Pettition Einführung eines Altersvorsorge-Wertpapierdepots

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  1. Avatar von kub0185
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    Standard Pettition Einführung eines Altersvorsorge-Wertpapierdepots

    Hi,

    hier eine Pettition das man ein Depot auch zur Altervorsorge füren kann.
    hört sich erst mal sinnvoll an was kann man den alles mit MiFiD-II-Richtlinie kaufen?


    hier der link und der Inhalt der Pettition.

    https://epetitionen.bundestag.de/pet...24%24.a.u.html

    Mit der Petition wird ein Gesetz zur Einführung eines Altersvorsorge-Wertpapierdepots als dritte private Säule der Altersvorsorge gefordert.

    Ein Altersvorsorge-Wertpapierdepot (kurz: AV-Depot) besitzt folgende Eigenschaften:
    1. Das AV-Depot ist eine Kombination aus Verrechnungskonto und Wertpapierdepot bei einer Bank oder vergleichbarem, durch die BaFin regulierten Finanzinstitut. Der Inhaber ist eine einzelne natürliche Person.
    2. Bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters oder vergleichbaren Ruhestandsregelungen des Inhabers sind nur Einzahlungen möglich. Danach sind Entnahmen aus dem AV-Depot erlaubt.
    3. Das AV-Depot ist pfändungssicher, insolvenzgeschützt, vererbbar, nicht beleihbar und vollständig ein Schonvermögen in der Sozialgesetzgebung.
    4. Das AV-Depot ist auf andere Finanzinstitute übertragbar.
    5. Als Anlageinstrumente sind alle für Privatanleger geeigneten Wertpapiere entsprechend der MiFiD-II-Richtlinie zulässig und der Depot-Inhaber kann innerhalb des AV-Depots jederzeit Anlagen umschichten.
    -/-
    Alle Bürger sind seitens des Gesetzgebers und der Bundesregierung aufgefordert, eine private Altersvorsorge zu betreiben. Die große Mehrheit unabhängiger Beratungsinstitutionen empfiehlt den Verbrauchern dazu möglichst breit gestreute ETF-Sparpläne, um eine adäquate Rendite bei geringstmöglichen Kosten der Geldanlage zu erzielen. Mit zunehmendem Alter wird empfohlen, die Anlage von Aktien in festverzinsliche Anleihen umzuschichten. Diese Empfehlung gilt in der aktuell anhaltenden Nullzinsphase umso mehr, da Kosten zum wesentlichen Rendite-Faktor geworden sind. Trotz dieser wissenschaftlich anerkannten und von vielen Verbrauchern bereits umgesetzten Empfehlung ist ein Wertpapierdepot laut Gesetz aber keine Altersvorsorge, sondern ein liquides Vermögen. Insofern ist diese Form der Vorsorge im Gegensatz zu anderen Formen nicht vor den oftmals unverschuldeten Unwägbarkeiten des Lebens, wie längere Arbeitslosigkeit, Insolvenz, Haftung etc. geschützt. Die Übertragbarkeit des AV-Depots auf andere Finanzinstitute stellt sicher, dass der Inhaber nicht nachträglich in eine ansteigende Kostenspirale durch Gebühren des Finanzinstituts geraten kann. Durch die bereits bestehenden Mechanismen der europäische Finanzmarkt-Richtlinie MiFiD II ist zudem sichergestellt, dass der Inhaber nur solche Wertpapiere erwirbt, die seinen Anlagezielen und Kenntnissen entsprechen. Daher wird der Bundestag aufgefordert das AV-Depot zu beschließen, als Altersvorsorge-Form anzuerkennen und einem Pfändungsschutz zu unterstellen.

    Zur Abgrenzung sei ausdrücklich erwähnt, dass mit dieser Petition keine Wünsche nach steuerlichen Neuregelungen oder staatlicher Förderung verbunden sind. Der Gesetzgeber mag darüber frei und anderweitig befinden.



  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Pettition Einführung eines Altersvorsorge-Wertpapierdepots

    Man kann dann in AV Depot Geld bis zur Rente sichern, kurz bevor man in H4 rutscht oder in Privatinsolvenz geht?
    Wie sieht es mit Pflegekosten für einen selber oder die Eltern/Kinder aus?
    Können die AV-Depots von Eheleuten bei einer Scheidung ausgeglichen werden?
    Da eröffnen sich aus meiner Sicht diverse Missbrauchsszenarien.

    Wenn es keine steuerliche Sonderbehandlung gibt muss man also trotzdem Kapitalertragssteuer etc. zahlen?

    Was passiert mit Dividenden/Ausschüttungen - müssen diese wieder angelegt werden?

    Bei geförderten Produkten greifen Banken/Versicherungen gern etwas tiefer in die Tasche - siehe VL-Depot - werden die Kosten hier gedeckelt sein?

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Pettition Einführung eines Altersvorsorge-Wertpapierdepots

    Hallo Kub0185,

    mal ersthaft das gibt es schon nur funktioniert dies nicht ! Eine Rente soll bis zum letzten Atemzug des überleben Ehepartner bezahlt werden! Daran scheitert jede Form der direkten AV, denn ohne KAPITALSTOCK GEHT KEINE GARANTIE!

    Zu dem hat sich das BverfG in etlichen Punkten ausgiebig ausgelassen. so besitzt nur die gesetzliche Rentenkasse einen vollständigen Insovenzschutz, nicht aber selber die Rente aus eine solchen, diese ist nur nach § 853 c ZPO gesichert, bis ca. 1.200 € monatlich als Einzelperson!

    Auch stellt das § 20 EstG ein Problem dar, die Steuerfreiheit ist an Punkte gebunden die nicht vereinbart mit ihren Forderung übereinstimmen! Defakto wäre ihre Forderung nur über eine Abschaffung der gesamten Besteuerung der Zinserträge und Dividenten möglich!

    Utopus, alles richtig erkannt!

    bruno68

  4. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline
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    Standard AW: Pettition Einführung eines Altersvorsorge-Wertpapierdepots

    Ich finde die einwände berechtigt utupus. Mann könnte den Betrag den man einzahlen darf limitieren wie beim Riester, z.b. auf 2100 Euro pro Jahr. Steuern sollten nur gezahlt werden bei Entnahme.

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