Baufinazierung Doppelhaushälfte

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  1. Avatar von Elex85
    Elex85 ist offline
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    Standard Baufinanzierung Doppelhaushälfte

    Hallo,

    meine Frau und ich haben vor eine Doppelhaushälfte zu kaufen in Sachsen.
    EK von 100.000€ haben wir, wollen aber nur 85.000€ einbringen...Rest ist Puffer.


    Fakten zum Einkommen:

    Ich: 2375€ Nettoeinkommen (öffentlicher Dienst) Vollzeit (40 Stunden)
    Sie: 1600€ Nettoeinkommen (Personaldispo) Teilzeit (35 Stunden) + 408 Kindergeld (2 Töchter mit knapp 4 Jahren und 1,4 Jahren)
    Nach einer Haushaltsaufstellung hätten wir ca. 1500€ für die Bankrate übrig.

    Jetzige Mietsituation: 1160€ + 230€ NK + 50€ TG-Stellplatz = 1440€ Gesamtmiete (101qm Wohnfläche) Neubau von 2018 im Erstbezug (Zentrum)

    Doppelhaushälfte Neubau KFW 55 mit ca. 220qm Grundstück und knapp 110qm Wohnfläche:
    Kaufpreis: 444.000 + 15.080€ Maklerprovision + 24.420 (5,5% Grunderwerbsteuer/Notar) = 483.500 Gesamtkosten Fix und Fertig, außer Außen/Rasenbepflanzung
    Die Hütte liegt jetzt eher mehr am Stadtrand, also nicht so zentral wie wir jetzt wohnen, heißt auch weitere Arbeitswege.
    Alternative wäre die Bude als Kapitalanlage zu kaufen, da ein Kaltmietpreis von 1300-1400€ realistisch erscheint.

    Wie könnte eine Finanzierung aussehen und welcher Zinssatz wäre möglich?
    Bausteine für die Finanzierung:
    Baukindergeld 24.000€?
    SAB Bank 100.000€ für 2 Kinder mit 0,75% für 25 Jahre?
    KFW 153 mit 120.000€ für 0,95%

    Ist eine Kapitalanlage vielleicht sinnvoller?


  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Nur Laienmeinung eines anderen Sachsen.
    Wenn du nicht schon zig Wohnungen hast, sehe ich ein so großes Objekt als Kapitalanlage schon als zu großes Klumpenrisiko.
    Wenn man die Gesamtkosten inkl. Außenanlagen betrachtet ist das über die 30 fache Monatsmiete. Das ist mittlerweile sicherlich nicht ungewöhnlich, macht man aber sicherlich nur, wenn man eine deutliche Wertsteigerung erwartet.
    Das kann im Umland von Dresden oder Leipzig sicherlich funktionieren. In vielen Regionen von Sachsen wird es aufgrund der Überalterung aber in ein paar Jahren massiven Leerstand geben.

    Ob das ein Objekt für euch ist, könnt nur ihr entscheiden. bedenkt nur, dass 110m² Haus nicht mit 110m² Wohnung zu vergleichen sind.
    Ein Haus hat meist mehr Flur als eine Wohnung und einen Hausanschlussraum. In der Wohnung hast du ggf. zusätzlich Keller und Waschraum.
    Dazu braucht man im Haus noch Unterstellmöglichkeiten für Gartengeräte, mehr Werkzeug usw.
    Wir haben mit 125m² gegenüber vielen anderen Häusern eher klein gebaut, sind aber auch nur zu dritt.
    Wenn ich mir vorstelle, dass da noch 15m² weg sollen und im Gegenzug eine Person mehr rein, dann wüßte ich vor Schreck gar nicht, wo ich m² abknappsen sollte.
    Wenn man soviel Geld ausgibt, dann sollte das schon passen.
    Das könnt aber nur ihr entscheiden.

