Eigentümer will vorübergehend noch zur Miete wohnen bleiben

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  1. Avatar von Rubberduck
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    Standard Eigentümer will vorübergehend noch zur Miete wohnen bleiben

    Gelegentlich stoßen wir bei Inseraten auf Angebote, bei denen der Eigentümer noch eine zeitlang im Haus wohnen bleiben will. Von ein paar Monaten bis zu einem Jahr. Dazu soll ein Mietvertrag geschlossen und Miete gezahlt werden.
    Motivation ist dabei ganz unterschiedlich. War auch immer irgendwie nachvollziehbar. Mag ich nicht diskutieren.

    Meine Frage: Sind Probleme bei der Finanzierung zu erwarten? KfW als Baustein scheidet dann doch definitiv aus?

    Unabhängig davon, finde ich die Lösung mit Vermietung nicht so dolle. Schlussendlich will ich kein Vermieter werden. (Habe mich beispielhaft mit der steuerlichen Seite noch nie beschäftigt.)

    Daher andere Frage: Wenn der bisherige Eigentümer (warum auch immer) sofort Cash braucht, gibt es Möglichkeiten den Mietvertrag (ohne wilde Konstrukte) zu umgehen?

  2. Avatar von finanzierung
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    Standard AW: Eigentümer will vorübergehend noch zur Miete wohnen bleiben

    Naja,
    oftmals ist es so, dass der alte Eigentümer erst verkaufen und dann neu kaufen will, bzw. sein neues Eigenheim evtl. noch in der Bauphase ist oder so. Dann ist es natürlich einfacher im alten Eigenheim als Mieter noch ein Stück weiter zu wohnen als sich hier eine Mietwohnung für ein paar Monate zu suchen.

    Letztendlich kommt es darauf an, dass beide Parteien sich finanziell einig werden, was ihnen der Vorgang so wert ist....

    Möglichkeit wäre u.a. den Übergang der Immobilie (und auch die Bezahlung) auf später zu verschieben....

  3. Avatar von Rubberduck
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    Standard AW: Eigentümer will vorübergehend noch zur Miete wohnen bleiben

    Wenn jemand sofort Cash braucht, dann ist spätere Bezahlung eben keine Option. Soweit kann ich schon folgen.

    Ich sehe aber auch kein Problem darin, die Übergabe einfach auf einen späteren Termin festzulegen. Das stünde dann so im Kaufvertrag und gut ist?
    Ein Mietvertrag produziert doch für den Käufer erstmal nur Probleme. Da muss es ja möglich sei, eine verbindliche und für alle sichere Regelung "ohne" zu finden.

    Selten dämlich fände ich es, erst auf einen höheren Kaufpreis "dicke" Nebenkosten zu bezahlen, nur um dann Mieteinnahmen zu haben, die eventuell auch noch zu versteuern wären.

    Was mich irritiert:
    Regelmäßig sind bei solchen Angeboten auch (in der Gegend renommierte) Makler involviert. Insofern hat sich da ja nicht nur ein Laie irgendwas am Kaffeetisch ausgeknobelt.

  4. Avatar von clubfan
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    Standard AW: Eigentümer will vorübergehend noch zur Miete wohnen bleiben

    Ja, erlebt man immer mal wieder, aktuell ein Fall bei mir, älterer Herr verkauft sein Objekt, aufgrund der finanziellen Lebensumstände braucht er auch relativ kurzfristig liquide Mittel (Bankweg nicht möglich) und will übergangsweise noch 12-18 Monate im Haus wohnen bleiben, um sich hier in Ruhe eine Wohnung in einem Altersheim zu suchen. Wie erwähnt, es gibt unterschiedlichste persönliche Umstände.

    Wenn Sie grundsätzlich wiederum von Ihren persönlichen Umständen (wann wollen Sie wie und wo wohnen) für eine solche überschaubare Zeit darauf eingehen
    können, ergibt sich m.E. folgende Situationen:

    Da nicht jeder grundsätzliche Kaufinteressent (selbst im vergangenen Jahr erlebt) darauf eingehen will, ergibt sich meist die Möglichkeit, dass Ihr
    Eingehen auf die Situation des Verkäufers, sich im KP niederschlagen sollte (Verhandlungssache).
    M.W. - aber bitte Fachleute fragen (u.a Notar) kann und sollte man solch eine zeitlich weitere Nutzung durch den seitherigen Eigentümer nicht durch ein Mietverhältnis begründen (ggf. komplizierte Rechtssituation) sondern durch eine zeitlich befristete Nutzungsüberlassung (kann im Kaufvertrag vereinbart werden.
    Die finanzielle Komponente dazu ist wieder frei vereinbar, wie mtl. Zahlung für Nutzungsüberlassung (ähnlich Miete, wahrscheinlich am sinnvollsten), zusätzliche einmalige Reduzierung des KP usw.
    Als finanzielles Sicherheitspolster ggf.vereinbaren, dass ein gewisser Restkaufpreis (bspw 10-25 % des KP) erst mit Räumung des Hauses fällig wird.
    Hierbei ergibt sich (natürlich auch aus Sicht des Verkäufers) dann wiederum das Problem, wann erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. In Ihrem Sinne natürlich nach Zahlung des wesentlichen Kaufpreises. Der Notar wird dann wohl den Verkäufer darauf hinweisen, dass er auf den Rest-KP dann nur noch einen schuldrechtlichen Anspruch hält.

