wer trägt die provision

+ Antworten
8Antworten
  1. Avatar von viktor
    viktor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.12.2014
    Beiträge
    676
    Danke
    3

    Standard wer trägt die provision

    wie ist es, wenn man finanzierung bei makler anfragen läßt:

    wann ist vermittlungsprovision fällig:
    nur wenn kredit von antragsteller tatsächlich in Anspruch genommen wird,
    oder sobald die bank zusagt ?
    jedenfalls fällig, auch bei ablehnung ?

    wer trägt die provision:
    antragsteller direkt per rechnung,
    antragsteller in ratenzahlung einkalkuliert,
    die bank übernimmt die provision, da sie kunde gewinnt

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.05.2013
    Ort
    71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
    Beiträge
    6.937
    Danke
    519

    Standard AW: wer trägt die provision

    Hallo Viktor, man muss unterscheiden zwischen Honorar und Vermittlungsprovision.
    Honorar, hier zahlen Sie dann direkt mit Ihrem Geld, wenn Sie denn eine Honorarvereinbarung unterschrieben haben.
    Eine Honorarvereinbarung ist aber aktuell sehr sehr selten. (Meine Meinung)
    Ansonsten ist "Normal" dass es eine Vermittlungsprovision gibt.
    Diese erhält der Vermittler automatisch wenn Sie den verbindlichen Darlehensvertrag der Bank gezeichnet haben und dann auch die 14 Tage Widerruffrist vorbei ist.
    Dann ist der Darlehensvertrag fix, es gibt kein Widerrufrecht mehr von Ihnen.
    Der Vermittler erhält seine verdiente Provision.
    Die Vermittlerprovision ist in dem Effektivzins mit eingerechnet und wird nicht vom Darlehensvertrag abgezogen (Normalfall) da Sie ja 100% Auszahlung Darlehen in der Regel haben.

    Noch Fragen offen?

  3. Avatar von viktor
    viktor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.12.2014
    Beiträge
    676
    Danke
    3

    Standard AW: wer trägt die provision

    Danke.
    ja noch ein paar fragen.

    der kredit anfrage muss ja vorher wissen, ob die bank zusagt, um weiter planen zu können.
    sie sagt zu. dann nimmt der antragssteller den kredit doch nicht, bzw. kann nicht nehmen, aus welchem grund auch immer, oder widersprechen. vielleicht geschäft geplatzt,...
    ist trotzdem keine provision fällig ?
    da arbeitet der vermittler ja für nix. ist er bei bank angestellt, bezieht grundlohn o.ä. ?

  4. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    27.09.2019
    Beiträge
    451
    Danke
    24

    Standard AW: wer trägt die provision

    Ich denke bei den meisten Vermittlern wird die Provision von der Bank bezahlt und im Zins wider reingeholt. Ein vermittlerin muss dich über diese Provision informieren. Bei interhyp müsste ich das sogar unterzeichne das die Beraterin mich informiert hat.

  5. Avatar von viktor
    viktor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.12.2014
    Beiträge
    676
    Danke
    3

    Standard AW: wer trägt die provision

    wie soll dann Honorar-vermittler noch konkurrenzfähig sein ?
    zudem verlangen sie vermutlich auch honorar (bearbeitungsgebühr) bei einer absage. ?

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.923
    Danke
    61

    Standard AW: wer trägt die provision

    Hallo viktor,

    Richtig, dazu gibt es auch eine BGH Urteil
    BGH verbietet Versicherungsberatern Erfolgshonorare

    Immer wieder gibt es Streit über die Frage, was die Dienstleistung eines Versicherungsberaters von der eines Maklers unterscheidet. Die Rechtsanwältin Sarah Lemke weist in einem Gastbeitrag für FONDS auf ein interessantes Urteil hin.

    Sarah Lemke, Lemke Law: "Der BGH ganz klar deutlich gemacht, dass Versicherungsberatung eine Rechtsdienstleistung ist."
    Darf ein Versicherungsberater mit seinen Kunden vereinbaren, nur im Falle eines Tarifwechsels ein Honorar zu beziehen? Mit dieser Frage setzte sich jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) auseinander. Die Karlsruher Richter fanden eine Antwort, die über den konkreten Einzelfall hinausweist, erläutert Sarah Lemke, Rechtsanwältin aus Lilienthal bei Bremen.

    Mit Urteil vom 6. Juni 2019 (Az.: I ZR 67/18) hat der BGH entschieden, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars durch einen Versicherungsberater verboten ist.
    Bei der Beklagten handelte es sich um eine Versicherungsberaterin mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 e Abs. 1 GewO a.F. (Paragraf 34 d Abs. 2 GewO n. F.), die im Internet die Beratung von Versicherungsnehmern der privaten Krankenkassen über einen Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG anbot. Die Beratung sollte kostenfrei sein. Nur wenn ein Versicherungsnehmer sich für eines der Wechselangebote entschieden hatte, berechnete die Versicherungsberaterin eine Servicegebühr, die sich an der Ersparnis des Versicherungsnehmers orientierte. Im Erfolgsfall betrug die Servicegebühr das Achtfache der monatlichen Ersparnis des Versicherungsnehmers zuzüglich Umsatzsteuer.
    Die Versicherungsberaterin wurde zunächst erfolglos abgemahnt, woraufhin sie vom Landgericht Hamburg dazu verurteilt wurde, es zu unterlassen, Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einem Wechsel in der privaten Krankenversicherung nach Paragraf 204 VVG gegen ein Erfolgshonorar anzubieten. Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde im Wesentlichen zurückgewiesen, woraufhin die Beklagte Revision beim BGH eingelegt hat. Diese wurde vom BGH als unbegründet zurückgewiesen.
    • Erfolgshonorare sind laut RVG nur in Einzelfällen erlaubt