    Zum Thema Arbeitsweg:
    Neben dem weiteren Arbeitsweg als Entfernung ist auch die Zeit häufig ein entscheidendes Kriterium, insbesondere wenn man kleine Kinder hat. Wir sind vom Stadtrand aber schneller im Dresdner Zentrum als mancher Dresdner mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln an seinem Arbeitsort. Dazu kommt, dass sich bei beruflicher veränderng Arbeitswege auch verändern können. (Mag bei dir im ÖD vielleicht weniger der Fall sein).
    Dazu was zu raten, finde ich daher sehr schwer.

    Ich als Kleinstädter würde nie in die Stadt ziehen. Ein Großstädter, der gern Abends nochmal weggeht würde dagegen auf dem LAnd oder in der Kleinstadt versauern
    Man sollte außerhalb der Stadt nur einplanen, dass unter Umständen 2 Fahrzeuge zur Verfügung stehen müssen, um die täglichen Abläufe mit Kindern abgebildet zu bekommen.
    PS: meine Frau fährt z.B. täglich bei mir auf Arbeit vorbei. Durch die Kinderbetreuung können wir aber nicht gemeinsam fahren.


    Machbar dürfte die Finanzierung sein, ob sinnvoll könnt nur ihr entscheiden und zum Zinssatz werden sich sicherlich andere äußern.

  3. Avatar von Elex85
    Elex85 ist offline
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Es wäre theoretisch auch machbar beide Haushälften zu kaufen und die andere zu vermieten.
    Da weiß ich allerdings nicht, ob der Bank die 100.000€ EK Einsatz bei einem Gesamtvolumen von 900.000€ reichen.

    Durch unsere Wohnung mit 101qm haben wir auch ca. 13qm Flur, bei dem Haus wären es 15qm. Die Fläche wäre erstmal identisch, aber den Keller müsste man dann mit einem Gartenhäuschen oder am Carport mit einem zusätzlichen Raum ausgleichen.

  4. Avatar von Elex85
    Elex85 ist offline
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Das mit dem Doppelhaus hat sich aufgrund der Lage erledigt, aber jetzt haben wir eine wunderschöne 4-Zimmer Dachgeschosswohnung im nahen Zentrum gefunden.
    Wohnung ist bereits reserviert!

    Eckdaten:

    102,47qm Wohnfläche mit 45qm Dachterrasse
    Neubau (beginnt 2021), aber kein KFW 55 sondern nur 70er Standard
    Kaupreis 413.500€ + 24.900€ TG-Stellplatz + 24.112€ Grunderwerbssteuer/Notar = 462.512€
    50 Wohnungen auf 4 Häuser verteilt

    EK von 130.000€ haben wir, wollen aber 20.000€ zurückhalten aufgrund Umzug und Möbel Anschaffung.
    Wie könnte jetzt eine Finanzierung aussehen?

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Elex85,

    wer wird ihnen hier eine Finanzierung rechnen können?

    Vor allem, zumal sie ja auch ein langjähriger User mit regen Aktivitäten sind, aufgrund welchen Informationen kann ein Angebot erstellt werden?

    Welches Ziel verfolgen sie mit einem Finanzierungsvorschlag und wie nachhaltig soll das sein??

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    @Elex85,
    Um die Frage von noelmaxim zu beantworten. Folgende Daten liegen bisher vor!

    Kaupreis 413.500€ + 24.900€ TG-Stellplatz + 24.112€ Grunderwerbssteuer/Notar = 462.512€
    EK von 130.000€ haben wir, wollen aber 20.000€ zurückhalten aufgrund Umzug und Möbel Anschaffung.
    Jetzige Mietsituation: 1160€ + 230€ NK + 50€ TG-Stellplatz = 1.440€ Gesamtmiete
    So wäre ein 410.000 Darlehn nötig! ein TG Stellplatz Grunderwerbssteuer /Notar sollte aus den EK bezahlt werden!

    EK 0 = 130.000 € abzüglich 53.000 € ergibt 77.000 € EK 1, Abzüglich 20.000 € Einrichtung verbleiben Restguthaben von 57.000 demnach würde für eine Finanzierung weitere 47.000 € zu Verfügung stehen!

    Zieht man die die 47.000 € von den benötigten 410.000 € ab werden 363.000 € benötigt. Es verbleiben aber eine "eiserne" Reserve von 10.000 €! Da statt 41.000 €, 47.000 € zur Anrechnung gebracht werden verbleibt man garantiert unterhalb der 90 % Beleihung!

