Berechnung der Rentenhöhe

+ Antworten
6Antworten
  1. Avatar von rente123
    rente123 ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    03.08.2020
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard Berechnung der Rentenhöhe

    Hallo,

    kann jemand im Forum sagen wie ein Pensionsfond oder eine private Rentenversicherung
    basierend auf dem eingezahlten Vorsorgeguthaben die spätere Rentenhöhe z.B. ab einem
    Alter von 63 Jahren mit/ohne Rendite konkret ermittelt ?

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.07.2013
    Beiträge
    2.844
    Danke
    130

    Standard AW: Berechnung der Rentenhöhe

    Steht das nicht in den Bedingungen? Meist gibt es Rentenfaktoren für das Kapital, welches sich zum Rentenzeitpunkt im Vertrag befindet. bei der späteren Rentenhöhe wird angenommen, dass der Versicherungsnehmer meist die aktuelle Summe monatlich/jährlich einzahlt, dann werden die anfallenden Kosten abgezogen, die stehen auch in den Bedingungen. Dann hat man das jährliche Anlagekapital welches dann je nachdem wie es läuft einen gewissen %-Satz anwächst. Mit dem wird dann das spätere Rentenkapital ermittelt und somit auch die entsprechende vorraussichtliche Rente berechnet.
    Man sollte sich vor Abschluss verschiedene Szenarien berechnen lassen. 0%, 1%, 2%, 3% Wertsteigerungen wären für mich da die interessantesten.

    Warum 0%? Um recht einfach um einen Blick auf die Gesamtkosten zu haben bis zur Rente, wenn man die Zahlungen bis dahin durchhält
    Warum 1%? derzeit würde ich nicht davon ausgehen, dass Rentenversicherungen mehr als 3% Rendite vor Inflation schaffen..... und das auf längere Sicht. Da aber 2% Inflation angestrebt werden sieht man hier was beim Vertrag nach Inflation an Kaufkraft über bleibt
    Warum 2%? Welche Kapitalhöhe muss erreicht werden um die Infaltion zu schlagen
    Warum 3%? Das ist das was die Versicherungen meist an Rendite schaffen, je nach art der RV auch weniger....

    Versicherungen bieten gerne andere Beispielzahlen an... 3%,6% 9% etc.... Das steigert natürlich die mögliche Rente Kann natürlich sein muss aber nicht

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.923
    Danke
    61

    Standard AW: Berechnung der Rentenhöhe

    Hallo Rente123,

    Sie fragen nach eine echte private Rente? Wie schreiben Sie
    kann jemand im Forum sagen wie ein Pensionsfond
    oder
    eine private Rentenversicherung
    basierend auf dem eingezahlten Vorsorgeguthaben die spätere Rentenhöhe <<
    z.B. ab einem Alter von 63 Jahren mit/ohne Rendite konkret ermittelt?
    So viele Fragen in nur einen Satz! Er erstaunt einen, ich selbst habe den Betriebswirt (gemacht Schwerpunkt Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft also diesen Bereich! Aber ihre Angaben? So funktioniert es leider nicht!
    zu der letzten Frage
    z.B. ab einem Alter von 63 Jahren mit/ohne Rendite konkret ermittelt?
    Das ist schon mal Geburtsabhängig, denn nur wer vor 1964 geboren ist kann mit 63 in Rente gehen ohne Abschlag!
    Selbst wenn sie in der gesetzlichen Rente verrentet werden, hat das keinen Einfluss auf eine möglich Verrentung von einer Pensionsfondrente!
    Zum andere weist die bAV einen Manko auf, ist der Altersunterschied größer als 15 Jahren zwischen den Ehepartner, so ist der bAV erlaubt, den überlebenden Ehepartner von der bAV Rente auszuschließen! Damit schon mal ein Pluspunkt für die private Rente, zumal die meisten Ehen heute nicht mal die silberne Hochzeit feiern!

