweist, die wiederum einen neuen Wiederrufsjoker aufleben lässt, dass wiederum hängt von den Gerichten ab!

    Bruno68

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Liegen der Bank alle relevanten Unterlagen vor, kommt es drauf an, bei welcher Bank, wo sie einreichen, die Finanzierung beantragen!

  6. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Ein paar minuten wohl nur möglich bei "Hausbank", die einen bis ins Mark kennt und bei sehr guten Bonität. und das sicherlich nur mündliche zusage. kann dann immer noch was schiefgehen.

    Bei anderer Bank 2-3 Monate sind wiederum viel zu lang, als dass dazwischen nicht die Kauf-/verkaufabsicht usw. geändert hätte.

    tz tz tz was macht man

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Bruno, was redest du wieder für wirres Zeug?

    Habe mir deinen sch.... gar nicht durchgelesen gehabt, erst wo victor (kennt ihr euch privat gut ) was von 2-3 Monaten geschrieben hat, dachte ich mir, lies mal Bruno seinen geistigen Erguss.

    Erstens wurde nach der Auszahlung gar nicht gefragt und zweitens habe ich diese auch schon innerhalb einer Woche nach Vertragsunterzeichnung mit Verzicht auf die Widerrufsfrist und einer Notarbestätigung/einem Rangattest durch den Notar darstellen können!!

  8. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Ja, ja noelmaaxim,

    Sie schließen ja im Minutentakt Darlehnsverträge ab, selbstverständlich steht bei jeder Bank ausschließlich für sie ein Darlehnsbearbeiter bereit! Was heißt hier relevante Unterlagen bereitstellen? Da könnne sie nur sagen, wenn Sie vorher wissen welche Gläubiger es wird!
    Und eine Termin bekommen sie jederzeit bei jeden Notar des Kunden! Alles sogenannte "Mondscheinnotare".

    Auch die Einsicht im Grundbuch erfolgt vom Gläubiger erfolgt vorab, ohne Zustimmung des Kunden? Das gleich gilt auch für die Einsicht bei der Schufa! Schufa -Auskunft, ohne schriftliche Zustimmung des Kunden?
    Und eine Darlehnsausgabe ohne Wertgutachten der Immobilie kein Thema? Der Beleihungsauslauf ist zwar zwingend für den Beleihungsgrad und damit für die Soll Zinsermittlung und damit auch für die eff. Zinssatz nötig! Wird eh nicht gebraucht!

    Vielleicht hilft hier ein Blick ins BGB § 505 c Abs. Satz 2! Damit dürfte die Frage aufkommen, wie man am grünen Tisch diese Bedingungen erfüllen kann? Mitnichten, wohl!

    Eigentlich sollte man als Vermittler Illegalitäten oder Verstöße der Kunden vermeiden helfen, das bedeutet aber auch das etl. die Darlehnszusage länger dauern kann, aber deshalb auch Gesetzes konform ist! Denn bei einer Schieflage des Gläubigers werden immer erst die notleidenen und fehlerhaften Darlehnsverträge an Heuschrecken verkauft, um die Bankbilanzen zu bereinigen.

    Wäre ja nicht das erste mal, das Kunden verkauft werden, die Zustimmung zum Verkauft des Darlehns haben ja die Kunden schon bei der Darlehnsunterschrift schon zugestimmt!

    bruno68

  9. Avatar von noelmaxim
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    Bruno, keine Ahnung was du willst!!!