    Nun stellt sich die erste Frage wie lange Zinssicher? Anmerkung:"Das hat nichts mit der Laufzeit zu tun!"

    A) Würde man die 10 Jahresfestschreibung wählen, so würde nach Ablauf 2030/31 der aktuelle Familienstatus 2 Erw. 2 Kinder vorliegen!
    B) Bei der Wahl der 15 Jahre, Ablauf 2035/36 wäre der Familienstatus dann 2 Erw. 1 Kind!

    Dass müssen Sie entscheiden!

    SAB Bank 100.000€ für 2 Kinder mit 0,75% für 25 Jahre?
    scheinbar kommt das KfW Programm für sie nicht mehr in Frage da folgende Daten vorgegeben sind:
    Kreditprogramm KfW-Effizienzhaus 40 Plus (153)
    KfW-Effizienzhaus 40 (153)
    KfW-Effizienzhaus 55 / 55 nach Referenzwerten (153)

    Da ihr Eigenheim KfW 70 entspricht, gebe es keine Zuschuss, geschweige ein Möglichkeit der Nutzung des Programms! Auch könnte die Refinanzierung nach 10 Jahren scheitern! Siehe A und B)

    Geht man von den genannten Vorgaben aus. Könnte Finanzierung spottbillig sein! Aber trotzdem scheitern, weil die Tilgung der SAB Bank von 4 % p. a. als vereinbart gilt:
    4.000 € Tilgung /12 =335 € Tilgung plus durchschnittliche Zinsen von 750 €/2 = 375 /12 Monate =32 € knapp 370 €

    Die Grundvoraussetzung selbst für SAB hat auf der Webseite überraschende Nachfragen bezügl. einiger unbekannte Punkte ergeben, die ich nicht kenne!

    Geht man dann von eine Bedarf von 263.000 € aus ergibt sich für 15 Jahre, 2 % p.a von 750 €, die Restschuld beträgt 176.000 €. Dann ist man schon bei 1.120 €!
    Um eine Zinssicherheit, also eine Art "Forwartdarlehn in 180 Monaten" zu sichern, bleibt nur Bausparen über! Bei 177.000 € Restdarlehn, müssten 59 .000 Guthaben angespart werden! Mit 330 € p.m

    Damit würde mach auf Kosten von 1.450 € kommen!

    Man könnte das Darlehn in zwei Teile teilen:

    ein Riester 100.000 € Laufzeit bis zur Zuteilung 15 Jahre 33.000 Guthaben/ davon Zulage 2 E +2 K =950 €/ 14.250 Zulagen, Eigenanteil 18.750 € =120 € p.m
    ein Darlehn 163.000 € aus ergibt sich für 15 Jahre, 2 % p.a von 475 € p. m., die Restschuld beträgt 109.000 €.
    Um eine Zinssicherheit, also eine Art "Forwarddarlehn in 180 Monaten" zu sichern, bleibt nur Bausparen über! Bei 109.000 € Restdarlehn, müssten 34.000 Guthaben angespart werden! Mit 190 € p.m

    Damit würde mach auf Kosten (190 € Sparrate (Forward) +(120 € Sparrate + 110 Zinsen Riester) + 370 € (SAB) + 475 € (Darlehn) von 1.265 € kommen!

    Abzüglich 200 € Baukindergeld für 10 Jahre! Ergibt ein Belastung 1.065 € nur für die ersten 10 Jahre!

    Das Problem ist die Tilgungsbetrag, die unterschiedlich ausfallen und überraschende Angaben erfordern!

