ich möchte ein Teil meines Geldes außerhalb des Euro-Raums investieren und habe aufgrund des relativen stabilen Banken- und Finanzsystem an das Land Singapur gedacht.
Es gibt 2 Optionen:
1. Kontoeröffnung als Privatperson
2. Kontoeröffnung mit Geschäfts-/ Unternehmenskonto
Ich habe erfahren, dass man dort als nicht in Singapur ansässiger Ausländer (Privatperson) über Agenturen ein Bankkonto eröffnen kann. Kann mir jemand da eine seriöse Agentur empfehlen?
Gerne möchte ich auch durch dieses Konto in Singapur Zugang zu asiatischen Aktien bekommen, z.B. durch ein Broker-Konto bei einer Bank in Singapur. Da ich Kleinaktionär bin, kann ich in Asien über deutsche Broker nicht alle Aktien kaufen. Ich könnte mir auch vorstellen, auch eine Investmentgesellschaft zu gründen und in Asien mit Aktien zu handeln. Dann müsste ich aber ein Firmen- bzw. Geschäftskonto eröffnen. Hat jemand damit Erfahrungen?
Hat jemand Erfahrung mit der Kontoeröffnung in Singapur, entweder als Privatperson oder für ein Firmenkonto, und kann mir nützliche Ratschläge geben?
Der Stadtstaat hat sehr rabiate Gesetze! Bei illegalen Täigkeiten ist schon mal das Vermögen weg! Die Haftstrafen sind länger als in Europa und die Bedingungen im Gefängnis wesentlich schlechter, ob die ein Europäer diese Bedingungen überlebt und seine Freiheit erlebt?
Außerdem könnte 3. Personen eine Interesse haben, nach der Eröffnung des Konto die Kontrolle darüber zu erlangen. Was faktisch die Haftung für dich bedeutet!
Singapur
Das Strafrecht Singapurs unterscheidet die zwingende (mandatory) Todesstrafe, bei der der Richter nach Feststellung der Schuld keinen Ermessensspielraum über das Strafmaß hat, von nichtzwingenden Todesstrafen, wo er Strafminderungsgründe wie Tatumstände und Hintergründe des Täters berücksichtigen kann.
Zwingend vorgeschrieben ist das Todesurteil bei Mord, Mordauftrag, illegalem Schusswaffengebrauch, Landesverrat und Drogenhandel.
Als Mörder gilt, wer einen oder mehrere Menschen mit der Absicht tötet, aus dessen oder deren Tod einen Vorteil (z. B. Erbschaft, Raub, Schweigen oder Befriedigung eines Triebes) zu ziehen. Wer ohne Erlaubnis eine Schusswaffe wissentlich so abfeuert, dass ein Projektil aus deren Mündung austritt, ist des illegalen Schusswaffengebrauchs schuldig. Ein Opfer muss es dabei nicht geben. Wer die innere und/oder äußere Sicherheit Singapurs wissentlich gefährdet, ist des Landesverrats schuldig. Als Drogenhändler gelten Personen, die bei ihrer Festnahme mehr als 15 Gramm (g) Heroin oder 30 g Kokain, 30 g Morphin, 200 g Cannabis-Harz (Haschisch), 250 g Methamphetamin, 500 g Cannabiskraut (Marihuana) oder 1200 g Opium besitzen bzw. bei sich tragen. Der Besitzer muss nicht der Eigentümer sein.
Singapurs Justiz bedient sich bei Drogenbesitzdelikten oberhalb dieser Grenzen generell der Prima-facie-Regel, des sog. Anscheinsbeweises, der eine Beweislastumkehr zur Folge hat. Wegen Drogenhandels wurden 1994 der Niederländer Johannes van Damme, 2005 der Australier Van Tuong Nguyen und 2007 der Nigerianer Iwuchukwu Amara Tochi hingerichtet. Eine damals 23-jährige Deutsche entging 2002 einer Anklage mit zwingendem Todesurteil, weil die bei ihr gefundene Menge von 687 g Cannabis nach einer Laboranalyse tatsächlich nur aus 280 g reinem Cannabis bestand.
Beim Drogenhandel könnte auch die Übername zum Zwecke der Transferierung von Geldern gelten! Demnach würde der Handel und Abwicklung über ein Konto in deinen Namen!
Singapurs Justiz bedient sich bei Drogenbesitzdelikten oberhalb dieser Grenzen generell der Prima-facie-Regel, des sog. Anscheinsbeweises, der eine Beweislastumkehr zur Folge hat.
Nur wollen sie ihre Unschuld beweisen? Wenn das Konto auf ihren Namen läuft? Bewährung kennen die dort nicht! Nur den Rohrstock und Strick, auch für Ausländer! Ist schon Scheiße im Ausland zu Tode verurteilt zu sein!
Die Schweiz wäre auch eine Alternative oder demnächst wieder England! Gold, Silber,...auch