Baufinazierung Doppelhaushälfte

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  1. Avatar von Elex85
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    Standard Baufinanzierung Doppelhaushälfte

    Hallo,

    meine Frau und ich haben vor eine Doppelhaushälfte zu kaufen in Sachsen.
    EK von 100.000€ haben wir, wollen aber nur 85.000€ einbringen...Rest ist Puffer.


    Fakten zum Einkommen:

    Ich: 2375€ Nettoeinkommen (öffentlicher Dienst) Vollzeit (40 Stunden)
    Sie: 1600€ Nettoeinkommen (Personaldispo) Teilzeit (35 Stunden) + 408 Kindergeld (2 Töchter mit knapp 4 Jahren und 1,4 Jahren)
    Nach einer Haushaltsaufstellung hätten wir ca. 1500€ für die Bankrate übrig.

    Jetzige Mietsituation: 1160€ + 230€ NK + 50€ TG-Stellplatz = 1440€ Gesamtmiete (101qm Wohnfläche) Neubau von 2018 im Erstbezug (Zentrum)

    Doppelhaushälfte Neubau KFW 55 mit ca. 220qm Grundstück und knapp 110qm Wohnfläche:
    Kaufpreis: 444.000 + 15.080€ Maklerprovision + 24.420 (5,5% Grunderwerbsteuer/Notar) = 483.500 Gesamtkosten Fix und Fertig, außer Außen/Rasenbepflanzung
    Die Hütte liegt jetzt eher mehr am Stadtrand, also nicht so zentral wie wir jetzt wohnen, heißt auch weitere Arbeitswege.
    Alternative wäre die Bude als Kapitalanlage zu kaufen, da ein Kaltmietpreis von 1300-1400€ realistisch erscheint.

    Wie könnte eine Finanzierung aussehen und welcher Zinssatz wäre möglich?
    Bausteine für die Finanzierung:
    Baukindergeld 24.000€?
    SAB Bank 100.000€ für 2 Kinder mit 0,75% für 25 Jahre?
    KFW 153 mit 120.000€ für 0,95%

    Ist eine Kapitalanlage vielleicht sinnvoller?


  2. Avatar von Elex85
    Elex85 ist offline
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Die Erste Rate wäre im Januar oder Februar fällig, dass sind 30% des Kaufpreises, also 140.000 und Kleingeld.
    Da ist eben meine Frau noch in der Probezeit, aber so viel Geld haben wir eben nicht.
    Werden ja vorher noch 26.000€ Notargebühren und Grunderwerbssteuer fällig, dann haben wir statt 112.000 eingesetztes EK nur noch 86.000€ über.
    Jobwechsel wäre jetzt am 01.12.2020...Finanzierung wird im Dezember angefragt.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Man müsste nicht zwingend - es sei denn, es liegen dann erst alle Informationen vor - auf den Dezember warten, das nur mal am Rande und es geht ja auch, eben auf den Dezember zu warten, so man die richtigen Banken auswählt und berücksichtigt!

    Das ist doch alles plan-, mach-, und darstellbar!!!

  4. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Aber anscheinend kennt er leider keinen Finanzvermittler, der in Frage kommt ...

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Ja, ja noelmaxim, Antwort von 12.11.2020 13:15

    vielleicht sollten sie mal wieder seine 1. Anfrage durchlesen? Denn da steht es
    SAB Bank 100.000€ für 2 Kinder mit 0,75% für 25 Jahre?
    Im übrigen besteht überhaupt kein "Druck" , seitens des "Baukindergeldes"
    Das Baukindergeld soll verlängert werden Sofern Sie zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 (bisher 31.12.2020) Ihren Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht - nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam. Das Baukindergeld kann nach Einzug in die neue Immobilie im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden.
    Das ist Stand 12.11.2020 KfW Seite Baukindergeld

    Grundsätzlich habe ich das 1. Grundkonstrukt bemängelt, hier wurde von automatischen Erfüllungsvoraussetzung ausgegangen, die Es bei der SAB Bank nicht mehr gibt, so sollte Webseite auch die Förderung Kfw 70 beinhalten!

