Hallo Zusammen ;-)
ich habe eine Frage zur Lohnsteuer bei kurzfristiger Beschäftigung:
In einem Vertrag von Januar bis März steht: Die Arbeitszeit wird entsprechend dem Arbeitsanfall festgesetzt. Die Stundenvergütung beträgt … €.
Nun wurde im Januar an einem Wochenende 24,78 Stunden, im Feburuar an 2 Wochenenden= 49,5 h und im März an 2 Wochenenden = 48 h gearbeitet.
Die Frage dazu: Ist hier die Monats- oder Tagessteuertabelle anzuwenden. Gilt ein Teillohnzahlungszeitraum oder der Monat.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn du den ganzen Monat angemeldet bist, dann müsste auch auf den Monat abgerechnet werden.
Wobei wenn du so wenig gearbeitet hast, dann wäre ein Minijob besser für dich... zumindest wenn du 11 Euro oeder weniger pro Stunde verdient hast. Ansonsten ist es wahrscheinlich ein Midijob und hast etwas weniger Sozialabgaben...
Wenn du keinen sehr hohen Stundenlohn hast ist das sowieso lohnsteuerfrei... ansonsten wird dir Lohnsteuer abgezogen und du bekommst diese wieder zurück.