    Ich halte trotz des hohen EK diese Finanzierung für gewagt, die Belastung sind sehr nahe an der Leistungsfähigkeit eines 4 Personenhaushalt liegt. Und die Leistungsfähigkeit hat der Gesetzgeber in der ZPO (Zivilprozessordung)
    festgelegt!
    Um in etwa zu wissen was Pfändbar ist gilt: Familien Nettoeinkommen minus Pfändungsfreigrenze von 2E+2K=
    Pfändungsfreigrenzen
    § 850c Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) setzt Pfändungsgrundfreibeträge fest, in deren Höhe das Arbeitseinkommen des Schuldner unpfändbar ist.
    Gemäß den nachfolgenden Vorschriften wird dieser Betrag erhöht, wenn der Schuldner anderen Personen auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt zu leisten hat. Die Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass der Schuldner auch bei einer Pfändung seines Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und seine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen kann.
    Die Pfändungsfreigrenzen werden gemäß § 850c Absatz 2a der ZPO alle zwei Jahre nach dem Maßstab der Änderung des einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrages in § 32a Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) angepasst.
    Diese Geld steht schon vorab nicht zur Bedienung der Zins und Tilgung zur Verfügung.

    Es bedarf immer in diesen Fällen eine umfangreiche Beratung insbesondere bei der sozialen Absicherung bei solchen Finanzierungssummen! U. a. Gebäude, Haftpflicht, Absicherung Zins und Tilgung durch Todesfall, Unfall!

    bruno68
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  7. Avatar von Elex85
    Elex85 ist offline
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Jetzt tut sich gerade ein anderes Problem auf, nämlich das meine Frau ein neues Jobangebot hat, kurz vor Anfrage einer entsprechenden Baufianzierung.
    Heißt Probezeit für 6 Monate, aber dafür ein besseres Gehalt als vorher, Steigerung von 300€ Netto.
    Gibt es da jetzt erhebliche Probleme bei der künftigen Baufinanzierung???

  8. Avatar von Timo82
    Timo82 ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Mir wurde damals gesagt, dass wenn der neue Job unbefristet ist und nahtlos an den alten Job anschließt keinen Unterschied macht.

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Elex85

    Warum wenden sie sich nicht endlich an einen Experten, an einen erfahrenen Finanzierungsmakler?

    Ja, das kann bei der Auswahl der falschen Bank Probleme nach sich ziehen, muss es aber nicht!

  10. Avatar von Elex85
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Mir ging es eigentlich nur darum, ob es Banken gibt, die auch 30% des Darlehns (Forderung vom Bauträger) während der Probezeit auszahlen und nicht nicht erst nach deren Beendigung.

  11. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Eben und es wird sicher nicht die lezte Frage sein, darum meine Frage, meine Empfehlung.

    Ich kann auch nicht erkennen, warum sie eine Bank erfragen, die 30% während des Baufortschritts in der Probezeit auszahlt.

    Vom Grundsatz verstehe ich Ihre Frage nicht, denn sie benötigten eine Bank, die die Probezeit aufgrund des nahtlosen Jobwechsels so akzeptiert, als gäbe es diese gar nicht.

    Auch ist mir keine Bank bekannt, die ihre Auszahlungen während der Probezeit begrenzt, denn welche Bank will, so die Probezeit endet und ihr Vertrag nicht verlängert wird und weitere Auszahlungen nicht möglich sind, als Sicherheit einen Bau haben, der zu 30% fertig gestellt ist??

    Entweder ganz oder gar nicht, bei letzterem gibt es bei der ein oder anderen Bank die Option, erste Auszahlungen vorzunehmen, bzw. so beauflagt das Darlehen zu zusagen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Probezeit beendet ist.

    Ein erfahrener Finanzierungsmakler gibt Ihnen exakt die Bank (mit besten Bedingungen) an die Hand, die Ihre ganzen Bedenken und Fragen überflüssig macht!

  12. Avatar von Elex85
    Elex85 ist offline
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Also man wählt einfach eine Bank aus, der die Probezeit und der nahtlose Jobwechsel völlig egal ist.
    Ich dachte nur, dass es Banken gibt, denn dass egal ist, aber erst nach Beendigung der Probezeit eine Auszahlung vornehmen.
    Quasi die Zusage geben, aber eine Bestätigung des Endes der Probezeit abwarten, bevor ein Teil des Geldes fließt.

  13. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Sage mal....

    Wenden sie sich einfach an einen erfahrenen Finanzierungsmakler.