    zu zweiten Frage
    basierend auf dem eingezahlten Vorsorgeguthaben die spätere Rentenhöhe
    nun wenn man je 10.000 € Kapitalstock eine Rente von 30 € p.m. erhält, entspricht es 30 € x 12 Monate eine Verzinsung von 3,6 % p.a. Aber Achtung zwischen erwirtschaften und Auszahlen dass ist wiederum eine ganz andere Welt! Der Auszahlungsbetrag kann aus den Kapitalstock erfolgen und damit "schmilzt" das Guthaben!
    Deshalb sind reine Investments ohne einen Schutz für Rentner gänzlich ungeeignet, da in diesen Fall die ungebremste abwärtsbewegung der Börse den gesamten Kapitalstock der jahrzehntelang aufgebaut wurde innerhalb weniger Tage vernichten kann!
    Hier Beispiel: sie haben 100.000 € Kapitalstock und wir haben das Jahr 2008 und die Börsen brechen Weltweit zusammen! In China gab es einen Börsenrutsch von 80 %, damit wären 80 % von den 100.000 €, rund 80.000 € des Kapitalstock sind da mal weg. sie haben noch 20.000 € Im Kapitalstock und müssen monatlich 200 € als Zuschuss zu ihrer Rente haben. Damit "verbrauchen" Sie monatlich 1% des restlichen Kapitalstock, um eine weiteren Angriff auf de RestKapitalstock zu vermeiden müsste die Börse einen jährlichen Wertzuwachs von 12,7 % dauerhaft erwirtschaften! Um den Kapitalstock wieder auf den alten Stand zu bringen benötigten sie wegen der geringen Kapitalbasis von 20.000 € einen zusätzlichen von 500 % Nettogewinn! Ja, es gab in den 90 er des Letzten Jahrtausend einen einzigen Fonds, der einmal 550 % Rendite erwirtschafte, was aber nur Brutto war!
    Der Fonds bestand aber aus Biodata, EM.TV,...... alles Granaten die dann explodierten!

    Das es in der bAV 8 Wege gibt wofür sich der AG entscheiden kann Steht im im Gesetz § 1 a BetrAVG!
    § 1 Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung

    (1) Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.
    (2) Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn

    1. der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln (beitragsorientierte Leistungszusage),
    2. der Arbeitgeber sich verpflichtet, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen und für Leistungen zur Altersversorgung das planmäßig zuzurechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahlten Beiträge (Beiträge und die daraus erzielten Erträge), mindestens die Summe der zugesagten Beiträge, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden, hierfür zur Verfügung zu stellen (Beitragszusage mit Mindestleistung),
    2a. der Arbeitgeber durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet wird, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung nach § 22 zu zahlen; die Pflichten des Arbeitgebers nach Absatz 1 Satz 3, § 1a Absatz 4 Satz 2, den §§ 1b bis 6 und 16 sowie die Insolvenzsicherungspflicht nach dem Vierten Abschnitt bestehen nicht (reine Beitragszusage),
    3. künftige Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden (Entgeltumwandlung) oder
    4.der Arbeitnehmer Beiträge aus seinem Arbeitsentgelt zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung leistet und die Zusage des Arbeitgebers auch die Leistungen aus diesen Beiträgen umfasst; die Regelungen für Entgeltumwandlung sind hierbei entsprechend anzuwenden, soweit die zugesagten Leistungen aus diesen Beiträgen im Wege der Kapitaldeckung finanziert werden.
    Zum anderen möchte ich ihnen mitteilen, das Gehaltsumwandlungen immer die Ansprüche auf die Rente, Kurzarbeiter, Arbeitslosen und Krankengeld kürzt! Das grundsätzlich kein Pfändungsschutz besteht!...

    Aber vielleicht gibt es eine viel bessere alternativen zur bAV und privaten Rentenversicherung!

    Melden sie sich mal per PN.

    bruno68

  4. Avatar von kub0185
    kub0185 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    27.09.2019
    Beiträge
    451
    Danke
    24

    Standard AW: Berechnung der Rentenhöhe

    Deswegen soll man sich ja an der Börse möglichst breit aufstellen das die minus 80% in China vielleicht nur 2 bis 3 % im eigenen Depot sind.