    Der BGH hat das Urteil sehr ausführlich im Wesentlichen wie folgt begründet:

    • Die Versicherungsberaterin zählt zu den in Paragraf 4 Abs. 1 Satz 1 RDGEG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz) genannten Personen.

    Daraus folgt, dass sie ein Erfolgshonorar nur unter den in Paragraf 4a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genannten Voraussetzungen vereinbaren darf.

    • Insbesondere darf ein Erfolgshonorar nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.
    • Ohne diese Einschränkung durfte die Versicherungsberaterin ein Erfolgshonorar nicht vereinbaren.

    Ausführlich begründet wird in dem Urteil, dass das RVG auch für Versicherungsberater gilt.
    Im Wesentlichen wird dies dadurch gerechtfertigt, dass Versicherungsberater in den Bereichen, in denen sie Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, Tätigkeiten wahrnehmen, die auch ein Rechtsanwalt besorgen dürfte.

    Es soll dem fairen Wettbewerb dienen, dass verhindert wird, dass eine zur entgeltlichen Rechtsdienstleistung befugte Person eine geringere Vergütung erheben darf als ein Rechtsanwalt.


    Versicherungsberatung ist eine Rechtsdienstleistung
    Das Urteil des BGH ist aus zweierlei Gründen zu begrüßen.

    Zum einen hat der BGH ganz klar deutlich gemacht,

    • dass Versicherungsberatung eine Rechtsdienstleistung ist,

    zum anderen hat er in der Urteilsbegründung noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Vereinbarung, die einen Dienstleister verpflichtet, Einsparmöglichkeiten bei der privaten Krankenversicherung zu recherchieren und bei der Krankenversicherung des jeweiligen Kunden Informationen über den bestehenden Tarif und über alternative Tarife einzuholen,
    • ein Versicherungsmaklervertrag ist, bei dem eine erfolgsabhängige Vergütung in zulässiger Weise vereinbart werden kann.
    Knackpunkt ist diese Aussage des Urteils:
    • Insbesondere darf ein Erfolgshonorar nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.
    • Ohne diese Einschränkung durfte die Versicherungsberaterin ein Erfolgshonorar nicht vereinbaren.
    • Nur bauen ohne Geld dass geht nicht, denn dann ist man entweder zu arm zum bauen oder pleite!


    bruno68

  7. Avatar von viktor
    viktor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.12.2014
    Beiträge
    676
    Danke
    3

    Standard AW: wer trägt die provision

    vielen dank für die ausführliche erklärung.

    ja, leistung muss belohnt werden. nix dagegen.

    Dennoch wundert mich: just wegen der honorare, die jedenfalls anfallen, werden die honorar vermittler den provision vermittlern nicht konkurrenzfähig sein !
    wie bekommen sie kunden ? (außer bei brenzligen Fällen)

  8. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    27.09.2019
    Beiträge
    451
    Danke
    24

    Standard AW: wer trägt die provision

    Vermittler vermittlen dir halt was sie im Bauchladen habe.
    Berater sollten dir eigentlich nichts verkaufen weil das ja ihre entscheidung beeinflussen würde/könnte. Deswegen ist es logsich das du sie auch bezahlen muss wenn du nix kaufst. Wenn du zum Doktor gehst und er dir sagt must nix machen geht von selber weg must du auch zahlen. (oder halt die Krankenkasse)

    Gibt es einen schönen blog dazu.
    https://schliesslich-ist-es-ihr-geld...ter/#more-2849

  9. Avatar von viktor
    viktor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    23.12.2014
    Beiträge
    676
    Danke
    3

    Standard AW: wer trägt die provision

    > Hartmut Walz - dessen Vorträge kenne ich auch.

Ähnliche Themen

  1. Provision am Hauskauf .........

    Von Bitte im Forum Immobiliengeschäfte
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 06.11.2019, 17:44
  2. Provision Kreditvermittler

    Von Heinrich123 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 25
    Letzter Beitrag: 08.12.2016, 11:57
  3. Wer trägt die Kosten des Arbeitgebers bei Arbeitsausfall?

    Von Schneehase im Forum Arbeit & Beruf
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 16.02.2012, 10:59
  4. Provision

    Von bjoern26 im Forum Sonstige Finanz-Themen
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 28.01.2011, 14:04
  5. Hunde-Rauferei, wer trägt die Tierarztkosten?

    Von Karamel im Forum Sonstige Finanz-Themen
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 25.12.2010, 18:51