    So wird aber KfW 70 nicht von der SAB Bank noch KfW gefördert, so entfällt diese Finanzierungsart!
    Energieeffizient Bauen

    Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses

    Das Wichtigste in Kürze

    • Förderkredit ab 0,75 % Sollzins p.a.
    • Bis zu 120.000 Euro je Wohnung
    • Für alle, die ein neues KfW-Effizienzhaus oder eine entsprechende Eigentumswohnung bauen oder kaufen
    • Weniger zurückzahlen: bis zu 30.000 Euro mit dem Tilgungszuschuss
    • Begleitung durch Experten für Energieeffizienz kann mit bis 4.000 Euro extra gefördert werden

    Was fördern wir
    Wir fördern den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus oder eine entsprechende Eigentumswohnung:

    • Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
    • Kauf: den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten)

    Dieser KfW-Kredit unterstützt Sie auch bei der Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu einem Wohngebäude.
    Wenn Sie bestehende beheizte Nicht-Wohnfläche, zum Beispiel Gewerbeflächen, zu Wohnraum umbauen, können Sie dazu den KfW-Kredit Energieeffizient Sanieren (151, 152) nutzen.
    Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

    • Ferienhäuser und -wohnungen
    • Umschuldungen bestehender Kredite
    • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

    Kontitionen
    Zinssätze und Laufzeiten
    Sie können wählen zwischen zwei Formen der Finanzierung:Annuitätendarlehen

    Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie monatlich nur die Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).

    Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) Laufzeit tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung
    0,75 % ( 0,75 % *) 4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 10 Jahre
    0,95 % ( 0,95 % *) 11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 10 Jahre**
    0,95 % ( 0,95 % *) 21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre 10 Jahre**
    * Ohne Berücksichtigung des Tilgungszuschusses. Der Tilgungszuschuss führt zu einem negativen effektiven Jahreszins, den Sie für Ihr Vorhaben im Tilgungsrechner berechnen können.
    ** Vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.
    Besonders vorteilhaft für Sie: Der Tilgungszuschuss

    Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld: Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
    Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard Ihrer neuen Immobilie, desto höher der Tilgungszuschuss:

    Maßnahme Tilgungszuschuss in % Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit
    KfW-Effizienzhaus 40 Plus 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro
    KfW-Effizienzhaus 40 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 24.000 Euro
    KfW-Effizienzhaus 55 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 18.000 Euro
    Den Tilgungszuschuss schreiben wir Ihnen nach erfolgreichem Abschluss Ihres Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.

    Kredithöhe und Auszahlung

    Bis zu 120.000 Euro je Wohnung

    • Auszahlung zu 100 %
    • Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen – eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich
    • Ab dem 13. Monat nach Zusage zahlen Sie eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag
    • Die abgerufenen Beträge müssen Sie innerhalb von 12 Monaten vollständig ihrem Verwendungszweck zuführen

    Sondertilgungen
    Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages ist möglich – gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung.
    Sondertilgungen eines Teil des ausstehenden Kreditbetrages sind nicht möglich.

    Sicherheiten

    Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.

    Unter dieser Kurz-URL: kfw.de/s/deiDrFD ist dies nachvollziehbar
    Fakt ist die KfW fördert keine KfW 70 Häuser mehr, analog gilt dies auch für die SAB Bank.

    damit ist die gesamte Finanzierung auf Grundlage der Angaben nicht mehr möglich
    Eckdaten:
    102,47qm Wohnfläche mit 45qm Dachterrasse
    Neubau (beginnt 2021), aber kein KFW 55 sondern nur 70er Standard
    Kaupreis 413.500€ + 24.900€ TG-Stellplatz + 24.112€ Grunderwerbssteuer/Notar = 462.512€
    50 Wohnungen auf 4 Häuser verteilt
    Danach bleiben nur noch das Baukindergeld erhalten!

