Zitat von
bruno68
Sehr interessante Entwicklung hier!
Meine Meinung dazu: Der Zins hängt von so vielen Einzelpositionen ab, dass überhaupt garnicht ein Angebot mit denn hier teilweise Daten gemacht werden kann!
Ich habe bei "Matti" hier zwei Kreditrichtlinienhefte als PDf dateien übermittelt! Diese sind abrufbar! Da kann ein jeder, sich selber informieren! Was auch genutzt werden sollte, sofern man des Lesens mächtig ist! Und was entscheiden ist das man auch selber versteht was da geschrieben steht! Denn bei einigen habe das Gefühlt als würde man mit einen Parkautomaten reden, was nutzlos ist!
Ich verweise hier auf etwas hin:
Jeder der ein Darlehn an den Kunden bringen will, bedarf der Erlaubnis der Bafin, den § 32 Abs. 1 KWG (Banklizenz)
Jeder der ein Darlehn an einen Kunden verkaufen will, bedarf der Erlaubnis der Bafin, den § 18 a KWG
Das Darlehn ist Formgebunden, die Form bestimmt sich aus den BGB!
Wer über ein Darlehn unterrichten will und die Absicht des Neuabschlusses hat,
- bedarf die Zulassung als sozialpflichtigen und weisungsgebunden Gehilfe (Bankberater) über seinen Prinzipal der wiederum den § 32 Abs. 1 KWG vorweisen muss!
- bedarf der Zulassung als Immobilienvermittler oder Honorar Immobilienvermittler, deren Zulassung dann aber der § 32 i GewO oder § 32 h GewO vorweisen muss!
Ein Tippgebern in dieser Sache ist auszuschließen, weil dieser keine Auskunft geben darf, aber hier eine Auskunft benötigt wird!
Auch Darlehn in fremder Währung ist möglich und hat Eingang in das BGB geschafft, den § 503 BGB. Mehrheit völlig unbedeutend, aber bei Grossinvestionen mit eigen Rechtsbildung c.i.c. (Culpa in contrado) recht häufig.
Was die meisten nicht verstehen ist das
a) hunderte von Vorgaben gibt, die einer Darlehnsgewährung abgefragt werden müssen! Schufa, persönliche Daten, .....
b) das der Verschuldungsgrad des Immobilie direkten Einfluss auf die Zinsen hat! Als bis 60 % günstig bis 150 % extrem teuer
c) das die Laufzeit des Darlehn das Zinsniveau mitbestimmt und das der Gläubiger durch Abänderungen der Bedingungen jeweils in die Richtung 10 Jahre oder 15 Jahre fokussieren kann! Durch Zins-, auf und Abschläge!
...
Hier wurde auf ein Forwarddarlehn hingewiesen! Allerdings besteht das Forwarddarlehn aus Bedingungen:
I) max Vorlaufzeit 60 Monate
II) einen Zinsaufschlag x pro Monat
III) eine Annahmepflicht des Kunden zum Zeitpunkt y alternativ eine Entschädigung für den enigangenen Gewinn des Neo Gläubigers!
IV) eine Gesamtlaufzeit begrenzt, meistens die Darlehnslaufzeit, da die Forwardzeit immer vorhanden ist!
Abweichend zu Forwarddarlehn ist die Kündigungsfrist hier ausgehebelt! Denn ein Forwarddarlehn ist auf 15 Jahre begrenzt max. 5 Jahre in voraus und dann 10 Jahre Tilgung! Da erst nach Vollauszahlung die Frist für 10 Jahre läuft ergibt sich hier keine vorzeitige Kündigung!
Um den Zinsaufschlag zu berechnen, ergibt es nur eine grobe Richtung nähmlich nur den extra Forward Zins bei 0,021 % mal 60 Monate ergibt einen Zinsaufschlag von 1,26 % gerundet 1,3 %, zusätzlich die Punkte a bis c die einen Grundzinssatz ergeben.
Daraus ergibt sich wieder die neue Frage: Ob nicht ein Bausparvertrag ohne Todesfallschutz ohne Gesundheitsfragen, da ein 3. die Todesfallversicherung stellt, nicht in der Gesamtfinanzierung billiger ist?
Denn läuft das Forwarddarlehn aus und ist eine Restschuld, da die wiederum refinanziert werden muss.
So ergeben sich weiter Probleme wie sieht der Zins dann aus so 2035 - 2040 ? Dies wird wohl heute unbekannt sein!
Das viele Kunden glauben, es selber zu machen können! Dies ist nur mit einer Tatsache vergleichbar, nämlich einer "Schimäre", einer Illusion!
Denn Mehrheit haben das hier geschriebene nicht verstanden, wie wollen dann diese Kunden überhaupt verstehen das sie für Darlehnsverträge bis zu 20 % Abschlussgebühren über die Zinsen zahlen! Überhaupt nicht! Das die Zinsmarge einer Bank bei 15 Jahresfinanzierung, sich aus den gezahlten Darlehnszinsen an die EZB oder Deutsche Bundesbank und den in den Zinsen den Sie den Kunden in Rechnung stellt!
Daraus ergibt sich bei einer Refinanzierung mit einer Laufzeit von 1 Jahre und eine Zinssatz von 0,1 % die die EZB haben will! Verlangt die Bank aber von den Kunden billige 1,1 % p.a. für die 15 Jahresfinanzierung, stehen 1,5 % Kosten der Beschaffung denen der Zinszahlung von 16,5 % gegenüber, was eine 1000 % Rendite für 15 Jahren entspricht!
Weil Kunden überhaupt keine Verständnis zu Refinanzierung einer Bank bei der EZB oder Deutsche Bundesbank je in Betracht gezogen haben!
bruno68