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    19.01.2013
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    1.923
    Danke
    61

    Standard AW: Berechnung der Rentenhöhe

    Hallo Kub0185,

    Mal ernsthaft wie soll man mit monatlich 200 € Sparrate breitstreuen? Rente123 fragte über genau 2 grundverschiedene Produkte nach! Aber die eine Gemeinsamtkeit haben eine steuerliche Befreiung während der Sparphase aufweisen! Was aber nicht in der Rentenphase zutrifft!

    sicherlich gibt es teure bis sehr teure Produkte, aber es gibt auch Alternativen dazu, die von den Kosten günstiger sind und vom Risiko "Totalverlust" dauerhaft begrenzt sind, während er Spar- und Rentenphase!

    Um zum eine teilweise Korrekte anwort zu bekommen, muss der Kunde seine Zukunft offenbaren! Will diese(r) bauen erübrigt eigentlich die Frage an der bAV, da dann das Geld fehlt zur Finanzierung! Änderungen sind dann sehr schwer auszuführen.
    Das Problem der Altervorsorge ist nicht das sparen sondern das ständige Ändern der Zukunft beim Kunden!

    Und ist dies was die Kunden nicht verstehen, ein abstraktes Bild "die Rente in bei einen 20 bis 30 jährigen liegt soweit weit weg, zwischen 47 und 37 Jahren! Geht man davon aus das der Mann mit ca. 85 Jahren verstirbt, das ist eine Lebenspanne von 65 bis 55 Jahren! Aber nur eine Rentenzeit von 67 bis dann 85, was nur 18 Jahre sind! Gut es gibt welche die bis 99 und länger leben, aber schaut man in das 5. SGB da gibt es richtig Tabellen die in 10 Jahresschritten aufgeteilt sind! Da kann man richtig erkennen, welchen Bedarf der Kunde eigentlich braucht!

    Aber dass was der Kunde braucht, hängt von seinen Zukunftsplänen ab!

    Was nützen die gesparten 20.000 €, wenn die Planung "Gründung einer Familie mit Kindern" im Raume steht? Und wenige Jahre später einer der beiden Elternteile versterben?


    Die Kinder mit den überlebenden Elternteil landen erst nach den "Verbrauch" des Guthaben, in den Hartz IV Sumpf!

    Wäre hier nicht es besser nur 17.000 € Guthaben und den verstorbenen Elternteil mit einer Todesfall von bsw. 400.000 € versichert gehabt zu haben?

    Nur wer richtig reich ist dann sich es leisten ohne Versicherung zu leben, weil dieser eh auf Hartz IV verzichtet muss!

    Nur wer ist richtig reich? Wo fängt "Reich sein" es an und wie kommt man dahin? Und können alle Reich werden, mit Sicherheit nicht! Und selbst wenn alle reich sind, so muss der ärmste Millionär immer noch die massiv goldenen Mülltonnen der Billionäre in den Müllwagen ausleeren!

    Welche Produkte der Kunde braucht, entscheidet dieser wie dieser seinen zukünftigen Lebensweg plant! Auch sollte es jeden klar sein,das bei einer ständigen Änderung der Lebensplanung zu keiner Vermögensanhäufung kommen kann!

    Sicherlich ist die "freie Vermögensbildung" nach eigenen ermessen in den ersten 10 bis 20 Jahren möglicherweise erheblich rentabler! Aber auf einen Anlagehorizont von bis 70 Jahren eben nicht!

    Dafür sind die Konstrukte und deren steuerlich Ausgestaltung zu unterschiedlich! siehe nur die jährliche Zinsabschlag -pflichtigkeit und -freiheit!

    Gehe mal von den 200 € monatlich aus und

    - 15 Jahre sind es 36.000 € Anlagevermögen bei 4 % Zinsen p.a.sind es 1.440 € Zinsen abz. 800 € Freibetrag sind 640 € Zinsen mit 25 % zu versteuern! 160 € Steuern
    - 30 Jahre sind es 72.000 € Anlagevermögen bei 4 % Zinsen p.a.sind es 2.880 € Zinsen abz. 800 € Freibetrag sind 2.000 € Zinsen mit 25 % zu versteuern! 320 € Steuern
    - 45 Jahre sind es 108.000 € Anlagevermögen bei 4 % Zinsen p.a.sind es 4.320 € Zinsen abz. 800 € Freibetrag sind 3.520 € Zinsen mit 25 % zu versteuern! 480 € Steuern Ergibt zusammen 960 € bei nur 3 Jahren die die restlichen 30 Jahren erhöhen nur die Steuerkosten. Und damit werden die pauschalen Steuern bei einer Gesamtlaufzeit dass mehrfach der Abschlussgebühr kosten!

