Hauskauf mit 2 Parteien und dann Teilung des Objekts
Guten Abend,
wir haben eine traumhafte Immobilie im Blick und stehen vor einer komplizierten Situation. Eventuell kann uns jemand helfen:
Wir sind von einer befreundeten Familie angesprochen worden, ob wir gemeinsam ein Objekt erwerben möchten. Die Situation in diesem Traumhaus (Lage, Größe, Preis, Zustand) ist wie folgt: Derzeit besteht es aus 4 Wohnungen, von denen jede Familie 2 gleichgroße erwerben würde. Die Wohnungen, die uns interessieren, sind beide seit langem vermietet.
Die befreundete Familie lebt derzeit dort, hat aber, bevor das Angebot kam, das Haus zu kaufen, eine andere Wohnung gemietet und wird erstmal nicht im Haus wohnen. Somit könnten wir bei ihnen einziehen und hätten keinen Zeitdruck.
Wir würden gerne die beiden Wohnungen, die wir erwerben, zu einer Wohnung zusammenfassen und dort in den nächsten ein oder zwei Jahren einziehen. Die Frage lautet nun: können wir uns auf Eigenbedarf berufen, oder haben wir keine Möglichkeit, unsere Wohnungen frei zu bekommen? Spielt es da eine Rolle, ob wir als GBR kaufen, mit Bruchteilseigentum oder evtl sogar mit dem jetzigen Vermieter zwei Kaufverträge vereinbaren? Die beiden alleinstehenden Damen, die dort jeweils wohnen, sind wohlhabend und haben beide Eigentumswohnungen, wollen aber voraussichtlich nicht ausziehen.
Vielen Dank für eventuelle Tipps. Sollte etwas unverständlich sein, erläutere ich gerne noch.
AW: Hauskauf mit 2 Parteien und dann Teilung des Objekts
Vielen Dank für den Post. Wir möchten auf jeden Fall die Kündigungsfrist einhalten, im Gegenteil wollen wir natürlich Gespräche führen und gerne auch einen längeren Zeitraum anbieten, damit kein unnötiger sozialer Druck entsteht.
Die Frage ist nur, ob es sich um die üblichen 9 Monate handelt, oder ob bei GbR-Gründung und anschließender Aufteilung eine viel längere Kündigungsfrist greift, wie dieser Artikel suggeriert :
Es geht also absolut nicht darum, jemanden vor einer Kündigungsfrist aus der Wohnung zu bekommen, wir haben ja tatsächlich eine - wenn auch kleine und unbequeme (60qm mit 4-Personen-Haushalt) - Ausweichmöglichkeit. Wenn aber unsere Grundlage eine 3-Jahres-Kündigungsfrist ist, macht es eben keinen Sinn, das Haus zu erwerben.
AW: Hauskauf mit 2 Parteien und dann Teilung des Objekts
Interessante Frage.....
Das sollte man von einem Fachanwalt beantworten lassen. Grundsätzlich ist es so, dass diese "Sperrfrist" dann eintritt, wenn die einzelnen Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und dann (!) verkauft werden.
Ob das bei Kauf des Objektes und anschließendem Umwandeln auch zutrifft, dass sollte man schon sorgfältig prüfen.
Dennoch bleibt die Frage, ob man Zeit, Geld und Nerven hat, einen eventuellen Prozess auf Räumung zu führen, wenn die Mieter einfach nicht ausziehen wollen.
AW: Hauskauf mit 2 Parteien und dann Teilung des Objekts
Der Punkt mit der Sperrfrist sollte meiner Meinung nach auch zunächst juristisch geklärt werden.
Die Sache mit der Eigenbedarfskündigung sehe ich eher weniger kritisch entgegen. Denn deine potentiellen Mieter müssen den Prozess aus eigener Tasche bezahlen. Da diese schon so einschätzen können, dass sie verlieren werden, werden sie meiner Meinung nach den Auszug nicht sonderlich herauszögern.
Wenn du wegen der Sperrfrist beim Anwalt bist, dann solltest du auch gleich die Kündigung aufstellen lassen, dann wissen die Mieter gleich, dass du die Kündigung ernst meinst, die Kündigung begründet ist und auch bereit bist etwas Geld dafür zu investieren.
AW: Hauskauf mit 2 Parteien und dann Teilung des Objekts
Vielleicht sollte man hier wirklich im Vorfeld mal einen Anwalt konsultieren.
Wenn ich das richtig in dem Link zum Focus interpretiere, dann hätten die Damen sogar ein Vorkaufsrecht, für den Fall, dass das Haus in ETW aufgeteilt und getrennt verkauft wird.
AW: Hauskauf mit 2 Parteien und dann Teilung des Objekts
Zitat von BenniG
Der Punkt mit der Sperrfrist sollte meiner Meinung nach auch zunächst juristisch geklärt werden.
Die Sache mit der Eigenbedarfskündigung sehe ich eher weniger kritisch entgegen. Denn deine potentiellen Mieter müssen den Prozess aus eigener Tasche bezahlen. Da diese schon so einschätzen können, dass sie verlieren werden, werden sie meiner Meinung nach den Auszug nicht sonderlich herauszögern.
Wenn du wegen der Sperrfrist beim Anwalt bist, dann solltest du auch gleich die Kündigung aufstellen lassen, dann wissen die Mieter gleich, dass du die Kündigung ernst meinst, die Kündigung begründet ist und auch bereit bist etwas Geld dafür zu investieren.
Wenn die Damen eine RSV haben, können die sich ganz genüsslich zurücklehnen, während der Eigentümer alles schön cash bezahlen muss.....
AW: Hauskauf mit 2 Parteien und dann Teilung des Objekts
Zitat von tneub
Vielleicht sollte man hier wirklich im Vorfeld mal einen Anwalt konsultieren.
Wenn ich das richtig in dem Link zum Focus interpretiere, dann hätten die Damen sogar ein Vorkaufsrecht, für den Fall, dass das Haus in ETW aufgeteilt und getrennt verkauft wird.
Definitiv bei Teilung und anschließendem Verkauf, bei Kauf und danach Teilung glaube ich nicht, dass es so ist.
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Die nachträgliche Aufteilung der Grundstücksgemeinschaft könnte ich mir durch die bestehenden Kredite und Sicherheiten auch schwierig und nicht ganz billig vorstellen.
War zumindest damals bei uns im Baugebiet auch etwas Hickhack, da aufgrund eines Einigungsverfahrens mit einem Anwohner die verschiedenen Grundstücke des Baugebietes noch nicht zusammengeführt und anschließend geteilt werden konnten.
Als dann die Finanzierungen beantragt wurden, war das noch ein riesiges Grundstück und die Banken mußten erstmal Abstriche machen wegen dem Rang solange das noch nicht geteilt war.