    Dieser wird alles was sie mitbringen, wünschen und erfordern berücksichtigen und ihnen das bestmögliche, vor allem darstellbare Finanzierungskonzept mit den bestmöglichen Konditionen erstellen und dieses mit ihnen bei der entsprechenden Bank für das Votum vorstellen.

  14. Avatar von peer
    peer ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Sage mal....

    Wenden sie sich einfach an einen erfahrenen Finanzierungsmakler.
    @Elex85 Nun frag noelmaxim endlich, ob er dir eine Finanzierung rechnet!

  15. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Peer, kannst du mir mal kurz mitteilen, ob du den Weg so als richtig erachtest?

    Nach was wird hier gesucht, nach was gefragt, wo ist hier irgendetwas zielführend?

    Wo soll das hinführen, wenn ein Verbraucher sich nach meinen Beiträgen so etwas fragt (bzw. noch so denkt), wie es der TE in seinem letzen Beitrag tut?

    Weisst du wie viele erfahrene und unabhängige Finanzierungsmakler es gibt??

  16. Avatar von peer
    peer ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Hier im Forum nicht sonderlich viele, die empfehlenswert wären. Aber immerhin Herrn B. aus B.

  17. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Sorry, aber ein guter würde ja reichen, dies ungeachtet der Tatsache, daß wenn dem so nicht wäre, an dem Wahrheitsgehalt und der Sinnhaftigkeit meiner Aussage - sich an einen erfahrenen und unabhängigen Finanzierungsmakler zu wenden - ja nichts dran zu deuteln gibt, diese Aussage alternativlos ist!

  18. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    @Elex85,

    lassen Sie es lieber mit den bauen!

    Gründe:
    Mir ging es eigentlich nur darum, ob es Banken gibt, die auch 30% des Darlehns (Forderung vom Bauträger) während der Probezeit auszahlen und nicht nicht erst nach deren Beendigung.
    1) Damit verstößt der BT gegen die gesetzlichen Bedingungen, ein pauschalen Vorschuss gibt es nicht! Der Gesetzgeber hat festgelegt, das nach bestimmten Bauabschnitten, bestimmte % des vereinbarten Kaufpreises bezahlt werden müssen.
    In keinen Fall dies vorab, bzw. in dieser geforderte Höhe von 30 %! Ich glaube eher das liegt daran, dass der BT "weis" wieviel EK sie haben, mehr nicht!

    Nach Rücksprache mit einen Gläubiger, ergab das Fremdvermietete oder über BT Modelle grundsätzlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben nur zu 80 % vorfinanziert werden dürfen! Die restlichen 20 % muss der BT selber bereitstellen! diese 20 % muss als Eigenkapitaleinsatz selbst erbracht werden!
    Deswegen wohl auch der Vorschuss von 30 %, diese decken die 20 % Restbetrag! Im übrigen die 10 % ist schon mal "Luft", was das Eigenheim beim Wiederverkauf bzw ihrer Refinanzierung durch einen Gläubiger fehlen wird!
    2)
    I) Also man wählt einfach eine Bank aus, der die Probezeit und der nahtlose Jobwechsel völlig egal ist.
    II) Ich dachte nur, dass es Banken gibt, denn dass egal ist, aber erst nach Beendigung der Probezeit eine Auszahlung vornehmen.
    III) Quasi die Zusage geben, aber eine Bestätigung des Endes der Probezeit abwarten, bevor ein Teil des Geldes fließt.
    zu I) Sie sollten mal in den Annahmerichtlinien von Gläubigern mal nachlesen, dass eine Darlehnsgewährung nur erfolgen kann, wenn der Darlehnsnehmer unbefristet beschäftigt ist!
    Da beide als Darlehnsnehmer eingetragen werden und unterschreiben müssen, hier beginnt schon das Problem (§ 264 Abs. 1, 3 und 4 StGB bei der SAB und KfW Bank, § 268 Abs. 3 und 4, 269 und 270 StGB bei anderen Gläubiger)
    Denn Darlehnsanfragen stehen den Urkunden gleich.