    Und was fehlt ist das der Freibetrag nur einmal im Jahr gewährt wird! Bei 45 Jahre kann der Kunde weiter 36.000 € Vermögen aufbauen, die bei einer unsachgemäßen Entscheidung unwiderbringlich verloren sind!

    Daher sollte sich der Kunde ernsthaft endlich um eine einwandfreie auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Vermögensbildung zu erhalten!

    bruno68

  6. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.586
    Danke
    255

    Standard AW: Berechnung der Rentenhöhe

    Zitat Zitat von bruno68
    Gehe mal von den 200 € monatlich aus und

    - 15 Jahre sind es 36.000 € Anlagevermögen bei 4 % Zinsen p.a.sind es 1.440 € Zinsen abz. 800 € Freibetrag sind 640 € Zinsen mit 25 % zu versteuern! 160 € Steuern
    - 30 Jahre sind es 72.000 € Anlagevermögen bei 4 % Zinsen p.a.sind es 2.880 € Zinsen abz. 800 € Freibetrag sind 2.000 € Zinsen mit 25 % zu versteuern! 320 € Steuern
    - 45 Jahre sind es 108.000 € Anlagevermögen bei 4 % Zinsen p.a.sind es 4.320 € Zinsen abz. 800 € Freibetrag sind 3.520 € Zinsen mit 25 % zu versteuern! 480 € Steuern Ergibt zusammen 960 € bei nur 3 Jahren die die restlichen 30 Jahren erhöhen nur die Steuerkosten. Und damit werden die pauschalen Steuern bei einer Gesamtlaufzeit dass mehrfach der Abschlussgebühr kosten!

    Und was fehlt ist das der Freibetrag nur einmal im Jahr gewährt wird! Bei 45 Jahre kann der Kunde weiter 36.000 € Vermögen aufbauen, die bei einer unsachgemäßen Entscheidung unwiderbringlich verloren sind!

    Daher sollte sich der Kunde ernsthaft endlich um eine einwandfreie auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Vermögensbildung zu erhalten!

    bruno68
    Wer bei solchen Vergleichen einfach mal die Zinseszinsrechnung außen vor läßt disqualifiziert sich selbst.

  7. Avatar von utopus
    utopus ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.01.2018
    Beiträge
    2.455
    Danke
    157

    Standard AW: Berechnung der Rentenhöhe

    Weiterhin gibt es nicht nur Abschlußkosten, sondern auch Verwaltungskosten/Auszahlungskosten/Anlagekosten/...

    Mit 200€ pro Monat kann man z.B. im MSCI World in 1600 Unternehmen weltweit diversifizieren - die gehen bestimmt nicht alle gleichzeitig pleite - und wenn, dann haben wir andere Probleme ...

    Bei Aktien-ETF sind zum Teil auch nur 70% der Einnahmen steuerpflichtig - und einige Aktien schütten sogar kapitalertragssteuerfreie Dividenden aus (die werden dann auf den Kaufpreis der Aktie angerechnet - aber man hat einen Stundungsvorteil).

    Hier noch ein Tipp: https://www.finanztip.de/altersvorso...ltersvorsorge/

    Warum sollte man ein teures unflexibles Versicherungskonstrukt abschließen - wenn bis zu 76% dieses vor Laufzeitende (mit Verlust!) kündigen?

Ähnliche Themen

  1. Berechnung Säumniszuschläge

    Von lotse7 im Forum Krankenversicherung
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 27.12.2015, 19:44
  2. Berechnung des Tilgungstruktureffektes

    Von Marschork im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 16.04.2014, 15:45
  3. Rürup Canada Life welche Rentenhöhe?

    Von peter22 im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 29.10.2013, 10:24
  4. Berechnung Geldanlage 2 Mio

    Von rommi im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 19.02.2011, 13:46
  5. Festlegung der Rentenhöhe für das Jahr 2010

    Von AlRoBla im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 09.01.2010, 22:09