    Geht man davon aus dass man keine 100 % Finanzierung haben will, sondern ein 90 % Finanzierung!
    Müssten aus den 120.000 € Guthaben abzgl. 24.900 € TG Stellplatz plus 24.112 € bezahlt werden verbleiben 71.000 € Guthaben zieht man 45.000 € für die 10 % Beleihungsabschlag, ab bleiben 26.000 € über!
    ES verbleiben 370.000 € Darlehn über, die zu 90 % des theoretischen Verkehrswert darstellen! Denn den realen Verkehrswert legt aber der Gläubiger durch Prüfung vor Ort fest.

    Auch kann ich bei der Gegenprüfung keinerlei Reserven feststellen, die sich aus den genannten Gehältern ergeben!
    Ich: 2375€ Nettoeinkommen (öffentlicher Dienst) Vollzeit (40 Stunden)
    Sie: 1600€ Nettoeinkommen (Personaldispo) Teilzeit (35 Stunden) + 408 Kindergeld (2 Töchter mit knapp 4 Jahren und 1,4 Jahren)
    Nach einer Haushaltsaufstellung hätten wir ca. 1500€ für die Bankrate übrig.
    Denn unpfändbar sind monatlich 3.608 €, nach ZPO § 853 c! Zusammen ergibt das Einkommen nur 4.383 €, demnach ein freies Einkommen von nur 775 € aus den Mietanteil des unpfändbaren Einkommen dürfte nur in Art und Umfang die zustehenden Mietkosten des Hartz IV Wohnort bezogen herangezogen werden!

    Wird für ihre Familie im Wohnort eine Hartz IV Miete von 1.100 € gewährt! So müssten Sie 1.875 € zu Verfügung haben! Es wurde aber nur von ca. 1.500 € geschrieben, demnach fehlen schon mal 375 € monatlich!

    Das Ultra Aus könnte durch die neuen Arbeitsstelle kommen, wenn diese für die Ehefrau nicht entfristet wird!
    Es ist auch auszuschließen das der Gläubiger des Kunden, den BT einen Vorschuss von 120.000 €, ohne Sicherheiten gewährt! Denn diese Sicherheiten hat der Kunde eben ja nicht, nach Bezahlung der Nebenkosten!
    Auch das Grundstück wird nicht frei sein, da hier der Gläubiger des BT sämtliche Ansprüche eingetragen lassen hat!

    Nur gut das der Immobiliendarlehnsvermittler als "Garant" gilt und die Haftung für die Einsatz des Vorschusses von 120.000 € vollumfänglich als Nebenleistung haftet! Denn dieser muss ja auch den BT überprüfen, ob dieser überhaupt einen § 34 c Abs 1 Nr. 3 GewO eine Erlaubnis besitzt.

    Weitere Fragen sind:
    Mir erschließt sich nicht "Warum man einen wildfremden Mann 120.000 € ohne Sicherheit (!), auf ein zukünftiges Versprechen (Wohneigentum) hin geben will?".
    Welche Garantien gibt der BT überhaupt, an seinen vorschussgebenden Kunden? Im Falle eines nicht zustande kommende Bauabschlusses (Bauruine)?
    Welche Rückzahlungsgarantien des Vorschusses verspricht der BT überhaupt?
    Eine aus anderen Pdf Dateien zusammengesetzten Bürgschaftsverträgen, einer Bank von den ABC Inseln? Einer Fantasiebank? legt dies vor?
    Oder garantiert dieser selber, also auf Grundlage einer Banklizenz, nach § 32 Abs. 1 KWG? Die er nicht nicht haben kann!

    Das wäre schon mal die Aufgabe eines Immobiliendarlehnsvermittler, zumindest zu prüfen ob der BT überhaupt eine Zulassung hat! Hat dieser keine Zulassung, dürfte dies mit den Totalverlust des Vorschusses enden! Und eine Vollhaftung für den Vermittler ergeben.

    bruno68

  6. Avatar von Elex85
    Elex85 ist offline
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Ich wollte mich nochmal melden und sagen, wie dass Ganze ausgegangen ist.

    Wir hatten das Glück, dass ich doch eine bessere Wohnung in dem Komplex bekommen habe.
    4-Zimmerwohnung mit 100qm im Dachgeschoss mit Dachterrasse.
    Kosten der Wohnung 453.900€ + 24.900€ TG-Stellplatz und 5,5€ Grunderwerbssteuer/Notargebühren = 505.134€ Gesamtvolumen.

