Ich bin im Außendienst angestellt mit provisionsabhängigem Gehalt, GKV-pflichtig, habe mir auch kein Fixum während Corona "aufschwatzen" lassen, da ich keine Schulden mag und habe diese Zeit dank Ersparnissen und Einschränkungen einigermaßen unbeschadet überstanden.
Wie es der Teufel will, falle ich aber nun krankheitsbedingt für mindestens ein halbes Jahr aus - und es droht der Krankengeldanspruch der gesetzlichen Krankenkasse.
Dieser soll sich nun nach Aussage der GKV auf meinen Verdienst im Juli berechnen - ein absoluter Lacher dank Corona, da ja die stornierten Verträge und "Aussetzer" jetzt erst wieder langsam aktiviert werden.
Dass mein Verdienst ansonsten komplett anders aussieht (was die Gehaltszettel vom Dezember der einzelnen Jahre belegen können), interessiert die überhaupt nicht.
Was nun? Habe ich wirklich nur Anspruch auf die paar Cent ??? - und das gesichert für mindestens ein halbes Jahr?
Die Aussage der GKV-Mitarbeiterin war übrigens: Hätten Sie das Fixum genommen, wäre das die Berechnungsgrundlage...
Vielen Dank für aussagekräftige Antworten!
Und bevor ein "Hättste mal ne Krankentagegeldversicherung gemacht" kommt - die habe ich, ist auch auf dem aktuellen Stand (nach Vorjahresverdienst).
Ich hatte keine Kurzarbeit.
Bin ab 07.08. krank geschrieben -> Lohnfortzahlung bis 18.09. ist klar (das war aber nicht die Frage)
Ich wollte im Vorfeld alles regeln (weil ich während der laufenden Behandlung nicht in der Lage sein werde, mich mit Behörden rumzuärgern) - daher heute schon der Antrag auf Krankengeld seitens der GKV ab 18.09.
Und daher hab ich heute die Auskunft bekommen, der Anspruch meines Krankegeldes von der GKV errechnet sich aus dem Verdienst vom Juli, was ich in Frage stelle (siehe oben)
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
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tneub
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tneub
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AW: Krankengeldberechnung der GKV nach Corona?
Ob die Krankenkasse da was ändern kann, weiß ich nicht, weil das Gesetz vermutlich da recht eindeutig ist.
Das einfachste wäre vermutlich , wenn der AG eine Korrekturabrechnung für Juli mit dem Fixum anfertigt.
Der hat meiner laienhaften Meinung nach (zwar in aufgrund deines Willen) gegen einige Gesetze verstossen.
Ein Arbeitgeber hat die Pflicht dem Arbeitnehmer Arbeit zukommen zu lassen und die entsprechend natürlich zu vergüten.
Ich glaube das sollte sich aber ein Profi mal anschauen, was da noch zu retten ist.
Vielleicht noch als Ergänzung für die Einordnung:
Ich hab zwar Wissen im Lohnsteuerrecht und etwas Basiswissen im Arbeitsrecht und SV Recht und würde vermutlich auch eine Standardgehaltsabrechnung hinbekommen, aber sobald irgendwelche Sondersachen im SV Recht auftreten, da bin ich raus.
Sieh meine Aussage also wirklich als Laienwissen an.
Ich glaube aber auch kaum, dass sich hier jemand tummelt, der aufs SV Recht spezialisiert ist.
Frag doch erstmal in deiner Personalabteilung nach, was dort machbar ist.
Hab ich schon - eine nachträgliche Änderung jeglicher Form (nachträgliches zugesichertes Fixum auszahlen, Bestandsbetreuungsprovision, Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf monatliche Auszahlung umschlüsseln etc.) kommt NICHT in Frage.
Maximal, dass sie mir eine Bestätigung über die Höhe des angebotenen Fixums (aufgrund des Vorjahres-Einkommens) ausstellen, was aber die GKV nicht interessiert, weil ich es nicht angenommen habe (wollte keine Schulden aufbauen).
Selbst bei 3 Monaten würde das nicht viel besser aussehen, da die Corona-bedingten Stornis mein Gehalt ab März bis inkl. Juli zunichte machten.
Wie gesagt, erst jetzt mit dem Augustgehalt komme ich bedingt durch die im Juli getätigten Wiederinkraftsetzungen der Verträge erstmals wieder ins Plus - aber das interessiert die GKV nicht.
Aber was erwartet man, sich die Monate aussuchen zu können, die besser sind🤔
Sind halt Vorschriften/Vorgaben, manchmal gut für einen, manchmal schlecht....ist halt leider so🤷*♂️
Diejenigen die in Kurzarbeit mussten, würde es da auch net besser gehen🥺🤷*♂️
Ja das hatte ich gelesen.
Was ich aber nicht gelesen habe, wie sich Krank nach der Kurzarbeit auswirkt.
Deswegen hab ich oben wegen der Kurzarbeit und den zeitlichen Abläufen gefragt.
Zum obigen Fall von BigPac würd ich einfach ein kurzes Gespräch bei einem Fachanwalt suchen.
Das sollte es dann Wert sein, um wirklich Gewissheit zu haben, ob der August wirklich ausgeschlossen ist.