    zu II) Ja das unterscheidet eben den Kunden und einen Vermittler! Der Vermittler "weis" in der Regel welche Bedingungen erfüllt werden muss. In recht häufigen Fall "weis" dieser auch welche Bank, zu welchen Konditionen möglich ist!
    Aus der Info der SAB Bank gehe ich davon aus: Das Häuser mit den Heizstandard KfW 70, nicht mehr über der SAB Band förderfähig sind!

    zu III) Richtig, das wird jede Bank machen, platzt der Arbeitsplatz ihre Frau, platzt auch das Darlehn der Gläubiger gleichzeitig und dann platzt auch der Vorschuss von 110.000 €. Denn der BT meldet nur die Insolvenz an! Der Vorschuss ist dann halt verloren!

    Mehr ist nicht zu sagen zu ihre waghalsigen Eigenfinanzierung!

    bruno68

  19. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Zitat Zitat von Elex85
    Mir ging es eigentlich nur darum, ob es Banken gibt, die auch 30% des Darlehns (Forderung vom Bauträger) während der Probezeit auszahlen und nicht nicht erst nach deren Beendigung.
    Wo spielt das eine Rolle, wenn...

    Zitat Zitat von Elex85
    Neubau (beginnt 2021),
    und sie 100.000 Euro EK einsetzen, die sie vordergründig einsetzen müssen? Ist dann immer noch die Probezeit vorhanden?!?!

  20. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Baufinazierung Doppelhaushälfte

    Zitat Zitat von bruno68
    @Elex85,

    lassen Sie es lieber mit den bauen! Er kauft nach Baufortschritt einen Neubau, eine Neubau ETW!

    zu I) Sie sollten mal in den Annahmerichtlinien von Gläubigern mal nachlesen, dass eine Darlehnsgewährung nur erfolgen kann, wenn der Darlehnsnehmer unbefristet beschäftigt ist!

    Blödsinn und schon gar nicht gilt das pauschal!!!

    Da beide als Darlehnsnehmer eingetragen werden und unterschreiben müssen, hier beginnt schon das Problem (§ 264 Abs. 1, 3 und 4 StGB bei der SAB und KfW Bank, § 268 Abs. 3 und 4, 269 und 270 StGB bei anderen Gläubiger)

    Blödsinn, es müssen nicht zwingend pauschal bei jeder Bank beide Eheleute Darlehensnehmer werden.

    Denn Darlehnsanfragen stehen den Urkunden gleich.

    zu II) Ja das unterscheidet eben den Kunden und einen Vermittler! Der Vermittler "weis" in der Regel welche Bedingungen erfüllt werden muss. In recht häufigen Fall "weis" dieser auch welche Bank, zu welchen Konditionen möglich ist!

    Jo, so ist es, leider ist das bei dir nicht der Fall.

    Aus der Info der SAB Bank gehe ich davon aus: Das Häuser mit den Heizstandard KfW 70, nicht mehr über der SAB Band förderfähig sind!

    ???????? Was soll hier die SAB Bank????


    zu III) Richtig, das wird jede Bank machen, platzt der Arbeitsplatz ihre Frau, platzt auch das Darlehn der Gläubiger gleichzeitig und dann platzt auch der Vorschuss von 110.000 €. Denn der BT meldet nur die Insolvenz an! Der Vorschuss ist dann halt verloren!

    Das einzige was platzt, ist meine Halsschlagader!! So ein Schwachsinn! Nichts muss zwingend mit Einhergehen des Wegfalls eines Einkommens oder der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse platzen, nichts!!!!


    Mehr ist nicht zu sagen zu ihre waghalsigen Eigenfinanzierung!


    bruno68
    Bruno, mal wieder, nur dummes, falsches und wirres Zeug!!!

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    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 18.03.2015, 22:48
  3. Zinsrisiko vs Gesamtaufwand von Baufinazierung

    Von centubike81 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 30.07.2012, 14:34
  4. Baufinazierung Inkl. Umschludung möglich?

    Von Tyrok im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 30.04.2012, 08:59
  5. 2.Doppelhaushälfte übernehmen?

    Von EvilSun im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 23.03.2010, 17:25