    Finanziert wurde wie folgt:
    112.134€ werden als EK eingebracht, somit 393.000€ Fremdfinanzierung
    Meine Frau hat den Job zum 01.12.2020 noch gewechselt, damit hatte die Commerzbank kein Problem.
    293.000€ werden über die Commerzbank zu 0,48% auf 15 Jahre finanziert und 100.000 über die SAB auf 25 Jahre zu 0,75%, macht einen Mischzins von 0,615%
    Die Rate bewegt sich bei knapp 1500€, also 1100€ Commerzbank und 400€ die SAB, aber bei der SAB ist die Rate bis zum Ende gleich.
    Es müssen also nach 15 Jahren bei der Commerzbank nochmal knapp 120.000€ Neufinanziert werden.

    Im Großen und Ganzen bin ich sehr zufrieden mit dieser Gesamtkonstellation.

    Nette Grüße und bis bald

  7. Avatar von Elex85
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Ich habe da mal noch eine Frage.

    Besteht eigentlich die Möglichkeit beim Notar und ins Grundbuch eine Ergänzung einzutragen!?
    Ich würde gerne im Falle einer Scheidung eintragen lassen, dass die 112.000€ EK von mir gekommen sind.
    Alternativ würde auch eine 3/5 und 2/5 Eigentümerverhältnisse gehen.

    Welche Möglichkeiten habe ich hier?

  8. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Hallo Elex85, Sie können im Grundbuch die Eigentumsverhältnisse eintragen die Sie für richtig halten. Also 2/5 und 3/5 geht problemlos.
    Bezüglich Thema Scheidung wäre ein Notarvertrag jetzt umsetzbar wo Sie alles festhalten was Sie vereinbaren.
    Der Notarvertrag bezüglich Scheidung kommt aber nicht ins Grundbuch.

  9. Avatar von Elex85
    Elex85 ist offline
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Mit welchen Kosten müsste man dann rechnen, wenn man das eintragen lässt?
    Ist es jetzt besser zu sagen, dass die EK-Summe eingetragen werden soll oder das man die Eigentumsverhältnisse einträgt?

  10. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Die Verhältnisse bleiben immer gleich, also wenn eure Immobilie zum Scheidungszeitpunkt 900.000 € wert sein sollte, dann partizipiert dein eingesetztes an der Wertsteigerung, wenn du 3/5 hättest.
    Wenn du dir fest 112.000 € eintragen lässt, dann bekommst du durch die Inflation wertmäßig viel weniger zurück, also nur 12,4% vom Immobilienwert.

    Es könnte natürlich auch sein, dass der Wert der Immobilie sinkt...

    Was eher wahrscheinlich und somit besser für euch ist?

    Wenn du belegen kannst, dass du das Geld schon in die Ehe eingebracht bzw. geerbt/geschenkt bekommen hast, dann musst du es meiner Meinung nach auch gar nicht eintragen.

  11. Avatar von Elex85
    Elex85 ist offline
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Also ein Großteil des Geldes ist während der Ehe als Vorerbe von meiner Mutter gekommen.
    Ich würde jetzt schon irgendwas hinterlegen wollen ins Grundbuch, dass ich im Falle einer Scheidung nicht das komplette Erbe verliere.
    Wenn man es ja so nimmt, habe ich ja damit 55.000€ meiner Frau geschenkt.

  12. Avatar von tneub
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Zitat Zitat von Elex85
    Also ein Großteil des Geldes ist während der Ehe als Vorerbe von meiner Mutter gekommen.
    Dann schön den Nachweis aufbewahren. Das Geld wird vor Verteilung des Gesamtvermögens schonmal direkt dir zugerechnet.
    Meines Erachtens müsste das über den §1374 (2) BGB dem Anfangsvermögen hinzugerechnet werden.

