Hallo zusammen,
ich brauche Eure Hilfe, Einschätzung, es geht um nicht zu wenig Geld.
Ich habe bei einer Bank im Badenwürtembergischen ein sogenanntes Cashkonto, auf das ich immer
mal was verschiebe, damit nicht alles auf meinem Girokonto herumliegt.
Gelegenheit macht Diebe, dachte ich, ich bin auch ziemlich träge, kann Kontoauszugsprüfungen kaum leisten.
Da ich mein Cashkonto aber als mit geschlossenem Zugriff, also nur über mein Referenz Girokonto zu erreichen, erachtete, hab ich Umsätze
auf dem Konto nicht rechtzeitig bemerkt.
Irgend jemand hat über Paypal unter Angabe der Kontonummer meines Cashkontos von Februar bis Mai einiges eingekauft.
Ich habe Anzeige bei der Polizei aufgegeben, die unberechtigten Lastschrift Buchungen können durch die Bank auch zurückgeholt werden, sagt mein Bankberater.
ich gehe also davon aus, dass ich das Geld zurückerhalte, den Ärger habe ich aber trotzdem.
Aber was soll ich davon halten, dass eine Bank nicht in der Lage ist, zwischen Konten die für Zahlungsverkehr zugelassen sind, und solchen die es nicht sind, zu unterscheiden ??
hier ein Auszug aus den Geschäftsbedingungen der XYBank (ich nenne keine Namen !) Bedingungen zur Eröffnung vonGirokonten, Park+Ride-Konten, XYBank Cash-Konten, Liquiditätskontenund Wertpapierdepots (Version 1.3)
Das XYBank Cash-Konto dient ausschließlich der verzinslichenGeldanlage. Voraussetzung für die Eröffnung ist ein bestehendes XYBank Girokonto und eine Onlinebanking-Vereinbarung. Es ist mit
Ausnahme von Kontoüberträgen nicht für den Zahlungsverkehr (Scheck,Lastschrift, Überweisung, etc.) zugelassen.