    Am Schluss weiß man, wie so oft im Leben nie so genau, ob es dann so kommt wie vereinbart (also bspw rechtzeitiger Auszug). Da muss man dann einfach selbst
    die Umstände einschätzen dies zu beurteilen. Aber man darf sich auch nicht zu verrückt machen, es gibt immer einen Weg und nach wie vor ist die absolute Mehrzahl der Menschen anständig und zuverlässig, gerade auch Hauseigentümer.

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Eigentümer will vorübergehend noch zur Miete wohnen bleiben

    Ich glaube, das Konstrukt soll dem Käufer ermöglichen, dass er seine Doppelbelastung aus eigener Miete und Raten durch die Miete des bisherigen Eigentümers kompensiert.
    Wenn der Käufer entsprechend flüssig ist, dann ist dein Weg sicher der bessere.
    Das muß man sicherlich mal grob durchspielen, ob das geringere Darlehen und die geringeren Erwerbsnebenkosten den eventuell höheren Zinssatz durch den geringern EK Einsatz ausgleichen.


    Die Frage ist eher, was passiert wenn sein zukünftiges Haus eben noch nicht fertig ist und er einfach nicht auszieht? Hat er dann weiterhin die Möglichkeit das Haus kostenlos zu nutzen?

  6. Avatar von Rubberduck
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    Standard AW: Eigentümer will vorübergehend noch zur Miete wohnen bleiben

    Typischerweise weiß der Verkäufer hier immer, was er bereit ist an Miete zu zahlen. Auch an dieser Stelle (wie am Kaufpreis) wird kaum was zu verhandeln sein. Das ist eben das Angebot.

    Ich suche halt Möglichkeiten eine vernünftige Alternative zu dem Mietvertrag anzubieten. Wenn es einen "Dummen" gibt, der das ohne Diskussionen mitmacht, dann geht es eben ohne mich weiter. Das muss auch klar sein.

    Es hat jetzt noch niemand was dazu geschrieben, was das für die Finanzierung heißt? Ist das ein Problem? Kann mir fast nicht vorstellen, dass es keines wäre.

  7. Avatar von utopus
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    Standard AW: Eigentümer will vorübergehend noch zur Miete wohnen bleiben

    Bei solcher Situation kann es natürlich Probleme mit staatlichen Förderungen geben - Baukindergeld/KfW/Landesbankprogramme etc. - auch bin ich mir nicht sicher ob da jede Bank mitspielt - und wie schon gesagt, was passiert, wenn der Verkäufer dann nicht ausziehen "kann" weil sein Neubau/Seniorenplatz nicht fristgerecht zur Verfügung steht und man selber schon auf "heißen Kohlen" sitzt ... würde ich persönlich vermutlich nicht in Betracht ziehen ...

  8. Avatar von Rubberduck
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    Standard AW: Eigentümer will vorübergehend noch zur Miete wohnen bleiben

    Baukindergeld kriegen wir nicht. (Kind haben wir schon, aber zuviel Brutto).
    Von der Sparda Hessen haben wir ein Angebot, das auch 100k über die KfW einplant.
    Ich habe dort noch nicht angefragt, was die von solchen Mietkonstruktionen halten.

  9. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Eigentümer will vorübergehend noch zur Miete wohnen bleiben

    Wenn der Verkäufer erst in x Monaten umziehen möchte, dann soll er dann auch dort verkaufen und auch erst dann sein Geld bekommen. Das gibt sicher sonst Ärger für den Käufer.
    Kohle gegen Ware...
    Alles andere ist Murks für den Käufer und würde ich mich nicht einlassen.

    Eine Kaufrückabwicklung ist zum einen Teuer und muss dann wohl erklagt werden.... zudem schränkt man sich dann ein....

  10. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Eigentümer will vorübergehend noch zur Miete wohnen bleiben

    Wenn dies natürlich im Kaufpreis entsprechend berücksichtigt wird - also quasi mehr als eine normale Miete - entsprechender Risikoaufschlag - oder ab einem bestimmten Zeitpunkt eine "Miete die weh tut" - kann man u.U. darauf eingehen - man muss sich natürlich klar sein, ob die Bank mitspielt und das evtl. mit dem Notar/Steuerberater mal durchsprechen.

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