  13. Avatar von Elex85
    Elex85 ist offline
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Naja aber das Geld steckt jetzt in der Immobilie und die gehört uns ja 1/2 zu 1/2.
    Muss mir meine Mutter da was ausstellen oder wie läuft das dann?
    Mir gehts darum, dass mir da im Ernstfall nichts verloren geht...die Immobilie steht ja dann auf dem Spiel.

  14. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Zitat Zitat von Elex85
    Naja aber das Geld steckt jetzt in der Immobilie und die gehört uns ja 1/2 zu 1/2.
    Dafür gibt es theoretisch den Zugewinnausgleich. Die Frage ist, ob sie den zahlen kann, wenn sämtliches Geld im Haus steckt.
    Zitat Zitat von Elex85
    Muss mir meine Mutter da was ausstellen oder wie läuft das dann?
    Wird ja sicher einen Notarvertrag geben!?

  15. Avatar von Elex85
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Naja den Zugewinnausgleich kann Sie nicht zahlen.
    Es gibt keinen Notarvertrag zwischen meiner Mutter und mir...die hat einfach gesagt, da haste es!

    Deswegen ist mir das ja wichtig, was ich jetzt machen muss, damit in Zukunft nichts verloren geht.

  16. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Wenn dir 3/5 gehört, hast du natürlich auch 3/5 der Schulden ... oder sehe ich das falsch?

    Vielleicht solltest du dich ausführlich von einem Notar/Rechtsanwalt beraten lassen?

  17. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Nein, er hat ja 1/5 EK mit eingebracht, also bleiben ja nur noch 4/5 übrig. Von diesen hat jeder die Hälfte der Schulden zu tragen.

    Ist natürlich jetzt blöd und macht sicherlich misstrauisch, wenn man nachträglich noch meint eine Sicherheit für den Fall der Fälle einbauen zu müssen.
    Ich an deiner Stelle würde deine Mutter um einen Kontoauszug der Überweisung bitten, diesen mit deinen in eine (digitale) Akte stecken, sodass du für den Fall der Fälle drauf zugreifen kannst.
    Deiner Mutter kannst du eine entsprechende Akte anlegen, wer weiß was mit deinen Papieren geschieht, falls du vor die Tür gesetzt werden solltest.

  18. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Bei über 100t€ würde ich das allerdings schon als Schenkung an das Finanzamt melden ... sollte ja noch unterhalb der Freigrenze sein.
    Wenn es natürlich BAT (bar auf Tatze) gezahlt wurde, könnte es Nachfragen bzgl. Geldwäsche/Schwarzgeld geben.

    Beim Zugewinnausgleich wird ja geschaut, was beide Partner vor der Ehe (zzgl. Erbe/Schenkung) hatten und was später über ist.
    Für das Haus müsste dann ja auch der Zugewinn zählen - soll hier die Frau auch nur 40% bekommen?

    Beispiel: 100t€ EK-Mann - 500t€ Haus 400t€ Kredit - nach 10 Jahren ist das Haus 600t€ wert und 300t€ Kredit sind über - wie sieht es für Mann/Frau aus?

    50:50 -> Haus ist 100t€ mehr wert und 100t€ wurden abgezahlt - bei einem Verkauf bleiben 300t€ über 100t€ EK Mann + 100t€ ZG Mann + 100t€ ZG Frau.
    60:40 -> Haus ist 100t€ mehr wert und 100t€ wurden abgezahlt - bei einem Verkauf bleiben 300t€ über 100t€ EK Mann + 120t€ ZG Mann + 80t€ ZG Frau?
    (Muss der Mann hier nicht die unterschiedlichen 20t€ auch wieder ausgleichen?)

    Oder ist es so: 3/5 von 600.000€ = 360t€ -150t€ halber Kredit (oder -180t€ 3/5 Kredit?) = 210t€ (180t€) Mann -
    und 2/5 = 240t€ -150t€ halber Kredit (oder -120t€ 2/5 Kredit?) = 90t€ (120t€) Frau???

    Bin natürlich kein Jurist und kann nur meine private Meinung wiedergeben ...

