Immobilie Eigentumswohnung, Mieteinnahmen nicht an Eigentümer - Steuerabgabe?
Liebe Community,
im Netz und auch im Finanz-Forum bin ich leider nicht fündig geworden.
Ich bin Eigentümer einer ETW geworden. Die Wohnung nutze ich nicht selbst, sondern wird seit Kurzem von einer Mieterin bewohnt. Der Mietvertrag ist zwischen der Mieterin und meiner Mutter geschlossen worden. Somit erhält meine Mutter auch die monatlichen Mieteinnahmen (und zahlt auch das mtl. Hausgeld). Meine Mutter ist allerdings nicht als Miteigentümerin im Grundbuch aufgeführt.
Bei meiner jährlichen Einkommenssteuer-Erklärung möchte ich daher keinerlei Angaben zur dieser Immobilie machen, da ich damit nichts zu tun habe. Ich kann bspw. lückenlos nachweisen, dass nie ein Cent von den Mieteinnahmen auf meinem Konto gelandet ist.
Meine Mutter, wohnhaft in einem anderem Bundesland, würde die Mieteinnahmen widerrum bei ihrer Steuererklärung angeben.
Seht ihr da irgendein Problem, dass ich bei meiner Einkommens-Steuererklärung nichts von der Immobilie erwähne? Und seht ihr irgendein Problem über die aktuelle beschriebene Verfahrensweise, da meine Mutter keine Eigentümerin der Wohnung ist? Könnte sie Probleme mit ihrem FA bekommen, da denen natürlich auch keine Grundbuch-Mitteilung vorliegt.
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#2
utopus
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AW: Immobilie Eigentumswohnung, Mieteinnahmen nicht an Eigentümer - Steuerabgabe?
Kann hier natürlich nur meine private Meinung kundtun - und nicht in irgendeiner Art beraten.
Vermutlich kann man entsprechende Kosten nur absetzen, wenn man auch Eigentümer ist - wer bekommt denn entsprechende Rechnungen und zahlt Handwerker/Notar/etc.?
Wenn der Eigentümer einer Wohnung das Miet-Geld auf ein anderes Konto überweisen läßt, könnte es sich um eine Schenkung handeln?
AW: Immobilie Eigentumswohnung, Mieteinnahmen nicht an Eigentümer - Steuerabgabe?
Danke euch schon mal.
Rechnungen, Handwerkskosten übernehme aktuell noch ich, setze die aber nicht ab. Würde sich sowieso nicht lohnen.
Meine Mutter bezieht led. eine kleine Rente. Daher dachte ich mir, dass ich sie durch die monatlichen Mieteinnahmen unterstützen kann. Netter Nebeneffekt, dass sie aufgrund ihres niedrigen Steuersatzes weniger Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen muss. Und hier könnte ich mir vorstellen, dass der Fiskus nicht mitspielt, da er durch mich höhere Steuern erzielen würde. Ich habe aber auch keine Lust auf ein Strafverfahren wegen möglicher Steuerhinterziehung. Ich kann es ganz transparent darlegen, dass ich nie einen Cent der Mieteinnahmen erhalten habe.
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#5
StGe1973
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AW: Immobilie Eigentumswohnung, Mieteinnahmen nicht an Eigentümer - Steuerabgabe?
Das ist wirklich eine Frage für einen Steuerberater, da es ein extremer Sonderfall ist.
Normalerweise müsste deine Mutter (wenn diese Vermieterin sein soll) entweder ein solches Recht (z.B. Nießbrauchrecht für die Immoblie) haben oder eine Art (Verwalter-) Vertrag zwischen dir und deiner Mutter bestehen. Für diese Tätigkeit kannst du deine Mutter natürlich bezahlen.
Ansonsten würde ich mal davon ausgehen, dass du die Mieteinnahmen angeben musst (und natürlich auch alle Kosten abgestzen kannst) und es anschließend eine (private) Schenkung von dir an deine Mutter ist.
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#6
tneub
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AW: Immobilie Eigentumswohnung, Mieteinnahmen nicht an Eigentümer - Steuerabgabe?
Das Problem, was ich sehe, die Mutter kann keine Kosten wie Zinsen, Abschreibung und Handwerkerkosten absetzen. Sie versteuert also die kompletten Mieteinnahmen.
Du dagegen kannst keine Kosten ansetzen, weil du keine Mieteinnahmen hast.
Es ist zwar schön, das sie einen niedrigen Steuersatz hat, aber dafür 100% der Einnahmen versteuern muß. Da bleibt vermutlich weniger übrig, als wenn du es versteuerst und das Geld ihr monatlich schenkst.
Um das Konstrukt einigermaßen so aufzuziehen, wie du das gedenkst müsste man das eher als eine Art Untermietvertrag (oder Nießbrauch) darstellen. Du vermietest an die Mutter und kannst die Kosten ansetzen und die Mutter vermietet weiter an den Endmieter.
Damit könnte Sie aus meiner laienhaften Sicht die Miete an dich als Ausgaben ansetzen und du hättest Einnahmen um deine Kosten anzusetzen.
Wenn man das einigermaßen berechnet, bleibt der Großteil des Gewinns bei der Mutter und du hast +/-0.
Das Problem was hierbei anfallen wird, ist dass das Geld aus dem Mietvertrag zwischen dir und der Mutter vermutlich auch (möglichst unbar) fließen müsste und dass man unheimlich aufpassen muß, wie hoch man die Mieten ansetzt.
(Stichwort Verträge an nahe Angehörige)
Das führt dann zwar in der Einkommensteuer zu einem Ergebnis, wie ihr es vermutlich haben möchtet, aber liquiditätsseitig zu einem anderen Ergebnis.
Wenn man das ganze dann bar wieder zurückgibt, hätte man sich den ganzen Aufwand aber auch sparen können.
Zudem sollte man auch aufpassen, ob durch die zusätzlichen Einnahmen nicht noch irgendwelche Nachteile bei der Rente bei der Mutter entstehen. (da gibt es meines Wissens Unterschiede zwischen den verschiedenen Rentenarten)
Alles in allem ein Fall für den Steuerberater oder das Ganze bereinigen und ihr das Geld Monat für Monat schenken.