    Man kann es vielleicht auch zu genau nehmen - zahlen denn beide wirklich 50/50 für Hauskredit/etc.?
    (Wie sieht es in Elternzeit/etc. aus?)

  19. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Es war und doch logisch, dass das Eigenheim unter den Hammer kommt, wenn eine Scheidung erfolgt!

    Das braucht man kein Genie sein, keiner der beiden kann die 1.500 € bei einer Belastungsgrenze von 40 % aufbringen, was ca. 4.600 € netto bedeuten würde.

    Ist die Schraubstockfinanzierung doch zu eng?

    Zum Thema: "Geld weg, auch das Erbteil? Ganz eindeutig mit: "ja".

    Das die beiden Banken mit 400.000 € nebst 15 % Zinsen im Grundbuch stehen, also bei einem Verkauf sind die ersten 460.000 € Eigentum der Bank! Ob oder inwieweit eine Vorfälligkeit fällig wird. Nun ja, diese Kosten kommen hinzu.
    293.000 € werden über die Commerzbank zu 0,48 % auf 15 Jahre finanziert und 100.000 über die SAB auf 25 Jahre zu 0,75 %, macht einen Mischzins von 0,615 %,
    so hat eine mögliche Vorfälligkeitserrechnung 10,5 Jahre nach der Vollauszahlung zu 0,48 % mal 8 Jahre sind 4 % mal 293.000 € sind 11.000 €
    so hat eine mögliche Vorfälligkeitserrechnung 10,5 Jahre nach der Vollauszahlung zu 0,75 % mal 8 Jahre sind 6 % mal 100.000 € sind 6.000 €

    rechnet man bis zu Wuchergrenze hoch, was 1,9-fache darstellt, 17.000 €, runde 32.600 € Vorfälligkeit, also sind gegenwärtig 493.000 € vom Verkaufspreis unerreichbar!

    Eine Frage bleibt aber: Wird in der gegenwärtigen Situation, der damalige Kaufpreis als Verkaufspreis wieder erzielt?

    Es hätte schon bei ihrer Aussage auffallen müssen, dass der Mischzins völlig falsch ist! Man kann nicht die Zinsen addieren und dann durch zwei teilen!

    Korrekt wäre es
    293.000 € mal 0,0048 = 1.406,40 €
    100.000 € mal 0,0075 = 0.750,00 €, = 2.156,40 € Zinsen

    393.000 € durch 2.156,40 € = 182,25-fache, den Kehrwert 100 durch 182,25 = 0,5487 % das wäre der korrekte Zinssatz aus beiden Darlehn zusammen.

    Also faktisch haben beide ein Wohnrecht mit Zahlungspflicht für die nächsten 15 Jahre! Mehr nicht!

    bruno68

  20. Avatar von Elex85
    Elex85 ist offline
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    BenniG

    Nein, er hat ja 1/5 EK mit eingebracht, also bleiben ja nur noch 4/5 übrig. Von diesen hat jeder die Hälfte der Schulden zu tragen.

    Ist natürlich jetzt blöd und macht sicherlich misstrauisch, wenn man nachträglich noch meint eine Sicherheit für den Fall der Fälle einbauen zu müssen.
    Ich an deiner Stelle würde deine Mutter um einen Kontoauszug der Überweisung bitten, diesen mit deinen in eine (digitale) Akte stecken, sodass du für den Fall der Fälle drauf zugreifen kannst.
    Deiner Mutter kannst du eine entsprechende Akte anlegen, wer weiß was mit deinen Papieren geschieht, falls du vor die Tür gesetzt werden solltest.
    Bist du dir sicher, dass der Kontoauszug von meiner Mutter und demzufolge meiner dann ausreicht um zu sagen, dass die 100K mir zu zuschreiben sind?
    Eine Nachbesicherung wäre denke ich kein Problem, dass würde meine Frau hinnehmen.

    Das ist ja eben meine Frage reicht so etwas am Ende, wenn es hart auf hart kommt aus!?

  21. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Wie, außer über Kontoauszüge oder per Ehevertrag, soll man denn sonst belegen, dass ein Ehepartner mehr mit in die Ehe gebracht hat, als der Andere?

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